Verfassungswidrig ! BSG kippt Regelsätze für Kinder !

Begonnen von Codeman, 11:44:32 Di. 27.Januar 2009

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Codeman

Die Hartz-IV-Leistungen für Kinder von heute 211 Euro im Monat sind möglicherweise unzureichend. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel legte zwei Klagen gegen die Höhe der Regelleistung dem Bundesverfassungsgericht vor. Der Gesetzgeber habe nicht begründet, warum Kinder lediglich 60 Prozent der Leistung für alleinstehende Erwachsene bekommen, erklärte das BSG zur Begründung

http://de.news.yahoo.com/2/20090127/twl-hartz-iv-leistungen-fuer-kinder-womo-4bdc673.html

Es läuft auch grade bei N24 im Ticker
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

Codeman

GRUNDSATZURTEIL

Sozialrichter halten Kinder-Hartz-IV für verfassungswidrig
Warum sollen Kinder von Hartz-IV-Empfängern mit 211 Euro im Monat auskommen? Das Bundessozialgericht hält die Begründung der Regelsätze für mangelhaft und deswegen grundgesetzwidrig. Jetzt muss das Verfassungsgericht entscheiden.

Kassel - Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) sind die Hartz-IV-Sätze für Kinder bis 14 Jahre verfassungswidrig. Der 14. Senat des obersten deutschen Sozialgerichts beschloss am Dienstag, die entsprechenden gesetzlichen Regelungen nun dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorzulegen.

Geklagt hatten zwei Familien mit jeweils zwei Kindern, die die gekürzten Sätze für verfassungswidrig halten. Das garantierte Existenzminimum könne so nicht erreicht werden. Derzeit beläuft sich das Arbeitslosengeld II auf 351 Euro im Monat. Für Kinder sieht das Gesetz 60 Prozent davon vor, also 211 Euro. Vom Juli an sollen es 70 Prozent werden. Den Regelsatz für Erwachsene hatten die Richter im November 2006 für verfassungskonform befunden.

Die Kläger kritisieren, dass das Sozialgeld nicht das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum gewährleiste. Der Gesetzgeber habe ohne sachlichen Grund den Regelsatz für Kinder gesenkt, obwohl Kinder einen ganz anderen Bedarf hätten, sagte Martin Reucher, Anwalt einer der Kläger. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit sind über eine Millionen Kinder bis 15 Jahre in Deutschland auf Sozialgeld angewiesen.

Der Kölner Armutsforscher Christoph Butterwegge hatte bereits vor dem Urteil eine Neuregelung der Hartz-IV-Sätze für Kinder gefordert. "Die Bundesregierung muss einen kinderspezifischen Regelsatz einführen", sagte Butterwegge der "Thüringer Allgemeinen". Die Hilfe für Kinder bei 60, 70 oder 80 Prozent der Erwachsenen festzulegen sei willkürlich, "der Gesetzgeber muss stattdessen den spezifischen Bedarfen der Kinder Rechnung tragen" - und diese könnte unter Umständen auch höher ausfallen als bei Erwachsenen.

sam/dpa/AP
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

Snoopy

Ich habe heute in den 17.00 Uhr - Nachrichten beim Deutschlandfunk gehört, dass die BundesreGIERung die Erhöhung nicht vor 2010 vornehmen will.

Hab leider keinen Link dazu oder irgendeine Quelle, es ist noch nichts darüber zu lesen. Aber ich glaube es, ohne Frage  >:(


Snoopy
"Nur der Schwache wappnet sich mit Härte. Wahre Stärke kann sich Toleranz, Verständnis und Güte leisten."

Tilly Boesche-Zacharowski

Kater

ZitatPressemitteilung: Erwerbslosen Forum Deutschland 04.02.2008

Ursula Von der Leyen und Olaf Scholz wollen Kinderarmut aussitzen
- Keine Veränderung der Regelsätze vor 2010 - Regelsatzkürzungen bei Kinder
und Jugendlichen vor der Wahl zurücknehmen

Berlin/Bonn - Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) und
Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) haben ihren Streit über die
Höhe der Hartz IV-Regelsätze für Kinder beigelegt. Derzeit sehen sie keinen
Handlungsbedarf die Regelsätze bei Kindern zu verändern, teilten die
Minister am Mittwoch in einer gemeinsamen Erklärung in Berlin mit. Auf der
Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2008 müsse dann über
eine Weiterentwicklung der Regelsätze entschieden werden. Die Zahlen der
Probe liegen aber voraussichtlich erst 2010 vor. Das "Bündnis gegen
Kinderarmut durch Hartz IV" kritisierte die Entscheidung heftig. Die
Regierung sei noch nicht einmal bereit, die mit Hartz IV eingeführten
Kürzungen des Regelsatzes bei Kindern von 14 - 17 Jahren noch vor der Wahl
zurück zunehmen. Gerade diese Altergruppe hat einen höheren
Ernährungsbedarf als Erwachsene.

Dazu Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland:

"Dass die Regierung den Regelsatz bei Schulkindern zwischen sechs und
dreizehn Jahren um 35 Euro im Monat anheben wird ist letztendlich auch dem
Druck durch das "Bündnis gegen Kinderarmut durch Hartz IV" und der
Entscheidung des hessischen Landessozialgerichts zu verdanken. Allerdings
feiert die Regierung dies als Erhöhung; in Wahrheit handelt es sich nur um
die teilweise Rücknahme einer Kürzung. In der Sozialhilfe wurde der
entwicklungsbedingte Ernährungsmehrbedarf nämlich berücksichtigt. Wir sind
allerdings äußerst befremdet, dass Jugendliche von vierzehn bis siebzehn
Jahren keinen erhöhten Ernährungsbedarf zugebilligt bekommen. Dafür muss
man nicht warten, bis die Ergebnisse der EVS 2008 vorliegen. Jeder
Kinderarzt wird bestätigen können, dass diese Altersgruppe wenigstens 2700 -
3.000 kcal benötigt. Demnach müsste nur wegen dem erhöhten Ernährungsbedarf
die Regelleistungen auf 90 Prozent bzw. 316 Euro erhöht werden. Dies sind
Maßnahmen, die noch vor der Bundestagswahl zu treffen sind und sie haben
nichts mit der Ankurbelung der Wirtschaft zu tun. Es befremdet schon sehr,
dass man im Zuge der Wirtschaftkrise Kinder für die Ankurbelung der
Wirtschaft wahlkampftaktisch instrumentalisiert, während man ihnen vorher
konsequent Unternährung zumutete."

http://www.erwerbslosenforum.de

Snoopy

Siehste, ich hab's doch gesagt...

;)

Die Info ist noch brandneu. Danke fürs Reinstellen, Kater!


Snoopy
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Tilly Boesche-Zacharowski

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