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naw6405
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« am: August 25, 2010, 12:07:09 » |
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Der Irrglaube vom Rechtsstaat BRD – Skandalurteil am Landgericht Berlin vom 23.08.2010
Die Rechtsprechung verkommt immer mehr. Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Das wurde am 23.08.2010 wieder einmal in einem Prozess vor dem Landgericht Berlin für Strafsachen deutlich.
Wie sagte einmal Dr. Egon Schneider, Rechtsanwalt, ehem. Richter am OLG, im Justizspiegel: „Die deutsche Elendsjustiz nimmt immer schärfere Konturen an. Der Niedergang der Rechtsprechung ist flächendeckend.“ Oder um es noch deutlich zu sagen, ein Anwalt äußerte in der Deutschen Richterzeitung DRiZ 2007, 77: "Saustall von Justiz, der mit eisernem Besen ausgekehrt werden müsse"
Zum Sachverhalt: Die 35-jährige und nicht vorbestrafte Martina M. (Name geändert) zog im März 2007 von Baden-Württemberg zusammen mit ihrem damaligen achtjährigen Sohn nach Berlin, da sie arbeitslos und seit Anfang 2005 Hartz 4-Empfängerin war und sich in Berlin mehrere Einstellungsmöglichkeiten abzeichneten. Am 11.03.2007 bewarb sich Martina M. bei einer Immobilienfirma in Berlin und wurde kurze Zeit später am 21.03.2007 zum Einstellungsgespräch eingeladen. Dort offerierte man ihr, dass man sie gerne einstellen würde, sie müsse zunächst aber ein Praktikum erfolgreich absolvieren bis zum 30.04.2007, dann würde man sie ab dem 01.05.2007 fest einstellen. Sollte es zu einer Einstellung kommen, so wäre es wünschenswert, wenn Martina M. dann später Buisnesskleidung, sprich Hosenanzüge, tragen würde, da großer Kontakt mit Kunden besteht und es sich um ein internationales Immobilienunternehmen handele. Da Martina M. nicht wusste, ob sie fest eingestellt wird, beantragte sie zunächst das Praktikum beim zuständigen JobCenter in Berlin. Das Praktikum begann am 26.03.2007 und wurde durch Martina M. auch aufgenommen. Mitte April 2007 äußerte dann die Geschäftsleitung der Immobilienfirma gegenüber Martina M., dass sie sehr mit der Arbeit von ihr zufrieden seien und bot ihr bereits einen Arbeitsvertrag ab dem 23.04.2007 an, mithin brach man somit vorzeitig das Praktikum aufgrund guter Leistungen ab. Daraufhin stellte Martina M. am 16.04.2007 beim Jobcenter einen formlosen unbezifferten Antrag auf Ausrüstungsbeihilfe. Mit Schreiben vom 17.04.2007 übersandte das Jobcenter der Martina M. den standardmäßigen Vordruck für Ausrüstungsbeihilfe, den Martina M. ausfüllte und datiert auf den 21.04.2007 unterschrieb. Sie fügte dem Antrag ein Schreiben bei, das sie zwei Hosenanzüge u. a. bräuchte. Martina M. schaffte sich auch zwei Hosenanzüge an, erhielt jedoch kein Geld dafür. Unter dem Datum vom 31.05.2007 erhielt Martina M. vom Jobcenter einen Ablehnungsbescheid, wo man ihr mitteilte, dass Hosenanzüge normale Straßenkleidung sei und keine Berufsbekleidung. In Bezug auf den Antrag wurde Martina M. zu keiner Zeit beraten oder aufgeklärt, jegliche Aufklärung, Auskunft und Beratung nach §§ 13, 14 und 15 SGB I unterbliebt durch das Jobcenter Lichtenberg. Martina M. ging in Widerspruch, ihrer Meinung nach, resultierend aus dem Vorstellungsgespräch im März 2007, sei diese Kleidung notwendig gewesen, um nicht die Anstellung zu gefährden. Auch der Widerspruch wurde abgelehnt und ebenso das sozialgerichtliche Verfahren vertrat die Auffassung des Jobcenters, Klage abgelehnt. Ende 2008 kam das Jobcenter dann auf den Gedanken, Martina M. anzuzeigen wegen versuchten Betruges, weil Hosenanzüge eben keine Berufsbekleidung seien und sie nur versucht hatte, sich so einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Im Ermittlungsverfahren äußerte sich Martina M auf anwaltliches Anraten hin nicht, es kam dann zum Strafbefehl wegen versuchten Betruges zu 40 Tagessätzen a=20,00 €, insgesamt 800,00 €, das Ganze nur aufgrund von Vermutungen. Gegen diesen Strafbefehl wurde Einspruch eingelegt, die Verhandlung bei der Richterin Bauersfeld am Amtsgericht Berlin-Tiergarten am 22.04.2010 endete mit einer Verurteilung, obwohl der Verteidiger von Martina M. einen Freispruch gefordert hatte. Die Richterin Bauersfeld vermeinte, man müsse der Angeklagten mit einer fühlbaren Strafe deutlich machen, dass der Sozialstaat kein Selbstbedienungsladen ist. Da Martina M. es sich auch noch erlaubt hatte, gegen die Richterin Bauersfeld zwei Befangenheitsanträge zu stellen, wurde kurzerhand die Strafe aus dem Strafbefehl verdoppelt auf 80 Tagessätze a=20,00 €, insgesamt 1.600,00 €. Gegen das Urteil des 1. Instanz ging der Verteidiger von Martina M. in Berufung. Am 23.08.2010 fand dazu vor dem Landgericht Berlin, zuständig für Strafsachen, die Berufungsverhandlung statt. Auch hier forderte der Verteidiger von Martina M. einen Freispruch, die Staatsanwältin forderte daraufhin sogar unzulässiger Weise unter Verstoß gegen der Verschlechterungsverbot eine Geldstrafe von 2.100,00 € (70 Tagessätze zu 30,00 €). Das Urteil lautete dann: Aufgrund der Berufung der Angeklagten wird das erstinstanzliche Urteil dahingehend abgeändert, dass die Angeklagte wegen versuchten Betruges zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 30,00 € verurteilt wird. Die Urteilsbegründung fiel nicht besser aus, wie die erstinstanzliche Begründung, sie stinkt jedoch zum Himmel. Am heutigen Tage wird Martina M. noch gegen das Urteil des Landgerichts Revision einlegen lassen, denn bereits in einem vergleichbaren Fall hatte eine Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin Erfolg. Der Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Willi Geiger sagte mal: „In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln.“ (Beitrag in der 'Deutschen Richterzeitung', 9/1982, S. 325) Das kann man nach dem gestrigem Urteil nur bestätigen und auch die Aussage: "Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor meinesgleichen." (Frank Fahsel ehemaliger Richter am LG Stuttgart, Süddeutsche Zeitung, 9. April 2008). Die deutsche Justiz und Rechtsprechung wird immer korrupter. Hartz-IV-Bezieher - ob aktuelle oder ehemalige - sind in ganz Deutschland zigtausend fach der Gefahr ausgesetzt, als „arbeitsscheu“, Absahner“ und „Betrüger“ abgestempelt zu werden - als „Kriminelle“ eben, das hat das gestrige Urteil wieder einmal gezeigt und bestätigt. Recht haben und Recht bekommen, das ist so gut wie nicht mehr möglich vor einen Gericht in Deutschland. Nur die Großen, die Geld und somit auch Macht haben, den geschieht noch einmal Recht auf Basis von Unrecht.
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