MDR-Nachrichten vom 19.09.2008: Arbeitslosengeld II - Arbeitsagentur darf Kontodaten einsehenDie Arbeitsagentur darf die Kontodaten von ALG-II-Empfängern einsehen. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel in einem Grundsatzurteil entschieden. Es bestätigte damit die Praxis der Behörden, vor der Bewilligung des Arbeitslosengeldes II die Kontoauszüge des Antragstellers von den letzten drei Monaten einzusehen. Das gelte auch bei einer Neubewilligung oder wenn es einen Verdacht auf Missbrauch der staatlichen Leistung gebe. Der Sozialdatenschutz werde dadurch nicht unzulässig eingeschränkt, so das Gericht. Allerdings dürften Überweisungsvermerke, aus denen auf politische, religiöse oder auch sexuelle Vorlieben geschlossen werden könne, geschwärzt werden. Jedoch gilt das laut Gericht nur für die betreffenden Textzeilen, während die gezahlten Beiträge weiterhin erkennbar sein müssen.
Das Gericht hatte über die Klage eines Mann aus München entschieden, dem die Leistung versagt worden war, weil er sich weigerte, der Arbeitsagentur Kontoauszüge und eine Steuerübersicht vorzulegen. Der Mann sieht dieses Verhalten der Behörde als unverhältnismäßig an, weil er zuvor die Zahlungen bekommen hatte und er zudem seine Datenschutzrechte verletzt sieht. In den beiden Vorinstanzen war er allerdings erfolglos gewesen. Die Arbeitsagentur argumentierte, dass nur anhand der Auszüge die Bedürftigkeit festgestellt und eventuelle Zahlungen Dritter erkannt werden könnten.
Datenschützer kritisiert Neugier des StaatesDer Datenschutzbeauftragte des Landes Sachsen-Anhalt, Harald von Bose, kritisierte bei MDR INFO, dass Behörden wie die Arbeitsagentur von Leistungsempfängern zu viele Informationen verlangten. "Dem Staat ist es nicht erlaubt, beliebig ins Blaue hinein alles zu verlangen, was irgendwie nützlich sein könnte", sagte er. Wenn jemand erstmalig Leistungen beantrage, sei es erforderlich, auch Kontoauszüge der letzten drei bis sechs Monate vorzulegen. Auch wenn konkrete Zweifel oder Verdachtsmomente an der Richtigkeit der vom Antragsteller oder Leistungsempfänger gemachten Angaben bestünden, "sollte man das verlangen dürfen". Wenn solche Zweifel jedoch nicht bestünden, "warum soll man dan alle drei Monate wieder einen Kontoauszug verlangen dürfen? Das sehe ich nicht ein", sagte Bose.
Bestimmte Angaben schwärzenNach seiner Einschätzung ist es zudem erlaubt, auf vorgelegten Kontoauszügen bestimmte Angaben unkenntlich zu machen. "Auch das hängt mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zusammen. Wenn etwa jemand eine Ausgabe tätigt wie einen Mitgliedsbeitrag an eine Gewerkschaft, oder eine Religionsgemeinschaft unterstützt, dann kann ich nicht erkennen, dass dies einer Behörde vollumfänglich zur Kenntnis kommen muss."
(Auf der MDR-Seite existiert ein Audiopodcast mit dem Datenschutzbeauftragten Sachsen-Anhalts Harald von Bose)
AktenzeichenBundessozialgericht: B 14 AS 45/07 R
Zuletzt aktualisiert: 19. September 2008, 14:27 Uhr
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Wenn sich die im Dienste von Kapitalinteressen stehenden Schinderämter wie die Arbeitsagenturen und ARGEn, Optionskommunen wegen des unterstellten, angeblich hohen und massenhaften Sozialmißbrauchs auch per Gerichtshilfe mit ihren überzogenen Kontrollanmaßungen (eingebettet in die Kontroll- und Überwachungswut gegen das eigene Volk durch einen Herrn Schäuble)
bei so möglich kleinen Schadenspeanuts von 347 Euro pro Pappnase und Co. einscheißen, dann sollte man erst recht
bei solchen Millarden- und Millionen-Schadensausmaßen durch Banken und Wirtschaftsunternehmen, bevor sie Steuer- und Beitragsgeschenke, nicht rückzahlbare Fördergelder, Subventionen, Zuschüsse einsacken und damit am Ende über alle Berge auf Nimmerwiedersehen verduften, erst recht eine verhältnismäßig aufwendige Tiefenprüfung anstellen. Aber davon merkt man nicht mal einen leisen Windhauch von Kontrollwut. So wird an diesem Beispiel wieder mehr als deutlich in wessen Diensten die Verwaltungs- und Justizbeamtenbüttel stehen. Warum prüft man die großen Schadensverursacher nicht vorrangig und gründlich vor den kleinen? Kann man oder will man bei Kontrollen keine vorrangigen Notwendigkeiten unterscheiden? Kann man nicht Wesentliches von Unwesentlichen trennen, Aufwand und Nutzen miteinander abwägen? Bedient man wieder Lobby- und Klientelinteressen des Kapitals?
Es sollen ja im Rahmen ihrer Eigenverantwortlichkeit und Eigenvorsorge grad' wie an der aktuellen Bankenkrise die Selbstheilungskräfte des Marktes (Chefvolkswirt der Deutschen Bank, Norbert Walter) funktionieren, so daß sie
nie auf staatliche Hilfe angewiesen sind.
Wieso schreien sie nach staatlicher Schmiergeldhilfe und erhalten sie diese ohne weitere Tiefenprüfungen, wenn sie sonst die Staatsstrukturen als überflüssig betrachten und ständig stückchenweise beseitigen?
Kann sich der Banken- und Wirtschaftsladen mal für eine Handlungsrichtung entscheiden, entweder Hüh oder hott, aber nicht beides zu gleicher Zeit, so wie es diesen Herrschaften situationsabhängig mal so oder so in den Kram passt?
Wenn sie sonst den Staat bekämpfen und sich ihrer gesellschaftlichen und finanziellen Pflichten dem Staat gegenüber trickreich entledigen, dann sollte man sie auch in der Verlustscheiße belassen, wo sie sich selbst hineingeritten hatten. Laßt doch die davon betroffenen Banken und Wirtschaftsbetriebe in Trümmern gehen. Das schwächt diese Gesellschaftsordnung. Auf diesen "Trümmern" kann man ein besseres Gemeinwesen fürs Volk errichten.
Was auch noch so scheinheilig an diesem Urteil ist: Der bereits erlangte amtliche Wissensvorsprung!
Der Gesetzgeber hatte doch schon vor längerer Zeit verfügt, daß es das Bankengeheimnis faktisch nicht mehr gibt. Von jedem Bundesbürger sind grundsätzlich, und nicht nur bei Verdacht auf Geldwäsche, sämtliche Konten und Kontenbewegungen der letzten, aktuell 3 Jahre an zentrale Finanzüberwachungsbehörden weitergeleitet worden. Jedes Amt, dass diese erfassten Daten zweckgebunden verwerten will, kann diese Konten- und Kontenbewegungsdaten nicht nur der letzten 3 bis 6 Monate, sondern der letzten 3 Jahre abrufen, ohne daß es der Bundesbürger und Antragsteller auf Leistungen erfährt. Daran erinnere ich in diesem Zusammenhang wegen des oben genannten Urteils.
Wir haben in den letzten Wochen vom Datenmißbrauch von Callcentern, Lottobetrieben u.a. Unternehmen gehört, die nicht nur per Adresshandel mit persönlichen Daten, sondern auch mit Bankdaten und Kundeneinschätzungen zur persönlichen Zahlungskraft und -fähigkeit über Millionen Bundesbürger ihre Geschäfte machen. Ruft dann so ein Vertreter eines dubiosen Unternehmens einen potentiellen Kunden an und man gibt nur einen Laut am Telefon von sich - es mußte ja nicht mal eine Vertragszustimmung gewesen sein - dann war man bei dieser Firma auf einmal zum Zahlemann & Söhne für mindestens 2 Jahre Vertragslaufzeit erklärt worden. Also war der Anruf nur fingiert, um das vermeintliche Zustandekommen eines Vertrags firmenseitig behaupten zu können.
Ich sehe mit der amtlichen Aushebelei des Bankengeheimnisses aus den letzten 3 Jahren und dem Adreßhandelsmißbrauch Parallelen. Das eine wie das andere ist verwerflich und besonders dann, wenn Ämter heuchelnd dem Antragsteller vorgaukeln, seine Mitwirkung an der Datenbereitstellung und Kontenoffenlegung wäre notwendig. Die haben schon längst die Daten über die beschriebenen Wege erhalten. Also beschränkt sich die "Mitwirkung" nur auf ein anwendbares Mittel der psychologischen Kriegsführung gegen Arbeitslose. So erfährt man nach dem Prinzip Lügendedektor, ob er eine naiv denkende, ehrliche Haut oder der antragstellende Arbeitslose erfahren und mit allen Wassern gewaschen ist.
Was mir zu Denken gibt in der Urteilsbegründung mit dem Schwärzen:
"... Allerdings dürften Überweisungsvermerke, aus denen auf politische, religiöse oder
auch sexuelle Vorlieben geschlossen werden könne, geschwärzt werden. Jedoch gilt das laut Gericht nur für die betreffenden Textzeilen, während die gezahlten Beiträge weiterhin erkennbar sein müssen. ..."
Da schließt wohl ein Richter nach dem Hartz-VW-Vorbild von eigenen Verhaltensweisen und Moralauffassungen auf Verhaltensweisen und die Moral eines Arbeitslosen.
Welcher Arbeitslose kann sich
a) Liebesdienste gewisser Etablissements vom Hartz-IV-Regelsatz leisten und
b) hinterläßt dann noch dämlicherweise buchungsmäßige Spuren auf dem eigenen Konto?
Läuft so was nicht verschwiegen und diskret ab?