@ Kater,
danke Dir für die Antwort und den Link. Hast Recht, die Bemühung des Gesetzgebers und der ARGEn, das gehörig ab 01.01.08 zu ändern, bestehen, wie im Link beschrieben, dennoch heißt es dort nach Einschätzung von User Eivisskat:
[...] es bestehen einige Zweifel an der Zulässigkeit der neuen ALG II-VO. § 13 Nr. 1 SGB II regelt, das in der ALG II- Vo nur geregelt werden darf, welche Einnahmen „nicht als Einkommen" zu berücksichtigen sind.
Hinsichtlich der Anrechnung des Krankenhausessens wollen sie aber regeln, welche Einkünfte anzurechnen sind. Dies ist m.E. rechtswidrig.
Zudem finde ich die beabsichtigte Änderung beim Krankenhausessen eine ziemliche Frechheit, die Rechtsprechung hat in den letzten Monaten ziemlich eindeutig klargestellt, das sie die Anrechnung für rechtswidrig hält, der Bundespetitionsausschuss auch, jetzt will der Gesetzgeber gegen die Rechtssprechung, den Petitionsausschuss und die vielfältigen Initiativen der Wohlfahrtsverbände und Betroffenenorganisationen Fakten schaffen.
Dies insbesondere vor dem Hintergrund, das vor kurzem ein Gericht sehr umfassend erarbeitet hat, das die Anrechnung des Krankenhausessens nach der Sachbezugsverordnung auf keinen Fall Rechtens ist und damit auch die Barbetragsregelung im SGB XII (Kürzung der Regelleistung um den geldwerten Vorteil durch das Krankenhausessens nach der SachbezugsVO) ggf. ins Wanken kommen könnte.[...]
Diese Einschätzung teile ich ebenso. Wenn ich derzeit auch über keine eigenen Erfahrungen hinsichtlich dieser "Neuregelung" vorweisen kann, würde ich persönlich auf jeden Fall - und trotz allem - erst einmal in Widerspruch gehen (Kostenpunkt gleich Null!) und somit wenigstens die Möglichkeit offen sehen, dass die Kürzung bis zur endgültigen Klärung durch Verbände, Rechtsanwälte oder Klage letztendlich doch nicht durchgesetzt wird.