Die BRD läßt die Rentenversicherung ungestraft zur Verbrecherorganisation mutieren, die vorsätzlich im Interesse der Unternehmer und ihrer Vertreter in Politik, Verwaltung und Wirtschaft Renten falsch berechnen, kürzen und später durch Ausschluß- und Verjährungsregeln die Nachzahlung berechtigter Rentenansprüche unterbinden. Die BRD ist ein Verbrechersystem, das sozialen Notstand absichtlich im Volk organisiert.
Am Ende gibt die Rentenversicherung in Bescheiden ihre vorsätzliche Falschberechnung dem Versicherten gegenüber zu, aber grinst frech aus diesen Bescheiden - die Nachzahlungen wären verjährt. Der Staat schützt mit der rechtswidrigen Verjährung den vorsätzlichen Rentenbetrug der Rentenversicherung.
Der Bundesarbeitsminister Scholz unterstützt die verbeamteten Gaunerbüttel in der Rentenversicherung und die Unternehmerwirtschaft und -politik sorgt für eine personelle Umbesetzung oberster Gerichte, damit massiv unternehmensfreundliche Rechsprechung Anwendung findet.
Videopodcast: ARD/SWR, Sendung "Report Mainz" vom 05.10.2009, 21.45: Rentenlotterie - Warum es bei falschen Rentenbescheiden kaum Entschädigung gibt
ARD/SWR, Sendung "Report Mainz" vom 05.10.2009, 21.45: Rentenlotterie - Warum es bei falschen Rentenbescheiden kaum Entschädigung gibtGuten Abend zu REPORT MAINZ. Fangen wir so an: Fehler können passieren, und wenn sie passiert sind, ist es das Wichtigste, dass sie schnell korrigiert werden. Das sollte in der Beziehung von Mensch zu Mensch genauso gelten wie im Verhältnis von Behörde zu Bürger. Tut es aber nicht, jedenfalls nicht immer.
Unser erster Beitrag dreht sich um falsche Rentenbescheide. Tausende Senioren haben zu wenig Rente bekommen. Schlimm, dachten wir, aber korrigierbar.
Doch Oliver Heinsch hat Menschen getroffen, die wegen falscher Rentenbescheide eine Menge Geld verloren haben. Doch obwohl das Amt den Fehler inzwischen eingestanden hat, ist ein Großteil des Geldes futsch.
Bericht:Frank Usko kann seine eigene Geschichte immer noch nicht ganz fassen. Und die beginnt vor über 20 Jahren. Frank Usko wird nach einem Unfall schwer krank, muss seinen Beruf aufgeben. 1986 stellt er einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Doch der wird abgelehnt.
O-Ton, Frank Usko:»Es war bitter, für mein weiteres Leben hat das bedeutet, auf Sozialhilfeniveau leben zu müssen. Dementsprechend meine Eltern für mich haben mitbezahlen müssen. Es war ein sehr einfaches Leben, ein Leben, was ich mir nicht gewünscht habe.«
Frank Usko stellt vier weitere Anträge, legt zwei mal Widerspruch ein. Vergeblich. Ende der 90er Jahre gibt er auf.
Vor einem Jahr stellt er dann doch noch mal einen Antrag. Doch diesmal ist plötzlich alles anders. In dem Bescheid heißt es: Sie haben Anspruch auf Rente – und zwar seit 1986.
O-Ton, Frank Usko:»Mir schoss das Wasser in die Augen, weil es war unvorstellbar, niemals hätte ich damit gerechnet, dass so etwas zu Stande kommt, nachdem all die Jahre ich bestätigt bekommen habe, ich habe keine Ansprüche, und man dann in diesem Schreiben auch noch zugab, Fehler gemacht zu haben und größtes Bedauern ausdrückte usw.
Da bin ich definitiv aus allen Wolken gefallen.«
Doch dann der Schock. Die Rentenversicherung entschuldigt sich zwar für den Fehler, teilt aber auch mit, dass nur vier Jahre nachgezahlt werden. Der Rest ist verjährt. So will es das Gesetz.
Auch ein Anwalt kann Frank Usko wohl jetzt nicht mehr helfen. Mehr als 100.000 Euro Rente sind so verloren. Geld was Frank Usko und seine Familie gut gebrauchen könnten.
O-Ton, Frank Usko:»Haarsträubend. Es ist ja eigentlich wider besseres Wissen hat man mich beinahe, möchte ich sagen, betrogen um sehr viel Geld.«
Und falsche Rentenbescheide sind keine Seltenheit. Immerhin ein Drittel der Widersprüche gegen den Bescheid sind erfolgreich. Trotzdem werden nur die letzten vier Jahre Rente nachgezahlt.
Die Vorsitzende des Sozialverbandes VDK, Ulrike Mascher, fordert eine Gesetzesänderung. Immer wieder würden Rentner durch die Vier-Jahres-Frist Geld verlieren. Rentenansprüche dürften nicht verjähren, solange der Rentner vom Fehler der Rentenversicherung gar nichts weiß.
O-Ton, Ulrike Mascher, Präsidentin Sozialverband VDK:»Der Ausgangspunkt ist ja, hier liegt ein Fehlverhalten der Rentenversicherung vor. Und dafür muss die Rentenversicherung gerade stehen. Und das kann sie nicht abwälzen auf den Rentner und sagen: Wenn du das nicht bemerkt hast, dann bist du halt der Dumme.«
Wir wollen vom Arbeitsministerium wissen, ob man hier die Vier-Jahres-Frist für gerecht hält. Schriftlich erklärt man uns:
Zitat:»Generell galt die ‚Vier-Jahres-Frist’ für Nachzahlungen schon immer (…). Hintergrund sind die unabsehbaren Finanzrisiken für das System Rente.«
O-Ton, Ulrike Mascher, Präsidentin Sozialverband VDK:»Wenn es tatsächlich ein zu großes Finanzrisiko ist, dann heißt es ja im Umkehrschluss, dass es sehr sehr viele Fälle sind. Und wenn das sehr sehr viel Fälle sind, dann finde ich das also völlig unakzeptabel, hier die Rentner und Rentnerinnen so abzuwehren.«Tatsächlich wurden der Rentenversicherung erst vor kurzem massive Fehler nachgewiesen. Bei einer Kontrolle deckte das Bundesversicherungsamt auf, dass viele Tausend Bescheide falsch waren. Ein Desaster, das der noch amtierende Arbeitsminister zum Erfolg erklärt.
O-Ton, Olaf Scholz, SPD, Arbeitsminister:»Viele der Fehler, die in der letzten Zeit diskutiert worden sind, sind rausgekommen, nicht weil jemand das selbst gemerkt hat, sondern weil die Nachkontrolle, die wir durch das Bundesversicherungsamt haben durchführen lassen, ergeben hat, dass was in Ordnung zu bringen ist. Und die Rentenversicherung ist nun dabei, von sich aus die Sachen richtig zu machen.«
Doch das ist nur ein Teil der Wahrheit. Ruth Deininger ist eine der Betroffenen, die nach der Kontrolle des Bundesversicherungsamtes eine Nachzahlung erhält. Die Rentenversicherung hatte zweimal vergessen, sie auf eine für sie günstigere Rentenform hinzuweisen. Doch auch bei ihr ist der größte Teil verjährt. Von 15.000 Euro sind so 13.000 verloren.
O-Ton, Ruth Deininger:»Fair finde ich das nicht, und dann denke ich mir doch, wenn ein Fachmann das bearbeitet, muss das doch stimmen. Wenn die jetzt 2020 das gemerkt hätten, wie viele Jahre wären mir denn dann verloren gegangen, wenn ich dann überhaupt noch lebe.«
Professor Meyer ist Richter am Bundessozialgericht. Bis vor einigen Jahren war er für die Rentenrechtsprechung zuständig. Für Meyer ist es ein Unding, dass die Vier-Jahres-Frist seit einigen Jahren auch angewendet wird, wenn die Rentenversicherung den Rentner aktiv falsch beraten hat – der Rentner deshalb also zum Beispiel eine falsche oder gar keine Rente beantragt hat.O-Ton, Wolfgang Meyer, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht:»Hier wird aber der Rentenversicherungsträger tätig, hält den Bürger von der Verwirklichung seiner Rechte ab und gewährt ihm gleichwohl, wenn das offenkundig wird, nicht die Leistung für die Vergangenheit in vollem Umfang zurück. Und das scheint mir also sogar mit dem Sinn und Zweck des geltenden Rechts nicht vereinbar zu sein.«Ruth Deiniger hat der Rentenversicherung vertraut und 13.000 Euro verloren. Frank Usko musste 20 Jahre gegen einen Fehler der Rentenversicherung kämpfen und hat am Ende mehr als 100.000 Euro Rente verloren. Geld was die Rentenversicherung spart, weil sie vor ihren eigenen Fehlern geschützt wird – auf Kosten der Rentner.
O-Ton, Professor Wolfgang Meyer, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht:»Eine Schieflage zu Lasten der Rentner kann man auch darin sehen, dass er nur für vier Jahre Leistungen für die Vergangenheit erhält, wenn ihm anfangs zu wenig bewilligt wurde. Wenn er aber zu viel bekommen hat, dann muss er eigentlich unbeschränkt alles erstatten, was er zu viel bekommen hat.«Abmoderation Fritz Frey:
Zu diesem Thema habe ich auch ein Gespräch mit unserem Autor geführt. Zu sehen im Internet unter
www.reportmainz.de.
Videopodcast: Fritz Frey im Gespräch mit Oliver Heinsch - dem Redakteur der recherchiert hatte