Übersicht   Hilfe Suche Einloggen Registrieren  
Seiten: [1] 2 3   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Bundessozialgericht: Hartz-IV-Empfänger müssen Kontoauszüge vorlegen  (Gelesen 3868 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Kater


Beiträge: 7110


« am: September 19, 2008, 12:16:37 »

Zitat
Hartz-IV-Empfänger müssen Kontoauszüge vorlegen

Kassel (AP) Hartz-IV-Empfänger müssen grundsätzlich ihre Kontoauszüge nach Aufforderung offen legen, um Arbeitslosengeld (ALG) II zu erhalten. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Freitag in einem Grundsatzurteil entschieden. Das Vorlegen der Kontoauszüge bei der zuständigen Arbeitsgemeinschaft (Arge) gehöre zu den Mitwirkungspflichten des Arbeitslosen, urteilte der 14. Senat.

Der Arbeitslose habe jedoch die Möglichkeit, sensible Daten darauf zu schwärzen. Dies seien beispielsweise Hinweise auf Gewerkschafts- oder Parteizugehörigkeiten, sexuelle Neigungen oder religiöse Anschauungen, hieß es weiter.

Im verhandelten Fall hatte ein Arbeitsloser von der Arbeitsgemeinschaft München ALG II erhalten. Nachdem er für Februar 2006 einen Folgeantrag gestellt hatte, forderte die Arge ihn auf, die Kontoauszüge der letzten drei Monate, die Lohnsteuerkarte sowie eine Kontenübersicht offen zu legen. Andernfalls müsse sein ALG II wegen seiner fehlenden Mitwirkungspflicht vollständig gestrichen werden.

Der Arbeitslose weigerte sich dennoch und führte an, dass sich seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht geändert hätten. Mit der Vorlage der Kontoauszüge werde sein Sozialdatenschutz verletzt. Die Arge müsse nicht wissen, ob er beispielsweise Gewerkschaftsbeiträge zahle. Außerdem sei das Verlangen der Arge unverhältnismäßig.

Datenschutz wird nicht verletzt

Die Arge München führte an, dass sie bei allen Folgeanträgen von den Arbeitslosen Kontoauszüge verlange. So solle überprüft werden, ob der Hilfebedürftige Zuwendungen von Dritten erhalten hat oder regelmäßig bekommt. Missbrauchsfälle könnten so leichter erkannt werden. Die Forderung nach dem Vorlegen der Kontoauszüge sei angemessen. Denn die Behörde sei verpflichtet, öffentliche Gelder sachgemäß und sparsam einzusetzen. Auf anderem Wege könne die Arge die benötigten Informationen nicht erhalten.

Der 14. Senat gab der Behörde weitgehend Recht. Die Vorlage der Kontoauszüge sei notwendig, um die Anspruchsvoraussetzungen zu überprüfen. Der Sozialdatenschutz und das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Klägers würden nicht verletzt. Allerdings müsse die Arge darauf hinweisen, dass bestimmte Ausgaben, die auf Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit oder auch Weltanschauungen hinweisen, geschwärzt werden könnten. Der Auszahlbetrag müsse jedoch weiter erkennbar sein.

(Aktenzeichen: Bundessozialgericht B 14 AS 45/07 R)


http://de.news.yahoo.com/ap/20080919/tde-hartz-iv-empfnger-mssen-kontoauszge-3fc80be.html
Gespeichert
Wilddieb Stuelpner


Beiträge: 8918


« Antworten #1 am: September 19, 2008, 16:06:48 »

MDR-Nachrichten vom 19.09.2008: Arbeitslosengeld II - Arbeitsagentur darf Kontodaten einsehen

Die Arbeitsagentur darf die Kontodaten von ALG-II-Empfängern einsehen. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel in einem Grundsatzurteil entschieden. Es bestätigte damit die Praxis der Behörden, vor der Bewilligung des Arbeitslosengeldes II die Kontoauszüge des Antragstellers von den letzten drei Monaten einzusehen. Das gelte auch bei einer Neubewilligung oder wenn es einen Verdacht auf Missbrauch der staatlichen Leistung gebe. Der Sozialdatenschutz werde dadurch nicht unzulässig eingeschränkt, so das Gericht. Allerdings dürften Überweisungsvermerke, aus denen auf politische, religiöse oder auch sexuelle Vorlieben geschlossen werden könne, geschwärzt werden. Jedoch gilt das laut Gericht nur für die betreffenden Textzeilen, während die gezahlten Beiträge weiterhin erkennbar sein müssen.

Das Gericht hatte über die Klage eines Mann aus München entschieden, dem die Leistung versagt worden war, weil er sich weigerte, der Arbeitsagentur Kontoauszüge und eine Steuerübersicht vorzulegen. Der Mann sieht dieses Verhalten der Behörde als unverhältnismäßig an, weil er zuvor die Zahlungen bekommen hatte und er zudem seine Datenschutzrechte verletzt sieht. In den beiden Vorinstanzen war er allerdings erfolglos gewesen. Die Arbeitsagentur argumentierte, dass nur anhand der Auszüge die Bedürftigkeit festgestellt und eventuelle Zahlungen Dritter erkannt werden könnten.

Datenschützer kritisiert Neugier des Staates

Der Datenschutzbeauftragte des Landes Sachsen-Anhalt, Harald von Bose, kritisierte bei MDR INFO, dass Behörden wie die Arbeitsagentur von Leistungsempfängern zu viele Informationen verlangten. "Dem Staat ist es nicht erlaubt, beliebig ins Blaue hinein alles zu verlangen, was irgendwie nützlich sein könnte", sagte er. Wenn jemand erstmalig Leistungen beantrage, sei es erforderlich, auch Kontoauszüge der letzten drei bis sechs Monate vorzulegen. Auch wenn konkrete Zweifel oder Verdachtsmomente an der Richtigkeit der vom Antragsteller oder Leistungsempfänger gemachten Angaben bestünden, "sollte man das verlangen dürfen". Wenn solche Zweifel jedoch nicht bestünden, "warum soll man dan alle drei Monate wieder einen Kontoauszug verlangen dürfen? Das sehe ich nicht ein", sagte Bose.

Bestimmte Angaben schwärzen

Nach seiner Einschätzung ist es zudem erlaubt, auf vorgelegten Kontoauszügen bestimmte Angaben unkenntlich zu machen. "Auch das hängt mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zusammen. Wenn etwa jemand eine Ausgabe tätigt wie einen Mitgliedsbeitrag an eine Gewerkschaft, oder eine Religionsgemeinschaft unterstützt, dann kann ich nicht erkennen, dass dies einer Behörde vollumfänglich zur Kenntnis kommen muss."

(Auf der MDR-Seite existiert ein Audiopodcast mit dem Datenschutzbeauftragten Sachsen-Anhalts Harald von Bose)

Aktenzeichen

Bundessozialgericht: B 14 AS 45/07 R

Zuletzt aktualisiert: 19. September 2008, 14:27 Uhr

------------------------------------------------------------------------

Wenn sich die im Dienste von Kapitalinteressen stehenden Schinderämter wie die Arbeitsagenturen und ARGEn, Optionskommunen wegen des unterstellten, angeblich hohen und massenhaften Sozialmißbrauchs auch per Gerichtshilfe mit ihren überzogenen Kontrollanmaßungen (eingebettet in die Kontroll- und Überwachungswut gegen das eigene Volk durch einen Herrn Schäuble) bei so möglich kleinen Schadenspeanuts von 347 Euro pro Pappnase und Co. einscheißen, dann sollte man erst recht bei solchen Millarden- und Millionen-Schadensausmaßen durch Banken und Wirtschaftsunternehmen, bevor sie Steuer- und Beitragsgeschenke, nicht rückzahlbare Fördergelder, Subventionen, Zuschüsse einsacken und damit am Ende über alle Berge auf Nimmerwiedersehen verduften, erst recht eine verhältnismäßig aufwendige Tiefenprüfung anstellen. Aber davon merkt man nicht mal einen leisen Windhauch von Kontrollwut. So wird an diesem Beispiel wieder mehr als deutlich in wessen Diensten die Verwaltungs- und Justizbeamtenbüttel stehen. Warum prüft man die großen Schadensverursacher nicht vorrangig und gründlich vor den kleinen? Kann man oder will man bei Kontrollen keine vorrangigen Notwendigkeiten unterscheiden? Kann man nicht Wesentliches von Unwesentlichen trennen, Aufwand und Nutzen miteinander abwägen? Bedient man wieder Lobby- und Klientelinteressen des Kapitals?

Es sollen ja im Rahmen ihrer Eigenverantwortlichkeit und Eigenvorsorge grad' wie an der aktuellen Bankenkrise die Selbstheilungskräfte des Marktes (Chefvolkswirt der Deutschen Bank, Norbert Walter) funktionieren, so daß sie nie auf staatliche Hilfe angewiesen sind.

Wieso schreien sie nach staatlicher Schmiergeldhilfe und erhalten sie diese ohne weitere Tiefenprüfungen, wenn sie sonst die Staatsstrukturen als überflüssig betrachten und ständig stückchenweise beseitigen?
Kann sich der Banken- und Wirtschaftsladen mal für eine Handlungsrichtung entscheiden, entweder Hüh oder hott, aber nicht beides zu gleicher Zeit, so wie es diesen Herrschaften situationsabhängig mal so oder so in den Kram passt?

Wenn sie sonst den Staat bekämpfen und sich ihrer gesellschaftlichen und finanziellen Pflichten dem Staat gegenüber trickreich entledigen, dann sollte man sie auch in der Verlustscheiße belassen, wo sie sich selbst hineingeritten hatten. Laßt doch die davon betroffenen Banken und Wirtschaftsbetriebe in Trümmern gehen. Das schwächt diese Gesellschaftsordnung. Auf diesen "Trümmern" kann man ein besseres Gemeinwesen fürs Volk errichten.

Was auch noch so scheinheilig an diesem Urteil ist: Der bereits erlangte amtliche Wissensvorsprung!

Der Gesetzgeber hatte doch schon vor längerer Zeit verfügt, daß es das Bankengeheimnis faktisch nicht mehr gibt. Von jedem Bundesbürger sind grundsätzlich, und nicht nur bei Verdacht auf Geldwäsche, sämtliche Konten und Kontenbewegungen der letzten, aktuell 3 Jahre an zentrale Finanzüberwachungsbehörden weitergeleitet worden. Jedes Amt, dass diese erfassten Daten zweckgebunden verwerten will, kann diese Konten- und Kontenbewegungsdaten nicht nur der letzten 3 bis 6 Monate, sondern der letzten 3 Jahre abrufen, ohne daß es der Bundesbürger und Antragsteller auf Leistungen erfährt. Daran erinnere ich in diesem Zusammenhang wegen des oben genannten Urteils.

Wir haben in den letzten Wochen vom Datenmißbrauch von Callcentern, Lottobetrieben u.a. Unternehmen gehört, die nicht nur per Adresshandel mit persönlichen Daten, sondern auch mit Bankdaten und Kundeneinschätzungen zur persönlichen Zahlungskraft und -fähigkeit über Millionen Bundesbürger ihre Geschäfte machen. Ruft dann so ein Vertreter eines dubiosen Unternehmens einen potentiellen Kunden an und man gibt nur einen Laut am Telefon von sich - es mußte ja nicht mal eine Vertragszustimmung gewesen sein - dann war man bei dieser Firma auf einmal zum Zahlemann & Söhne für mindestens 2 Jahre Vertragslaufzeit erklärt worden. Also war der Anruf nur fingiert, um das vermeintliche Zustandekommen eines Vertrags firmenseitig behaupten zu können.

Ich sehe mit der amtlichen Aushebelei des Bankengeheimnisses aus den letzten 3 Jahren und dem Adreßhandelsmißbrauch Parallelen. Das eine wie das andere ist verwerflich und besonders dann, wenn Ämter heuchelnd dem Antragsteller vorgaukeln, seine Mitwirkung an der Datenbereitstellung und Kontenoffenlegung wäre notwendig. Die haben schon längst die Daten über die beschriebenen Wege erhalten. Also beschränkt sich die "Mitwirkung" nur auf ein anwendbares Mittel der psychologischen Kriegsführung gegen Arbeitslose. So erfährt man nach dem Prinzip Lügendedektor, ob er eine naiv denkende, ehrliche Haut oder der antragstellende Arbeitslose erfahren und mit allen Wassern gewaschen ist.

Was mir zu Denken gibt in der Urteilsbegründung mit dem Schwärzen:

"... Allerdings dürften Überweisungsvermerke, aus denen auf politische, religiöse oder auch sexuelle Vorlieben geschlossen werden könne, geschwärzt werden. Jedoch gilt das laut Gericht nur für die betreffenden Textzeilen, während die gezahlten Beiträge weiterhin erkennbar sein müssen. ..."

Da schließt wohl ein Richter nach dem Hartz-VW-Vorbild von eigenen Verhaltensweisen und Moralauffassungen auf Verhaltensweisen und die Moral eines Arbeitslosen.

Welcher Arbeitslose kann sich

a) Liebesdienste gewisser Etablissements vom Hartz-IV-Regelsatz leisten und
b) hinterläßt dann noch dämlicherweise buchungsmäßige Spuren auf dem eigenen Konto?

Läuft so was nicht verschwiegen und diskret ab?
Gespeichert
Eivisskat


Beiträge: 132


« Antworten #2 am: September 19, 2008, 16:38:02 »

Zitat
Bonn/Kassel – Die heutige Entscheidung, wonach Hartz IV-Bezieher auf Verlangen der zuständigen Behörde auch bei Folgeanträgen ihre Kontoauszüge vorlegen müssen, ist beim Erwerbslosen Forum Deutschland auf heftige Kritik gestoßen.  

Dazu erklärt Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland:
»Damit hat das Bundessozialgericht amtlich besiegelt, dass Hartz IV-Bezieher per se unter dem Generalverdacht des Missbrauchs stehen.
Die obersten Richter wissen anscheinend nicht wie beschämend und demütigend das halbjährige Ritual der Vorlage von Kontoauszügen ist. Aufgrund der äußerst geringen Missbrauchsquote bei Hartz IV bleibt diese Entscheidung unverständlich.
Die Kassler Richter haben nach unserer Ansicht auch eine gefährliche Entwicklung im Schutz der Privatsphäre eingeleitet. Menschen die arm sind und Sozialleistungen beziehen müssen genießen nur einen Minimaldatenschutz«.

http://www.erwerbslosenforum.de
Gespeichert

http://www.sein.de/gesellschaft/neue-wirtschaft/2009/das-ende-der-arbeit.html

 „Wir müssen der Wandel sein, den wir in der Welt sehen wollen." (Mahatma Gandhi)
flipper


Beiträge: 3176



WWW
« Antworten #3 am: September 19, 2008, 21:04:48 »

macht euch zusätzlich geheime auslandskonten innerhalb EU und schweiz auf, ab 2009 auch in osteuropa wenn im € raum. sicherster platz dürfte traditionell CH sein.

https://www.postfinance.ch

überweisungskosten und laufzeit inzwischen dank SEPA wie inland.

wenn deutsche richter und sat.1 hartz4'ler kriminalisieren dann können wa uns auch so benehmen.

ist der ruf erst ruiniert, verschiebt sich geld ganz ungeniert Cheesy
Gespeichert

"Voting did not bring us further, so we're done voting" (The "Caprica Six" Cylon Model, BSG)
Woki


Beiträge: 781


« Antworten #4 am: September 20, 2008, 03:53:39 »

Zitat
a) Liebesdienste gewisser Etablissements vom Hartz-IV-Regelsatz leisten und
b) hinterläßt dann noch dämlicherweise buchungsmäßige Spuren auf dem eigenen Konto?

Ich kenn mich da zwar nicht so aus aber seit wann bezahlt man im Puff per Überweisung oder mit EC-Karte?
Nach allem, was ich weiß, ist nur Bares auch Wahres. Wink

Na prinzipiell ändert sich zur bisherigen Praxis ja nicht viel. Nur, dass jetzt (laut RTL News) der Verwendungszweck aller Abbuchungen hochrichterlich geschwärzt werden darf.

Das geschwärzt werden darf, ergibt sich außerdem hieraus:
Zitat
Während die Einnah men jeweils unbegrenzt aus den Kontoauszügen hervorgehen müssen, räumen die Regelungen des Sozialdatenschutzes (§ 67 Abs 12 iVm § 67a Abs 1 SGB X) dem Grundsicherungsempfänger die Möglichkeit ein, auf der Ausgabenseite die Empfänger von Zahlungen zu schwärzen oder unkenntlich zu machen, wenn diese Zahlungen besondere personenbezogene Daten betreffen (etwa Beiträge für Gewerkschaften, politische Parteien, Religionsgemeinschaften etc). Die überwiesenen Beträge müs sen aber auch in diesen Fällen für den Grundsicherungsträger erkennbar bleiben...
Quelle:



Zitat
Ich sehe mit der amtlichen Aushebelei des Bankengeheimnisses aus den letzten 3 Jahren und dem...


Welches Bank(en)geheimnis? Ein gesetzlich verbrieftes Bankgeheimnis gab und gibt es nicht in Deutschland.
Gespeichert

Fullquote ist ganz schlechter Stil...  Tongue
Pinnswin


Beiträge: 3865



WWW
« Antworten #5 am: September 21, 2008, 07:39:22 »

Zitat
Die Vorlage der Kontoauszüge sei notwendig, um die Anspruchsvoraussetzungen... [bla-bla-bla]

Wie war das früher (zu Birne-Kohls Zeiten), mit Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe, weiß das noch jemand?
Musste man da auch alles offenlegen, auf m Sozialamt?
Gespeichert

Das Ende Der Welt brach Anno Domini 1420 doch nicht herein. Obwohl vieles darauf hin deutete, das es käme... A. Sapkowski . <°)))o><
Wilddieb Stuelpner


Beiträge: 8918


« Antworten #6 am: September 21, 2008, 08:47:38 »

Mußte Helmut Kohl je die hinterzogenen CDU-Parteispendengelder, die er nach der Schweiz, Luxemburg und Lichtenstein bunkern ließ oder die Leuna-Affäre offenlegen, um von seinem Wahlvolk wieder ins Amt gehievt zu werden? Und wer ist hinter sein "kleines" Beraterschmiergeld bei Leo Kirch gekommen?

Der hat ausgesessen und sein Maul gehalten und trotzdem wurden ihm nicht die Diäten, Ruhegelder und Honorare verweigert bzw. die Zahlungen eingestellt. Und da ging es um Millionen für schwarze Amigo-Drecksgeschäfte.

Wo haben denn da der Zoll oder die Sozialfahnder nachgeschnüffelt? Die blieben in ihren Schnüffelhöhlen und trauten sich vor lauter Arschkriecherei und Buckelei nicht raus.

Bei Arbeitslosen geht es vergleichsweise um Fliegenscheißer und bei Kohl waren das überdimensionale Dinoscheißfladen.

Wenn 2 das Gleichte tun, so ist es noch lange nicht Dasselbe, weil Manche gleicher sind als gleich. Soziale Gerechtigkeit und die Gleichheit vorm Gesetz. Bei soviel Verlogenheit, Heuchelei und Zynismus muß man sich ständig übergeben!!!!

Das sollte auch mal ein BSG zur Kenntnis nehmen, wenn sie mit solchen Regierungs- und Parteientypen beim nächsten Bundespresseball rumflirten.

Umgangssprachlich nennt man solche Beziehungen zwischen Politikern, Beamten, Wirtschaft, Banken, Justiz treffend auch Seilschaften. Der intrigante Hubertus Heil von der SPD nennt so was soziale Netzwerke.
Gespeichert
inline


Beiträge: 497


« Antworten #7 am: September 21, 2008, 14:52:30 »

Zitat
Wie war das früher (zu Birne-Kohls Zeiten), mit Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe, weiß das noch jemand?
Musste man da auch alles offenlegen, auf m Sozialamt?

Arbeitslosenhilfe war ja eine Folgeleistung nach dem Arbeitslosengeld und wurde übers Arbeitsamt (nannte sich damals ja auch noch so) ausgezahlt. Das Sozialamt hatte damit nichts zu tun, es sei denn die Arbeitslosenhilfe reichte nicht zum Leben.

Angeben musste man bei der Arbeitslosenhilfe schon alles. Ob nun verschwiegendes Vermögen da war, wurde über Freistellungsaufträge überprüft.

Bei den Kontoauszügen bin ich mir nicht sicher. Ich meine, dass der letzte bzw. der aktuelle Stand vorgelegt werden musste.
Gespeichert
Störfall


Beiträge: 86


« Antworten #8 am: September 21, 2008, 15:10:58 »

Zitat
"... Allerdings dürften Überweisungsvermerke, aus denen auf politische, religiöse oder auch sexuelle Vorlieben geschlossen werden könne, geschwärzt werden. Jedoch gilt das laut Gericht nur für die betreffenden Textzeilen, während die gezahlten Beiträge weiterhin erkennbar sein müssen. ..."

Frage mich nur welcher HIV-Empfänger noch das Geld hernehmen soll, solche Überweisungen zu tätigen?
Anscheinend soll der Öffentlichkeit glaubend gemacht werden Hartz4 Bezügler könnten von ihrem Armutsbezug noch spenden, was für eine Farce.
Was ist am B-Sozialgericht überhaupt noch sozial ?
Gespeichert
matten


Beiträge: 681


« Antworten #9 am: September 21, 2008, 15:35:39 »

Zitat
Original von Störfall
Zitat
"... Allerdings dürften Überweisungsvermerke, aus denen auf politische, religiöse oder auch sexuelle Vorlieben geschlossen werden könne, geschwärzt werden. Jedoch gilt das laut Gericht nur für die betreffenden Textzeilen, während die gezahlten Beiträge weiterhin erkennbar sein müssen. ..."

Frage mich nur welcher HIV-Empfänger noch das Geld hernehmen soll, solche Überweisungen zu tätigen?
Anscheinend soll der Öffentlichkeit glaubend gemacht werden Hartz4 Bezügler könnten von ihrem Armutsbezug noch spenden, was für eine Farce.
Was ist am B-Sozialgericht überhaupt noch sozial ?

kann mir auch keinen Reim darauf machen bis auf
hartz4 Empfänger noch mehr demütigen noch kleiner halten und
machen so in die Richtung..

mfg
matten
Gespeichert
Anjouli


Beiträge: 129



« Antworten #10 am: September 21, 2008, 17:59:59 »

Dazu paßt auch die heutige Meldung, daß die Politik Haushaltshilfen und private Pflegekräfte für die Auftraggeber zukünftig voll von der Steuer absetzbar machen wollen.

Damit wollen sie dann nach Möglichkeit auch noch die letzte Domäne sprengen, in dem sich die Ausgebeuteten dieser Gesellschaft noch ein paar Euro dazu verdienen konnten.

Es ist schon bezeichnend: Mit welchem Recht sollen Reiche das Hilfspersonal, von dem sich das faule Pack bedienen läßt, auch noch von der Steuer absetzen können, während der geknechtete arme Arbeiter nach Möglichkeit auch noch die Aufwendungen für den Weg zur Arbeit aus eigener Tasche bezahlen soll!

Es kann nur eine Antwort geben: Durch solche Maßnahmen spart der Staat mehr, als es ihn kostet und das wieder auf Kosten der Allerärmsten.

So langsam sollte auch der Letzte merken, was man mit uns vor hat und sich bei der nächsten Wahl endlich mal selbst in den Hintern treten und auch mal hingehen und sein Kreuz an der richtigen Stelle machen!
Gespeichert

Wenn Freiheit wirklich etwas bedeutet, dann vor allen Dingen das Recht, anderen Leuten zu sagen, was sie nicht hören wollen. (George Orwell)
Wilddieb Stuelpner


Beiträge: 8918


« Antworten #11 am: September 21, 2008, 20:00:11 »

Das Dienstmädchenprivileg, was vor einiger Zeit abgeschafft wurde, das hat man hiermit wieder eingeführt. Es leben die Gutsherren, Rittergutsbesitzer und Junker dreimal hoch - jedem seine Billigstmägde und -knechte. Und das jetzt auch neben dem Adel für die Bourgeoisie.

Vielleicht führt man wieder Frondienste und das Recht der ersten Nacht für die feinen Herren wieder ein?

Das werden dann wohl die nächsten Bestandteile der Arbeitsmarktreform bis Agenda 2050.

http://de.wikipedia.org/wiki/Frondienst
http://de.wikipedia.org/wiki/Ius_primae_noctis
Gespeichert
Anjouli


Beiträge: 129



« Antworten #12 am: September 21, 2008, 21:17:42 »

Das ist doch nichts weiter als Frohndienst. Wer arbeitet denn als Haushaltshilfe oder pflegt auf privater Basis Alte und Kranke? Damit soll doch nur erreicht werden, daß diese Jobs angemeldet werden, damit man dann das Geld, was man dann den Reichen an Steuern erläßt, bei den Armen von Hartz IV wieder abziehen kann.

So arbeitet der Arme dann für Ernährung und ein Dach über dem Kopf. Weniger hatten die Sklaven auch nicht.

Das ist alles so sonnenklar ... ich frage mich ständig, warum das keiner sieht!?
Gespeichert

Wenn Freiheit wirklich etwas bedeutet, dann vor allen Dingen das Recht, anderen Leuten zu sagen, was sie nicht hören wollen. (George Orwell)
euerHofnarr


Beiträge: 150



« Antworten #13 am: September 21, 2008, 22:39:39 »

wenn ich das nächste mal einen termin aufm amt habe, ziehe ich mir besser eine von den neuen Unterhosen an. Wer weiß schon, wie weit ich mich ausziehen muss? Vielleicht kommen die dann noch mit der Taschenlampe....

Wir leben in einer sehr modernen Gesellschaft. Ethisch und sozialrechtlich absolut in diesem Jahrtausend angekommen. Tolle Gesetze, tolle Menschen, tolles Land.
Gespeichert
Wilddieb Stuelpner


Beiträge: 8918


« Antworten #14 am: September 22, 2008, 00:06:20 »

Ich hab' eher den Eindruck, daß wir uns rückwärts Richtung Mittelalter oder noch weiter zur Sklavenhaltergesellschaft bewegen.
Gespeichert
Seiten: [1] 2 3   Nach oben
Drucken
Gehe zu: