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Autor Thema: IGM oder Ver.di?  (Gelesen 1055 mal)
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azz


Beiträge: 15


« am: Juni 17, 2008, 08:02:20 »

servus leute,
hab da mal ne ganz dumme frage:
welche gewerkschaft wär für mich als leihsklavin besser?
oder is des völlig egal welche?
und dann noch was...
seit wann darf innerhalb dieser 2 Jahresfrist 4 mal befristet werden?
ich dachte immer, es darf nur 3 mal
wir ham IGZ TV

ich bedanke mich schon mal im vorraus
mfg azz
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Schraubenwelle


Beiträge: 1089



« Antworten #1 am: Juni 17, 2008, 09:40:07 »

Die IG Metall ist für Leiharbeiter zur Zeit die Gewerkschaft in die man rein sollte.
Momentan kümmern die sich wirklich besser um Zeitarbeiter.
Die haben langsam erkannt das Leiharbeit ,in der jetzigen Form , so nicht weiter laufen darf.
Ich bin auch in die IG Metall gegangen..war vorher in der IG Chemie. Aber die IG Chemie scheint das Thema Leiharbeit gar nicht zu berühren.
Also IG Metall ist als Leihkeule die bessere Wahl.

Zu den Fristen kann ich dir nicht helfen..aber Antworten dazu werden sicherlich noch kommen.
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piet


Beiträge: 115



« Antworten #2 am: Juni 18, 2008, 07:28:36 »

1972, bei Einführung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), war die „maximale Überlassungsdauer von Zeitarbeitnehmern“ auf 3 Monate befristet. Diese wurde später verlängert, bzw ganz aufgehoben. Überlassene Zeitarbeitnehmer können somit – theoretisch – unbegrenzt lange von der gleichen Zeitarbeitsfirma an den gleichen Kundenbetrieb überlassen werden.

Als "Synchronisationsverbot" verstand man das gesetzliche Verbot, Arbeitsverträge für Zeitarbeitnehmer zeitlich mit der Dauer des Einsatzes zu synchronisieren. In Frankreich beispielsweise ist dies nicht nur nicht verboten, sondern sogar Pflicht. In diesem Fall spricht man von einem Synchronisationsgebot. Durch die Hartz-Gesetze wurde das Synchronisationsverbot in Deutschland aufgehoben.

Seit dem 1. Januar 2004 gibt es keine Überlassungshöchstdauer in Deutschland mehr. Nach dem Wegfall des Synchronisationsverbots ist auch die Einstellung eines Arbeitnehmers für nur eine einzelne Überlassung in einen "Kundenbetrieb" erlaubt. Danach kann der Arbeitnehmer entlassen werden. Durch Aufhebung der Wiedereinstellungssperre kann derselbe Arbeitnehmer später wieder beim Verleiher eingestellt werden.

siehe:
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmer%C3%BCberlassung

Ansonsten: ich bin in der IG Metall. Aber manchmal muss man sich schon schwer kümmern, damit ein Gewerkschaftssekretär den Arsch hochkriegt.
Gute Infos gibt es bei dem IG Metall Netzwerk zum Thema Zeitarbeit:
http://www.igmetall-zoom.de
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Leben einzeln und frei
wie ein Baum und dabei
brüderlich wie ein Wald,
diese Sehnsucht ist alt.

Yaşamak bir ağaç gibi
tek ve hür ve bir orman gibi
kardeşçesine,
bu hasret bizim.

Nâzım Hikmet
azz


Beiträge: 15


« Antworten #3 am: Juni 18, 2008, 07:34:58 »

danke piet
aber mir ging es eigentlich um den befristeten vertrag
da gabs doch diese regelung das man innerhalb von 2 jahren max. 3 mal befristet werden darf, danach folgt dann die unbefristete anstellung oder das AA
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ManOfConstantSorrow


Beiträge: 5652


« Antworten #4 am: Juni 18, 2008, 12:21:52 »

Die Anwort auf Deine Frage nach der Befristung von Arbeitsverträgen innerhalb von 2 Jahren, habe ich an anderer Stelle gepostet, da das Thema wohl für viele interessant sein dürfte.
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Arbeitsscheu und chronisch schlecht gelaunt!
karl.


Beiträge: 232


« Antworten #5 am: Juni 18, 2008, 14:59:09 »

Hallo azz,

Zitat
da gabs doch diese regelung das man innerhalb von 2 jahren max. 3 mal befristet werden darf, danach folgt dann die unbefristete anstellung oder das AA


in den Tarifen der Zeitarbeit wurden Öffnungsklauseln vereinbart die das unterlaufen.

Zum Beispiel nach  BZA-MTV §9.2 kann "innerhalb 2 Jahren bis zu viermal verlängert werden". Siehe:

http://www.bza.de/fileadmin/bilder/2007/03/Tarifvertraege_BZA_Stand_300506.pdf
(Seite 9).


Und nach AMP-MTV §2.3.1 z.B. kann "bis zu einer Gesamtdauer von drei Jahren...bis zu viermal verlängert werden".Siehe:

http://www.amp-info.de/fileadmin/user_upload/downloads/Manteltarifvertrag.pdf
(Seite 2).

Der IGZ-MTV dazu ist mir momentan nicht geläufig.

Karl
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BlitzBob


Beiträge: 40



« Antworten #6 am: Juni 18, 2008, 17:18:55 »

Wie viel Sinn macht es denn füreinen Arbeitslosen, schon während der noch andauernden Arbeitslosigkeit in eine Gewerkschaft einzutreten und sich dort zu engagieren?
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Krokos


Beiträge: 1993


« Antworten #7 am: Juni 18, 2008, 17:23:19 »

Sozial- und Arbeitsrechtschutz...
Beratung bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitsamt und Klagen ohne erst um Proßesskostenbeihilfe betteln zu müssen.
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BlitzBob


Beiträge: 40



« Antworten #8 am: Juni 18, 2008, 17:31:50 »

OKay Smiley
Aber spielt es keine Rolle, ob man überhaupt nicht aus den Branchen der IG Metall kommt?
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Ziggy


Beiträge: 4851



« Antworten #9 am: Juni 18, 2008, 18:01:20 »

Als Leihkeule kannst du überall eingesetzt werden, also ist das völlig egal.
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Nicht dem Leben mehr Tage geben, sondern den Tagen mehr Leben!
Sektsauferle


Beiträge: 1693



« Antworten #10 am: Juni 18, 2008, 18:29:50 »

Zitat
Original von BlitzBob
OKay Smiley
Aber spielt es keine Rolle, ob man überhaupt nicht aus den Branchen der IG Metall kommt?

bin auch arbeitslos eingetreten, ist ne gute idee, haste beratung usw.
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In Memory of Menschenrechte !!!
BlitzBob


Beiträge: 40



« Antworten #11 am: Juni 18, 2008, 18:32:13 »

Ich werde das dann wohl auch mal in Angriff nehmen Smiley
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Krokos


Beiträge: 1993


« Antworten #12 am: Juni 18, 2008, 18:59:17 »

Die IGM macht im Moment am meisten für Leiharbeiter, bei den anderen Gewerkschaften bekommt man natürlich auch Hilfe nur wirst du dann quer durch das ganze Bundesland ersteinmal rumtelefonieren müssen, bis sich da mal einer findet, der dafür auch zuständig ist.


Du kannst auch die Gewerkschaft innerhalb des DGBs jederzeit wechseln, falls du mal eine normale Tätigkeit in deinen ursprünglichen Beruf finden solltest.
Der DGB Rechtschutz greift nach 3 Monaten Mitgliedschaft ( es gibt auch Einzelfälle wo schon vorher Rechtschutz gewährt wird, aber man sollte sich nicht darauf verlassen).
Wenn du die Gewerkschaft wechselst, zerfällt dabei nicht der Rechtschutz, da alle DGB Gewerkschaften ein und den selben Rechtschutz haben.

Mitgliedsbeitrag: 1% des Bruttoeinkommens Zahlweise: monatlich

Bei Arbeitslosigkeit kannst du den Mitgliedsbeitrag bei der IGM auf 1,50 Euro runterschrauben lassen.
Eventuel bei manchen Regionen auch 5 Euro, aber auf alle Fälle nicht mehr.

Kanns nur jedem empfehlen...
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azz


Beiträge: 15


« Antworten #13 am: Juni 18, 2008, 21:10:31 »

danke krokos
das war ne sehr ausfühliche erklärung,
hab ich blödi sogar verstanden
auch den anderen danke
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