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Autor Thema: Job über private Arbeitsvermittlung angenommen  (Gelesen 2552 mal)
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jobless0815


Beiträge: 1009


« Antworten #15 am: Oktober 02, 2008, 09:52:11 »

Wenn es so ist, wie du beschreibst- deinen Zustand und die Atmosphäre am Arbeitsplatz- dann bist du dort nicht richtig auf der Arbeit aufgehoben. Passt nicht. Also krankschreiben oder Beendigung des Arbeistverhältnisses auf ärztlichen Rat (gibts ein Formular dafür vom Amt, dann gibtes auch keine Sperre). Musst du wissen, was für dich günstiger ist.
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oskar215


Beiträge: 85


« Antworten #16 am: Oktober 09, 2008, 15:48:22 »

Wurde gestern per einschreiben gekündigt.

2 wochen Kündigungsfrist.......lasse mich weiterhin krank schreiben...

MFG
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jobless0815


Beiträge: 1009


« Antworten #17 am: Oktober 09, 2008, 15:56:11 »

Zitat
Original von oskar215
Wurde gestern per einschreiben gekündigt.

2 wochen Kündigungsfrist.......lasse mich weiterhin krank schreiben...

MFG

Ich denke, es ist besser das du da raus bist. Sieh nur zu, das dein dir noch zustehender Lohn auch kommt.
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antonov


Beiträge: 1158


« Antworten #18 am: Oktober 09, 2008, 16:21:20 »

dann passt es eh

gehst du aufs amt und meldest dir erstmal als arbeitssuchend, ab in 2 wochen falls du bis dahin gesundest
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oskar215


Beiträge: 85


« Antworten #19 am: November 02, 2009, 13:24:26 »

Hallo liebes forum wollte mich auch mal wieder melden

bin immer noch in psychologischer behandlung......arbeite jetzt seit märz wieder inner pflege, weil der mdk mich gesund geschrieben hatte....nun ist es so, das ich schon wieder unglücklich bin im beruf......

zudem ist meine leibliche mutter am freitag verstorben.......überlege jetzt den pflegeberuf ganz an den nagel zu hängen..mit psychologischer hilfe......

hatte in den letzten 3 jahren 3 todesfälle inner familie..........und kann krankheiten und nörgelnde pflegende einfach nicht mehr etragen......
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jobless0815


Beiträge: 1009


« Antworten #20 am: November 02, 2009, 21:59:19 »

dann rede mit dinem Psychologe, ob er es befürworten würde (gutachten),
das d de Pflegeberuf aufgibst. Es müsste noch geklärt werden, welcher Leistungsträger
(ggfs RV) eine Umschulung übernehmen könnte.
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