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Autor Thema: Was Passiert mit mir?Geld zum ersten?  (Gelesen 1504 mal)
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KAHL


Beiträge: 16


« Antworten #15 am: Dezember 19, 2008, 13:25:40 »

Im alg2 ablehnungsbescheid steht auf seite 1, das keine hilfebedürtigkeit besteht nach §§§ X des sgb2 besteht...seiten 2-5 sind berechnungen wo steht das ich alg1 beziehe und das is wohl der grund das ich kein anspruch habe..durch die sperre hatte ich nur 150euronen aber sehen nur das ich alg1 bekomme wobei das anfang januar erst gezahlt wird..ich habe bei den leuten miete,telefon usw. angerufen und die zahlungen auf nächsten monat verschoben..dafür habe ich dann nächsten monat eine doppelbelastung an kosten..lohnt es sich zu einer regionalen arbeitslosenhilfe organisation zu gehen, die bieten ja hilfe beim umgang mit dieser SCH***E!!Ich habe die hoffnung schnell wieder gesund zu werden und schnellst möglich zu arbeiten...
Ich wünsch allen hier im forum ein frohes fest und hoffe das deutschland aufwacht...

sind die sachbearbeiter die bösen oder is es der gesetzgeber???

@schwarzrot wenn du dich mit alg2 bissl auskennst so vorallem §en ein paar nützliche dann lass sie mir zukommen..
Gespeichert
schwarzrot


Beiträge: 2466



« Antworten #16 am: Januar 06, 2009, 16:08:06 »

Hab nochmal geschaut, war nicht mehr ganz sicher, weil hierzu viel mist im netz zu finden ist:
Es scheint so zu sein, dass du sehr wohl anspruch auf ALGII hast, wärend einer ALGI 3-monatssperre (falls du kein 'vermögen' hast und niemanden der dich als 'bedarfsgemeinschaft unterstützen muss).
ALGII ist hier praktisch in funktion der früheren sozialhilfe, die bei sowas einspringen musste.

Das ALGII wird dir aber, wenn ich das richtig verstanden habe, um 30% gekürzt (und achtung zählt dann für ein jahr als 'sanktion' im ALGII).
Auch kann es sein, dass die von dir das ALGII geld, welches sie wärend der sperre gezahlt haben, dann wenn dein ALGI wieder läuft, zurückhaben wollen (kommt sicher darauf an, wie viel ALGI du bekommen würdest).
Ausserdem musst du zum ALGII richtig schön die hosen runterlassen ('vermögenswerte', auto, sparguthaben etc.).

Zitat
M.W. kann während der Sperrzeit durchaus Alg II bezogen werden,
allerdings muss mit einer Absenkung nach § 31 SGB II gerechnet werden
sowie mit einer Rückforderung nach § 34 SGB II.

http://www.meinews.net/alg2-t159471.html?

Eine andere alternative zum ALGII ist, für dich ev. wohngeld beantragen für die zeit der sperre.
Das hat dann zumindest keine ALGII nebenwirkungen.

Wie gesagt, alles keine rechtsberatung, die gibts nur bei anwälten.  Tongue
Du solltest in jedem fall mal bei deiner örtlichen erwerbslosen-ini voerbeischauen und dich beraten lassen.
Ev. findest du dort auch jemand, der dich aufs amt begleitet und der SB besser paroli bieten kann.
Hier gibts die elo-beratungsdatenbank, gib dein bundesland an, sollte dann die guten beratungsstellen auflisten:
http://www.my-sozialberatung.de/adressen

Sorry für mein spätes reply, aber ALGI liegt für die meisten hier schon sehr lange zurück.
Schreib mal wie es weiterging.





« Letzte Änderung: Januar 06, 2009, 16:16:16 von schwarzrot » Gespeichert

"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht
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