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Autor Thema: kürzung von hartz4  (Gelesen 589 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
lenin79


Beiträge: 1


« am: Juli 10, 2009, 15:08:49 »

hallo zusammen , hab leider einen vermittlungsvorschlag da versäumt hinzugehen, die wollen mir jetzt 30 prozent kürzen also 100 euro ca .
gibt es da keine wege irgendwie was zu machen dagegen.Huh?
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Workless


Beiträge: 859


« Antworten #1 am: Juli 10, 2009, 23:31:35 »

Nö. Zumindest nicht, wenn der Vermittlungsvorschlag eine Rechtsfolgenbelehrung enthalten hat.
Und das ist zu 99,9% der Fall.
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Carpe Noctem


Beiträge: 1353



« Antworten #2 am: Juli 12, 2009, 14:41:43 »

hallo zusammen , hab leider einen vermittlungsvorschlag da versäumt hinzugehen, die wollen mir jetzt 30 prozent kürzen also 100 euro ca .
gibt es da keine wege irgendwie was zu machen dagegen.Huh?

Wann war denn der versäumte Termin? Ärzte können bis zu 2 Tage rückwirkend krank schreiben.

Grüsse - CN
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Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"
paulianer
Gast
« Antworten #3 am: August 22, 2009, 22:31:19 »

Hallo lenin79

ob es lenin gefällt, daß du seinen namen benutzt und hilflose fragen stellst?

paulianer
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anti-hartz4


Beiträge: 948



WWW
« Antworten #4 am: August 24, 2009, 08:56:32 »

Versäumt? Liegt ein wichtiger Grund vor,dann Widerspruch! Bei Eigenverschulden, Kopf hoch und durch. Lache dem Mittäter in sein Menschenverachtendes Face und sag ihm deine Meinung über ihn. Nur nicht klein bekommen lassen. I :)rgendwann sind die fällig!
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Widerstand dem Kapitalgesindel
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