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Autor Thema: "GANZIL" ... wer hat Erfahrung mit dieser Trainingsmaßnahme  (Gelesen 29425 mal)
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stiltskin


Beiträge: 20


« am: Juli 18, 2008, 06:58:18 »

Hallo miteinander,

ich bin für den 18.09.08 für eine "Trainingsmaßnahme" vorgesehen, die sich "GANZIL" (Ganzheitliche Integrationsleistung) schimpft.

Jetzt meine Frage: Da es sich um etwas Neues handelt, und ich noch sehr wenig im Netz darüber gefunden hab, wollte ich mal nachfragen, ob schon jmd. Erfahrung mit dieser Maßnahme gemacht hatt.

Die einzigste einigermasen ausführliche Beschreibung diesbezüglich, hab ich hier gefunden:

"GANZIL" Bayreuth

Grüße
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Eivisskat


Beiträge: 132


« Antworten #1 am: Juli 18, 2008, 07:34:06 »

Es ist der gleiche Schmarrn wie überall, nur sehr gut verpackt.
Es geht denen - wie üblich - aber nur und ausschließlich um diesen Passus:

Zitat
* Betriebliche Arbeitserprobung, Praktika und Probearbeiten

  Alles andere ist Deko, wird in der dargestellten Form mit Sicherheit nicht durchgeführt werde  und dient lediglich der Verschleierung von Gratis-Zwangs-Arbeit für dich, gute Einkünfte für bfz Bayreuth und erhebliche Ersparnisse für die beteiligten Firmen.

Sorry... Sad
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http://www.sein.de/gesellschaft/neue-wirtschaft/2009/das-ende-der-arbeit.html

 „Wir müssen der Wandel sein, den wir in der Welt sehen wollen." (Mahatma Gandhi)
Rotkaeppchen
Gast
« Antworten #2 am: Juli 18, 2008, 07:50:38 »

Wie lange sollst du dahin gehen? Und wie bist du da hingeschickt worden? Hast du eine Zuweisung erhalten oder eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben?
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stiltskin


Beiträge: 20


« Antworten #3 am: Juli 18, 2008, 08:14:48 »

Hab im Moment nur ne schriftliche Vorabankündigung mit der Ansage, dass ich da vorgemerkt wurde und weitere Infos in nächster Zeit mir zugeschickt werden (Dauer/Beginn/etc.).

Das hört sich ja alles wieder prima an von wegen ZWANG und Co.

Is das auch im Zuge einer EGV oder in wie weit werde ich da vertraglich gebunden?
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Eivisskat


Beiträge: 132


« Antworten #4 am: Juli 18, 2008, 08:25:41 »

Zitat
Original von Rotkaeppchen
Wie lange sollst du dahin gehen? Und wie bist du da hingeschickt worden? Hast du eine Zuweisung erhalten oder eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben?

Und wenn ja, wozu genau hast du dich verpflichtet?
Teilnahme an Maßnahmen zur Wiederein.... usw.?
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http://www.sein.de/gesellschaft/neue-wirtschaft/2009/das-ende-der-arbeit.html

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stiltskin


Beiträge: 20


« Antworten #5 am: Juli 18, 2008, 08:29:46 »

Zitat
Und wenn ja, wozu genau hast du dich verpflichtet?
Teilnahme an Maßnahmen zur Wiederein.... usw.?

Im Moment bin ich in ner 6-monatigen EGV drinne (die in ca. 5 Wochen ausläuft), mit der Auflage, 3 Bewerbungen pro Monat abzuliefern.
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Eivisskat


Beiträge: 132


« Antworten #6 am: Juli 18, 2008, 08:38:19 »

Kein Passus wg. Teilnahme an Maßnahme?
Der steht dann bestimmt in der nächsten EGV - spätestens in 6 Wochen - drin.
Also aufpassen...
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http://www.sein.de/gesellschaft/neue-wirtschaft/2009/das-ende-der-arbeit.html

 „Wir müssen der Wandel sein, den wir in der Welt sehen wollen." (Mahatma Gandhi)
Wilddieb Stuelpner


Beiträge: 8918


« Antworten #7 am: Juli 18, 2008, 08:52:08 »

Mit Trainingsmaßnahmen will man die juristische Interpretation des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Inhalt von kostenlosen Betriebspraktikas umgehen, die schon immer den Charakter von Sklaverei in sich tragen und nach Lohndumping und Lohnwucher riechen.

Kostenlose Betriebspraktikas sind nach dem BAG nur zulässig, wenn es vorher, z.B. in einer Aus- oder Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahme oder im Studium eine berufstheoretische Ausbildung mit geeigneten Fachkräften gab. Das Praktikum ergänzt sozusagen den berufstheoretischen Ausbildungsteil durch einen betriebspraktischen Ausbildungsteil. Also muß es im Unternehmen auch pädagogische Fachkräfte, Lehrmeister oder ähnliches Personal geben, was berufspraktisches Wissen, Fähigkeiten und Erfahrungen beibringt. Ein Praktikum ohne Ausbildungsinhalt, kann man ablehnen

Ist der praktische Ausbildungszweck im Praktikum nicht vorhanden, handelt es sich um pure Ausbeuterei von sozial Schwachen unter Ausnutzung ihrer Notlage nach § 138 BGB und so was ist nach § 291 StGB strafbar.

Der legal saubere Weg für ein gegenseitiges Beschnuppern von AG und AN wäre das Probearbeitsverhältnis, wo man für eine mengenmäßig und qualitätsgerecht erbrachte Arbeitsleistung auch die dazugehörie Arbeitsvergütung zu ortsüblichen oder tariflichen Bedingungen erwarten darf.

Für Trainingsmaßnahmen gibt es noch keine gleichgeartete Rechtsentscheidung.

Beim Stichwort Praktikum ist aktuell dieser Stand seitens des Gesetzgebebers angedacht:

ZDF, Sendung WISO vom 14.07.2008, 19.25 Uhr: WISO - Studierte Wanderarbeiter - Praktikum nach der Uni: volle Arbeit und kein Lohn

von Daniel Coenen

Statt in den Beruf einzusteigen, bleibt die junge Generation immer wieder in der Warteschleife endloser unbezahlter Praktika hängen. Realität im Alltag deutscher Studienabgänger oder doch nur "gefühlte Ausbeutung"? Neues von der "Generation Praktikum".

"Unbezahlte Praktika - das geht nicht." Klare Worte von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz im Mai 2008 auf einer Konferenz, zu der er selbst geladen hatte. Doch Gewerkschafter und Praktikanteninitiativen berichteten auf der Veranstaltung "Praktika stärken - Missbrauch verhindern" von einer ganz anderen Realität: von unbezahlten Vollzeitjobs und jahrelangen Dauerpraktika, die reguläre Arbeitnehmer ersetzen. Doch gibt es sie wirklich, die "Generation Praktikum"?

Traumjob ohne Lohn

Manuskripte lesen, sich mit Autoren treffen, Projekte von der Idee bis zum Druck betreuen - Lektor in einem Verlag, ein Traumjob für so manchen Germanistikstudenten.

Was wie ein gelungener Berufseinstieg klingt, hat jedoch einen großen Haken: Die Arbeit ist unbezahlt. Ein Dreimonats-Praktikum, selbstverständlich ohne Übernahmeaussichten. "Für Nachschub an willigen Praktikanten ist bei diesem Verlag gesorgt, denn sein Büro liegt günstigerweise direkt neben der Uni", berichtet eine Magistra der Germanistik, die sich angesichts solcher Bedingungen ausgenutzt fühlt.

Warteschleife Praktikum

Ähnliche Erfahrungsberichte finden sich in Internet-Foren und auf Praktikumsseiten zuhauf. Besonders dreiste Fälle präsentierte Frank Schneider von der Praktikanten-Selbsthilfe Fairwork auf der Konferenz. Ein Beispiel: "Praktikumsplatz zu vergeben: Übersetzer von Reiseführern gesucht für drei bis sechs Monate - in Heimarbeit."

Doch ob das Vagabundieren der hoch qualifizierten Mittzwanziger zwischen Aushilfsjobs und Halbjahres-Hospitanz vor allem ein gefühltes Phänomen ist, oder traurige Realität, war bislang unklar.

Mehr als die Hälfte unbezahlt

Eine Studie (Download) des Bundesarbeitsministeriums zeigt: Mehr als die Hälfte der Praktika nach abgeschlossener Berufsausbildung sind unbezahlt, weitere zwölf Prozent werden unangemessen vergütet. Vor allem aber belegt die repräsentative Befragung erstmals, "dass die Verbreitung von Praktika im Zeitverlauf gestiegen ist. Die unter 25-Jährigen haben häufiger Praktika gemacht als die 30- bis 34-Jährigen", sagt Soziologin Tatjana Fuchs, die Leiterin der Studie.

Der weitaus größte Teil, nämlich 80 Prozent der Befragten gab außerdem an, mindestens die Hälfte der Praktikumszeit als normale Arbeitskraft eingesetzt worden zu sein.

Billige Arbeitskräfte

Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) spricht von einem "Missstand bei einigen Praktika" und will durch gesetzliche Klarstellungen verhindern, dass weiterhin Praktikanten als billige Arbeitskräfte missbraucht werden: So soll die Forderung nach "angemessener Vergütung" im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) für Praktikanten mit abgeschlossener Berufsausbildung klarer gefasst werden. Zudem könnten schriftliche Praktikumsvereinbarungen, die Lernen und Fortbildung in den Mittelpunkt rücken, zur Pflicht werden.

Zitat
Infobox

Schlechtes Beispiel

In den Bundesministerien könnte Olaf Scholz schon einmal anfangen, die Rechte der Praktikanten zu stärken: Im Wirtschaftsministerium etwa werden Praktikanten bis zu acht Monate lang ohne Entgelt und ohne Urlaubsanspruch beschäftigt. Selbst "Fahrt und Unterbringungskosten werden nicht erstattet", verrät die Website "Praktikantenplätze im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie".


DGB: Praktika begrenzen

Dem Deutschen Gewerkschaftsbund gehen Scholz' Vorschläge nicht weit genug: DGB-Vize Ingrid Sehrbrock forderte, Praktika per Gesetz auf drei Monate zu beschränken, "um sicher zu stellen, dass das Praktikum tatsächlich ein Lernverhältnis ist."

Mindestens 300 Euro pro Monat hält der DGB für eine angemessene Vergütung. Absolventen hingegen sollten sich nach Wunsch der Gewerkschafter gar nicht mehr als Praktikanten verdingen müssen. Sie sollen als Trainee oder Volontär in einem Berufseinstiegsprogramm mindestens 7,50 Euro pro Stunde verdienen.

Kaum Naturwissenschaftler

Absolventen der Kultur- und Geisteswissenschaften haben besonders häufig Probleme beim nahtlosen Übergang ins Berufsleben. Das bestätigt auch Kolja Briedis, Projektleiter Absolventenstudien bei HIS (Hochschul-Informations-System). "Dass hier die Praktikumshäufigkeit am höchsten ist, hängt auch damit zusammen, dass die Medienbranche sehr stark bei den Geisteswissenschaftlern rekrutiert", meint Briedis.

In technischen und naturwissenschaftlichen Fächern hingegen sei ein Praktikum nach dem Studium die Ausnahme. Dies zeigt eine repräsentative Studie, die HIS im vergangenen Jahr veröffentlicht hat. Dort konnte auch belegt werden, dass Kettenpraktika von mehr als neun Monaten Länge insgesamt eine Randerscheinung seien. Von einer "Generation Praktikum" möchte der Hochschulforscher daher nicht sprechen.

Angebote prüfen

Selbst wenn das Hecheln von Praktikum zu Praktikum kein Massenphänomen ist - jeder, der sich nach dem Studium für ein Praktikum entscheidet, muss wissen, wie er das passende Angebot herausfiltert und sich vor falschen Versprechungen schützt. Als erster Orientierungspunkt dienen die verschiedenen Praktika-Datenbanken, die in der Regel online angeboten werden.

Zitat
Infobox

Praktikumsbewertungen

Praktikumsbewertungen sammelt beispielsweise die DGB-Jugend oder die Praktikanteninitiative Fairwork. Dort gibt es auch Tipps und Checklisten, die bei der Einschätzung von Angeboten helfen, die bislang nicht bewertet wurden.

Jugendseiten des Deutschen Gewerkschaftsbunds

Fairwork e.V.


Firmen in der Offensive

Einige Firmen gehen mittlerweile in die Offensive, so etwa bei "Fair Company", einem Projekt, das die "Junge Karriere"-Redaktion initiiert hat. Die fast 1000 teilnehmenden Unternehmen verpflichten sich beispielsweise, Absolventen nur dann als Praktikanten einzustellen, wenn sie sich explizit für ein Praktikum beworben haben.

Als Richtwert für die Vergütung mehrmonatiger Praktika von Studenten und Absolventen gilt der BaföG-Höchstsatz. Zur Zeit sind dies 585 Euro im Monat. "Mindestens sollten es 300 Euro sein", sagt Redakteurin Dorothee Fricke, die das Projekt betreut. "Wir haben das abgefragt und herausgefunden, dass die meisten beteiligten Unternehmen zwischen 400 und 800 Euro zahlen. Hält sich eine Firma nicht an die Spielregeln, kann sie verwarnt oder sogar ausgeschlossen werden", ergänzt Fricke.

Imagerettung für die Werbebranche

Sogar die besonders häufig als Praktikanten-Ausbeuter gescholtenen Werbe- und PR-Agenturen wollen mit einem "Praktikanten-Garantieheft" der Kritik entgegensteuern. Wer bei einer der 118 gelisteten Agenturen hospitiert, bekommt beispielsweise eine monatliche Mindestvergütung von 350 Euro.

Mit den insgesamt zwölf Gutscheinen des Hefts können die Praktikanten außerdem konkrete Ausbildungsinhalte einfordern: Beispielsweise die Teilnahme an einem Briefing oder die Einbindung in ein konkretes Projekt. Auch eine gute Betreuung durch einen Mentor wird garantiert. Im ebenfalls obligatorischen Halbzeitgespräch kann sich der Hospitant mit seinem Teamleiter über die eigenen Lernfortschritte austauschen.

Feedback bekommen

Das Gespräch mit dem Vorgesetzten sollte aber auch bei jedem anderen Praktikum zum Standardprogramm gehören: Vor dem Einstieg muss es klären, welche Aufgaben man hat und was man lernen wird. Während des Praktikums sollte es gesucht werden, wenn etwas schief läuft, "wenn ich merke, ich mache nur Hilfsdienste - oder den vollen Job für den Kollegen, der schon in Urlaub ist oder dem gekündigt wurde." In einem solchen Fall, erläutert Fairwork-Gründer Frank Schneider, habe man Anspruch auf einen Arbeitsvertrag und damit auch auf eine entsprechenden Entlohnung. Als unbezahlte Verlagslektorin solle niemand arbeiten.
Zitat
Infobox

Mit dem Arbeitgeber verhandeln

Die Praktikumsstelle verspricht interessante Einblicke in den möglichen "Traumjob", eine gute Betreuung wird zugesichert und auch sonst stimmen die Bedingungen - aber zahlen will der Praktikumsgeber partout nichts? Oft hängt es vom Verhandlungsgeschick ab, ob man im Bewerbungsgespräch zumindest die eine oder ander Zusatzleistung herausschlagen kann: Dies könnte die Monatskarte für Bus und Bahn sein - mit mindestens 50 Euro kein geringer Kostenfaktor - oder ein Essenszuschuss für die Betriebskantine.

Viele Praktikumsgeber lassen sich auch auf eine Teilzeitregelung ein, wenn ein Praktikant sich selbst finanzieren muss. So muss man zumindest nicht nachts kellnern, sondern kann einen Tag oder zwei Nachmittage pro Woche zum Jobben nutzen.


Links

ZDF-Nachrichten heute.de: Scholz macht gegen Praktika-Missbrauch mobil - Studie: Selten Sprungbrett in den ersten Job

ZDF-Morgenmagazin: Generation Praktikum - "Praktikanten sind nicht rechtlos" - Ausgenutzte Arbeitskraft oder Berufsorientierung?

ZDF-Reporter: Tricks am Arbeitsmarkt - Arbeitslos und ausgebeutet - Jobsuchende schuften umsonst
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monserich


Beiträge: 13


« Antworten #8 am: Juli 18, 2008, 09:09:44 »

Mir haben se solche Masnahme auch verpasst 6 Monate lang muss ich alle 14 Tage da hin und von 8 bis 11uhr die zeit absitzen Praktikum ist freiwillig war bisher einmal da konnte man aushalten hab das angenommen weil ich der meinung bin gibt sonst nur ne schlimmere Masnahme.

gruss monserich
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stiltskin


Beiträge: 20


« Antworten #9 am: Juli 18, 2008, 09:29:44 »

thx an joachinkuehnel ... das sind ja mal genügend Ansätze dem Ganzen etwas "entspannter" entgegen zu sehen ... ich frag mich nur wenn die ganzen Praktika-Vorgehensweise so unseriös is, WARUM TUT MAN NICHTS DAGEGEN  angry ... unglaubliche Methoden sind das

@ monserich ... ja, das hab ich mir auch gedacht, wobei eine 14-tägige Meldepflicht gerade noch zu ertragen ist ... wie haste das gemeint von wg. "war bis jetzt einmal da konnte man aushalten", beziehst du dich auf ein von denen vorgeschlagenes Praktikum oder meinst du die Trainingsmaßnahme allgemein?
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Adelskronengang


Beiträge: 647


« Antworten #10 am: Juli 18, 2008, 11:40:05 »

Zitat
Original von stiltskin
Hallo miteinander,

ich bin für den 18.09.08 für eine "Trainingsmaßnahme" vorgesehen, die sich "GANZIL" (Ganzheitliche Integrationsleistung) schimpft.

Grüße

Klingt ja nach ganz fiesen Psychopillen.... evil
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Wilddieb Stuelpner


Beiträge: 8918


« Antworten #11 am: Juli 18, 2008, 12:01:11 »

Zitat
Original von stiltskin
thx an joachinkuehnel ... das sind ja mal genügend Ansätze dem Ganzen etwas "entspannter" entgegen zu sehen ... ich frag mich nur wenn die ganzen Praktika-Vorgehensweise so unseriös is, WARUM TUT MAN NICHTS DAGEGEN angry ... unglaubliche Methoden sind das

Wenn die Herrschaften in der Gesetzgebung es wissen und praktische Beispiele des Mißbrauchs von Praktikas serviert bekommen, dann dürfte doch die unternehmerische Zielrichtung von Null-Euro-Praktikas klar sein.

Also sollte man diese juristische Lücke ein für alle mal schließen, indem man die Unternehmererfindung Praktikum verbietet. Es gibt das Probearbeitsverhältnis und befristete Arbeitsverträge, die man mittlerweile legal auf 2* a 2 Jahren Befristung verlängern kann. Vordem war die Maximaldauer von befristeten Kettenarbeitsverhältnissen schon erheblich kleiner. Also hat der Gesetzgeber den Unternehmern schon reichlich Zugeständnisse gemacht.

Aber nein, die brauchen in ihrer Raffgier noch kostenlose Firmenpraktikas und kostenlose Trainingsmaßnahmen. Auch hier erweist sich die SPD im Bundesarbeitsministerium als schäbig und vorm Kapital buckelnd.
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Rotkaeppchen
Gast
« Antworten #12 am: Juli 18, 2008, 12:05:40 »

Zitat
Original von stiltskin
Hab im Moment nur ne schriftliche Vorabankündigung mit der Ansage, dass ich da vorgemerkt wurde und weitere Infos in nächster Zeit mir zugeschickt werden (Dauer/Beginn/etc.).

Das hört sich ja alles wieder prima an von wegen ZWANG und Co.

Is das auch im Zuge einer EGV oder in wie weit werde ich da vertraglich gebunden?

Als "Zwang" sieht das das Amt. Lass dich nicht irritieren und spiel deren Spiel mündlich mit. Widerspreche nicht und kritisiere nicht. Das muss schriftlich abgelehnt werden. Nur so wirkt es.

Solange du nichts unterschrieben hast, ist das Kind noch nicht in den Brunnen gefallen. Ich vermute, dass die dir nach Ablauf der EGV eine neue vorlegen werden, die diese Maßnahme enthält. Evt. haben die es auch eilig, und legen dir sogar vor Ablauf der EGV eine neue zur Unterschrift vor.

Ansonsten können sie dich dort nur "per Zuweisung" noch hinschicken. Das ist aber recht unüblich.

Ich rate dir jetzt mal folgendes:

Was auch immer die dir vorlegen: Stecke es ein und setze es ins Forum. Sei es eine Zuweisung oder eine neue EGV. Alternativ kannst du es mir auch per pn schicken.

Wenn es nur eine Zuweisung ist, muss sie abgelehnt werden. Dazu brauchst du aber "einen wichtigen Grund". Ein wichtiger Grund ist: "Das kann ich schon, weil ich das schon mal gemacht habe", oder "Meine Bewerbungsunterlagen sind sehr gut; schauen sie sich doch mal an. Und ich habe mich bis jetzt ziemlich erfolgreich beworben.", oder "Ich halte diese Maßnahme für mich für völlig ungeeignet, weil ich das schon kann. Ich benötige eine Maßnahme zur Aktualisierung meiner Kenntnisse als... (z.B. KFZ-Mechaniker), damit ich eine Stellung finde. Ich bitte deshalb, für mich die Maßnahme bei.... in...... zum Preis von ..... zu übernehmen, um meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen".

Die Alternativmaßnahme ist immer die beste Möglichkeit, um deren Maßnahme zu widersprechen. Wenn man hart bleibt, kann man sie sogar gut durchboxen.

Wenn du eine Eingliederungsvereinbarung vorgelegt bekommst, stecke sie ein und unterschreibe nicht sofort. Das ist ein Vertrag!!! Der gehört sorgfältig überprüft. Außerdem ist er so gut wie nie in Ordnung. Hier müsste ein Gegenvorschlag mit deinen Vorstellungen ausgearbeitet werden. Sage das aber nicht der SB, denn die reagiert allergisch darauf. Die will,dass du ihren Wisch unverändert unterschreibst und ist dazu sogar bereit zu nötigen. Deshalb nimmt man für solche Gespräche am besten einen Beistand nach § 13 SGB X mit. Der muss zugelassen werden. Irgend eine Person aus dem Bekanntenkreis. Dann bleiben alle Nötigungen und Frechheiten weg.

Mach dir schon mal Gedanken, mit welchem guten Grund du erklären wirst, dass deren Maßnahme Quatsch ist und was du sonst bräuchtest, um in Arbeit zu kommen.
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Adelskronengang


Beiträge: 647


« Antworten #13 am: Juli 18, 2008, 13:27:20 »

Zitat
Original von joachimkuehnel
Zitat
Original von stiltskin
thx an joachinkuehnel ... das sind ja mal genügend Ansätze dem Ganzen etwas "entspannter" entgegen zu sehen ... ich frag mich nur wenn die ganzen Praktika-Vorgehensweise so unseriös is, WARUM TUT MAN NICHTS DAGEGEN
 Auch hier erweist sich die SPD im Bundesarbeitsministerium als schäbig und vorm Kapital buckelnd.

Die SPD und das "Bundesarbeitsministerium" sind das Kapital.

Dafür wird eine solche Politik ja überhaupt gemacht.

Warum sollte man nun etwas gegen die eigenen Zielsetzungen
unternehmen?

Ein weiteres Moasiksteinchen neben HArtz4 und "minijobs",
um Deutschland endgültig in ein Niedriglohnparadies zu verwandeln.

Das ganze nennt sich dann "Agenda 2010" und ich muß sagen,
man war außerordentlich erfolgreich, Deutschland 2010,
Mission Accomplished.
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Onkel Tom


Beiträge: 2270



WWW
« Antworten #14 am: Juli 18, 2008, 13:55:39 »

Echt Ätzend !.. Diese Trainings-Firmen sprießen schneller wie Pilze aus dem Boden und sind nur
sich selbst sozial.

Naja, dazu habe ich endlich den ALG - INFO - #051 fertig.

Weitergabe im Sinne dessen Inhalt ausdrücklich erwünscht  Wink
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Lass Dich nicht verhartzen ! Jeden Montag ELSE..
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