Es gibt noch andere krumme Geschäfte mit Behinderungen, wo die ARD-Verbrauchersendung "Plusminus", NDR-Redaktion noch Lobeshymnen anstimmt. Da bieten gemeinnützige Organisationen Profitgeschäfte mit Behindertenarbeit der klassischen Wirtschaft an, weil sie an Geschäften mit der verminderten MwSt. von 7% statt der erforderlichen 19% und an der Verrechnung der Behindertenabgabe steuerrechtlich bevorteilt werden.
Wer hat politisch diese Geschäftsmodelle steuerrechtlich sich einfallen lassen - Vertreter der Unternehmerverbände und der Unternehmerparteien?
ARD/NDR, Sendung "Plusminus" vom 15.09.2009, 21:50 Uhr: Rückschau: Hoffnung in der Krise
Dass der Kampf um freie Stellen immer härter wird, spüren vor allem Menschen mit Behinderung, die auf Arbeitssuche sind. Ein positives Beispiel in der Wirtschaftskrise ist die Supermarktkette CAP. Hier finden vor allem Menschen mit Handicap dauerhafte Jobs.
Menschen mit einer schweren Behinderung sind häufiger und länger arbeitslos als Menschen ohne Handicap. Diese Situation hat sich in der derzeitigen Wirtschaftskrise noch verschärft. Dabei hat der Staat Instrumente geschaffen, die Benachteiligung eigentlich vorbeugen sollen:
Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern sind gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent Menschen mit einer schweren Behinderung einzustellen. Der Erfolg dieser Regelung ist mäßig: Gerade mal ein Viertel aller deutschen Arbeitgeber erreicht diese Marke. 30.000 beschäftigungspflichtige Unternehmen in Deutschland, so Dorothee Czennia vom Sozialverband VDK, haben sogar keinen einzigen schwerbehinderten Mitarbeiter.
Zudem unterstützt der Staat die Integration von schwerbehinderten Menschen in die Arbeitswelt auf vielfältige Art zum Beispiel durch Eingliederungs- und Lohnkostenzuschüsse. Viele Arbeitsgeber scheuen dennoch davor zurück und zahlen lieber Strafgelder an den Staat - sogenannte Ausgleichszahlungen.
Dorothee Czennia: "Es gibt viele Vorurteile bei den Arbeitgebern. Zum Beispiel, dass man einen schwerbehinderten Menschen nicht mehr entlassen kann. Das ist aber nicht korrekt."
Positiv-Beispiel: Supermarkt-Kette CAP
Deren Firmenphilosophie ist es, Menschen mit Behinderung eine sichere und dauerhafte Arbeit zu bieten. Etwa die Hälfte der Mitarbeiter in jedem CAP-Markt hat eine geistige, körperliche oder seelische Behinderung.
Jörg Hofferberth, pädagogischer Leiter im CAP-Supermarkt in Höchst im Odenwald: "Wir fragen nicht: Was kann jemand nicht? Das interessiert uns nicht. Wir fragen: Was kann er oder sie? Das ist die Basis, um hier eine Förderung und Forderung aufzubauen."
Das Erfolgskonzept von CAP besteht darin, Schwächen in Stärken zu verwandeln. Das Ziel, so Hofferberth, ist die Integration von Menschen mit Behinderung in das alltägliche Leben, in die Gesellschaft und auf den ersten Arbeitsmarkt.
CAP-Mitarbeiter bekommen Tariflohn oder den in der Region im Einzelhandel üblichen Lohn. Und sie machen auch dieselben Arbeiten wie ihre Kollegen ohne Behinderung: Kassieren, Regale auffüllen, für Sauberkeit sorgen. Entwickelt wurde das Konzept unter Federführung der Genossenschaft der Werkstätten für behinderte Menschen (GDW Süd EG). Deutschlandweit gibt es mittlerweile 70 Märkte - von Mecklenburg-Vorpommern bis Bayern. Jedes Jahr entstehen etwa zehn neue, jeweils in Kooperation mit einem örtlichen Träger etwa der AWO oder Caritas.
Besonderes Merkmal: Innenstadtlage
Allen CAP-Märkten gemein ist die zentrale Lage. Sie eröffnen ausschließlich innerorts, dort wo sich die großen Handelsketten zurückziehen. CAP will damit auch die zunehmende Versorgungslücke mit Lebensmittel-Märkten im Ortskern verkleinern. Äußerlich unterscheiden sich die CAP-Märkte nicht von herkömmlichen Supermärkten. Mit bis zu 1.500 Quadratmetern Verkaufsfläche sind sie sogenannte Vollsortimenter. Sie bieten frisches Fleisch und Käse, regionale Spezialitäten und Bio-Produkte.
Die CAP-Supermärkte sind nicht auf größtmöglichen Profit ausgerichtet, dennoch spielt Wirtschaftlichkeit eine wichtige Rolle. Die GDW peilt für jeden Markt nach etwa drei Jahren schwarze Zahlen an. Die staatlichen Zuschüsse (die prinzipiell jeder Arbeitgeber erhält, der Menschen mit einer schweren Behinderung einstellt) gewährleisten, dass trotz eines höheren Personalaufwands marktübliche Preise geboten werden können.
Für die CAP-Mitarbeiter ist ihre Arbeit mehr als nur ein Job. Häufig verändert er ihr komplettes Leben. Sie können teilhaben am sozialen Miteinander und haben eine sinnvolle Aufgabe. Hans Peter Gerner hat eine Contergan-Behinderung und arbeitet seit zwei Jahren im CAP-Supermarkt in Höchst im Odenwald. Er resümiert: "Früher war ich oft allein. Heute bin ich mit vielen Leuten in Kontakt. Da vergesse ich meine Behinderung."
Adressen & Links
Auf der Website der CAP-Supermarkt-Kette wird das Prinzip erläutert, zudem gibt es hier eine Liste mit den deutschen Märkten:
www.cap-markt.de
Die Genossenschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Süd eG (GDW SÜD) informiert auf ihrer Website die Bedeutung von Arbeit für Menschen mit Handicap.
www.gdw-sued.de
Autorin: Susan Kowatsch Dieser Text informiert über den Fernsehbeitrag vom 15.09.2009. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Die GDW-Süd wirbt ganz offen unter Ausnutzung steuerrechtlicher Vorteile, die sich in der Preiskalkulation ihrer Leistungen niederschlagen mit erheblichen, weiterzureichenden Profitvorteilen, falls sich klassische Wirtschaftsunternehmen als Auftraggeber mit Wirtschaftsverträgen auf die Geschäfte der GDW Süd einlassen.
Irgendwie anrüchig und riecht nach verdeckter Subventionierung der klassischen Wirtschaft?
Ich habe da so meine Zweifel als Gewerkschafter und schwerbehinderter, jobsuchender Langzeitarbeitsloser mit arbeits- und betriebswirtschaftlicher Fachschulausbildung. Man manipuliert mit der verrechneten Behindertenausgleichsabgabe und mit Preisvorteilen, weil man mit 7 statt der 19% MwSt. rechnet. Diesen MwSt.-Vorteil will man der klassischen Wirtschaft zum Teil weiterreichen. Da die GDW Süd und die CAP aber diese Vorteile ausschließlich für eigene, nicht an Dritte durchgereichte Eigenleistungen beanspruchen dürfen, verletzen sie auf diese Weise den Charakter ihrer anerkannten Gemeinnützigkeit und handeln quasi mit der klassischen Wirtschaft eine Steuerhinterziehung aus, denn diese darf keine Vorteile erlangen, die auf Halbe-Halbe-Geschäfte dieser Art beruhen.
Siehe
GDW-Süd Sindelfingen: Kosten senken bis zu 50%
Wie Sie diese Kosten sparen können, zeigt unsere BeispielrechnungPreisvorteil bis zu 50 %Jedes Unternehmen ist verpflichtet, 5 % seiner Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen. Ist dies nicht möglich, so ist eine Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe zu entrichten.
Die können Sie sich –mit uns –sparen, denn alle unsere Werkstätten sind anerkannte Einrichtungen im Sinne des § 142 SGB IX. Sie können somit bis zu 50% des Rechnungsbetrages auf die von Ihnen zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen.
Nachstehend ein Auszug aus dem
Sozialgesetzbuch IX§ 71 Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen(1) Private und öffentliche Arbeitgeber (Arbeitgeber) mit mindestens 20 Arbeitsplätze im Sinne des § 73 haben auf wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen . . .
§ 77 Ausgleichsabgabe(1) Solange Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen nicht beschäftigen, entrichten sie für jeden unbesetzten Pflichtplatz für schwerbehinderte Menschen monatlich eine Ausgleichsabgabe . . .
(2) Die Ausgleichsabgabe beträgt je Monat und unbesetztem Pflichtplatz
1. 105 Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von 3 Prozent bis weniger als dem geltenden Pflichtsatz,
2. 180 Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von 2 Prozent bis weniger als 3 Prozent
3. 260 Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von weniger als 2 Prozent . . .
§ 140 Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe(1) Arbeitgeber, die durch Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen zur Beschäftigung behinderter Menschen beitragen, können 50 vom Hundert des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Rechnungsbetrages solcher Aufträge auf die Ausgleichsabgabe anrechnen . . .
Des Weiteren ist von der Finanzbehörde anerkannt, dass wir ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten mildtätigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff AO dienen. Daher kommt nach den gesetzlichen Bestimmungen nur der verminderte Mehrwertsteuersatz in Höhe von derzeit 7% zum Tragen.
Beispiel:Ein Unternehmen beschäftigt 60 Mitarbeiter und müsste daher 5 % seiner Arbeitsplätze, also 3 Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Mitarbeitern besetzen. Aufgrund der Arbeitsinhalte des Unternehmens kann jedoch nur 1 Arbeitsplatz besetzt werden. Somit ist eine Quote 1,66 % erreicht und für die nicht besetzten Pflichtplätze eine Ausgleichsabgabe in Höhe von derzeit 3.120,- € / Jahr (12 x 260,-) und Arbeitsplatz zu bezahlen.
Dies ergibt:
2 Plätze x 3.120,- € = 6.240,- € Abgabe pro Jahr
Durch Vergabe von Aufträgen an Werkstätten für behinderte Menschen oder die GDW SÜD kann das Unternehmen jedoch indirekt Schwerbehinderte beschäftigen und aufgrund der gesetzlichen Regelung 50% des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Teils des Gesamtrechnungsbetrages anrechnen.
A. LohnarbeitWenn Ihr Unternehmen z.B. reine Lohnmontagearbeiten im Wert von 10.000,- € an die GDW Süd vergibt, kann es 50% der Arbeitsleistung der Werkstätten an die Ausgleichsabgabe anrechnen:
Auftragsvolumen 10.000,- € / Jahr
Materialanteile ./. 0,- € / Jahr
Aufwandskosten ./. 100,- € / Jahr
Arbeitsleistung (AL) 9.900,- € / Jahr
Zahlung Ausgleichsabgabe 6.240,- € / Jahr
Anrechnungsbetrag (50% der AL) 4.950,- € / Jahr
Restliche Ausgleichsabgabe 1.290,- € / Jahr
Vorteil für das Unternehmen 4.950,- € / Jahr
B. SystemfertigungWerden komplette Produkte bei der GDW Süd in Auftrag gegeben, stellt sich die Berechnung folgendermaßen dar:
Auftragsvolumen 10.000,- € / Jahr
Materialanteile ./. 2.000,- € / Jahr
Aufwandskosten ./. 500,- € / Jahr
Arbeitsleistung (AL) 7.500,- € / Jahr
Da in diesen Beispielen nicht alle möglichen Aspekte und Vorteile aus der Vergabe von Aufträgen an anerkannte Werkstätten für Behinderte oder deren Zusammenschlüsse dargestellt werden können, stehen wir Ihnen gerne für eine persönliche Beratung unter Berücksichtigung Ihrer firmenspezifischen Rahmenbedingungen zur Verfügung.
Nach diesem Strickmuster werden alle Behindertenwerkstätten bundesweit ihre eigentlich nur an sie gedachten Steuervorteile bei Geschäften an die klassischen Wirtschaft durchreichen und im Gegenzug werden die sich mal wieder im Rahmen des Sozialmarketings per Stiftungsmodelle a la Bertelsmann mit Spenden erkenntlich zeigen. So schmiert eine dreckige Hand die andere. Für mich ist so ein praktiziertes Geschäftsgebaren organisierte Wirtschaftskriminalität, möglich durch entsprechende Unternehmenssteuermodelle, die nicht in der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden.
Wer hat sich das ausgesonnen?
Die Unternehmerparteien CDU/CSU/FDP.
Der Endverbraucher, der die Waren und Leistungen von der klassischen Wirtschaft kauft, wird keinen Nutzen von dem Steuervorteil genießen können, sondern die 19% MwSt. bezahlen müssen. Und diese Steuerdifferenz zwischen 7 und 19% ist der Zusatzprofit den sich die GDW-Süd und die klassische Wirtschaft teilen. Das liegt doch auf der Hand.