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Autor Thema: Verbindlichkeiten / Energiekosten / Zeitpunkt Antragstellung  (Gelesen 917 mal)
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Carnivor


Beiträge: 10


« am: April 21, 2009, 11:32:29 »

Moin zusammen!

Trotz regelmässiger Abschlagszahlungen habe ich, wie die Jahresendabrechnung meines Energieversorgers zeigt, einen Betrag von 205 € nachzuzahlen. Da ich HartzIVler bin ist mir das leider nicht möglich.  Da wird die ARGE mir, laut ständiger Rechtsprechung, wohl ein zinsloses Darlehen gewähren müssen. Grin  Soweit so gut. Nun meine Frage. Ist der diesbezügliche Antrag erst zu stellen, wenn der Versorger konkret mit einer Stromsperre droht oder kann/soll ich den Antrag schon jetzt stellen, da es auf die Dauer, ohne Hilfe der ARGE ja unausweichlich zur Sperrungsandrohung kommt?

Noch ein Tipp für alle. Wer auf medilzintechnische Hilfsmittel angewiesen ist (E-Rollstuhl, O²-Konzentrator, AutoCPAP Gerät....etc.) sollte niemals die Pauschale erstattung der Energiekosten bei seiner Krankenkasse beantragen. Immer schön nach tatsächlichem Verbrauch abrechnen. Sonst erlebt man mitunter eine böse Überraschung...... Cheesy

Gruß
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Geneigter Leser


Beiträge: 151



« Antworten #1 am: April 22, 2009, 02:30:19 »

Je nach dem wann Du diese Nachzahlungsaufforderung bekommen hast.

Wenn Du die bekommen hast und erst dann HARZ IV bekommen hast:
Antrag auf Darlehen stellen, und zwar gleich. Lt. Gesetz soll das gewährt werden, wenn Wohnungsnot oder Energiesperre droht (und kein starkes Verschulden vorliegt, etc.), nicht erst, wenn schon abgestellt ist/werden soll.

Wenn Du zum Zeitpunkt des Erhalts (!) der Nachzahlung schon HARZ IV bezogen hast:
Antrag auf Übernahme stellen, denn das ist der Umkehrschluß des Zuflußprinzips.
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Carnivor


Beiträge: 10


« Antworten #2 am: April 22, 2009, 13:25:30 »

Danke Geneigter Leser!

Bist du bitte so lieb und erklärst mir, was das Zuflussprinzip mit dem von mir beschriebenen Sachverhalt zu tun hat.

Zur Erklärung....  Ja, ich bezog schon ALG2 als die Nachzahlung ins mit der Jahresendabrechnung ins Haus flatterte. Zuerst habe ich darauf hin einen Antrag auf Übernahme der den Pauschalbetrag (BSG-Urteil) überschreitenden Energiekosten gestellt. Dieser wurde natürlich abgelehnt. Dank fehlender Rechtsbehelfsbelehrung hätte ich nun ein Jahr Zeit in Widerspruch zu gehen, aber der Ausgang wäre mehr als Fraglich. Da scheint es mir einfacher zu sein, die Übernahme im Rahmen eines Darlehens zu beantragen. Die ständige Rechtsprechung ist da eindeutiger!

Gruß
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Geneigter Leser


Beiträge: 151



« Antworten #3 am: April 23, 2009, 11:05:41 »

Das Zuflußprinzip bedeutet, das (fast) alle finanziellen oder geldwerten 'Zuflüsse', die während Deiner Bedürftigkeit auftreten, angerechnet werden.

Der Umkehrschluß daraus ist, das Kosten der Unterkunft von der ARGE übernommen werden müssen, wenn die Fälligkeit während des HARZ IV-Bezugs liegt. Dabei ist der Zeitpunkt, an dem diese Kosten tatsächlich enstanden sind, irrelevant.

Gibt wohl dazu auch Entscheidungen, einfach mal googeln (KdU, Nachzahlungen)
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Carnivor


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« Antworten #4 am: April 25, 2009, 11:37:57 »

Besten Dank!
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MizuNoOto


Beiträge: 1204



« Antworten #5 am: April 28, 2009, 17:08:50 »


Die Fragestellung ist schon ein paar Tage alt, aber, @ geneigter Leser, wieso sollte die ARGE Carnivor die Stromrechnung als KdU bezahlen? 205 Euro sind ja wohl kaum für die Warmwasserbereitung angefallen und die Kosten für elektrische Energie meines Wissens doch mit dem Regelsatz abgedeckt?
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Carnivor


Beiträge: 10


« Antworten #6 am: Mai 01, 2009, 17:22:43 »

Das Problem ist noch ein ganz anderes. Ich habe die J-Endabrechnung 2008 mit der 2009 verglichen. 2008 hatte ich ca. 2100 Kw/h Verbrauch was ja für einen Einpersonenhaushalt laut Statistik voll im grünen Bereich liegt. 2009 habe ich wie gesagt knapp über 4000 Kw/h !! und dass obwohl keine neuen Energieverbraucher dazu gekommen sind und ich meinen Lebenswandel auch nicht geändert habe. Die Zähler sind recht neu!  Sad
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Carnivor


Beiträge: 10


« Antworten #7 am: August 09, 2009, 20:02:30 »

Moin.

Kleines Update.

Die ARGE hat nun die Nachforderung der Stadtwerke im Rahmen eines Darlehens übernommen, inkl. der nichtbezahlten Abschlagsanteile seit Januar 2009. Die Stadtwerke fordern ja, bedingt durch den Mehrverbrauch nun auch höhere Abschläge  (früher 50 - jetzt 89 Euro), wobei ich aber weiterhin nur 50 Euro pro Monat überweise, da mehr einfach nicht drin ist.

Nun zieht mir die ARGE, völlig zu Recht, 20 Euro monatlich, zur Rückzahlung des Darlehens vom Regelsatz ab. So weit, so gut. Nun will sie aber auch noch die vollen Abschläge in Höhe von 89 Euro monatlich, direkt an die Stadtwerke überweisen, mir also auch noch vom Regelsatz abziehen. Das macht dann 109 Euro Abzug!!

Mit den verbleibenden 250 Euro (359.- -- 109,-) kann ich natürlich nicht mehr leben. Rücklagen für defekte Haushaltsgeräte zu bilden ist damit z.b. ja gar nicht mehr möglich.

Ich überlege in Widerspruch zu gehen und im Anschluss eine einstweilige Anordnung durch das SG anzustrengen, da durch einen derartigen Abzug (>30%) der Regelsatz so weit abgesenkt wird, dass ein menschenwürdiges Leben nicht mehr gewährleistet ist.

Ich habe zwei fachärztliche Gutachten die mir bestätigen, dass ich zwingend auf mein Beatmungsgerät angewiesen bin. Beide, die Stadtwerke und die ARGE haben davon Kopien. Ich stehe auf dem Standpunkt, dass die Stadtwerke im Zweifel halt eventuelle Forderungen im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens einzuklagen haben wobei eine Stromsperre nach §19 nicht in Frage kommt, da die Sperre außer Verhältnis zur schwere der Zuwiederhandlung (Zahlungsverpflichtung versus körperliche Unversehrtheit/Menschenwürde/Beatmungsgerät) steht.

Die Frage, wie der erhöhte Stromverbrauch zustande gekommen ist wird hier ausdrücklich nicht behandelt!

Wie seht ihr das? Was würdet ihr raten?

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