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« am: Mai 06, 2009, 14:30:35 » |
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Kennt jemand schon vergleichbares? Ich soll nun von einem Verein oder einer GmbH bzw. von deren Team namens "TAV" - TAV= "Team für Arbeitsvermittlung" eingeladen werden. Es soll sich dabei um Einzelgespräche zwecks Bewerbungsaktivitäten/Unterlagen etc. handeln. Meine Vermittlerin sagte, „wir haben die Maßnahme eingekauft“. Hm, ich als Kunde möchte aber nicht zwangsweise, das was sie einkaufen, verkonsumieren. Warum geben sie mir nicht einfach das Geld um mein Gewerbe (was ja auch etwas einbringt) zu subventionieren? Man will mich laut Flyer der Organisation, nun auch in die Technologien des Internets einführen, obschon ich ja täglich mehrere Stunden im Netz bin. bzw. so zum Teil meine Brötchen verdiene. Gut ein anderer Teil kommt (noch?) von der Organisation bzw. deren Dachorganisation, welche hier immer wieder für Schlagzeilen sorgt. Es ist noch offen, wie oft und wann man von „TAV“ eingeladen wird  Wenn ich keine Zeit habe, darf ich aber laut Vermittlerin auch mal den Termin verschieben. Es geht auch wohl nicht wirklich (nur)ums Bewerbungstraining, weil ich ja Leute kenne, die Bewerbungen (professionell?) begutachten. Aber das war wohl nicht so im Sinne der ARGE. "TAV" darf scheinbar auch Daten an die Arge austauschen, zumindest steht es so im Verwaltungsakt, welcher extra wegen dieser Maßnahme nach 3 Monaten neu gefasst bzw. verschärft wurde. Der alte Verwaltungsakt war ja laut Papier noch 3 Monate gültig. Eigentlich sollte es nun erst wieder eine EGV werden. Da ich aber mit der Maßnahme grundsätzlich nicht einverstanden war, bzw. ich mir erst mal den Laden anschauen wollte, gab es einen neuen Verwaltungsakt. Irritierend ist ja auch die Gesellschaftsform „Gesellschaft für Berufsförderung und Ausbildung mbH“ (ist das nun eine GmbH oder nicht ?) bzw. warum schreibt man nicht Berufsförderung und Ausbildung GmbH Bzw. ist das nicht korrekter? Dann wird es mal wieder abgekürzt in "GEBA mbH" Sie haben laut Flyer auch gute Kontakte zu Arbeitgebern in der Region.. Sind die nun vielleicht Teilhaber der GmbH oder was es auch immer ist? Kann vielleicht jemand etwas Licht ins Dunkel bringen?
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fasti
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« Antworten #1 am: Mai 06, 2009, 20:28:47 » |
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Bewerbungen schreiben, dumme Gespräche führen, Praktikum machen bzw Probearbeiten. Bestenfalls bekommst du einen Job bei einer Zeitarbeitsfirma, wenn Du "Glück" hast. Das ist der Inhalt den 99% aller Maßnahmen haben. Unterschiede gibt es da lediglich im Detail. Der Inhalt ist immer nahezu gleich, nur die Verkleidung ist ein wenig anders. Den Laden TAV kene ich nicht, aber es gibt ja mittlerweile etliche Maßnahmebuden bzw Maßnahmeträger. Die Forumsexperten wissen da vielleicht mehr 
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El Loco
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« Antworten #2 am: Mai 07, 2009, 11:23:17 » |
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fasti hat das Wesentliche schon geschrieben, was dabei 'rum kommen kann. In erster Linie wirst du als "Geldbörse auf zwei Beinen" betrachtet. Du kommst in den Laden und es wird dafür, von den Kostenträgern (Argen, Berufsgenossenschaften und der Rentenkasse) richtig Kohle gezahlt. Ganz wichtig, das Alibi des Kostenträgers, "... wir habe...". Praktika, natürlich unentgeldlich, kannst du machen - ohne Ende. Ich habe 9 Monate in einer Maßnahme bei der FAW gGmbH in Hamburg gesessen. Die engen Kontakte zu Arbeitgebern sollten auch vorhanden sein. Dieses zeigte sich, in dem die "Teilnehmer" die Firmenanschriften den "Gelben Seiten" entnehmen sollten, um eine oder 100 Blindbewerbungen abzuschicken. Ich lernte mit Windows und Office 2000 meinen Lebenslauf endlich richtig zu schreiben und Bewerbungen geschickter zu formulieren, dieses nannte sich "Basisqualifizierung". Mehr an Quali oder gar Weiterbildung war nicht, wie erwartet, zu bekommen. Auf meine Frage; "Eine Einweisung in Office 2007 wäre doch eher sinnvoll, als in Office 2000", wurde von der Reha-Fachkraft geantwortet "... die sind doch identisch...". Wir haben an Monitoren nach TCO 95 und an Rechnern gesessen, wozu jeder Kommentar sich erübricht. Die Bezeichnungen, " PC-Arbeitsplatz" und "ergonomischer Arbeitsplatz", waren Fremdworte und ich habe von 8-15 Uhr an diesen PC-Gurken gesessen. Es gab auch nette "Gesprächsrunden", so eine mit dem Thema "Warum wollen Sie arbeiten - vergessen Sie dabei das Geld".
Tipp's wenn du an dieser Maßnahme teilnimmst, führe ein Tagebuch und dieses ausführlich (wer, wann, was, wo) Vorsicht mit Unterschriften es wird viel gesagt und ob dieses später noch als gesagt gilt, ist sehr fraglich
Gruß el loco
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Workless
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« Antworten #3 am: Mai 07, 2009, 16:29:12 » |
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"Eine Einweisung in Office 2007 wäre doch eher sinnvoll, als in Office 2000", wurde von der Reha-Fachkraft geantwortet "... die sind doch identisch...". Ist doch geil, wenn Leute über etwas reden, von dem sie offensichtlich Null Ahnung haben. 
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« Antworten #4 am: Mai 07, 2009, 22:59:44 » |
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So, ich habe nun die Einladung schon bekommen. Auf dem Briefkopf stand schon wieder ein anderer Träger. Was für eine Verwirrspiel  Die Firma oder der Verein nennt sich nun BIMS. Er wirbt mit mit dem Slogan "Lernen mit Zukunft" Kennt vielleicht jemand den Verein näher? TAV heißt das Projekt nach wie vor. Die Adressse ist auch gleich. (Es ist wohl eine Nebenstelle von der Hauptstelle von BIMS. Die GEBA mbH und BIMS (Zweigstelle) liegen räumlich direkt nebeneinander, sagte man mir. Ich habe u. a. deswegen telefonisch bei TAV angefragt. Ich fragte auch, ob ich mich erst mal über ein Vorabgespräch über den Träger und den Ablauf der Maßnahme informieren könne. Das wurde mir nicht zugestanden. Entweder machen sie mit (dann wäre ich im Projekt) oder nicht . Aber eigentlich hätte ich keine Wahl. Man informierte mich aber darüber, dass ich mich alle 14 Tage melden müsse. Ich sagte, dass das so alles nicht abgesprochen war. Ich habe sowieso zu nichts zugestimmt. Bin aber bereit einmal reinzuschnuppern um mich danach dafür oder dagegen zu entscheiden. Im Brief steht aber "Sie suchen einen neuen Arbeitsplatz und möchten dazu unser Vermittlungsangbot in Anspruch nehmen". Von "möchten" kann überhaupt kein Rede sein, weil ich erst etwas möchte wenn ich mich überzeugen darf. Hat man nicht einen Anspruch auf ein unverbindliches Vorabgespräch?? In erster Linie wirst du als "Geldbörse auf zwei Beinen" betrachtet. Du kommst in den Laden und es wird dafür, von den Kostenträgern (Argen, Berufsgenossenschaften und der Rentenkasse) richtig Kohle gezahlt. Ist das wirklich so? Ich habe schon öfter mal von Freien Mitarbeitern solcher Bildungsinstitute (welche für Argen und der AfA arbeiten) gehört , dass die Mitarbeiter so schlecht honoriert werden. Die Argen bevorzugen auch wohl die billigsten Anbieter bzw. Träger.
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Schrubberbude
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« Antworten #5 am: Mai 08, 2009, 00:18:01 » |
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Ich habe schon öfter mal von Freien Mitarbeitern solcher Bildungsinstitute (welche für Argen und der AfA arbeiten) gehört , dass die Mitarbeiter so schlecht honoriert werden. Ich kenne es so, daß freiberufliche Dozenten für die "Kurse" angeheuert werden; mal hatte ich den Eindruck, daß es Studenten waren, die bei Bewerbungen schreiben und Web Recherche unterstützen sollten. Immer schön auf die eigenen privaten Daten aufpassen, Papiere landeten ungeschreddert im Papierkorb; auf einem Rechner tummelte sich ein Trojaner .... Die Argen bevorzugen auch wohl die billigsten Anbieter bzw. Träger. Hat meines Erachtens wohl nichts mit "billig" zu tun. Ausschlaggebend wird eher der Verwandschafts-, Freundesgrad, Vereins-, Parteikumpel ect., zwischen dem Ausschreiber und Anbieter sein. Ist ja keine große Sache ein paar Büroräume, EDV und Dozenten zu heuern, wenn man einen Draht zur Quelle des Ausschreiber hat .... Gruss aus der Schrubberbude.
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« Antworten #6 am: Mai 08, 2009, 09:35:26 » |
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Hat meines Erachtens wohl nichts mit "billig" zu tun. Ausschlaggebend wird eher der Verwandschafts-, Freundesgrad, Vereins-, Parteikumpel ect., zwischen dem Ausschreiber und Anbieter sein. Ist ja keine große Sache ein paar Büroräume, EDV und Dozenten zu heuern, wenn man einen Draht zur Quelle des Ausschreiber hat .... ich habe das nur vom ESF Coaching (für Existenzgründer) abgeleitet, was aber damals nicht über die Arge sondern über die AfA lief. Da konnte man sich den Berater selber wählen. Man konnte ein unverbindliches Erstgespräch vereinbaren. ES war ja auch freiwillig. Manche Berater wollten nicht mit der AfA zusammenarbeiten, weil ihnen die Honorargerenze (welche über die AfA bzw dem ESF geahlt wurde) zu eng bemessen war.. Wenn der Berater ohne dem Klientel genug Kunden hatte wurde abgewinkt oder man kam erst mal iin die Wartezone... Bei diesen Bildungsinstituten ist es wohl anders. Mir ist nun auch bekannt, dass das Bildungsinstitut BIMS mit einem bestimmten CallCenter zusammenarbeitet. Bei dem CallCenter hat /hatte? wiederum Wolfgang Clement die Finger mit im Spiel Vielleicht lautet ja die Formel . Wie bekomme ich Frau x möglichst billig und flexibel im CallCenter X, damit der Autraggeber (steckt z. B. ein Energiekonzern dahinter) gute Rendite verzeichnen kann. Der Konzern sucht sich nun mal die Stadt bzw. dessen Dienstleister mit den günstigsten Kondititonen. Man meint wohl, Niedriglohn rechnet sich gut für die Aktionäre . Geht es dem CallCenter X gut, gibt es ja auch mehr Gewerbesteuer für die Stadt. Es geht eigentlich nur ums Geld. Um Bildung geht es nicht wirklich. Sonst könnten die mich ja auch einen Sprachkurs z. B. bei Berlitz anbieten. Würde ich ohne Bedenken mitmachen. Ich kenne es so, daß freiberufliche Dozenten für die "Kurse" angeheuert werden; mal hatte ich den Eindruck, daß es Studenten waren, die bei Bewerbungen schreiben und Web Recherche unterstützen sollten. Das sind (alles?) freie Mitarbeiter (also Selbständige auf Honorarbasis). Wennn sie nur für ein Institut arbeiten (was wohl oft so ist) ist es eine Scheinselbständigkeit. Das Honorar muss aber wirklich so knapp bemessen sein, dass sie selber kaum über die Runden kommen.. Ich kann hierzu aber auch nur das weitergeben, was ich von zwei unabhänigen Seiten aus dem Bekanntenkreis mal so gehört habe. Das mit der Scheinselbständigkeit wird aber nach meiner Meinung geschickt umgangen. Wir sind ja alle (ihre) Kunden. Immer schön auf die eigenen privaten Daten aufpassen, Papiere landeten ungeschreddert im Papierkorb; auf einem Rechner tummelte sich ein Trojaner .... Das interessiert mich nun. Ist ja abenteuerlich  . Trojaner!? Wie kam es dazu.? Wird eigentlich auch Software wie z. B. "Orvell Monitoring" eingesetzt?
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« Letzte Änderung: Mai 08, 2009, 09:49:20 von inline »
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El Loco
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« Antworten #7 am: Mai 08, 2009, 10:26:34 » |
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Wie schon gesagt, ich hielt 9 Monate durch. Das "pädagogische Personal" und die freien Dozenten werden kärglich entlohnt und ein reger Wechsel konnte auch festgestellt werden. Meistens sind es junge Leute, z.T. noch im Studium oder so gut qualifiziert, dass es schwer fällt einen besser bezahlten Job zu finden. So wird etwas für den Lebenslauf und den momentanen finanziellen Engpass getan. So richtiges Interesse auf die Teilnehmer einzugehen wurde nicht entwickelt, denn das könnte bedeuten, sich mit der Lebenserfahrung und den Problemen zu befassen. Das bedeutet Arbeit und individuelles Handeln. Es ist viel bequemer Druck zu machen. Das kann ein Arbeitsauftrag sein. Dieser besagt: täglich 2 Bewerbungen und diese regelmäßig freitags per Übersicht nachweisen. So einen Auftrag sollte ich unterschreiben, dieses machte ich nicht. Prommt wurde mir mangelnde Mitarbeit vorgeworfen und es würde eine "Ausschulung" empfohlen werden können. In der nächste Unterhaltung argumentierte ich so: diesen Auftrag kann ich nicht unterschreiben, weil ich nicht absehen kann, ob es überhaupt täglich 2 Stellen gibt, welche meiner gesundheitlichen Einschränkung und meiner beruflichen Qualifikation entsprechen. Ausgeschult wurde ich 1973, hier habe ich noch nichts Neues gelernt, es gab nur Wiederholung von Wiederholungen. Mitarbeit ist in dem Vertrag nicht definiert, meine Anwesenheit und meine aktive Suche reichen aus. Das reichte erst einmal und es wurde vorerst davon abgesehen mich unter Druck zu setzen. Zwei weiter Anläufe zum Rausschmiss konnten erfolgreich abgewehrt werden oder war das Geld vom Kostenträger wichtiger oder bequemer?  Nach 7 Monaten wurde, in der großen Unterhaltungsrunde (Kostenträger, Reha-Fachkraft, Psychologin, meinem Vertrauten und mir) festgestellt, dass es ein "Verständnisproblem" gab. Im letzten Monat meiner Anwesenheit wollte mir untersagt werden von meinen Erfahrungen/Erlebnissen zu erzählen. Die neuen Teilnehmer wären verunsichert worden als ich auf deren Fragen antwortete. Im "Abschlussgespräch" mit der Psychologin, 45 min. vor Feierabend, kam dann "Sie haben sich geweigert ein Praktikum zu macht und das werde ich dem Kostenträger mitteilen". Ob ich keines gefunden habe, wo die Möglichkeit der Übernahme besteht und meine Einschränkung nicht hinderlich ist, sei ohne Belang!!! In 5 Wochen hat die FAW es nicht geschafft, mir eine Teilnahmebescheinigung oder ein Zertifikat zu schicken. So wirklich benötige so etwas nicht, es würde mich nur interssieren, ob die zeitlichen Angaben stimmen und nicht wie bei anderen Teilnehmern, wo diese Angaben eindeutig falsch waren!!!!! Tagebuch ist sehr wichtig bei Massnahmen in Bildungsinstituten, Akademien und anderen gGmbH's Mein Fazit: Das Ziel ein AP auf dem ersten Arbeitmarkt kann mit diesen Mittel - die Teilnehmer so unter Druck setzen, dass sie alles machen um von dort weg zu kommen, sich selber sagen, dass sie nichts mehr wert sind. Die billigste Variante jemand in einen Job, über Praktika, zu bekommen wird für den Betroffenen immer im Niedriglohnsektor enden. Nun stelle man sich, bei erneuter Arbeitslosigkeit, die Höhe des Arbeitslosengeldes vor. Solche Alibi-Massnahmen führen nur in die Armut. Ehrliche reale Qualifizierung kostet zu viel Geld, welches die Kostenträger nicht ausgeben wollen. Gruß el loco
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Schrubberbude
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« Antworten #8 am: Mai 08, 2009, 13:44:03 » |
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Das interessiert mich nun. Ist ja abenteuerlich Trojaner!? Wie kam es dazu.? Wird eigentlich auch Software wie z. B. "Orvell Monitoring" eingesetzt? Das liegt nun gut vier Jahre zurück: an einem Mitarbeiter-PC der Maßnahme wurden die Daten in die Bewerber-Maske der BA eingegeben; plötzlich pingte die AV-Soft mit der Meldung "Trojaner xyz gefunden auf". Leider hat der Mitarbeiter die Meldung so schnell weggeklickt, daß ich die Trojanerbezeichnung nicht mehr lesen konnte. Auf meinen Hinweis, daß wohl was nicht OK ist wenn sich so ein Fenster auftut, rief er einen IT-Dienstleister an. Der wiederum machte einen auf Remote-Desktop und gab dann das OK zum Weitermachen. Muß nichts dolles gewesen sein (Heuristik ect.) - kann aber auch ein riesiges Datensicherheits Problem gewesen sein. War schon "lustig", daß man im PC-Raum u. U. auf die persönlichen Daten der anderen Mitteilnehmer zugreifen konnte. Habe meine Daten alle auf USB-Stick geschaufelt und die Auto-Save-Funktionen deaktiviert. Auch die Hinweise vom Dozenten, täglich seine Daten auf Stick zu transferieren hielt ich nicht für klug, denn ein Recovery-Tool hätte schon einiges wieder ans Tageslicht gefördert - also nichts auf HDD speichern. So paranoid die Auslagerungsdateien mit nem Tool überschreiben zulassen, Keylogger zu suchen ect. war ich aber dann auch nicht. Gruss aus der Schrubberbude.
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« Antworten #9 am: Mai 13, 2009, 09:45:09 » |
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Es sieht so aus, als wenn ich Maßnahme abbiegen kann, aber ich werde nun so richtig in die Zange genommen.
Ich hatte bei der ARGE Bescheid gegeben, dass der Termin bei dem Bildungsorganisation gestrichen wurde. Dazu hatte mich der Bildungsträger ja auch aufgefordet.
Als ich dort anrief, konnte ich nur mit eine Vertreterin meiner Vermittlerin sprechen. Ich hatte auch erklärt, dass ich ja nichts unterschrieben habe. Das es mir suspekt ist,wenn Einladung und Fyer von unterschiedlichen Träger/ Firmen kommen. Da ich nicht weiß wie groß die Familie noch so ist, bin ich nicht bereit wie in der EGV nun VA geschrieben steht, Daten an untransparente Dritte Organisationen weiterzugen etc.
Das hat sie letztendlich erst mal so stehen lassen.
Dann folgte noch so eine Art Psychospielchen. Ich will mal sagen, es war das Gegenteil von Selbstbewußtsein aufbauen.
Zum Schluss hat sie sich in iher Wortwahl ständig wiederholt. Die Situation war so skuril. Ich kam mir schon fast vor wie bei einer Sekte. Laufen diese Bewerbungsgespräche bzw. Trainings bei den Bildungsträgern auch so ab??
Ich meine, das ist doch völlig demotivierend.
Letztdenlich hat man sich darauf geeinigt, dass ich von meiner Vermittlerin ( ARGE) wieder eingeladen werde..
Das Spiel geht also in die nächste Runde...
Außerdem erhielt ich einen Vermittlungsvorschlag für eine mir bereits bekannte ZAF , wo ich mich nun schon zum 4 mal bewerbe. 2 x habe ich mich dort schon vorgestellt. Mal schauen, ob ich noch zum 3 x eingeladen werde.
Der Vermittlunsvorschlag kam von der AfA und ist ohne Rechsbelehrung, aber ich vermute mal es ist so eine Art Testballon.!?
Hat vielleicht jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
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El Loco
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« Antworten #10 am: Mai 14, 2009, 10:18:15 » |
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Moin, moin,
die Arge hat nichts zu bieten, welches Dich in die Lage versetzt, ohne Zulagen, eigenständig ein Einkommen zu erlangen. Nun wird getestet, wie flexibel Du bist, um eine Sanktionsmöglichkeit zu schaffen. Du wirst provoziert einen Fehler zu machen und dazu wird richtig in die Trickkiste gegriffen. Der "Sachbearbeiter" steht unter Druck wegen der Statistik und mangelnde Ergebnisse, egal ob "Vermittlung" oder "Sanktion" frustrieren. Dazu wird nun der Teamlhalbleiter aufmerksam. Vergessen werden sollte auch nicht, dass die "Sachbearbeiter" untereinander auch im Quoten-Wettbewerb stehen. Wenn mündlich kommuniziert wird, höllisch aufpassen und anschließend ein Gedächnisprototoll erstellen! Vorschläge ohne RVB, sind unverbindliche Vorschläge! SDie Fahrkosten immer schön erstatten lassen. "Bildungstäger" wollen existieren und sollen dieses auch. Doch eine Weiterbildung oder eine Qualifikation ist abhängig vom derzeitigen Wissensstand der Teilnehmer. Wenn dieser das Niveau der 3. Klasse überschritten hat, ist bei den meisten "Bildungsträgern" NICHTS in puncto Weiterbildung oder Qualifikation zu erwarten.
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« Antworten #11 am: Mai 14, 2009, 22:15:28 » |
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Vorschläge ohne RVB, sind unverbindliche Vorschläge! Es gibt nichts mit RVB, außer die von mir nicht unterzeichnete EGV bzw. den VA. Ich werde das auch nicht mitmachen, weil das nach meiner Meinung nur ein primitives Druckmittel ist, welches aber keine Lösung bietet. Auch bin ich nicht arbeitslos, sondern als arbeitssuchender Aufstocker registriert und zeige genügend Eigeninitiative (nur vielleicht nicht so wie sie es wollen). Bzw. sie kennen oder dulden nur Schema F. Ich will dort auch weg, aber sie klammern sich nur an ihre Paragraphen, sie betonen auch immer, dass der Gesetzgeber ihnen es vorschreibt. Bzw. es ist das SGB II - und das soll bedeuten " Basta". Oder die Stadt hat es halt so beschlossen. Verantwortlich ist in dem Dschungel der Paragraphen und den Verpflechtungen der Zuständigkeiten niemand für nichts. Auch Peter Hartz kam (mit was auch immer) mit Bewährung davon. Die anderen werden wohl nie zu Regress gezogen... Außerdem finde ich es diskriminierend. Dann gibt es noch das Thema mit den Daten, was noch nicht geklärt ist. Ich habe mir heute mal den Laden von außen angesehen. Das sieht aus wie eine Briefkastenfirma. Es ist in einem Mehrfamilienhaus, nichts sieht nach einer Firma bzw. einen Bildungsinstitut aus. Aber im Fenster hängen in A-4 Format einfache Zettel worauf "TAV" steht, mit der Erklärung "Team für Arbeitsvermittlung". Dann steht dort noch der Name der beiden Vereine im Wechsel. Zusätzlich ist noch vermerkt "Integrationsmaßnahme nach § 15 Abs..... " Alles schön groß, gut lesbar und so richtig verunsichernd. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Kunde sich so ganz freiwillig dahin verläuft. Das ist für mich ein absichtliches zur Schau stellen. Auch habe ich den Eindruck, dass TAV absichtlich unseriös oder halt suspekt wirken solll...so ist die Schwelle größer, Jobs zu Dumpinglöhnen und prekären Bedingungen, hinterherzurennen. Ich habe schon daran gedacht, die Fassade der Firma mal zu fotografieren und es einem Journalisten zuzuspielen, was es alles so gibt.. Oder ist das schon allerseits bekannt?? Ich meine nicht diese Bildungsinstitute, sondern die Firmendeko. Ich zumindest bekomme erst mal eine Gänsehaut, wenn ich so etwas sehe.
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« Antworten #12 am: Mai 23, 2009, 22:10:04 » |
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Jetzt gibt es doch noch ein Anhörungsverfahren, es werden mal wieder alle Register gezogen. Ich weiß schon in etwa was ich schreibe. Nur bleibt noch die Frage, wie das mit dem Datenschutz aussieht. Anhörung Begründung:
Am 05.05. haben wir mit Ihnen eine Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt abgeschlossen. Trotz Belehrung über die Rechtsfolgen sind Sie der im Folgenden genannten Verpflichtungen nicht nachgekommen. Die Inhalte der Eingliederungsvereinbarung lauten: Der Kunde erklärt sich mit der Einschaltung des TAV (Team für Arbeitsvermittlung ..) (hier folgte die Adresse) zur Unterstützung der Arbeitsvermittlung nach §37 SGBII i.V.m §16 Abs. SGB II einverstanden. Er willigt in diesem Zusammenhang auch in die Weitergabe seiner persönlichen Daten ein, soweit dies zur Arbeitsvermittlung erforderlich ist.
Der Kunde wurde darüber informiert, dass er nach Unterzeichnung der Eingliederungsvereinbarung verpflichtet ist, dem TAV in gleicher Weise wie der Arbeitsgemeinschaft (die Stadt) für eine Vermittlung zur Verfügung zu stehen.
Hier gehören u. a. die tägliche Erreichbarkeit, die Wahrnehmung von angesetzten Terminen, die Bewerbung auf zumutbare Stellenangebote. Im Falle einer Zuwiderhandlung, wird die Arbeitsgemeinschaft (die Stadt) informiert. Ich habe doch nicht eingewilligt. Sonst wäre es doch nicht zum Verwaltungsakt gekommen. Es kann doch nicht im Sinne vom Datenschutz sein, dass man nicht entscheiden darf ob Daten an (unbekannte) Dritte weitergegeben werden. Konkret formuliert, ich habe NEIN gesagt und sie sagen ich habe JA gesagt. Ist es nun eine Einwilligung, wenn man den Verwaltungsakt mitnimmt. Hätte ich den nun bei der ARGE liegenlassen sollen?
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Carpe Noctem
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« Antworten #13 am: Mai 26, 2009, 20:45:06 » |
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Ich habe doch nicht eingewilligt. Sonst wäre es doch nicht zum Verwaltungsakt gekommen. Es kann doch nicht im Sinne vom Datenschutz sein, dass man nicht entscheiden darf ob Daten an (unbekannte) Dritte weitergegeben werden.
Konkret formuliert, ich habe NEIN gesagt und sie sagen ich habe JA gesagt.
Ist es nun eine Einwilligung, wenn man den Verwaltungsakt mitnimmt. Hätte ich den nun bei der ARGE liegenlassen sollen? Gegen einen Verwaltungsakt ist Widerspruch binnen 4 Wochen nach Erhalt zulässig. So wie ich das sehe, ist ein solcher fällig. Die Begründung könnte u.a. lauten, dass 1. deine Daten ohne Zustimmung weitergegeben werden; 2. (noch wichtiger!) kein individuelles Profiling stattgefunden hat, welches klar darlegt welchen Qualifikationsanspruch die "Massnahme", bzw. hier die EinV, für deine Person hinsichtlich Chancenverbesserung auf dem Arbeitsmarkt verwirklichen soll; 3. ziehe in Zweifel, ob in deinem Fall überhaupt Leistungen zur Eingliederung erbracht werden müssen. Du kannst auch ohne Begründung widersprechen, sieht nur etwas dürr aus :-) Grüsse - CN
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Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"
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« Antworten #14 am: Juni 15, 2009, 23:32:05 » |
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Nun wurde erst mal das vorläufige Schlusswort über TAV gesprochen. Ich wurde unter anderem wegen TAV von meiner Vermittlerin der ARGE eingeladen. Man muss ja echt mal sagen, diese Maßnahmen sind harte Nüsse  Meine schriftlich verfassten Argumente reichten angeblich zur Begründung nicht aus. Inhaltlich war ja vieles ähnlich, deswegen beziehe ich mich mal auf das Vorposting. deine Daten ohne Zustimmung weitergegeben werden; Das wurde mir als Unsicherheit ausgelegt. (noch wichtiger!) kein individuelles Profiling stattgefunden hat, welches klar darlegt welchen Qualifikationsanspruch die "Massnahme", bzw. hier die EinV, für deine Person hinsichtlich Chancenverbesserung auf dem Arbeitsmarkt verwirklichen soll; tja, nun war es plötzlich kein Bewerbungstraining mehr, sondern man schickte mich dahin wegen der guten Kontakte zu den Arbeitgebern. ziehe in Zweifel, ob in deinem Fall überhaupt Leistungen zur Eingliederung erbracht werden müssen. tja, was ich mache ist nicht sozialversicherungspflichtig, bzw. es besteht danach kein Anspruch auf ALG I (selbständige Arbeit) und ich habe dabei nicht in die Arbeitslosenkasse eingezahlt. Deswegen strebt man dort ein Angestelltenverhältnis an. Nur weil ich etwas entgegensetzen kann. Eine (Projekt)Bewerbung die läuft und einen Abendkurs, für den ich mich selber entschieden habe, wurde das erst mal so durchgewunken.. aber das schließe keine neuen Maßnahmen aus  Und die Ersatzmaßnahme wäre z. B. ein Bewerbungstraining oder auch Begutachtung der Bewerbung(en) bei einem anderen Träger.  Für so etwas setzen die wohl gerne Gelder frei. Aber wenn man Sachleitstungen für die Selbständigkeit haben will, keinen Cent. Höchstens auf Darlehensbasis, aber man müsse es erst mal bei den Banken versuchen .... Wenn die Bank ablehnt und die es dann trotzdem für sinnvoll halten - dann vielleicht, nach einem aufwendigen Beantragungsverfahren. wie gesagt - nur ein Darlehen. Das dauert dann bestimmt länger als die abschließende EKS. Auf das Ergebnis (und die vorraussichtliche Nachzahlung incl. der privaten Heizkostennachzahlung) warte ich schon fast ein 1/2 Jahr. Ich musste immer wieder das Konto überziehen und damit Soll-Zinsen in kauf nehmen, weil entweder alles abgelehnt wurde oder man auch Nachzahlungen ewig warten musste. Es ist wohl vom Prinzip her das Gegenteil von Fördern. Oder auch die Förderung der Resignation. Aber man will sich ja nicht unterbuttern lassen. 
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