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Autor Thema: Bewerbungsfotos - Tipps und Tricks?  (Gelesen 1810 mal)
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vampyrella


Beiträge: 811



« Antworten #15 am: Dezember 27, 2008, 21:02:24 »

Krass, es gibt keine Bewerbungskosten mehr erstattet?
Wie soll das denn dann gehen?

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CubanNecktie


Beiträge: 957



« Antworten #16 am: Dezember 27, 2008, 21:12:34 »

Ist doch noch gar nicht 100%ig, das es keine gibt?!

Und wenn es keine gibt, dann gibts eben Bewerbungen nur noch per Mail ... aber ne Sauerei trotzdem, weil selbst diese kostet ... (Internetkosten, Stromkosten und der PC verschleißt auch ... hab schon 13 defekte Sektoren auf meiner Platte) .......... Cry

apropos Foto, ich fand die Fotos vom sogenannten Profi zum k*tzen, habe eine Foto von nem Bekannten gemacht, der ne gute Cam hat und als Hintergrund ne weiße Hausfassade (die man als solche nicht erkennt) ... sieht echt schick aus ... und da sagt keiner was dagegen, auch nicht die letzte Bewerbungstrainerin etc. ...

drucke mein Foto zentriert auf nem Deckblatt mit aus.

....
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vampyrella


Beiträge: 811



« Antworten #17 am: Dezember 27, 2008, 21:32:39 »

Wenn man einen guten Drucker hat, dann sieht's sicherlich auch richtig schick aus.

Aber so einen Ausdruck auf normalen 80 gr/m² papier mit einem Discountdrucker sieht in der Regel ziemlich billig aus... ich weiss, ich weiss, kostet alles Geld.
Wenn's nicht anders geht, okay.

Ich hab auch mal drei Monate in einer Personalabteilung mit gesessen und Bewerber aussortiert. Es wirkt halt immer besser, wenn eine schöne, vorteilhafte Aufnahme zu sehen ist. Das kann wie hier erwähnt auch vor einer weissen Hauswand sein. Hauptsache der Bewerber guckt net ganz so grimmig und strahlt einen gewissen Willen zur Arbeit aus.
Ich glaube, wenn man originell sein will, dann macht sich ein "selbstgemachtes" Bild immer ganz gut, grade im sozialen Bereich sollte eine Privataufnahme (eine vorteilhafte, vieleicht bei einer gemeinützigen Sache? Nicht unbedingt mit der Bierpulle) doch sicher ganz gut


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jobless0815


Beiträge: 1009


« Antworten #18 am: Dezember 28, 2008, 15:16:34 »



...Nicht unbedingt mit der Bierpulle) doch sicher ganz gut.


Also auf die Idee wäre ich noch nicht mal bei ner Bewerbung für ne Brauerei gekommen Cheesy Roll Eyes Wink
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Tetrarchos


Beiträge: 303


« Antworten #19 am: Dezember 28, 2008, 15:45:06 »

Das ab Januar gültige, neue Hartz-IV Verschärfungsgesetz hat den Bundesrat klammheimlich passiert. Und dort steht drinn, das es keine Erstattung der Bewerbungskosten mehr gibt. Das ist absolut sicher! jetzt fehlt Dir zum großen Los nurnoch ein Fallmanager, der Dir in der EGV 20-30 Pflichtbewerbungen pro Monat reindrückt. Dann kommt echte Freude auf, das ist dann nämlich quasi ne Sanktion von 20-30% Regelsatz weil Du ja die Kosten jetzt selber decken musst. Und dazu braucht es nichtmals mehr nen Sanktionsgrund. Die Fallmanager können quasi indirekt ohne Grund jeden sanktionieren, dessen Nase ihnen nicht gefällt. Völlige Willkür wird möglich!
« Letzte Änderung: Dezember 28, 2008, 15:49:13 von Tetrarchos » Gespeichert
Tetrarchos


Beiträge: 303


« Antworten #20 am: Dezember 28, 2008, 16:05:34 »

der Fallmanager hat auch noch eine andere Variante, diese Karte auszuspielen: Er kann einfach "Vermittlungsvorschläge" verschicken, schickt Dir plötzlich 30 Stück im Monat zu. Auf alle musst Du mit Bewerbung reagieren, sonst 30% wegen Verhinderung eines Arbeitsverhältnisses. Und wenn Du aber alle 30 Bewerbungen schreibst, dann kostet das auch 100€ locker. Widerspruch dagegen, oder Klage, ist ausgeschlossen. Weil Du keine Rechtsgrundlage hast. Jeder Richter wird sagen das Du verpflichtet bist, Dich zu bewerben. Du kannst höchstens dem Fallmanager-Arschloch das Büro auseinandernehmen und die Fresse zu Brei dreschen. was ich tun werde sobald die 100% dann erreicht sind, dann gehts mir im Knast nämlich besser.
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jobless0815


Beiträge: 1009


« Antworten #21 am: Dezember 28, 2008, 17:11:00 »

der Fallmanager hat auch noch eine andere Variante, diese Karte auszuspielen: Er kann einfach "Vermittlungsvorschläge" verschicken, schickt Dir plötzlich 30 Stück im Monat zu. Auf alle musst Du mit Bewerbung reagieren, sonst 30% wegen Verhinderung eines Arbeitsverhältnisses. Und wenn Du aber alle 30 Bewerbungen schreibst, dann kostet das auch 100€ locker. Widerspruch dagegen, oder Klage, ist ausgeschlossen. Weil Du keine Rechtsgrundlage hast. Jeder Richter wird sagen das Du verpflichtet bist, Dich zu bewerben. Du kannst höchstens dem Fallmanager-Arschloch das Büro auseinandernehmen und die Fresse zu Brei dreschen. was ich tun werde sobald die 100% dann erreicht sind, dann gehts mir im Knast nämlich besser.

Im Knast wirst du kaum glücklicher oder etspannetr sein: viel Lehrgeld für einmal Spass für ein paar Minuten.

Wenn die Kohle alle ist, ist sie alle. Ich würde mir vorher ausrechnen, wie hoch meine Fixkosten sind,
 und wieviele Bewerbungen in Papierform dann noch drinnen sind: wird nicht viel sein, und danach ist
dann Schluss.
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Tetrarchos


Beiträge: 303


« Antworten #22 am: Januar 01, 2009, 00:02:35 »

Und danach kommt dann die Sanktion zusätzlich. Viel Spass beim leisen Verhungern. Im Knast wird man meines Wissens regelmäßig abgefüttert.
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Wilddieb Stuelpner


Beiträge: 8918


« Antworten #23 am: Januar 01, 2009, 08:52:27 »

Krass, es gibt keine Bewerbungskosten mehr erstattet?
Wie soll das denn dann gehen?


Vielleicht stellt sich das Merkel wie folgt vor:

Kurzer Anruf im Personalbüro beim Betrieb, wo man sich bewirbt oder mit fer gleichen Masche eine kurze Bettel-E-Mail: Laden Sie mich auf Ihre Kosten ein und ich verdinge mich zu jeder Art von Beschäftigung und Bezahlung?

Haben denn die Herrschaften, die das "Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente" auskochten auch zu den damit verbundenen Zumutbarkeitsbedingungen veröffentlicht?



Jedenfalls hat der Paritätische Gesamtverband der Wohlfahrtspflege im Verbund mit Jugendsozialarbeit und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege seine eigene Kritik angebracht:

http://www.der-paritaetische.de/index.php?id=stellungnahmen --> Aktuelle Stellungnahmen zum Gesetzentwurf zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vom 03.11.12008 - Der eigentliche Link ist am Ende der Seite zu finden.

Zu dem Gesetzentwurf zur Instrumentenreform in der Arbeitsmarktpolitk liegen jetzt aktuelle Stellungnahmen des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege vor.

Unter Federführung des PARITÄTISCHEN wurde eine aktuelle Fassung der Stellungnahme des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente abgestimmt. Alle Wohlfahrtsverbände haben sich außerdem in einer aktuellen Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zu dem Gesetzentwurf geäußert.

Der

Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit
 
kritisiert in seiner Stellungnahme, dass mit der Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente die Förderung benachteiligter und arbeitmarktferner junger Menschen zukünftig in wesentlichen Punkten weder einfacher noch passgenauer erfolgen wird.

Das gilt auch für den öffentlich stark diskutierten Rechtsanspruch auf Förderung zu einem Hauptschulabschluss. So sehr das Anliegen grundsätzlich zu unterstützen ist, so falsch ist es, benachteiligte Jugendliche ausschließlich im Rahmen einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme an einen Schulabschluss heranführen zu wollen.

Aus Sicht der Kooperationsverbundes ist es ebenso deutlich zu kritisieren, dass die neuen Instrumente wie das Vermittlungsbudget und die Regelung zur freien Förderung im SGB II, völlig unzureichend sind, um die notwendigen dezentralen Handlungsspielräume für eine effektive Arbeitsmarktpolitik zu schaffen. Wir fordern daher, die Neuregelung zur Erprobung innovativer Ansätze im Rechtskreis SGB III und zur freien Förderung im SGB II so zu fassen, dass den Arbeitsagenturen und Grundsicherungsträgern wesentlich mehr Handhabe eingeräumt wird. Es ist daher aus Sicht des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit unbedingt nötig, das Budget für die freie Förderung gem. § 10 SGB II neu wesentlich zu erhöhen und die rechtlichen Voraussetzungen für ihre Anwendung großzügiger zu gestalten.

Insgesamt wird eine zentrale Zielsetzung des Gesetzentwurfs, nämlich den ganzheitlichen Ansatz der Arbeitsmarktpolitik durch die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit zu stärken, durch den Wegfall der sonstigen weiteren Leistungen und der Aktivierungshilfen konterkariert, denn so wird der notwendigen Zusammenarbeit der Agenturen für Arbeit bzw. der Grundsicherungsträger mit der Jugendhilfe die gesetzliche Grundlage entzogen. Da diese Kooperation für die Zielgruppe der benachteiligten Jugendlichen unerlässlich ist, fordert der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit, dafür geeignete gesetzliche Grundlagen und Anschlussregelungen zu schaffen.

Außerdem wendet sich der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit gegen die durchgängig vorgesehene, zwingende Einhaltung des Vergaberechts. Die damit verbundenen öffentlichen Ausschreibungen verhindern verlässlich bereitgestellte, kontinuierliche und sozialpädagogisch hochwertige Angebote.

Auch

die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW)

befürchtet, dass durch die Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente die Eingliederungschancen gerade von benachteiligten Menschen nicht steigen. Vielmehr besteht die Gefahr, dass Maßnahmen, die sich in der Vergangenheit als passgenau erwiesen haben, nach den Neuregelungen nicht wie bisher erbracht werden können. Die BAGFW fordert, das in § 45 SGB III-neu vorgesehene Aufstockungs- und Umgehungsverbot aufzuheben, da ansonsten Arbeitsuchende bei der Anbahnung und Aufnahme einer Beschäftigung nicht in dem Maße wie bisher unterstützt werden können. Die BAGFW setzt sich dafür ein, dass die für die Integration in den Arbeitsmarkt gerade von Benachteiligten wesentlichen Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 46 SGB III-neu) keine zeitliche Befristung aufweisen, damit die im Einzelfall erforderliche Maßnahme geleistet werden kann. Zur vorgesehenen Anwendung des Vergaberechts sind Alternativen in der Beschaffung vorzusehen.

Anbei die Stellungnahme des Kooperationsverbundes

in den Teilen

- Stellungnahme der BAGFW
- Gesetzentwurf der Bundesregierung und eine Zusammenfassung über die wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfs aus dem BMAS
- Planungsbrief 2009
- Impulsreferat Durchführung SGB
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Störfall


Beiträge: 86


« Antworten #24 am: Januar 01, 2009, 15:43:20 »

Vor nicht allzu langer Zeit habe ich in meinen Bewerbungen professionelle,
Uhrheberrechtlich nicht geschützte Model Passfotos beworben.
Hatte nicht mal ein Vorstellungsgespräch. Klar wäre dann alles aufgeflogen.
Ich bin wahrscheinlich der geilste Lagerarbeiter aller Zeiten gewesen.
Dasselbe funktioniert auch mit richtigen fertigen Bewerber-Fotos zur Negativ-Bewerbung.
Aber Achtung! die Arge bevorzugt solche Hackfressen.

So viele Veröffentlichungen in den Medien was sich alles 2009 ändern wird.
Aber kein einziges Wort zur hartzIV/V Reform. Bewerbungskosten ade, was für ein Land.
Keine Sau interessiert sich für unser Schicksal." Ohh Gott die Abgeltungsteuer kommt"
Der Bewerberflut sollte einhalt geboten werden. Die Firmen werden bombardiert mit
Pflichtbewerbungen. Stilles abkommen der Arbeitgeberverbände u.das Merkel Politik.
Zusätzlicher Mehraufwand(Personal) zum Verwalten der Bewerberflut. Selektion derer
die sich keine BW mehr leisten können, sprich Langzeitarbeitslose.

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Tetrarchos


Beiträge: 303


« Antworten #25 am: Januar 01, 2009, 16:10:16 »

Vielleicht kriegt das Merkel nach der Kanzlerkarriere ja einen Vorstandsposten bei der Post? Wo sie doch durch die Pflichtbewerbungen deren Geschäft ankurbelt?  Roll Eyes
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