MDR FERNSEHEN Do, 16.08. 22:35 Uhr
Aufsässig oder arbeitsscheu? - Verurteilt als Asozialer in der DDR
Ein Film von Peter Grimm
Zwei Jahre Haft drohte der Paragraph 249 des DDR-Strafgesetzbuchs für "asoziale Lebensweise" an. Der Strafrahmen wurde nicht selten voll ausgeschöpft. Und um als "asozial" zu gelten, reichte es, sich einer zugewiesenen Arbeitsstelle zu verweigern. Doch angewandt wurde der Paragraph recht vielfältig: Aufmüpfige Jugendliche konnte es ebenso treffen wie Menschen mit sozialen Problemen, die man quasi in den Knast entsorgte. Und gerade für die konnte der Paragraph 249 eine Kette aus Haftstrafen nach sich ziehen. Nach der Entlassung bekamen sie oft nur eine miserable Wohnung und einen schlechten Job mit Arbeitsplatzbindung und zahlreichen Auflagen zugewiesen. Dagegen lehnten sie sich auf, verweigerten sich und prompt folgte die nächste Verurteilung nach Paragraph 249.
Marita hat so acht Jahre ihres Lebens in Gefängnissen verbracht. Sie erwartete 1987 nichts mehr, als nur eine erneute Verhaftung, weil sie statt im ihr zugewiesenen Wohnort Cottbus lieber bei einem Freund in Zwickau leben wollte. Dem Zwang wollte sie sich nicht beugen - die nächste Haftstrafe schien unausweichlich. Doch der Zwickauer Pfarrer Edmund Käbisch nahm sie - ein damals einzigartiger Fall - quasi ins Kirchenasyl auf. Das erregte zwar viel Unmut, doch letztlich wurde der Fall still "bereinigt". Marita durfte plötzlich doch in Zwickau leben und bekam eine Chance, die in der DDR für sie gar nicht mehr vorgesehen war. Aber auch politisch Missliebige konnte der Asozialenparagraph treffen. Man musste nur lange genug verhindern, dass einer einen Job bekam und konnte ihn dann verhaften.
Der Vorteil: Das Stigma "asozial" verfehlte bei vielen DDR-Bürgern seine Wirkung nicht, der Staat musste weniger Solidarisierungseffekte fürchten. Bernhard Freutel erging es so. Eine zugesagte neue Arbeitsstelle durfte er nach der Kündigung der alten plötzlich nicht mehr antreten. Es folgten kurze Zeit später sechs Monate Haft. Danach entging er weiteren Drangsalierungen durch eine Arbeit als Friedhofsgärtner bei der Kirche. Er weiß, dass es immer noch einigen, nach Paragraph 249 Verurteilten, schwer fällt, darüber zu reden, warum sie in Haft waren. Das "Asozialen"-Stigma wirkt nach.
http://www.mdr.de/tv/programm/prog%5Fdetail+885836.html