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Autor Thema: Umschulung/Ausbildung Termin beim Amt und die Abwimmelungstaktik  (Gelesen 1725 mal)
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candy1980de


Beiträge: 52


« am: Januar 21, 2009, 21:11:31 »

Ich bin gerade dabei zu versuchen meine Förderung mit dem Bildungsgutschein durchzubekommen und wie ich es mir auch vorgestellt habe wird das harte Arbeit....

Nun zu meiner Frage meine Ausbildung ist schulisch 2 Jahre lang und die Schule kann auch im Einzelfall durch die Arge über den Bildungsgutschein gefördert werden, sie wirbt ja auch damit, nun meinte die SB das die Schule ja irgendwie nicht zertifiziert wäre was sie mir nicht näher erklären konnte, was hat das mit dieser Zertifizierung auf sich?

Was ist ein Einzelfall/Ausnahmefall und wie sieht der aus?? Dann kam sie auch mit dieser Stellenzusage, das gibt es doch garnicht! Eine Stelle bekommen und dann die Ausbildung vom Amt genehmigt bekommen schon klar!

Was mich noch interessiert, kann meine SB sich weigern mir die Ablehnung der Förderung schriftlich zu geben, denn ich habe schon im August 2008 den Bildungsgutschein beantragt ohne reaktion darauf...

Ich habe alle Voraussetzungen für diese Förderung! Ansonsten werde ich ohne Berufsausbildung nie dauerhaft in den Beruf kommen es ist schon so schwer genug einen Job zu finden....und ohne Ausbildung ist man dann ganz unten auf der Liste  Cry



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flocke


Beiträge: 610


« Antworten #1 am: Januar 22, 2009, 02:50:26 »

nun meinte die SB das die Schule ja irgendwie nicht zertifiziert wäre was sie mir nicht näher erklären konnte, was hat das mit dieser Zertifizierung auf sich?

Am 01.07.2004 ist die Anerkennungs- und Zulassungsverordnung – Weiterbildung – AZWV in Kraft getreten.
Bildungsträger, die Maßnahmen (§§ 77 ff. SGB III) im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit durchführen wollen,
benötigen die Zulassung einer anerkannten Fachkundigen Stelle.

Auch FbW-Maßnahmen der ARGEN fallen unter die Regelung der AZWV. Grundlage hierfür ist § 16 Abs. 1 SGB II (FbW-Maßnahmen sind Maßnahmen des vierten Kapitels, Sechster Abschnitt des SGB III).

Diese Fachkundige Stelle zertifiziert den Träger z.B. nach DIN EN ISO 9000 und bescheinigt ihm damit ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem in seinem Unternehmen einzusetzen. Fachkundige Stellen sind spezielle Zertifizierungsfirmen z.B. CERTQUA oder auch der TÜV.
« Letzte Änderung: Januar 22, 2009, 03:00:38 von flocke » Gespeichert

lets have some fun this beat is sick...

- Lady Gaga auf RTL II -
sedanon


Beiträge: 222



« Antworten #2 am: Januar 22, 2009, 09:51:00 »

Ich bin gerade dabei zu versuchen meine Förderung mit dem Bildungsgutschein durchzubekommen und wie ich es mir auch vorgestellt habe wird das harte Arbeit....

Nun zu meiner Frage meine Ausbildung ist schulisch 2 Jahre lang und die Schule kann auch im Einzelfall durch die Arge über den Bildungsgutschein gefördert werden, sie wirbt ja auch damit, nun meinte die SB das die Schule ja irgendwie nicht zertifiziert wäre was sie mir nicht näher erklären konnte, was hat das mit dieser Zertifizierung auf sich?

Was ist ein Einzelfall/Ausnahmefall und wie sieht der aus?? Dann kam sie auch mit dieser Stellenzusage, das gibt es doch garnicht! Eine Stelle bekommen und dann die Ausbildung vom Amt genehmigt bekommen schon klar!

Was mich noch interessiert, kann meine SB sich weigern mir die Ablehnung der Förderung schriftlich zu geben, denn ich habe schon im August 2008 den Bildungsgutschein beantragt ohne reaktion darauf...

Ich habe alle Voraussetzungen für diese Förderung! Ansonsten werde ich ohne Berufsausbildung nie dauerhaft in den Beruf kommen es ist schon so schwer genug einen Job zu finden....und ohne Ausbildung ist man dann ganz unten auf der Liste  Cry

Mach es eben schriftlich (Duplikat mit Eingangsstempel für Dich). Dann wird der SB Dir antworten müssen.
Das mit dem "Stelle vorweisen können, bevor die Weiterbildung angetreten werden kann" ist gängige Praxis.
Der Widerspruch in sich, den diese Regel birgt, ist gewollt. Tenor : Wir bieten Euch doch alles an !
So kommt niemand in die Verlegenheit, sich Hilfsarbeitangeboten bzw. ZAF-Angeboten der ARGE durch die Aufnahme einer
echten Alternativausbildung entziehen zu können.
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Franz Josef Strauß :

“Everybody’s Darling is Everybody’s Depp”
Wilddieb Stuelpner


Beiträge: 8918


« Antworten #3 am: Januar 22, 2009, 10:46:04 »

nun meinte die SB das die Schule ja irgendwie nicht zertifiziert wäre was sie mir nicht näher erklären konnte, was hat das mit dieser Zertifizierung auf sich?
Am 01.07.2004 ist die Anerkennungs- und Zulassungsverordnung – Weiterbildung – AZWV in Kraft getreten.
Bildungsträger, die Maßnahmen (§§ 77 ff. SGB III) im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit durchführen wollen,
benötigen die Zulassung einer anerkannten Fachkundigen Stelle.

Auch FbW-Maßnahmen der ARGEN fallen unter die Regelung der AZWV. Grundlage hierfür ist § 16 Abs. 1 SGB II (FbW-Maßnahmen sind Maßnahmen des vierten Kapitels, Sechster Abschnitt des SGB III).

Diese Fachkundige Stelle zertifiziert den Träger z.B. nach DIN EN ISO 9000 und bescheinigt ihm damit ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem in seinem Unternehmen einzusetzen. Fachkundige Stellen sind spezielle Zertifizierungsfirmen z.B. CERTQUA oder auch der TÜV.

Das hebelt so mancher Bildungsträger aus:

1. Er schleust seine Verwandtschaft in die ARGE und Arbeitsagenturen und bietet im Gegenzug einen Arbeitslosen aus dieser Familie einen Job beim Bildungsträger an. Also funktioniert Erpressung der Familie. Schon läuft die Zuweisung der Zertifizierung und der Finanzmittel auch ohne Bestechung und Korruption. Das hab ich in der Praxis erlebt.

2. So wie Bertelsmann seine Steuerpflichten umgeht, indem er die Firmenmittel in seine Bertelsmann-Stiftung umleitet, um für AG-Verbände Agitation und Propoaganda preiswert zu veranstalten, so schaffen sich Bildungsträger zwecks Eigenzertifizierung die nötigen Tochterfirmen. Fliegt das auf und wird öffentlich, schließt man flugs alle beteiligten Firmen und Stiftungen. Das Spiel beginnt erneut mit Grundung von Folgefirmen, die so rein gar nichts mit ihren Vorgängern zu tun haben. Eigenartigerweise findet man aber immer wieder die gleichen Geschäftsführer, Manager und Geldgeber in den verantwortlichen Positionen.

3. Und dann geht's noch über die klassische Bestechungs- und Korruptionsschiene der Beamten.

4. Die arbeitgeberseitigen und gewerkschaftlichen Interessenverbände der Bildungsträger haben jeweils ihre Vertreter schon an der Quelle plaziert - im Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeitslosigkeit. Dort gibt es einfach keine öffentlichen Kontrollen. Das funktioniert so wie bei den Landesbanken. Geht's schief, läßt man Bauernopfer über die Klinge springen und macht ansonsten den alten Trott weiter.

Das ist BRD wie sie leibt und lebt. Nichts Neues.

Ich bin gerade dabei zu versuchen meine Förderung mit dem Bildungsgutschein durchzubekommen und wie ich es mir auch vorgestellt habe wird das harte Arbeit....

Nun zu meiner Frage meine Ausbildung ist schulisch 2 Jahre lang und die Schule kann auch im Einzelfall durch die Arge über den Bildungsgutschein gefördert werden, sie wirbt ja auch damit, nun meinte die SB das die Schule ja irgendwie nicht zertifiziert wäre was sie mir nicht näher erklären konnte, was hat das mit dieser Zertifizierung auf sich?

Was ist ein Einzelfall/Ausnahmefall und wie sieht der aus?? Dann kam sie auch mit dieser Stellenzusage, das gibt es doch garnicht! Eine Stelle bekommen und dann die Ausbildung vom Amt genehmigt bekommen schon klar!

Was mich noch interessiert, kann meine SB sich weigern mir die Ablehnung der Förderung schriftlich zu geben, denn ich habe schon im August 2008 den Bildungsgutschein beantragt ohne reaktion darauf...

Ich habe alle Voraussetzungen für diese Förderung! Ansonsten werde ich ohne Berufsausbildung nie dauerhaft in den Beruf kommen es ist schon so schwer genug einen Job zu finden....und ohne Ausbildung ist man dann ganz unten auf der Liste  Cry

Lehrgangszeiten von 2 und mehr Jahren sind in der Gegenwart unüblich und werden durch Arbeitsagenturen und ARGEn nicht mehr gefördert. Bildungsgutscheine gibt es zumeist für eine Ausbildungsdauer unter einen bis höchstens 2 Jahren. Ausnahmen bestätigen diese Regel. Ich denke mal, die lange Lehrgangsdauer wird für das Amt der Grund für eine zögerliche Entscheidung sein.

Um in bestimmte Ausbildungsmaßnahmen zu kommen, können auch Eignungsprüfungen vorgeschaltet werden.

Die Zertifizierung des Bildungsträgers hat mit der Bewilligung eines Bildungsgutscheins für Dich nichts zu tun. Der Bildungsgutschein dient nur dem Bildungsträger als Freibrief, Dich zusätzlich per Vertrag finanziell zu knebeln und zu erpressen. Legst Du dem Bildungsträger Deiner Wahl den Bildungsgutschein vor, dann läuft das so wie beim Vermittlungsgutschein und den privaten Arbeitsvermittlern. Sie haben die Sicherheit, daß amtlicherseits die Lehrgangsgebühren ihm für die angemeldeten Kursteilnehmer zufließen. Der Bildungsträger wird trotzdem auf Nummer sicher gehen und extra einen gesonderten Ausbildungs- und Finanzierungsvertrag mit Dir abschließen, für den Fall, daß sich die Arbeitsagentur bzw. ARGE es nochmals anders überlegt und die Zahlungen einstellt.

Der Normalfall wird der Geldzufluß Amt zum Bildungsträger unter Abtretungsbedingungen sein, im Ausnahmefall nimmt der Bildungsträger Dich mit dem gesonderten Ausbildungs- und Finanzierungsvertrag in Haftung. Dieser gesonderte Vertrag enthalt unter anderem die Abtrittsklausel. Im Normalfall erhälst Du für jeden Lehrgangsabschnitt diverse Abrechnungen vom Bildungsträger, die Du eigentlich selbst bezahlen müsstest, aber bei vorhandenem Bildungsgutschein so an die Arbeitsagentur bzw. ARGE durchreichst bzw. der Bildungsträger rechnet direkt mit dem Amt ab. Der Bildungsgutschein und der gesonderten Ausbildungs- und Finanzierungsvertrag sind für den Bildungsträger quasi wie eine Ausfallbürgschaft. Damit hat der Bildungsträger in jedem Fall die Sicherheit, daß an ihm die Mittel zufließen, egal ob vom Amt oder von Dir.

In diesem gesonderten Ausbildungs- und Finanzierungsvertrag stehen auch Disziplinarmaßnahmen gegen den Kursteilnehmer und gegen ihn gerichtete Sanktionsregelungen. Wenn Du z.B. die Haus- oder Ausbildungsordnung nicht einhälst, den Anweisungen des Schulungspersonals keine Folge leistest oder wiederholt der Bildungsmaßnahme unbegründet fernbleibst, In diesen Fällen ergeht gleichzeitig eine Meldung an die Arbeitagentur/ARGE und die stellt sämtliche Zahlungen sofort ein. Dann wird man Dich von der weiteren Teilnahme ausschließen, aber von Dir dennoch die restlichen Lehrgangsgebühren eintreiben, auch wenn Du diese Kosten nicht mehr verursacht hast. Das betrachtet der Bildungsträger wie einen entschädigungspflichtigen Gewinnausfall.

Achte darauf, daß Du kein Lehrgangszertifikat, sondern ein allseits anerkanntes, vollwertertiges Zeugnis bekommst. Ein Zertifikat braucht niemand anzuerkennen, ein Zeugnis muß vom AG anerkannt und entsprechend in Jobs gut bezahlt werden. Zeugnisse sind in jedem Fall mit berufstheoretischen und -praktischen Prüfungen einer externen Prüfstelle, z.B. durch die IHK verbunden und es sollte also mindestes ein IHK-Zeugnis bei solchen Kursen, Schulungen oder Lehrgängen herausspringen.

Sollte es auch im Rahmen der Kurse, Lehrgänge und Schulungen zu "Praktikas" kommen, dann sollte auch dort entsprechendes Ausbildungspersonal, ein Stoff- und Bildungsplan und Prüfungen vorkommen. Fehlen diese Merkmale, sollte man am Ende des "kostenlosen" Praktikums gegen die Arbeitsagentur/ARGE, den Bildungsträger und Praktikumsbetrieb unter Vorlage der entsprechenden Verträge, Stoff- und Bildungspläne beim Arbeitsgericht einen tariflichen bzw. ortsüblichen Tariflohn bzw. -gehalt einklagen. Denn dort, wo die genannten Ausbildungsmerkmale in der berufspraktischen Ausbildung fehlen, da liegt keine Ausbildung mehr vor, sondern ein ganz normales befristetes Arbeitsverhältnis. Solche kostenlose "Berufspraktikas" finden eigenartigerweise meist in Urlaubszeiten statt, wo der Kursteilnehmer die Funktion einer billigen Urlaubsvertretung erfüllt und nichts an berufspraktischen Kenntnissen erwirbt bzw. entsprechenden Prüfungen unterzogen wird. Das ist der Moment, wo die Alarmglocken läuten sollten und er sich auf seine Klage vorbereiten dürfte.

Um einen seriöse Ausbildung für einen Job zu finden, kannst Du Dich auch an die örtlich bzw. regional zuständige IHK wenden und von Ihnen beraten lassen.
« Letzte Änderung: Januar 22, 2009, 12:03:52 von joachimkuehnel » Gespeichert
Onkel Tom


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« Antworten #4 am: Januar 22, 2009, 11:53:09 »

Interessannt und vielen Dank an flocke für seine Recherchen  Smiley

Ich arbeite auch schon fast ein Jahr daran, eine Umschulung zu beginnen.
Der in Frage kommender Bildungsträger hat auch keine Zulassung und ich war auch
erst mal baff darüber, wie kompliziert sich das Bewilligungsverfahren entwickelt hat.

Kungelpartner (Bildungsträger mit Zulassung) sind nach § 85 SGB - III anerkannt.

Mein Weg war bis jetzt damit bepflastert..

1. SB davon überzeugen, das die Weiterbildung erforderlich ist.
2. Intensive Beratung beim Bildungsträger.
3. Psychologische Begutachtung, ob ich das schaffen würde.
4. Rennerei, damit der" Erhebungsbogen für eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme
     im Einzelfall gem. § 12 AZWV
" ausgefüllt und bei der ARGE vorliegt.
5. Irritationen lösen, das die "Stellungnahme und Entscheidung zu den Zulassungs-
    vorraussetzungen für eine Einzelfallmaßnahme gem. § 85 SGB III in Verbindung
    mit § 12 AZWV
" vom Bildungsträger doch nicht ausgefüllt werden müssen.
    Weitere Irritationen im Bezug, wer die Bewilligung entscheidet stand weiter offen.
6."Fragebogen zur Förderung der Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungs-
    maßnahme
" ausgefüllt, damit Fahrtkosten erstattet / bezuschusst werden können.
7.Netten Brief von meinem SB, der darin die Notwendigkeit einer beruflichen Quallifikat-
   ion bekundet und Austellung eines "Bildungsgutschein gem. § 16 Abs.1 SGB II i.V.m.
   § 77 Abs.3 SGB III
, in der das gewünschte Ziel genau bestimmt ist.
   Kosten werden nach § 16 Abs.1 SGB-II i.V.m § 80 SGB-III  erstattet.

8. wegen viel Zeitverlust musste ich Punkt 4 bis 6 wiederholen, da sich was inzwichen
    geändert haben könnte..

9. Immer noch keine feste Zusage, das ich in Weiterbildung gehen kann, da noch die
    Entscheidung des "Leistungsservice der Arbeistagentur" noch offen steht.

Ich hoffe, das mein K(r)ampf ein gutes Ende und ein Neuanfang in neuer beruflicher
Perspektive findet und wenn ja, fange ich in kürze eine Umschulung an, die mit
der Gesellenprüfung vor der Kammer endet. Bei dem Bildungsträger, der (noch) nicht
H4-konform zugelassen ist, dürfen maximal 5 Teilnehmer nach dem SGB II und SGB-III
sein, oder der Bildungsträger muss sich der Prozedur eines Zulassungsverfahren
unterziehen, was viel Bürokratismus, Zeit und Geld kostet.

Es gibt auch "gesperrte Bildungsträger". Die Teilnahme bei denen wird nicht nach dem
SGB gefördert und ALG-Ansprüche werden auch verwehrt.
Kein Wunder also, das in HH die VHS gesperrt ist, da sich sonst Erwerbslose vor der
Zuweisung in Ein-Euro-Jobs oder sonstigen unsinnigen Maßnahmen zur Schulung in
Tagesform flüchten würden. Die Frage, das ein Realabschluss bei der VHS Sinn macht,
wird aus Arbeitsmarktpolitischen Gründen völlig ignoriert  Angry

Wenn ich meine Chance bekommen habe, werde ich was ausarbeiten, das echte Qualli
auch für ALG-II-BezieherInnen möglich ist. Es ist schwierig aber "geht doch" . Wink

Gelb = Formularbezeichnungen.
Orange = Ohne denen gibt es nix..

Edit:

Candy, lass Dich nicht mürbe machen. Kann lange dauern und villeicht macht sich Deine
Hartnäckigkeit bezahlt. Hier unterstützend nur klare Wegweiser..
Daumendrück  Wink
« Letzte Änderung: Januar 22, 2009, 12:04:03 von Onkel Tom » Gespeichert

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koko


Beiträge: 97



« Antworten #5 am: Februar 09, 2010, 17:10:22 »

Am 01.07.2004 ist die Anerkennungs- und Zulassungsverordnung – Weiterbildung – AZWV in Kraft getreten.
Bildungsträger, die Maßnahmen (§§ 77 ff. SGB III) im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit durchführen wollen,
benötigen die Zulassung einer anerkannten Fachkundigen Stelle.

Auch FbW-Maßnahmen der ARGEN fallen unter die Regelung der AZWV. Grundlage hierfür ist § 16 Abs. 1 SGB II (FbW-Maßnahmen sind Maßnahmen des vierten Kapitels, Sechster Abschnitt des SGB III).

Diese Fachkundige Stelle zertifiziert den Träger z.B. nach DIN EN ISO 9000 und bescheinigt ihm damit ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem in seinem Unternehmen einzusetzen. Fachkundige Stellen sind spezielle Zertifizierungsfirmen z.B. CERTQUA oder auch der TÜV.

Das Verfahren zur Zulassung/Zertifizierung von Bildungsträgern und Maßnahmen gem.  AZWV
ist folgendermaßen:

1. Die "Anerkennung" von fachkundigen Stellen (abgek. FKS) bsp. durch den TÜV
2. Die "Zulassung" von Bildungsträgern und "Zulassung" von Bildungsmaßnahmen durch die FKS

Weiß jemand von Euch, wo man sich die Auflistung aller,
sowohl der "anerkannten" wie auch der "zugelassenen" Bildungsträger und Bildungsmaßnahmen gem.  AZWV, einsehen kann?

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Onkel Tom


Beiträge: 2270



WWW
« Antworten #6 am: Februar 09, 2010, 18:25:31 »

Über den Weg der AZWV gibt es garantiert keine Orientierungsmöglichkeit,
weil dies immer individuell auf den Fall beschieden wird. (§ 177 SGB - III ist
die erste Brücke in diese Richtung), wo der Bildungsgutschein auch keine
Kostengrenze von 2000  Euronen kennt.

Es bleibt also nur der Überzeugungskampf

Den Rest bedeutet Sinnlosmaßnahmen oder verkakkte Ein Euro Jobs..

Punkt.
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Soul


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« Antworten #7 am: Februar 18, 2010, 12:13:57 »

Hallo zusammen,
vielleicht kann mir hier der ein oder andere ein paar Tipps, Erfahrungen oder Hilfestellungen geben, für mich ist es der erste Kontakt mit dem Amt...
Nach meiner Kündigung bei einem grossen, hier oftmals zu Recht diskutierten Callcenters welches sich auf Dreckdrumm reimt, in welchem ich Jahrelang als Kundenberater tätig war, habe ich so einiges schludern lassen. Hintergrund ist der, dass ich in den letzten Monaten meiner Tätigkeit dort sehr depressiv wurde, mich von einem Hausarzt zum anderen gescghleppt habe, um mir Antidepressiva verschreiben zu lassen. Als im Endeffekt die Kündigung kam, war mir alles egal und ich habe nichts mehr getan. Zu meiner Psychischen damaligen Verfassung ist zu sagen, dass ich mir dann keine Hilfe mehr gesucht habe, egal obs ärztliche oder behördliche(AG etc.) handelt.
Dank meiner Freunde habe ich jedoch den Sprung ins "Leben" soweit wieder geschafft und ich hab e im Januar enldich meinen Antrag auf ALG1 abeggeben und zum Januar bewilligt bekommen.
Bin jetzt zumindest wieder soweit auf dem Dampfer, das ich mein Leben wieder in den Griff bekommen will, trotz alöler Probleme, die sich durch mein Verhalten in den letzten Monaten aufgetan haben( Mietschulden, etc.).
Mein erstes Gespräch bei der Sachbearbeiterin war unerwartet gut, angemerkt, ich bin eine ungelernte Kraft. Daher fragte sie mich, ob ich nicht mal darüber nachgedacht habe, eine Ausbildung zu beginnen und bot mir von sich aus an, eine Umschulung zu tätigen, da ich eigentlich bereits seit gut 10 Jahren immer kaufmännisch tätig war.
Diese Chance sollte ich wohl gerade aufgrund meiner psychologischen Probleme erhalten, da ich nicht nochmal in ein Callcenter vermittelt werden möchte, ich glaube ich halte dieses osychisch einfach nichtmehr aus. Jetzt habe ich endlich den Termin beim ärztlichen Dienst zugeschickt bekommen und soll unterlagen meiner Ärzte mit beilegen.
Mein Problem ist, ich habe in der Zeit die Ärzte gewechselt, wie am Fliesband. Es ging mir nurnoch darum, nichtmehr in der Firma erscheinen zu müssen, habe etliche Geschichten erzählt, um an Antidepressiva zu kommen und einen Psychologen selbst habe ich nur einmal aufgesucht,w elcher mich dann aber wieder weggeschickt hat, mit der Aussage, ich bräuchte psychologische Hilfe(?!?!?! hab da auch nur Dummm geguckt, nachdem ich einen 138-Teiligen Fragenkatalog ausgefüllt habe).
Habe bereits von 2005-2006 in einem Callcenter gearbeitet, wo ich auch in den letzten sechs Wochen mit Burn-Out und vergabe von Antidepressiva krankgeschrieben wurde. WArum ich wieder in einem angefangen habe? Ich wollte nicht vom Staat abhängig sein -.-

Egal, worums mir jetzt geht.
Ich will auf Teufel komm raus mein Leben in den Griff bekommen, endlich dank dieser Umschulung, welche zwei Jahre laufen würde, eine Basis dafür haben wollen, aber ich weis nicht, was ich dem ärztlichen Dienst da vorlegen kann.  Davon wird wohl alles abhängig gemacht. Wenn ich Unterlagen von den verschiedenen Ärzten vorlegen sollte( und das sind glaub ich vier gewesen) , wird dort so einiges unterschiedliches stehen, geschweige denn, dass ich überhaupt nicht weis, ob die jeweiligen Ärzte dann etwas rausgeben. Ebenso würde ich gerne von 2006 noch etwas von meinem damaligen HAusarzt mitnehmen, Schaden kann es ja nicht, die Zeit der Burn-Out-Geschichte mit vorzulöegen, habe aber keine Ahnung, ob irgendetwas so lange aufbewahrt wird. Ebenso, müsste ich dann jeweils immer 10 Euro Praxisgebühr vorlegen?? Mein ALG1 ist begrenzt..-.-
Was mich auch interessieren würde, was erwartet mich bei diesem ärztlichen Dienst? Es hängt für mich so vieles von diesem Termin ab und ich möchte unbedingt in die durch den Bildungsgutschein finanzierte Umschulung,
Hoffe, hier kann mir irgendjemand Infos geben.
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Onkel Tom


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« Antworten #8 am: Februar 18, 2010, 19:56:00 »

Langes Gelaber ... Kurzes Gesinn....

Was willst Du wirklich... Könntest Du den SB davon überzeugen, das jegliche von Dier
vorgeschlagene Förderungsmaßnahme Deiner Chanche der Intregration auf dem 1.sten
Arbeitsmarkt erhöhen würde, dienlich sei...
Haste ne Analyse betrieben ?... Ich glaube nicht  Huh?

Denk mal drüber nach... so einfach ist das, wenn Mensch qualifizierte Berufliche Förderung
von der ARGE haben will.........
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hanni
Gast
« Antworten #9 am: Februar 18, 2010, 20:10:17 »

Medizinische Unterlagen werden 30 Jahre aufbewahrt, also kannst Du durchaus
an Deine Unterlagen kommen.
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Soul


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« Antworten #10 am: Februar 18, 2010, 22:41:23 »

Was willst Du wirklich...

Eine vernünftige Basis für den ersten Arbeitsmarkt, sprich einen Abschluss bei der IHK.
Ich habe leider in der Vergangenheit die falschen Entscheidungen getroffen, worauf ich nicht unbedingt stolz bin, jedoch war es mir finanziell nicht gegönnt, einen Berufsabschluss nachzuholen... bis jetzt. Zumindest stand ich bis heute noch nicht in der Statistik des Arbeitsamtes und habe mittlerweile auch die Scheu abgelegt, davon Abhängig zu sein. Schliesslich habe ich über ein Jahrzehnt ununterbrochen brav eingezahlt. Alleine das ist ein innerer Schriztt, den ich zu überwältigen hatte.
Mein Problem jetzt ist halt die Unwissenheit über die Vorgänge, was passiert, was benötige ich, was muss ich mitbringen, bewegen, um mein Ziel zu erreichen. In diesem Sinn die Umschulung genehmigt zu bekommen. Da jetzt der Termin zum ärztlichen Dienst steht, erhoffe ich mir natürlich Erfahrungen von Leuten die Wissen, was dort passiert.
Du sprachst von einer Analyse. Und jetzt bitte nicht sauer sein, denn ich bin wirklich absolut unwissend, was das angeht. Muss ich, bevor ich diese Umschulung genehmigt bekomme eine, wie auch immer ich es jetzt beschreiben soll, Arbeitsmaktchancenanalyse für den jeweiligen Berufszweig abgeben? Meine Infos zur Bewilligung laut meines SB´s sind halt: ab durch den ärztlichen Dienst, der bestätigt dieses oder jenes (ja was denn nu???) und sie bekommen von mir den Bildungsgutschein womit sie sich bei einer Institution Ihrer Wahl in Ihrem gewünschtem Bereich anmelden können... aus die Maus.
Das sind meine Infos und beim Amt wurde das entgegen allen Horrormeldungen von Leuten die bis sonstwas dafür gekämpft haben, eine Massnahme zu erhalten, erstmal so lockerflockig an mich weiter gegeben. Ich glaubs ja fast seibst nicht, deswegen, was wird da beim ärztlichen Dienst passieren und was steht mir noch wirklich bevor?
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Gehtsnoch


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« Antworten #11 am: März 01, 2010, 19:45:24 »

Oh ja...die Abwimmeltaktik.

Habe das gleiche Problem zur Zeit...im Krankenstand...rechtlich nicht arbeitslos....AfA wuerde mir eine Umschulung anbieten (die suchen das aus!)...und ich will den Meister haben in meinen Beruf.
Tja...nur wenn ich einen Arbeitsvertrag bekomme....laecherlich....

Achja...die Weiterbildung ist wegen eines Bandscheibenleidens...der Meister hat in meiner Branche andere Aufgaben und muss nur selten Rueckenschaedigen arbeiten....zumal ich eh andere Plaene hab (Betriebswirt dranhaengen...)

Mir sind diese Maerchen alle zu wieder...Kommentar:
"Nachher machen Sie sich selbststaendig und arbeiten wieder in der Werkstatt..." ne schon klar...Hammer kommt dann:
"wie waere es mit Buerokaufmann?Den Meister koennen sie ja selber machen und bezahlen"

So viel Schwachsinn...ne...hab das 'nen Anwalt gegeben und gehe da gegen vor, sobald ich was schriftliches hab.
Zumal die Leute mir nicht wirklich (bis jetzt) nachweisen koennen, auf welcher rechtlichen Basis die obige Aussage beruht.

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Zeitarbeit ist scheisse!
Onkel Tom


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« Antworten #12 am: März 01, 2010, 20:03:57 »

Suche einfach mal nach meinem Nik "Onkel Tom"  und nach dem Stichwort "AZWV"..
Ich habe mich schonmal darüber ausgelassen..

Vertraue mir.. Du wirst fündig..

M.f.G. Tom
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