Der 41-jährige Straßenreiniger ist seit 1990 bei einem städtischen Entsorgungsbetrieb in Rheinland-Pfalz beschäftigt. Seine Arbeitszeit beginnt um 06.00 Uhr, er erschien den Abmahnungen zufolge aber 15 Mal zu spät - einmal sogar erst um 11.27 Uhr. Zur Begründung erklärte er fast jedes Mal, er habe verschlafen.
Ein konkreter Zeitraum wird ja anderweitig nicht genannt. Also gehe ich mal davon aus, dass er in rund 20 Jahren 15 Mal verpennt hat.
Uuuuhhh - das ist also beharrliche Arbeitsverweigerung?!?
Damit hat er es im Durchschnitt noch nicht mal geschafft, jährlich ein Mal unpünktlich zu sein.
Ich kenne Leute, die schaffen so etwas locker in noch nicht mal einem Jahr.
