Christlicher Gewerkschaftsbund:
Tarifwettlauf mischt Zeitarbeit auf
Der umstrittene Christliche Gewerkschaftsbund (CGB) überholt DGB & Co. mit einem neuen Tarifvertrag: höhere Löhne, Zuschläge für Zeitarbeiter in der Metallindustrie und eine Klausel gegen Missbrauch. Eine vermeintliche "Dumpinggewerkschaft" setzt bessere Arbeitsbedingungen durch.
HB BERLIN. Verkehrte Welt: Eine vermeintliche „Dumpinggewerkschaft“ setzt aktiv bessere Arbeitsbedingungen durch – und der mächtige Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) muss zusehen. Genau das geschieht aktuell in der Zeitarbeit. Der Christliche Gewerkschaftsbund (CGB), der wegen einer angeblich arbeitgeberfreundlichen Haltung vom DGB massiv bekämpft wird, hat einen für die gesamte Branche richtungweisenden Tarifabschluss auf den Weg gebracht.
Der CGB-Vertrag mit dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) geht zum Teil klar über die bisherigen DGB-Tarifverträge für Zeitarbeiter hinaus: Er enthält unter anderem eine neue Klausel gegen umstrittene Zeitarbeitspraktiken wie zuletzt bei der Drogeriekette Schlecker. Die Einstiegslöhne für Zeitarbeiter von AMP-Firmen steigen ab Juli auf 7,60 Euro (West) und 6,40 Euro (Ost); das ist ein Plus von 3,4 bzw. 4,1 Prozent. Zudem wird ein neuartiger Tarifzuschlag für Einsätze in der Hochlohnbranche Metall- und Elektroindustrie eingeführt.
Kurz zuvor war ein schon fertig ausgehandelter Tarifabschluss des DGB mit dem Bundesverband Zeitarbeit (BZA) am Widerstand der DGB-Gewerkschaften Verdi und IG Metall gescheitert. Dieser sah nur Tariferhöhungen von 2,5 Prozent vor. Vor allem aber wollen die DGB-internen Kritiker eine Vertragsklausel wegverhandeln, die den BZA-Firmen Effektivlöhne unter sieben Euro im Westen und unter sechs Euro im Osten erlaubt.
CGB-Generalsekretär Gunter Smits sprach feixend von einem „Billigheimer-Tarifvertrag des DGB“. Die Einstiegslöhne im neuen Tarifvertrag von CGB und AMP lägen nun zum Teil einen ganzen Euro pro Stunde darüber. Und mit dem Branchenzuschlag für die Metallindustrie – 40 Cent pro Stunde – gebe es nun zusätzlich eine Regelung, die der DGB schon oft gefordert, aber nie realisiert habe.
Nüchterner bewertete AMP-Unterhändler Helmut Syfuß die Einigung. „Wir mussten bis an unsere absolute Schmerzgrenze und teilweise darüber hinaus gehen.“ Eines freut jedoch auch ihn: AMP und CGB könnten sich damit rühmen, den vorläufig einzigen gültigen Tarifvertrag der Branche zu haben. Vorausgesetzt, ihnen passiert nicht noch ein ähnliches Unglück wie dem DGB: Bis zum Ende der Annahmefrist am 1. März könnte der Kompromiss theoretisch noch platzen.
In jedem Fall markiert bereits das Verhandlungsergebnis einen Einschnitt für die Tarifpolitik. Denn zwischen den konkurrierenden Gewerkschaftslagern läuft noch immer ein erbitterter Rechststreit darüber, inwieweit die CGB-Tarifgemeinschaft überhaupt Arbeitnehmerinteressen vertritt. In einem vom Land Berlin zusammen mit Verdi betriebenen Verfahren war die CGB-Tarifgemeinschaft 2009 für tarifunfähig erklärt worden.
Berlins zuständige Sozialsenatorin Carola Bluhm (Linke) feierte dies damals als Sieg gegen „Dumpinggewerkschaften“. Freilich war der Haupteinwand der Richter ein formaler: Nach ihrem Urteil hatten die CGB-Gewerkschaften ihren Tarifunterhändlern zuvor kein wirksames Mandat erteilt – was der CGB nun durch formale Änderungen ausgeräumt hat.
Tarifstreitigkeiten sind in der Zeitarbeit insofern besonders heikel, als dort spezielle Regeln gelten: Laut Gesetz müssen Zeitarbeiter prinzipiell so bezahlt werden wie Stammbeschäftigte – sofern für sie keine eigene Tarifregelung mit geringeren Löhnen besteht. Gibt es Probleme mit einem Tarifvertrag, drohen den Firmen schlimmstenfalls Nachforderungen an Löhnen und Sozialabgaben.
Der neue CGB-Tarif kehrt die Lage im Verhältnis zum DGB nun völlig um. Das betrifft sogar die Forderung nach einem zwingenden Mindestlohn für die ganze Branche: DGB und BZA hatten stets versucht, damit die Politik gegen CGB-Tarifverträge in Stellung zu bringen. Nun aber drängt der CGB selber ganz offensiv auf Verhandlungen über einen „von allen Sozialpartnern unserer Branche“ gemeinsam getragenen Mindestlohn-Tarifvertrag. Den DGB ermahnte Smits, seine „Blockadehaltung“ gegenüber den christlichen Gewerkschaften aufzugeben und sich wegen des Mindestlohns „endlich mit uns an einen Tisch zu setzen“.
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