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Motte
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« Antworten #6 am: November 07, 2008, 17:04:16 » |
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BakuRock schreibt Zitat Eine Berufs- oder Erwerbsunfaehigkeitsrente kommt deshalb nicht in Frage, weil er ja noch keinen Tag gearbeitet hat. Deshalb hat er auch nichts in die Rentenversicherung einzahlen koennen, und deshalb bekommt er von da auch nichts ausgezahlt.
Ich hatte den ersten Erörterungstermin bei Gericht Der Rechtsanwalt überreichte mir folgende Medieninformation
Rentenabschlag auch schon vor dem 60. Lebensjahr Der 5. Senat des Bundessozialgerichts sieht eine ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Praxis der Rentenversicherungsträger, die Rente bereits vor dem 60. Lebensjahr des Versicherten zu mindern. Dieser gesetzgeberische Wille findet in den Vorschriften des SGB VI hinreichend deutlich seinen Ausdruck und wird durch entsprechende Vorschriften für den bereich der landwirtschaftlichen Altersversorgung zusätzlich belegt. Die Gegenmeinung missachtet den systematischen Zusammenhang zur gleichzeitig beschlossenen Verlängerung der Zurechnungszeit. Diese begünstigt Versicherte bzw. Hinterbliebene nur, wenn Erwerbsminderung bzw. Tod vor dem 60. Lebensjahr eintreten, sodass auch die Vorschriften über den Rentenabschlag so zu verstehen sind, dass sie die Rentenminderung vorher bewirken sollen. Der Senat konnte sich nicht davon überzeigen, dass der Rentenabschlag für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten gegen die Verfassung verstößt. Sodass der Fall dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen gewesen wäre. Nachdem Altersrentner wesentlich höhere Rentenabschläge hinzunehmen haben, wenn sie vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen, ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten ebenfalls einer Kürzung unterworfen werden, wenn mit einer längeren Bezugszeit zu rechnen ist. Der Umfang der Kürzung steht zur höheren Kürzung bei den Altersrenten nicht in einem unangemessenen Verhältnis. Hinweise zum rechtlichen Hintergrund, SGB VI § 77 Zugangsfaktor.
Keine Erwähnung findet der Abs. (2) des SGB VI § 77 1. bei Renten wegen Alters, die mit Ablauf des Kalendermonats des Erreichens der Regelaltersgrenze oder eines für den Versicherten maßgebenden niedrigeren Rentenalters beginnen, 1,0, Wichtig jedoch ist, die Vorleistungsbezogenheit ist keine Beitragsbezogenheit. Beitragsbezogene Renten sind Altersrenten Eine Erwerbsminderungsrente berechnet sich aus 1. EP ist der Wert der Vorleistung die erbracht worden ist. § 63 1 bis 3 2. Sicherungsziel ist der Ausgleich vom Arbeitsverdienst. § 63 Abs. 4, § 67 Satz 3 3. Der Rentenwert wird anhand des mittleren Einkommens der aktiven Renteneinzahler ermittelt. §§ 63 Abs 7, 68, 69 SBG Erkrankt jemand und hat Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente, werden die bis dahin eingezahlten Rentenbeiträge als Ausgangspunkt für das „Sicherungsziel“ genommen, es wird so gerechnet als wenn der Mensch noch bis zum Ende seines 60. Lebensjahres gearbeitet und eingezahlt hat. Erst dann beginnt die Altersrente. Seit 1957 gibt es diese Leistungsbezogenen Rente, eine soziale Absicherung. Verringert das Gesetz die Leistungsbezogenheit, so vernichtet es gleichzeitig diese soziale Absicherung, weil die bis dahin erbrachten „Leistungen“ keine Berücksichtigung mehr finden. Die Würdigung der „Leistung“ der Menschen die erkranken wird herabgesetzt. Je früher erkrankt desto größer der Vorteil, weil man länger Rente bekommt. Der besondere soziale Aspekt dieses Gesetzes und das es sich dabei um einen soziale Absicherung handelt ist erkennbar an der einen Ausnahme, der systemwidrigen Vermögensvorteile. Nun wird ja auf die Rentenabschläge der Beitragsbezogenen Altersrente besonders hingewiesen und auf dem damit entstandenen „systemwidrigen Vermögensvorteil“ hingewiesen. Das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beitragsbezogenen Rente ging es um die Kürzung des Zugangsfaktors bei vorzeitiger Innanspruchnahme der Altersrente. Der „systemwidrigen Vermögensvorteil“ bezog sich nur auf die Altersrente, als eine gänzlich andere Rentenart. Nach dem § 77 Abs 2 Satz 1 Nr. 3, gibt es drei Gruppen von Erwerbsminderungsrentnern. 63-65 keine Kürzung Älter als 35 und 2 Monate Minderung des Rente Bis 35 und 2 Monate nichts. Somit gibt es eine volle Regelerwerbsminderungsrente Eine vorzeitige Erwerbsminderungsrente Und gar keine Erwerbsminderungsrente. Wenn man erkrankt und Anspruch hat dann ist man ab 63 Krank, bis 63 vorzeitig Krank und vorher gar nicht krank, nach neustem Gesetz. Art. 20, Abs. 1 kommt hier zum Ausdruck. Wie im SGB VI § 77 (2) 1. steht gibt es bei der Erwerbsminderungsrente (der neue Name) nur den Faktor 1.0, Aus dem Urteil des 4. Senat 31. a) Der Bundesrat hatte in einer Stellungnahme zum RRG 1992 vom 21. 04.1989 die Bundesregierung aufgefordert, nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum RRG 1992 eine Änderung des Rechts der Erwerbsminderungsrenten vorzubereiten, die ua verhindert, dass die im RRG 1992 vorgesehene „Anhebung der Altersgrenzen“ und die Einführung von Rentenabschlägen durch niedrigere Zugangsfaktoren für den vorzeitigen Bezug von Altersrenten durch ein „Ausweichen in die Erwerbsminderungsrente“ unterlaufen wird. Was kümmert mich mein Geschwätz von Gestern, ließt man die Argumentation. Was für ein Glück für alle, keine Rente, eine niedrigere Rente und das ganze für einen längeren Zeitraum für den Vorteil der frühen Erkrankung. Dieser soziale Stützpfeiler der Rentenversicherung wird abgesägt und das soll nicht verfassungswidrig sein, erinnert man sich an den Art. 20 des Grundgesetzes.
Mittwoch, 03.09.2008, zu früh, aber alle anderen Beteiligten warteten schon. Schon im Zug auf dem Weg nach Hause begann ich, die Verhandlung in meinem Kopf Revue passieren zu lassen und kam zu dem Schluss alles aufzuschreiben. Eine nicht öffentliche Sitzung. Die Richterin erfragte meinen Namen, bat mich hereinzukommen. Ich fragte ob mein Sohn anwesend sein dürfte. Vor uns die Richterin, rechts neben mir mein Sohn und links an einem anderen Tisch ein junger Rechtsanwalt und ein älterer Herr. Der ältere Herr sagte nichts. Später fragte ich meinen Sohn was er da wohl gewollt hat. Mein Sohn meinte, seinen neuen Anzug spazieren führen. Nein, er hätte einige Male genickt und mitgeschrieben. Kaum das wir platz genommen haben habe ich schnell meine Ergänzung doppelt ausgefertigt, abgegeben. Zuerst dem jungen Anwalt dann der Frau Richterin. Ergänzend, in aller Ausführlichkeit zu meinen Gedanken von Heute. Die Richterin: ich denke es ist ersichtlich, dass ich nicht jetzt hier lesen kann. Sie sprach in ihr Diktiergerät hinein. Die Richterin erklären, worum es geht, dass alle bis 2006 das Gesetz so richtig fanden, bis der 4. Senat sein Urteil sprach. Irgendwie habe ich sie unterbrochen und habe erzählt wie ich dazu gekommen bin die Rentenversicherung anzuschreiben. Das ich das Urteil im Internet gefunden habe und den Anweisungen gefolgt bin. Das ich die Antwort der Rentenversicherung dann nicht mehr lesen konnte und mir Hilfe bei der Auskunfts- und Beratungsstelle gesucht habe. Das wir die Treppe heruntergegangen sind, ich sehe mich noch hinterherlaufen, das er sehr freundlich war. Er erklärte mir das BSG als ein Haus mit vielen Räumen wo jedes Zimmer abgefragt werden muss. Derweilen habe ich meine Unterlagen herausgeholt, bemerkt dass ich das Schreiben nicht lesen kann, er schaute rein und meinte ich hätte meine Rente gekündigt. Der junge Anwalt meinte daraufhin, dass man mit einem solchen Schreiben die Rente nicht kündigen kann. Die Richterin meinte dann das kann nur ein Missverständnis gewesen sein. Eine Störung der Kommunikation. Das habe ich verneint, ich war ja voller Vertrauen. Ich habe ihn dann gefragt ob man das Rückgängig machen kann, wenig später erhielt ich von der Rentenkassen die Mitteilung das ich mich in einer Warteschleife befinde und wenn ein neues Urteil ergangen wäre bekäme ich Bescheid. Dieses Urteil das dann gefällt wird bezieht sich nur auf mich. Ich konnte nicht glauben was ich da hörte und fragte immer wieder nach. Dann habe ich meinen Block herausgeholt und mir aufgeschrieben das ich nur für mich klagen kann. Es gibt keinen Weg ein Grundsätzliches Urteil zu erlangen. Dann fragte ich warum die Rentenkasse, obwohl der 4. Senat der Rentenversicherung bescheinigt hat, dass die Kürzung des Zugangsfaktors Verfassungswidrig ist, diese trotzdem so weiter verfährt. Der Anwalt meinte daraufhin:“ Für Sie hat sich doch nichts verändert. Das Urteil des 4. Senats Bezieht sich auf ein Gesetz. Das dieses Gesetz etwas schlampig formuliert sei und es deshalb verschieden Auslegbar“. „Wenn der Gesetzgeber ein Gesetz macht das schlecht, weiter kam ich gar nicht, wurde sofort unterbrochen. Nicht schlecht, Missverständlich. Wenn der Gesetzgeber ein Missverständliches Gesetz macht, der 4. Senat dieses für verfassungswidrig erklärt, wieso darf die Rentenkasse so weitermachen, als wenn keiner etwas gesagt hat. Ich wurde nicht verstanden, nach mehreren Anläufen nicht. Die Richterin meinte dann wohlwollend zu mir: Wenn endlich mal ein Gericht ein Urteil fällt mit dem ich zufrieden bin, dann regt es mich schon sehr auf, oder verärgert mich wenn die Rentenversicherung dann anderer Meinung ist. Wenn ich mit den Steuergesetzen nicht zufrieden bin, kann ich nicht einfach hingehen und sagen, ich zahle keine Steuern mehr, habe ich als Beispiel angeführt. Der 4. Senat hat ganz unten festgestellt dass die Verfassungsmäßigkeit des Urteils ihm zu überprüfen untersagt worden ist. Diesen Satz musste ich sagen weil ja gerade von dem 5a Senat in Zusammenarbeit mit den anderen Senat, entweder 11 oder 13 die Verfassungsmäßigkeit geprüft wird. Ich bekam dann auch eine Pressemitteilung vom Anwalt und die Erklärung das schon zwei Senate anderer Meinung seien als der Senat 4 Die Rentenversicherung hat auch geschrieben, dass alles Verfassungskonform sei. Zwischendurch sprach die Richterin in ihr Diktiergerät und meinte dann, das die Frage ob die Rentenkasse so handeln durfte wie sie gehandelt hat, bis spätestens Ende diesen Jahres geklärt würde. Dazu bräuchte ich nicht erscheinen, worum ich jedoch ausdrücklich gebeten habe. Irgendwie hatte ich das Gefühl das jetzt Schluss sei, aber ich hatte doch noch einiges zu sagen. Ich habe dann erzählt das ich mit 13 Jahren vor ein Auto gelaufen bin, das hinter einer vollen Erwerbsminderungsrente ein Schicksal steht und es von daher keineswegs einem Vorteil sei früh zu erkranken. Immer noch wurmte mich die Geschichte mit dem 4. Senat. Ich habe dann berichtet das ich mir alles mühsam erlernen musste, jeder Begriff aus der Rentensprache für mich ein Fremdwort war, ich denke das es vielen so geht, die Sprache der Rentenversicherung eine unverständliche sei, wir kein Volk der Juristen. Nachdem die Klägerin das Sozialgericht, das LSG hinter sich hatte und beim BSG gelandet ist, wo immerhin 5 erfahrene Richter ein Urteil gesprochen haben, ich kann das nicht verstehen das jetzt dieses Urteil überprüft werden muss. Ich habe dann meine eigenen Vermutungen geschildert, nämlich das so lange gefragt und geklagt wird bis das richtige Urteil dabei herausgekommen ist. Dann bin ich noch einmal, diesmal in Bezug auf die Zeit, zur Beratungs- und Auskunftsstelle zurückgegangen. Wichtig war mir auch noch auf meine Klageschrift hinzuweisen, die Frage speziell ob dieses Gesetz eine Richtlinie oder Verordnung aus der EU sei. Denn dann wäre es Verfassungswidrig, laut Art. 20 GG, aber zu dem GG steht sehr viel in meiner genauen Ausführung, schon alleine deshalb weil ich schon länger mit dem Petitionsausschuss kommuniziere. Ich habe mein Arbeit bei der Montagsdemo beschrieben, mitgeteilt wie viel Elend es inzwischen in diesem Land gibt und das ich selber seit Dezember von 160 € im Monat lebe. Ich kann immer noch nicht verstehen, dass das Urteil nur für mich ist. Fragen betreffend der Beratungs- und Auskunftsstelle müsste ich der Rentenversicherung stellen, teilte die Richterin mir mit. Alle Fragen können nicht beantwortet werden, nur die die sich direkt auf mich beziehen. Herr Flegelskamp, kann das Richtig sein? Ich schicke Ihnen mal meine ergänzenden Gedanke, aber fallen Sie nicht in Ohnmacht, es sich einige Viele, zumindest meinte das der Rechtsanwalt als er mit spitzen Fingern verschiedene Seiten anhob. So ich habe so gut ich kann diesen Termin beschrieben.
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