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cheribum
Beiträge: 4
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« am: März 26, 2009, 17:18:21 » |
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hallo, erstmal ein lob das es ueberhaupt solch ein forum gibt!
meine frage bezieht sich auf die soziale absicherung im falle eines scheiterns der selbststaendigkeit. nach meinem verstaendnis ist es quasi garnicht moeglich sich abzusichern/in das alg1 zu kommen, wenn man aus dem hatz4 gruendet....doch zunaechst chronologisch..
1.studium absolviert 2.hartz4 beantragt...weil die vorherige abgeschlossene lehre ja nun jahre zurueckliegt, ist die zgrundlage fuer alg1 nicht mehr gegeben 3. zuschuss beantragt...und gekommen 4. wollte in die freiwillige arbeitslosenversicherung...fehlanzeige
...also gibt es nach meinem verstaendnis...auch in zig jahren... nicht die moeglichkeit, im falle des scheiterns sozial abgesichert zu sein.
nun meine frage. hat irgendjemand vielleicht einen tipp, wie man sich trotzdem absichern kann, oder kann andere moeglichkeiten oder wege aufzeigen?
gruss
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BakuRock
Beiträge: 1637
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« Antworten #1 am: März 26, 2009, 17:34:30 » |
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Hallo und willkommen,
m. E. bleibt da nur wieder der Gang in H 4. Es sei denn, du schliesst als Unternehmer eine private Versicherung ab.
Ansonsten schau dich mal beim Staat um: bmwi.de
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--- Wenn eine Idee am Anfang nicht absurd klingt, gibt es für sie keine Hoffnung. .... A. Einstein Wer sind wir FAUistas?
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Kater
Beiträge: 7110
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« Antworten #2 am: März 26, 2009, 20:15:36 » |
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4. wollte in die freiwillige arbeitslosenversicherung...fehlanzeige
@cheribum warum hat das mit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung nicht geklappt? Das wäre eigentlich die Lösung und du würdest sogar bei der Höhe des Arbeitslosengeldes nach deinem Studienabschluß berechnet werden. Ich habe mich allerdings lange nicht mehr mit diesem Thema beschäftigt und weiß nicht, ob sich da vielleicht inzwischen rechtlich etwas geändert hat  Gruß, Kater
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cheribum
Beiträge: 4
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« Antworten #3 am: März 28, 2009, 18:02:22 » |
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hallo, entscheidend sind scheinbar die vorhergegangenen letzten 24 monate und zu denen habe ich, wie schon erwaehnt, studiert, somit komme ich wohl nie in den genuss, *fuer den fall das*, abgesichert zu sein.
die einzige moeglichkeit die ich im moment sehe, so bescheuert wie das jetzt klingen mag, ist.... ordentlich gewinn erwirtschaften, dann die firma schliessen, dann wieder eoeffnen und innerhalb des ersten monats die freiwillige arbeitslosenversicherung beantragen.
im telefonat, wo ich eigentlich dachte, es gibt noch zuwendungen fuer beratungen bei externen stellen (z.b.steuerberater), um seine eventuell vorhandenen wissensluecken noch zu schliessen (ich meinte mich erinnert zu haben, das mir gesagt wurden, "beantragen sie erstmal den zuschuss, wenn der bewilligt ist, koennen sie die beratungen in anpruch nehmen, sie betragen maximal einen betrag von 500 euro"), nun wird mir auf nochmalige nachfrage hin gesagt, das es eine einmalige zulage fuer sachleistungen in form von 500 euro gibt...man kann den betrag also fuer anschaffungen, die der firma dienen, verwenden...jaja, wenn man nur nachfragt.
ok, das ist erstmal der stand, sollte noch jemand anregungen haben, bitte lasst mich nich dumm sterben in diesem falle!
viele gruesse, cheribum.
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Hellraiser1603
Beiträge: 44
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« Antworten #4 am: April 04, 2009, 09:30:28 » |
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Hallo Cheribum, zu der freiwilligen Arbeitlosenversicherung habe ich noch keine weiteren Unterlagen aber ich arbeite dran.
Zu den Zuschüssen: Bei Beratungsfragen ggf. für die Eröffnung usw. solltest du mit einem Steuerberater reden. Die meisten machen die Existenzgründung mit dir kostenlos, da Du ja meist den Steuerberater auswählst für deine geschäftlichen Angelegenheiten, der dich Beraten hat.
Des weitern würde ich dir Empfehlen mit deinem Buisnessplan den du ja auch für die Arge benötigst mal bei der KfW anklopfen. Die KfW, ist wenn mich jetzt nicht täusche - staatlich, und bedeutet Kreditinstitut für Wirtschaftsförderung.
Dort erhält der Existenzgründer ebenfalls Zuschüsse in Form eines Kredites der jedoch nur teilweise zurückgezahlt werden muss ähnlich dem Bafög zu einem sehr sehr geringen Zinssatz.
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Geneigter Leser
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« Antworten #5 am: April 11, 2009, 02:38:55 » |
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Der ursprüngliche Fehler lag in der fehlenden/mangelhaften Beratung VOR der Selbstständigkeit.
So wie die sozialen "Absicherungssysteme" ausgelegt sind, ist heutzutage eine Selbstständigkeit wie das Zocken an der Börse: unkalkulierbar. Bist Du (oder mit Dir Deine Angehörigen) erst einmal aus dem System raus, kommst Du nie wieder rein. Außer Du hast genug Knete, nur dann brauchst Du es ja auch nicht.
Ein wirklich guter Berater hätte Dir unter Berücksichtigung der heutigen "Zustände" die Empfehlung gegeben, eine GmbH oder ähnliches zu gründen, und Dich selbst als ARBEITER einzustellen.
Denn ein Problem (neben der Arbeitslosenversicherung) ist Dir jetzt noch nicht bewußt: SOLLTEN die Krankenversicherungen in einigen Jahrzehnten noch bestehen, und Du wirst dann arbeitslos (Deine Firma geht pleite), kannst Du ganz schnell Deine dann horrenden Beiträge nicht mehr zahlen - und bist nicht mehr krankenversichert.
Das sehe ich gerade an einem Kumpel, der - dem Staat sei Dank - sein Geschäft schließen mußte. Er ist dazu noch Diabetiker - und hat einen unehelichen Sohn. Er darf nun mehrere Minijobs machen, die gerade für seine Beiträge ausreichen - damit sein Sohn krankenversichert ist!
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schwarzrot
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« Antworten #6 am: April 11, 2009, 08:03:08 » |
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@Geneigter Leser, das mit der Krankenversicherung stimmt so aber nicht ganz (klar kann sich das bei der nächsten cdu-regierung wieder ändern, aber im moment): Für den fall, dass der betroffene algII beantragt und bekommt, besteht sozialversicherungspflicht. HartzIV ist somit der einzige weg, wieder aus einer privaten kv rauszukommen. Es müssen hier aber einige kriterien erfüllt sein (mindestzeitraum mitgliedschadt in der pkv und letzte mitgliedschaft in der gesetzlichen. Ausserdem gabs da, wenn ich richtig erinnere, eine altersgrenze).
Hier aufpassen, auf keinen fall den zusatzbogen für die private kv ausfüllen falls du aus der pkv raus willst. Sondern sich bei einer gesetzlichen eine vorläufige bestätigung einer anmeldung holen. Die pkv rückwirkend, sobald der bewilligungsbescheid da ist, kündigen. Die private ist dann gezwungen bei algII bezug und kündigung dir die beitäge seit AlgII antragsstellung zurückzuzahlen.
Aber: Auch private kvs sind inzwischen gesetzlich gezwungen einen 'basistariv' anzubieten der genauso viel kosten soll wie der gesetzliche beitrag. Klar specken die dann auch die leistungen ab.
Das was du schreibst war füher so. Was mensch aber auf jeden fall vermeiden sollte, sind versicherungsfreie zeiten.
Gemeinerweise informieren hier weder arge/amt noch kv (schon gar nicht pkv) entsprechend, aber wer schon meint selbstständig sein zu müssen, weiss ja, du musst dich selbst und ständig selbst informieren.
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« Letzte Änderung: April 11, 2009, 08:21:25 von schwarzrot »
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"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto Wieder aktuell: Bertolt Brecht
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Geneigter Leser
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« Antworten #7 am: April 12, 2009, 01:23:30 » |
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...Gemeinerweise informieren hier weder arge/amt noch kv (schon gar nicht pkv) entsprechend, aber wer schon meint selbstständig sein zu müssen, weiss ja, du musst dich selbst und ständig selbst informieren.
Niemand kann alles wissen. Ich kenne/kannte es nur durch den Fall meines Kumpels - und was er alles probiert hatte, um wieder in die GKV zu kommen - zwecklos (war 2008). Wäre gut, wenn sich gerade in diesem Punkt jemand WIRKLICH sachkundig machen könnte, mit gesetzlichen Bestimmungen und (falls vorhanden) Urteilen. Ich gehe mal davon aus, das dieses Problem immer mehr Leute betreffen wird, und eine fertige Argumentations-/Gesetzeskette wäre dann für die sehr hilfreich.
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cheribum
Beiträge: 4
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« Antworten #8 am: Mai 11, 2009, 16:40:44 » |
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Hallo Cheribum, zu der freiwilligen Arbeitlosenversicherung habe ich noch keine weiteren Unterlagen aber ich arbeite dran.
Zu den Zuschüssen: Bei Beratungsfragen ggf. für die Eröffnung usw. solltest du mit einem Steuerberater reden. Die meisten machen die Existenzgründung mit dir kostenlos, da Du ja meist den Steuerberater auswählst für deine geschäftlichen Angelegenheiten, der dich Beraten hat.
Des weitern würde ich dir Empfehlen mit deinem Buisnessplan den du ja auch für die Arge benötigst mal bei der KfW anklopfen. Die KfW, ist wenn mich jetzt nicht täusche - staatlich, und bedeutet Kreditinstitut für Wirtschaftsförderung.
Dort erhält der Existenzgründer ebenfalls Zuschüsse in Form eines Kredites der jedoch nur teilweise zurückgezahlt werden muss ähnlich dem Bafög zu einem sehr sehr geringen Zinssatz.
danke das war sehr hilfreich, eine internetrecherche ergab auch einiges wissenwertes, ich werde dazu (beratung) mal meinen mentor aus dem existenzgründerseminar befragen. auf deine rechercheergebnisse zur freiwilligen arbeitslosenversicherung bin ich auf jeden fall sehr gespannt!!  @Geneigter Leser: irgendwie fällt es mir schwer, deiner argumentationskette zu folgen...ich hatte eigentlich keine fragen zur krankenversicherung, aber trotzdem danke für deinen erfahrungsbericht....in die private krankenversicherung werde ich erst gehen, wenn finanziell wirklich alles zum besten läuft, aber generell geht es mir hier erstmal um die grundsicherung und ich habe gern einen plan b in der hinterhand, denn blind in mein unglück möchte ich auch nicht rennen. grüße, cheribum.
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Geneigter Leser
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« Antworten #9 am: Mai 11, 2009, 20:52:41 » |
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@Cheribum:
Sorry, dann habe ich da was reininterpretiert (wegen Selbstständig). Dein Glück, wenn Du noch in der Gesetzlichen bist - für den Fall der Fälle.
Ansonsten wegen Absicherung: wird nur HARZ IV bleiben. Von 'freiwillige Beiträge in die Arbeitslosenversicherung' habe ich schon mal etwas heört, kenne mich da aber - leider - nicht aus.
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Staatsfeind Nr.1
Beiträge: 20
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« Antworten #10 am: Mai 13, 2009, 10:24:41 » |
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Hallo, also nach meinem Wissenstand, kann man ab dem 1.1.2009 als PKV-Versicherter bei Hartz-IV-Bezug NICHT MEHR in die GKV wechseln. Man muß dann von den ohnehin schon üppigen 350 Euro auch noch 150 Euro für die PKV hinblättern (die kostet 280, 130 übernimmt das Amt). Der einzige Weg in die GKV zu kommen ist die Annahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit.
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