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Autor Thema: Selbstständig als Nebenerwerb  (Gelesen 1214 mal)
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Aeris


Beiträge: 107



« am: August 19, 2009, 06:41:55 »

Hallo und guten Morgen Zusammen,

kann mir mein jetziger Arbeitgeber (ZAF) verbieten, nebenher selbstständig zu sein?
Die Tätigkeit steht nicht in Konkurrenz zu meinem jetzigen Job und ist auch nicht bei einem Wettbewerbsunternehmen.

Was muss ich denn beachten?

Viele Grüsse

die Aeris
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So nicht mehr- Equal Pay in der Zeitarbeit ist ein Muß!!!
KI-SH


Beiträge: 123


« Antworten #1 am: August 19, 2009, 09:00:45 »


Nichts, du mußt das den Sklavenhändlern nicht mal mitteilen.

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unkraut


Beiträge: 2541



« Antworten #2 am: August 19, 2009, 10:29:25 »

Zitat
Nichts, du mußt das den Sklavenhändlern nicht mal mitteilen.   
Falsch

Der AG sollte ( und muß - steht in den meisten AV auch bei ZAF ) über eine Nebentätigkeit informiert werden .

MfG
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Noch Fragen Hauser ? Ja Kienzle , wer ist eigentlich Unkraut ?

Wir wagen es nicht weil es schwierig ist sondern es ist schwierig weil wir es nicht wagen .

Mein Buchtip als Gastautor :  Fleißig , billig , schutzlos - Leiharbeiter in Deutschland  > ISBN-10: 3771643945
KI-SH


Beiträge: 123


« Antworten #3 am: August 19, 2009, 10:32:34 »

Zitat
Die Tätigkeit steht nicht in Konkurrenz zu meinem jetzigen Job und ist auch nicht bei einem Wettbewerbsunternehmen.

Da die oben genannten Faktoren nicht gegeben sind, muß er gar nichts.

Arbeitsverträge der Leihbuden u. Gesetz sind zweierlei Dinge.



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unkraut


Beiträge: 2541



« Antworten #4 am: August 19, 2009, 10:43:19 »

Du bist ja ein ganz Schlauer  Afro
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Noch Fragen Hauser ? Ja Kienzle , wer ist eigentlich Unkraut ?

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Beiträge: 123


« Antworten #5 am: August 19, 2009, 10:48:11 »


Beweise doch das Gegenteil
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Workless


Beiträge: 859


« Antworten #6 am: August 19, 2009, 11:40:47 »

Zitat
Falsch

Der AG sollte ( und muß - steht in den meisten AV auch bei ZAF ) über eine Nebentätigkeit informiert werden .


Richtig...
Äääh - falsch...

Findet sich im Arbeitsvertrag oder in einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag keine Regelung über Nebentätigkeiten, so sind Nebentätigkeiten erlaubt, und zwar auch ohne eine ausdrückliche Genehmigung des Arbeitgebers. Das ergibt sich daraus, daß der Arbeitnehmer über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus grundsätzlich machen kann, was er möchte.

Es gibt aber Ausnahmen. In einigen Fällen sind Nebentätigkeiten unzulässig.


Im allgemeinen Arbeitsrecht gilt grundsätzlich die Anzeigeverpflichtung. Die Nebentätigkeit ist grundsätzlich zu genehmigen, wenn dadurch keine Kollision inhaltlicher oder zeitlicher Art mit der Haupttätigkeit eintritt.


Es besteht also anscheinend zwar eine Anzeigepflicht, wenn die Ausnahmebestände nicht gegeben sind, muss der Arbeitgeber die Nebentätigkeit aber genehmigen bzw. eine Nichtgenehmigung wäre unwirksam.
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KI-SH


Beiträge: 123


« Antworten #7 am: August 19, 2009, 12:26:16 »



Gut, dann war meine Aussage falsch, dafür entschuldige ich mich.
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mohandry


Beiträge: 190


« Antworten #8 am: September 06, 2009, 07:34:46 »

als Arbeitnehmer ist man verpflichtet, seine gesamte Arbeitsleistung gem. Arbeitsvertrag dem Unternehmen des AG zur Verfügung zu stellen.
Ein Nebenjob kann daher vom AG versagt werden, wenn belegbar die Leistung für sein Unternehmen darunter leidet, bzw. erwartet werden kann, dass dieser Fall eintritt.

Selbst saisonale Nebenjobs fallen darunter, die der AN z.B. in seiner Urlaubszeit primär wahrnehmen will. Denn die Urlaubszeit dient der Erholung und darf nicht überwiegend durch weitere Arbeiten "verschwendet" werden.
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Den wahren Wert einer Gesellschaft erkennt man nicht an deren Vermögen,
sondern daran, wie sie mit ihren schwächsten Mitgliedern umgeht.

www.fair-sozial-gerecht.de
Aeris


Beiträge: 107



« Antworten #9 am: September 13, 2009, 13:15:56 »

Also die ZAF hat das ganze genehmigt- also kein Problem.

Dafür sind meine 40 Stunden auf 39 Stunden pro Woche gekürzt- das Gehalt entsprechend auch.

Wie lange ich dort noch bleiben kann ist momentan nicht absehrbar. Mein Ausleihbetrieb hat zum November eine Vereinbarung geschlossen, dass die Leiharbeiter 75% vom Ecklohn erhalten- bei 35 Stunden wären das 300 Euro brutto mehr. Für mich ist es allerdings ein Minus von 600 Euro brutto, da ich für die Zusatzstunden ja noch einen außertariflichen Anteil erhalte... meine ZAF zieht da aber nicht mit. angry

Zeitarbeit kann ein gutes Sprungbrett sein,aber ich möchte auch Dauer lieber (wie meine Eltern) für mich selber arbeiten. Ich mache mir da keine Illusionen, dafür habe ich das 25 Jahre bei meinen Ellis mitbekommen.

Danke für Eure Infos hier...  Smiley

LG die Aeris
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mohandry


Beiträge: 190


« Antworten #10 am: September 14, 2009, 03:42:51 »

viel Glück und auch Erfolg !
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