Hab nochmal geschaut, war nicht mehr ganz sicher, weil hierzu viel mist im netz zu finden ist:
Es scheint so zu sein, dass du sehr wohl anspruch auf ALGII hast, wärend einer ALGI 3-monatssperre (falls du kein 'vermögen' hast und niemanden der dich als 'bedarfsgemeinschaft unterstützen muss).
ALGII ist hier praktisch in funktion der früheren sozialhilfe, die bei sowas einspringen musste.
Das ALGII wird dir aber, wenn ich das richtig verstanden habe, um 30% gekürzt (und achtung zählt dann für ein jahr als 'sanktion' im ALGII).
Auch kann es sein, dass die von dir das ALGII geld, welches sie wärend der sperre gezahlt haben, dann wenn dein ALGI wieder läuft, zurückhaben wollen (kommt sicher darauf an, wie viel ALGI du bekommen würdest).
Ausserdem musst du zum ALGII richtig schön die hosen runterlassen ('vermögenswerte', auto, sparguthaben etc.).
M.W. kann während der Sperrzeit durchaus Alg II bezogen werden,
allerdings muss mit einer Absenkung nach § 31 SGB II gerechnet werden
sowie mit einer Rückforderung nach § 34 SGB II.
http://www.meinews.net/alg2-t159471.html?Eine andere alternative zum ALGII ist, für dich ev. wohngeld beantragen für die zeit der sperre.
Das hat dann zumindest keine ALGII nebenwirkungen.
Wie gesagt, alles keine rechtsberatung, die gibts nur bei anwälten.

Du solltest in jedem fall mal bei deiner örtlichen erwerbslosen-ini voerbeischauen und dich beraten lassen.
Ev. findest du dort auch jemand, der dich aufs amt begleitet und der SB besser paroli bieten kann.
Hier gibts die elo-beratungsdatenbank, gib dein bundesland an, sollte dann die guten beratungsstellen auflisten:
http://www.my-sozialberatung.de/adressenSorry für mein spätes reply, aber ALGI liegt für die meisten hier schon sehr lange zurück.
Schreib mal wie es weiterging.