In der online-Zeitschrift "derwesten.de" vom 11.12.2009 wird beschrieben, wie die ARGE in Iserlohn verlangt, dass die Tochter (17, Abiturientin) einer Hartz IV-Empfängerin regelmäßig ihre Schulzeugnisse vorlegt...
Zitat aus derwesten.de:
Schülerin muss ihr Zeugnis bei der Arge vorlegen.
Iserlohn. Die Arge in Iserlohn verlangt von der Tochter einer Hartz IV-Bezieherin, der Behörde nach jedem Schulhalbjahr das Schulzeugnis vorzuzeigen. Die Arge erklärt, dies diene der Betreuung der 17-Jährigen. Ihre Mutter empfindet das Vorgehen als Stigmatisierung.
Sollen Kinder von Hartz-IV-Empfängern kein Abitur machen? Ist die Arge angehalten, diese Kinder so früh wie möglich in den Ausbildungsmarkt zu vermitteln? Diana Emgan-Hormes sagt: „Bei meiner Tochter verhält es sich genau so.” Die 17-Jährige müsse mit jedem Jahres- und Halbjahreszeugnis bei der Arge vorsprechen. Und diese entscheide, ob sie einen weiteren Schulbesuch befürworte oder nicht. „Ich bin zwar arbeitslos, aber doch nicht entmündigt”, sagt sie.
Hartz IV als Handicap?
Die zuständige Arge in Iserlohn sieht das anders und versteht die Empfindlichkeit nicht, mit der die besorgte Mutter auf die „Vorladungen” ihrer Tochter reagiert: „Die Vorlage eines Schulzeugnisses im Rahmen der Beratung dient dazu, den weiteren beruflichen Werdegang zu besprechen”, heißt es in einer Stellungnahme. Es gehe darum, die Hilfebedürftigkeit durch schulische oder berufliche Aus- oder Weiterbildung zu erreichen. Insofern sei ein Schulbesuch durch die Arge zwar nicht genehmigungspflichtig, „doch sollten entsprechende Voraussetzungen für eine schulische oder berufliche Aus- oder Weiterbildung nicht erfüllt sein, sind Alternativen im Rahmen des Beratungsgesprächs zu erörtern”.
Welche „andere Voraussetzung” oder welcher Notendurchschnitt gemeint sein könnten, teilt die Arge-Sprecherin nicht mit. Sie sagt auch nicht, worin denn die Hilfebedürftigkeit im konkreten Fall der 17-Jährigen besteht. Das „Handicap” der Oberstufenschülerin: Sie ist Tochter einer Hartz-IV-Empfängerin.
Diana Emgan-Hormes findet das empörend. Sie empfindet diese Handhabe als Akt der Schikane, mit dem man Langzeitarbeitslosen die Würde nehme. Und fragt, ob man auch mit Kindern Berufstätiger so vorgeht und ob Hartz-IV mit Dumm- und Faulheit gleichgesetzt wird. „Ich möchte, dass meine Tochter das Abitur macht. Als Voraussetzung für ein erfolgreiche, unabhängige Zukunft.” Die gebürtige Münchenerin will unbedingt verhindern, dass ihre Tochter in die Armutsspirale gerät.
Vor nicht allzu langer Zeit gehörte die Frau zu den Menschen, die auf der Sonnenseite des Lebens stehen. Sie war frei in ihren Entscheidungen und niemandem Rechenschaft schuldig. Niemals hätte die gelernte Kynotherapeutin es für möglich gehalten, dass sie abrutschen würde. Fast zwei Jahrzehnte lang war sie verheiratet, bekam zwei Kinder und leitete 17 Jahre lang ihre eigene Hundeschule. Doch mit der Scheidung im Jahre 2006 ging es bergab. Das Haus und das Grundstück, auf dem sie ihre Hundeschule betrieb, wurden verkauft. Von da an war Klinkenputzen angesagt.
Keine gesetzliche Grundlage
"Hauptsache Arbeit. Ich habe einen Bürojob angenommen und mir vieles angeeignet”, berichtet sie. Doch im Zuge der Wirtschaftskrise fiel auch dieser Job weg. Seit Januar dieses Jahres ist Diana Emgan-Hormes auf Hartz IV angewiesen. Heute hilft sie für fünf Euro Stundenlohn in einer kleinen Firma aus, in der sie Computer betreut. Als Hartz-IV-Bezieherin darf sie nur 90 Euro im Monat dazu verdienen. Die seit der Scheidung allein erziehende Mutter bewirbt sich regelmäßig. Bislang erfolglos. Genau das will sie ihrer Tochter ersparen. Das Abitur soll der 17-Jährigen die Türen zu einem besseren Leben öffnen.
Die Zeugnisvorlage ihrer Tochter empfindet Diana Emgan-Hormes als Stigmatisierung, als weitere Ausgrenzung aus der Gesellschaft der Erwerbstätigen. Welche gesetzliche Grundlage es für dieses Vorgehen der Arbeitsagentur des Märkischen Kreises gibt, konnte selbst die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg nicht beantworten. „Unseres Wissens gibt es keinen Gesetzestext, der diesen Vorgang nahelegt”, erklärte eine Sprecherin. Natürlich gebe es für jede Arge einen eigenen Ermessensspielraum. „Bezieht eine Bedarfsgemeinschaft Leistungen der Arge, liegt es in der Hand des Vermittlers, wie er vorgeht.” Allerdings scheint der Iserlohner Fall eine Ausnahme zu sein. Die Arge in Dortmund beispielsweise reagierte auf Anfrage dieser Zeitung so: „So eine Weisung gibt es bei uns nicht. Wir wüssten auch nicht, wozu die Zeugnisvorlage dienen sollte.”