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Autor Thema: Fachliche Hinweise der Agentur f. Arbeit zur Bettlägrigkeitsbescheinigung  (Gelesen 2999 mal)
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Codeman


Beiträge: 1526


« am: April 26, 2009, 18:52:35 »

Hallo,

vielleicht kann man das ja oben anpinnen (@kellerkind?)

Es gibt ja hier oftmals die Nachfrage ob Bettlägrigkeitsbescheinigungen der ARGEn zulässig sind.Dahingehend hat die Agentur f. Arbeit festgestellt

Zitat
Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist grundsätzlich
als wichtiger Grund anzuerkennen. Es ist nicht zulässig,
als Nachweis für einen wichtigen Grund bei Meldeversäumnissen
von den Hilfebedürftigen die Vorlage einer sogenannten „Bettläge-
rigkeitsbescheinigung“ zu verlangen.

Randziffer 31.14a


Link: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-31-SGB-II-Absenkung-Wegfall-ALGeld.pdf

Dieser Entscheidung geht folgende Geschäftsanweisung voran:

Zitat
Geschäftszeichen: SP II 21 - II-1103, II-1105, II-1302, II-1303, II-1313, II-1506, II-1603

Gültig ab: 20.04.2009
Gültig bis: 31.12.2011
Weisungscharakter: ja


HEGA 04/09 - 11 - Änderung der fachlichen Hinweise zum SGB II (Geschäftsanweisung Nr. 10/2009)
Zusammenfassung
Die Fachlichen Hinweise (FH) zu den §§ 9, 11, 20, 21, 31, 52 und 57 SGB II wurden geändert.

1. Ausgangssituation
2. Eigene Entscheidung und Absicht
3. Einzelaufträge
1. Ausgangssituation
Das BSG hat in seinem Urteil vom 03.03.2009 (B 4 AS 50/07 R) entschieden, dass getrennt lebende Ehepartner bei abwechselnder Betreuung eines gemeinsamen Kindes Anspruch auf den halben Mehrbedarf für Alleinerziehende haben.

Mit Urteil vom 17.03.2009 (B 14 AS 61/07 R) hat das BSG entschieden, dass der ausbildungsrelevante Anteil des BAföG von dem nach BAföG gezahltem Betrag bei auswärtiger Unterbringung inklusive Mietzuschlag abzuleiten ist.

Das BMAS hat mit Pressemitteilung Nr. 16 vom 16.03.2009 angekündigt, dass die Renten zum 1. Juli 2009 um 2,41 Prozent steigen. Damit erhöht sich die Regelleistung nach § 20 Abs. 2 S. 1 SGB II zum 1. Juli 2009 von 351 Euro auf 359 Euro.

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2. Eigene Entscheidung und Absicht
Die FH betreffen Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, deren Träger gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB II die Bundesagentur für Arbeit ist. Sie stellen verbindliche Weisungen dar. Ergibt sich aufgrund von Rechtsänderungen, höchstrichterlicher Rechtsprechung oder sonstiger Erfordernisse zwingender Änderungsbedarf, sind die FH entsprechend anzupassen.

Aufgrund der unter 1. beschriebenen Rechtsprechung wurden die FH zu den §§ 11 und 21 geändert. Außerdem waren die FH zu den §§ 20 und 21 aufgrund der Regelsatzerhöhung zum 01.07.2009 anzupassen.

In die FH zu § 31 wurde aufgrund von Kundenreaktionen eine Klarstellung aufgenommen. Des Weiteren wurden die FH zu den §§ 9, 11, 20, 21 und 31 zur Beseitigung bestehender Unsicherheiten klarstellend ergänzt.

Den FH zu § 52 wurde eine Anlage mit Hinweisen zur Erfassung von Bearbeitungsdaten in DAlgII angefügt.

Aufgrund der Verfahrensinformation SGB II vom 06.03.2009 wurde in die FH zu § 57 aufgenommen, dass die Arbeitsbescheinigung nach § 57 SGB II nicht mehr zu verwenden ist.

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3. Einzelaufträge
Diese Geschäftsanweisung ist von den Vorsitzenden der Geschäftsführung der Agenturen gegenüber den ARGEn ihres Zuständigkeitsbereichs unverzüglich, d.h. in der Regel binnen 24 Stunden nach Erhalt, in geeigneter Weise verbindlich in Kraft zu setzen.
Die Agenturen für Arbeit stellen sicher, dass die betroffenen Mitarbeiter (MA) in den Grundsicherungsstellen die übermittelte Rechtsauffassung kennen und anwenden.
Der Adressatenkreis gliedert sich wie folgt auf:
FH §§ 11, 20, 21 und 31 SGB II: Leistungsbearbeitende Stellen und in Leistungsangelegenheiten beratende MA (z. B. in den Eingangszonen), sowie Führungskräfte und MA der Widerspruchsstellen
FH § 31 SGB II: Vermittlungsfachkräfte
FH § 52 SGB II: Mit der Bearbeitung von Überschneidungsmitteilungen aus dem Datenabgleich beauftragte MA



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Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle
Ruby


Beiträge: 609


« Antworten #1 am: Januar 30, 2010, 20:33:26 »

Danke dir Codeman.

Genau das brauche ich grade, für meine neue Sachbearbeiterin. Die versucht mich zu schikanieren wie es nur geht derzeit. Dabei bin krank seit Juli 2008. Neue Besen kehren eben gut *kotz*.

Lg Ruby
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NeeSoNich!


Beiträge: 10


« Antworten #2 am: Juni 09, 2010, 07:54:06 »

Mein Arzt und ich hatten die Bescheinigung damals einfach ignoriert. passiert ist garnichts, es wurde nicht mal mehr angesprochen.
Falls die vom Amt sich doch im Recht sehen: Lass Dir mal so ein Formular für entsp. Bescheinigung zeigen: Gibts nicht, gabs noch nie.
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vampyrella


Beiträge: 811



« Antworten #3 am: Juni 21, 2011, 07:23:08 »

Ohne ZAF könnte die Jobbörse der Arbeitsagentur ja dicht machen mangels Angebote ^^
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OL This is Schäuble.
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