Moin zusammen!
Trotz regelmässiger Abschlagszahlungen habe ich, wie die Jahresendabrechnung meines Energieversorgers zeigt, einen Betrag von 205 € nachzuzahlen. Da ich HartzIVler bin ist mir das leider nicht möglich. Da wird die ARGE mir, laut ständiger Rechtsprechung, wohl ein zinsloses Darlehen gewähren müssen.

Soweit so gut. Nun meine Frage. Ist der diesbezügliche Antrag erst zu stellen, wenn der Versorger konkret mit einer Stromsperre droht oder kann/soll ich den Antrag schon jetzt stellen, da es auf die Dauer, ohne Hilfe der ARGE ja unausweichlich zur Sperrungsandrohung kommt?
Noch ein Tipp für alle. Wer auf medilzintechnische Hilfsmittel angewiesen ist (E-Rollstuhl, O²-Konzentrator, AutoCPAP Gerät....etc.) sollte niemals die Pauschale erstattung der Energiekosten bei seiner Krankenkasse beantragen. Immer schön nach tatsächlichem Verbrauch abrechnen. Sonst erlebt man mitunter eine böse Überraschung......

Gruß