Interessannt und vielen Dank an flocke für seine Recherchen

Ich arbeite auch schon fast ein Jahr daran, eine Umschulung zu beginnen.
Der in Frage kommender Bildungsträger hat auch keine Zulassung und ich war auch
erst mal baff darüber, wie kompliziert sich das Bewilligungsverfahren entwickelt hat.
Kungelpartner (Bildungsträger mit Zulassung) sind nach § 85 SGB - III anerkannt.
Mein Weg war bis jetzt damit bepflastert..
1. SB davon überzeugen, das die Weiterbildung erforderlich ist.
2. Intensive Beratung beim Bildungsträger.
3. Psychologische Begutachtung, ob ich das schaffen würde.
4. Rennerei, damit der"
Erhebungsbogen für eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme
im Einzelfall gem. § 12 AZWV" ausgefüllt und bei der ARGE vorliegt.
5. Irritationen lösen, das die "
Stellungnahme und Entscheidung zu den Zulassungs-
vorraussetzungen für eine Einzelfallmaßnahme gem. § 85 SGB III in Verbindung
mit § 12 AZWV" vom Bildungsträger doch nicht ausgefüllt werden müssen.
Weitere Irritationen im Bezug, wer die Bewilligung entscheidet stand weiter offen.
6."
Fragebogen zur Förderung der Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungs-
maßnahme" ausgefüllt, damit Fahrtkosten erstattet / bezuschusst werden können.
7.Netten Brief von meinem SB, der darin die Notwendigkeit einer beruflichen Quallifikat-
ion bekundet und Austellung eines "
Bildungsgutschein gem. § 16 Abs.1 SGB II i.V.m.
§ 77 Abs.3 SGB III, in der das gewünschte Ziel genau bestimmt ist.
Kosten werden nach § 16 Abs.1 SGB-II i.V.m § 80 SGB-III erstattet.
8. wegen viel Zeitverlust musste ich Punkt 4 bis 6 wiederholen, da sich was inzwichen
geändert haben könnte..
9. Immer noch keine feste Zusage, das ich in Weiterbildung gehen kann, da noch die
Entscheidung des "
Leistungsservice der Arbeistagentur" noch offen steht.
Ich hoffe, das mein K(r)ampf ein gutes Ende und ein Neuanfang in neuer beruflicher
Perspektive findet und wenn ja, fange ich in kürze eine Umschulung an, die mit
der Gesellenprüfung vor der Kammer endet. Bei dem Bildungsträger, der (noch) nicht
H4-konform zugelassen ist, dürfen maximal 5 Teilnehmer nach dem SGB II und SGB-III
sein, oder der Bildungsträger muss sich der Prozedur eines Zulassungsverfahren
unterziehen, was viel Bürokratismus, Zeit und Geld kostet.
Es gibt auch "gesperrte Bildungsträger". Die Teilnahme bei denen wird nicht nach dem
SGB gefördert und ALG-Ansprüche werden auch verwehrt.
Kein Wunder also, das in HH die VHS gesperrt ist, da sich sonst Erwerbslose vor der
Zuweisung in Ein-Euro-Jobs oder sonstigen unsinnigen Maßnahmen zur Schulung in
Tagesform flüchten würden. Die Frage, das ein Realabschluss bei der VHS Sinn macht,
wird aus Arbeitsmarktpolitischen Gründen völlig ignoriert

Wenn ich meine Chance bekommen habe, werde ich was ausarbeiten, das echte Qualli
auch für ALG-II-BezieherInnen möglich ist. Es ist schwierig aber "geht doch" .

Gelb = Formularbezeichnungen.
Orange = Ohne denen gibt es nix..
Edit:
Candy, lass Dich nicht mürbe machen. Kann lange dauern und villeicht macht sich Deine
Hartnäckigkeit bezahlt. Hier unterstützend nur klare Wegweiser..
Daumendrück
