Krass, es gibt keine Bewerbungskosten mehr erstattet?
Wie soll das denn dann gehen?
Vielleicht stellt sich das Merkel wie folgt vor:
Kurzer Anruf im Personalbüro beim Betrieb, wo man sich bewirbt oder mit fer gleichen Masche eine kurze Bettel-E-Mail: Laden Sie mich auf Ihre Kosten ein und ich verdinge mich zu jeder Art von Beschäftigung und Bezahlung?
Haben denn die Herrschaften, die das "Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente" auskochten auch zu den damit verbundenen Zumutbarkeitsbedingungen veröffentlicht?
Jedenfalls hat der Paritätische Gesamtverband der Wohlfahrtspflege im Verbund mit Jugendsozialarbeit und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege seine eigene Kritik angebracht:
http://www.der-paritaetische.de/index.php?id=stellungnahmen --> Aktuelle Stellungnahmen zum Gesetzentwurf zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vom 03.11.12008 - Der eigentliche Link ist am Ende der Seite zu finden.
Zu dem Gesetzentwurf zur Instrumentenreform in der Arbeitsmarktpolitk liegen jetzt aktuelle Stellungnahmen des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege vor.Unter Federführung des PARITÄTISCHEN wurde eine aktuelle Fassung der Stellungnahme des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente abgestimmt. Alle Wohlfahrtsverbände haben sich außerdem in einer aktuellen Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zu dem Gesetzentwurf geäußert.
Der
Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit kritisiert in seiner Stellungnahme, dass mit der Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente die Förderung benachteiligter und arbeitmarktferner junger Menschen zukünftig in wesentlichen Punkten weder einfacher noch passgenauer erfolgen wird.
Das gilt auch für den öffentlich stark diskutierten Rechtsanspruch auf Förderung zu einem Hauptschulabschluss. So sehr das Anliegen grundsätzlich zu unterstützen ist, so falsch ist es, benachteiligte Jugendliche ausschließlich im Rahmen einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme an einen Schulabschluss heranführen zu wollen.
Aus Sicht der Kooperationsverbundes ist es ebenso deutlich zu kritisieren, dass die neuen Instrumente wie das Vermittlungsbudget und die Regelung zur freien Förderung im SGB II, völlig unzureichend sind, um die notwendigen dezentralen Handlungsspielräume für eine effektive Arbeitsmarktpolitik zu schaffen. Wir fordern daher, die Neuregelung zur Erprobung innovativer Ansätze im Rechtskreis SGB III und zur freien Förderung im SGB II so zu fassen, dass den Arbeitsagenturen und Grundsicherungsträgern wesentlich mehr Handhabe eingeräumt wird. Es ist daher aus Sicht des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit unbedingt nötig, das Budget für die freie Förderung gem. § 10 SGB II neu wesentlich zu erhöhen und die rechtlichen Voraussetzungen für ihre Anwendung großzügiger zu gestalten.
Insgesamt wird eine zentrale Zielsetzung des Gesetzentwurfs, nämlich den ganzheitlichen Ansatz der Arbeitsmarktpolitik durch die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit zu stärken, durch den Wegfall der sonstigen weiteren Leistungen und der Aktivierungshilfen konterkariert, denn so wird der notwendigen Zusammenarbeit der Agenturen für Arbeit bzw. der Grundsicherungsträger mit der Jugendhilfe die gesetzliche Grundlage entzogen. Da diese Kooperation für die Zielgruppe der benachteiligten Jugendlichen unerlässlich ist, fordert der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit, dafür geeignete gesetzliche Grundlagen und Anschlussregelungen zu schaffen.
Außerdem wendet sich der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit gegen die durchgängig vorgesehene, zwingende Einhaltung des Vergaberechts. Die damit verbundenen öffentlichen Ausschreibungen verhindern verlässlich bereitgestellte, kontinuierliche und sozialpädagogisch hochwertige Angebote.
Auch
die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) befürchtet, dass durch die Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente die Eingliederungschancen gerade von benachteiligten Menschen nicht steigen. Vielmehr besteht die Gefahr, dass Maßnahmen, die sich in der Vergangenheit als passgenau erwiesen haben, nach den Neuregelungen nicht wie bisher erbracht werden können. Die BAGFW fordert, das in § 45 SGB III-neu vorgesehene Aufstockungs- und Umgehungsverbot aufzuheben, da ansonsten Arbeitsuchende bei der Anbahnung und Aufnahme einer Beschäftigung nicht in dem Maße wie bisher unterstützt werden können. Die BAGFW setzt sich dafür ein, dass die für die Integration in den Arbeitsmarkt gerade von Benachteiligten wesentlichen Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 46 SGB III-neu) keine zeitliche Befristung aufweisen, damit die im Einzelfall erforderliche Maßnahme geleistet werden kann. Zur vorgesehenen Anwendung des Vergaberechts sind Alternativen in der Beschaffung vorzusehen.
Anbei die Stellungnahme des Kooperationsverbundes
in den Teilen
- Stellungnahme der BAGFW
- Gesetzentwurf der Bundesregierung und eine Zusammenfassung über die wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfs aus dem BMAS
- Planungsbrief 2009
- Impulsreferat Durchführung SGB