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Autor Thema: Kündigen aus gesundheitlichen Gründen  (Gelesen 4908 mal)
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0rakel


Beiträge: 16



« am: April 21, 2009, 07:57:42 »

Hallo @ all,

mittlerweile bin ich die 6. Woche krankgeschrieben und schicke heute die nächsten 2 Wochen in die Firma. Jetzt meinte mein Hausarzt das es besser wäre wenn ich aus gesundheitlichen Gründen kündigen würde. Ich selber finde diese Idee nicht schlecht weil ich ja dann sofort dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe, denn viele wollen die Kündigungsfrist nicht abwarten. Aber was ist wenn das Gutachen vom Arbeitsamt anders ausfällt als das meines Hausarztes? Auf was muß ich jetzt achten? Ich überlege auch das ich mit der Filialleitung rede das es so keinen Sinn mehr hat und es besser wäre wenn wir uns trennen.  Was darf in einer Kündigung nicht stehen damit mir keine Sperre vom Arbeitsamt droht.

Lieben Gruß 0rakel
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Die Wahrheit hat noch keinem geschadet - außer dem, der sie ausspricht
Geneigter Leser


Beiträge: 151



« Antworten #1 am: April 21, 2009, 08:12:24 »

Spreche das mit Deinem Hausarzt ab!

Er hat Dich ja auf irgend etwas krank geschrieben, er kann Dir auch die Symptome sagen, die Du - selbstreden - hast.

Wenn Dir Dein Arzt diese Empfehlung gegeben hat, dann hilft er Dir auch mit Rat und Tat.
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Wer mit der Herde geht, kann nur den Ärschen folgen.
Eivisskat


Beiträge: 132


« Antworten #2 am: April 21, 2009, 08:55:43 »

Ich meine mich zu erinnern, dass es in der Tiefen der Seite der Arbeitsagentur http://www.arbeitsagentur.de/ ebenfalls Info über Kündigung aus gesundheitlichen Gründen gibt.

Bestimmt weiss unser schlauer @Kater den genauen Link, nicht wahr?  Cheesy


Alles Gute
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http://www.sein.de/gesellschaft/neue-wirtschaft/2009/das-ende-der-arbeit.html

 „Wir müssen der Wandel sein, den wir in der Welt sehen wollen." (Mahatma Gandhi)
Kater


Beiträge: 7110


« Antworten #3 am: April 21, 2009, 13:00:26 »

@Eivisskat

danke für die Blumen  Smiley

Das Formular nennt sich "Fragebogen zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses bei Arbeitsaufgabe auf Ärztlichen Rat"

siehe auch hier, Anlage 4, 4a und 4b:

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Publikation/pdf/da-alg-p144.pdf

Gruß, Kater
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Eivisskat


Beiträge: 132


« Antworten #4 am: April 21, 2009, 14:09:50 »

Wusste ich doch, dass auf dich Verlaß ist @Kater.  Wink
Vielen Dank!

@Orakel, kannste damit was anfangen?
LG
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http://www.sein.de/gesellschaft/neue-wirtschaft/2009/das-ende-der-arbeit.html

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0rakel


Beiträge: 16



« Antworten #5 am: April 21, 2009, 18:51:14 »

Super Kater Grin

damit habe ich endlich mal ein paar richtige Antworten gefunden


D A N K E ! ! ! ! Wink

Lieben Gruß
0rakel
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0rakel


Beiträge: 16



« Antworten #6 am: April 23, 2009, 11:45:08 »

So, wer kann mir jetzt nochmal weiter helfen?Huh?

Ich werde am kommenden Montag aus gesundheitlichen Gründen kündigen. Mein Arzt hat das nötige Formular schon aus gefüllt. Was davon erfährt der Arbeitgeber? Oder unterliegt das Amt auch einer art Schweigepflicht?


Lieben Gruß
0rakel
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Soulsurferin


Beiträge: 64



« Antworten #7 am: April 24, 2009, 09:56:50 »

Das würde mich auch interessieren  Smiley
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chatopac


Beiträge: 39



« Antworten #8 am: April 27, 2009, 18:33:07 »

Hey,
ich hab das ganze Theater gerade hinter mir, also Du kündigst ganz regulär zum nächsten Termin, ein Satz reicht, wo kämen wir denn da hin wenn du dem Slaventreiber begründen müsstest warum Du Dich aus der Sklaverei befreien willst. Also nochmal, Dein AG wird definitiv nichts erfahren, er hat Deine Kündigung entgegezunehmen und Dir fürs Amt die Arbeitsbescheinigung auszufüllen, von den medizinischen Sachen wird er nichts spitz kriegen - Datenschutz-
Ich wünsche Dir weiterhin gaaanz viel Kraft, und zieh´s durch, das Leben wird nicht einfacher, ich persönlich fühle ich mich wenigstens etwas freier.
Gruß
Chatopac
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" Erst hatten wir kein Glück, und dann kam auch noch Pech dazu " -Jürgen Wegmann
0rakel


Beiträge: 16



« Antworten #9 am: Mai 27, 2009, 12:28:37 »

Hallo Leute,

wollte mich mal wieder melden. Also das mit der Kündigung hat alles super geklappt. Ich habe auch einen neuen Job. Aber irgendwie ist mir garnichts gegönnt. Da ich ja wegen Depressionen krank bin mußte ich auch diverse Untersuchungen über mich ergehen lassen. Gehirnströme usw...
Jetzt wurde bei mir eine Entzündung am Hirn festgestellt und ich kann jetzt nicht meinen neuen Job anfangen und die sind auch nicht bereit die 14 Tage zu warten. Normal sollte ich am 1.6. anfangen muß aber jetzt ins Krankenhaus...
Weiß einer von Euch wie das jetzt mit der Krankenkasse (Krankengeld) weiter geht. Müssen die solange wie ich noch krank geschrieben bin dafür aufkommen oder ist jetzt (1.6.) das Arbeitsamt dran?

Orakel
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kiska1973


Beiträge: 506


« Antworten #10 am: Mai 27, 2009, 15:58:21 »

Hai,wenn du krank geschrieben bist-dann die Krankenkasse,wenn arbeitslos-dann die ersten 6 Wochen Arbeitsamt,danach Krankenkasse.

Zur Information:wenn man  erst angefangen  hat zu arbeiten und ist     in den ersten ,glaube 4 Wochen,  krank geworden-dann zahlt die Krankenkasse die paar Wochen.

Du kannst auch bei deiner Krankenkasse anrufen und dich informieren,hatte oft so gemacht
« Letzte Änderung: Mai 27, 2009, 16:07:53 von kiska1973 » Gespeichert
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