Wikipedia: MobbingDGB - MobbingKontakte und Beratungsstellen für MobbingMobbing-Zentrale HamburgMargit Ricarda R olf
Sibeliusstraße 4
22761 Hamburg (Bahrenfeld)
Sprechstunde: Mo-Fr 9-12 Uhr
E-Mail:
MZ@Mobbing-Zentrale.deWas ist Mobbing?Formen des MobbingsWichtig zur juristischen Beweissicherung ist die eigene Führung eines Mobbingtagebuchs, wo die Vorkommnise mit Datum, Uhrzeit, Dauer, Anlaß, beteiligte Personen mit welcher Art des Verhaltens, mit welchem Ergebnis auf die eigene Arbeitsleistung detailliert notiert werden.
Das kann die arbeitsrechtliche Handhabe werden, um rechtlich gegen die Verursacher von Bossing und Mobbing vorgehen zu können. Nehme den Kontakt zur nächstgelegenen Mobbingberatungsstelle, zu Selbsthilfegruppen, zu DGB-Branchengewerkschaften auf und übergebe an Sie eine Kopie Deiner Aufzeichnungen aus dem Mobbingtagebuch. Sofern Mitglied einer DGB-Branchengewerkschaft, erhälst Du auch in dieser Angelegenheit arbeits- und sozialrechtlichen Rechtsschutz. Betriebsrat und Gewerkschaft sind nicht Dasselbe.
arbeitsrecht.de: Vom Arbeitgeber gemobbt - von der Rechtsschutzversicherung im Stich gelassen?Bei Stadtverwaltungen, Landkreisen und Bundesländern gibt es Gleichstellungsbeauftragte, die auch für die Betreuung von Mobbingopfern zuständig sind. Und es gibt den
Weißen Ring.
arbeitsrecht.de: Neue Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingerichtet - Hilfe auch für Mobbing-Opfer Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Hausadresse: Alexanderstraße 1, 10178 Berlin
Postfachadresse: 11018 Berlin
Telefon: 03018/ 555 - 1865
Telefax: 03018/ 555 - 41865
E-Mail:
poststelle@ads.bund.deInternet:
http://www.antidiskriminierungsstelle.de/Sprechzeiten: Mo bis Fr 9-12, 13-15 Uhr
Zusammen mit dem gewerkschaftlichen Rechtsschutz solltest Du vorher mit der Arbeitsagentur abklären, daß bei einer Eigenkündigung mit Mobbing ein wichtiger Kündigungsgrund vorliegt, der eine Sperrung des Alg eigentlich völlig ausschließt.
arbeitsrecht.de: Kürzere Sperrfrist bei eigener Kündigung bei MobbingDie Rolle des ChefsDer Chef ist besonders in der Anfangsphase des Mobbings gefragt. Zu seiner arbeitsvertraglichen Fürsorgepflicht gegenüber Angestellten gehört, dass er das Team gut beobachtet. Je früher er eingreift, um so bessere Chancen gibt es, den Spießrutenlauf des Betroffenen zu stoppen. Wirksam sein kann dabei die Trennung von Mobbern und Opfern. Sieht der Vorgesetzte weg, weil nicht sein kann, was nicht sein darf, oder heizt er die Streitigkeiten selbst noch an, um den Wettbewerb in seinem Zuständigkeitsbereich zu forcieren, öffnet er dem Mobbing erst recht Tor und Tür. Es entsteht ein Teufelskreis, dem das Opfer kaum noch entfliehen kann.
Gegen die Verursacher von Mobbing sollte man arbeitsrechtlich vorgehen und ihnen die damit verbundenen Kosten zur Bekämpfung des Mobbingverhaltens rechtlich auferlegen, so auch die ganzen medizinischen Behandlungskosten, die sich kausal in Zusammenhang mit dem Mobbing bringen lassen. Da sollte die Krankenkasse entsprechend mit Regreßforderungen an den Verursacher von Mobbing herantreten. Bei den auflaufenden Schadenssummen muß zwangsläufig ein Umdenken beim Verursacher einsetzen, denn so was kann er sich auf Dauer nicht finanziell leisten. Es ist nicht einzusehen, daß die Solidargemeinschaft der versicherten Patienten von gesetzlichen Krankenversicherungen, die Kosten trägt, die Mobbingverursacher erst auslösen. Nach dem Verursacherprinzip sind sie damit voll zu belasten. Nur an der Auswirkung auf den eigenen Geldbeutel erzieht man leider uneinsichtige Menschen.
Ein weiterer Rechtsanspruch: Schmerzensgeld - hängt von der genauen Beweisbarkeit ab - deshalb Mobbingtagebuch!!!
arbeitsrecht.de: Schmerzensgeldanspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber wegen Mobbingarbeitsrecht.de: Kerninhalt des BAG-Grundsatzurteils zum M obbingarbeitsrecht.de: Gesamthaftung von Arbeitgeber und Mobber auf Ersatz von Mobbingschäden