Durch eine weitere Chipkarte, neben ePass und eGesundheitskarte, sollen nun auch die Arbeitsfähigen leichter verwaltet werden. Neben Bettina Sokol und BITKOM nehmen jetzt der AK Vorrat und die Piratenpartei Stellung zum geplanten Vorhaben. Der Mensch darf nicht zum Objekt staatlichen Handelns werden, vielmehr hat sich jede staatliche Tätigkeit auf den Menschen als Individuum auszurichten, sagte schon Bundespräsident Horst Köhler.
Der Staat darf nicht anfangen, das Volk als Masse zu verwalten. Durch den Einsatz der ELENA-Chipkarten wird sonst jeder einzelne Bürger zu einer bloßen Nummer und jegliche Einzelbetrachtung, so auch vor Gericht, entfällt. Somit wird in Kauf genommen, dass Einzelschicksale durch ein Raster fallen können.
Nach Ansicht der Piratenpartei findet eine Entsozialisierung des vom Grundgesetz definierten Sozialstaates statt. Das Grundgesetz soll uns vor staatlichen Eingriffen schützen. Es gibt uns in gleicher Weise die Freiheit und den Auftrag für ein Leben in Selbstständigkeit, das auch mit Verantwortung verbunden ist. Nicht wir müssen zu Nummern in einem riesigen System werden, dass uns als Masse effektiver verwalten will. Sondern die Behörden müssen sich ändern, damit wir ohne solche Chipkarten leichter zu unserem Recht kommen. Ein Recht, welches uns als Souverän dieses Staates zusteht.
Werner Hülsmann vom AK Vorratsdatenspeicherung dazu: "Da es sich bei der Einführung vom ELENA um eine Vorratsspeicherung von Einkommensdaten handelt, wird diese sicher von vielen Aktiven im AK Vorratsdatenspeicherung abgelehnt.
Ich halte die Einführung von ELENA für überflüssig und unverhältnismäßig. Ein Bürokratieabbau ließe sich schon dadurch erreichen, dass nicht für jede Form von staatlicher Unterstützung eine andere Einkommensbescheinigung vom Arbeitgeber ausgefüllt werden muss oder sogar die normale Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung reichen würde. Der Missbrauchsschutz bei ELENA ist in erster Linie organisatorischer und rechtlicher Natur, nicht technischer Natur. So ist eine Entschlüsselung der verschlüsselt gespeicherten Einkommensdaten auch ohne Zutun des Betroffenen technisch möglich. Ein solches Tun wäre zwar derzeit rechtlich unzulässig, aber Gesetze können auch wieder geändert werden. Wo große Datenmengen gesammelt sind, entstehen auch Begehrlichkeiten."
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