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Autor Thema: Bundesarbeitsgericht stärkt Arbeitnehmerrechte bei Verkauf  (Gelesen 319 mal)
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Kater


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« am: Juli 23, 2009, 17:26:51 »

Zitat
Bundesrichter stärken Arbeitnehmerrechte bei Verkauf

Erfurt/München (AP) Das Bundesarbeitsgericht hat die Informationsrechte von Arbeitnehmern bei Betriebsverkäufen gestärkt. Würden die Beschäftigten nicht ordnungsgemäß unterrichtet, beginne auch die einmonatige Frist für einen Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses nicht zu laufen, entschieden die Richter am Donnerstag in Erfurt. Der bayerische IG-Metall-Chef Werner Neugebauer sagte: «Mit diesem Urteil ist die Zeit vorbei, in der Firmen zweifelhafte Portfolioveränderungen den unmittelbar Betroffenen mit wohlklingenden, aber letztlich wenig zuverlässigen Behauptungen verkaufen konnten.»

Im konkreten Fall ging es um die Klage eines Siemens-Konstrukteurs, der in der Handy-Sparte beschäftigt war. Im August 2005 hatte Siemens diese Sparte an BenQ verkauft, ein Jahr später meldete BenQ Insolvenz an. Der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts entschied, der Kläger hätte dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auch noch im Dezember 2006 widersprechen können, weil Siemens die Mitarbeiter nicht ordnungsgemäß unterrichtet habe. Nur weil der Kläger schon gegen die Abfindung bei BenQ gekündigt hatte, wurde seine Klage abgewiesen.

(Aktenzeichen: Bundesarbeitsgericht 8 AZR 357/08)


http://de.news.yahoo.com/1/20090723/tde-bundesrichter-strken-arbeitnehmerrec-3fc80be.html
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