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hoessi666
Beiträge: 311
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« Antworten #15 am: Oktober 07, 2009, 14:42:52 » |
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Also:
Also, "EGV nachverhandeln" ist ja eh nur schöne Theorie. Meine ARGE weigert sich konsequent meinen Nachbesserungswunsch:
"Vermittlung eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes, damit (mein Name) seinen Lebensunterhalt selbst finanzieren kann"
aufzunehmen. DAS WICHTIGSTE ÜBERHAUPT FEHLT!!! Stattdessen steht da nur die schwammig gehaltene Formulierung:
"Erstellung von Vermittlungsvorschlägen falls geeignete Stellenangebote vorliegen."
Eine Stelle garantieren kann höchstens der liebe Gott. Deine Forderung an die Arge dir eine sozialversicherungspflichtige Stelle zu besorgen würde wohl selbst der gutmütigste SB nicht unterschreiben, zumal der SB keinen Einfluss darauf hat, ob die Firma dich einstellt. Man würde also bei Nichtvermittlung gegen die Vertragsauflagen verstossen... Und wenn Du drauf bestehst...Bist Du wirklich scharf darauf etwas von der Arge vermittelt zu bekommen?! Es gibt da so schöne Sachen wie Zeitarbeit, Call-Center, Wachdienst... Alles sozialversicherungspflichtig, aber bestimmt für die meisten nicht wirklich erstrebenswert, oder?! Deine Forderung könnte sich im Nachhinein als ziemlicher Knieschuss entpuppen... Wenn Du die Arge aber unbedingt mit Stellenvorschlägen "piesacken" willst - ich kann verstehen, dass dich deren Untätigkeit bei der Vermittlung aufregt, ist schliesslich und eigentlich deren einzige Pflicht - dann solltest Du denen vorschlagen sie müßten pro Monat eine bestimmte Anzahl on Stellenangeboten an Dich senden, aber ob das wirklich Sinn macht (s.o.)...? Meiner Meinung nach gibt es da ne Menge wichtigerer Dinge, die in EGVs beachtet werden sollten (Übernahme Bewerbungskosten, Fahrtkosten, mögl. Eingliederungshilfen, Fortbildungen falls gewünscht, Nachbesserungsrecht für beide Seiten, ERklärung unklarer Punkte in schriftlicher Form usw.....)
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"Es ist gefährlich, Recht zu haben, wenn die Regierung Unrecht hat." (Voltaire)
"Ich befürchte, die Stellvertreter Gottes werden die Willfährigkeit der Menschen so lange missbrauchen, bis diese zuletzt doch noch klug werden." (Voltaire)
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Spätlese
Beiträge: 748
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« Antworten #16 am: Oktober 09, 2009, 09:47:12 » |
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Eine Stelle garantieren kann höchstens der liebe Gott. Natürlich, Hoessi und Wilddieb Stülpner, habt ihr Recht ... in gewisser Weise geht es mir ja auch ums piesacken. Wenn DIE mir einen Wachdienst, ein Callcenter oder eine Zeitarbeit vermitteln wollen DANN SOLLEN SIE DAS TUN! Handelt es sich dabei um unseriöse Angebote, so weiß ich garantiert wie ich die zu behandeln habe. ABER: Es kommt ja nicht einmal in dieser Richtung etwas. Absolutes "Still ruht der See" bzw. ist mir klar: Wo nichts zu vermitteln ist, kommen natürlich auch keine Angebote. Und somit wäre es ein leichtes, denen Verfehlungen ihrer Pflichten nachzuweisen. Aktive und seriösen Jobakquise wird für DIE immer ein Fremdwort bleiben, während ich natürlich weiter schauen muss, wie ich meine 5-6 Bewerbungen pro Monat zusammen bekomme. Wenn einmal alle paar Jahre ein Stellenangebot bzw. Vermittlungs"vorschlag" kommt, dann in Richtung staatlich subventionierter und zeitlich befristeter Teilzeittätigkeiten - also "Maßnahmen" im Prinzip. Und auch diese Art des Tätigkeitsnachweises ist nur Augenwischerei bzw. Pro-Forma-Getue. Nur ein Beispiel: Schon mehrfach war zu auf Sammelbewerbungsterminen vorgeladen, wo sich dann 20-40 Langzeitarbeitslose anfanden. Diverse subventionierte "Arbeitsplätze" wurden angeboten 6-15 Stück für 2,60 Euro die Stunde bzw. ca. 1000 brutto. Was kam dann regelmäßig: Ein Teil dieser "Arbeitsplätze" ist nicht mehr im Angebot, bei einem dieser Termine wurden alle dort Anwesenden als "nicht berücksichtigt" wieder nach Hause geschickt; bei einem anderen Termin wurden von 12 Stellen nur 2 besetzt. Für mich ist das klar: Auch derartige "Arbeitsplätze" werden unter der Hand vom Maßnahmeträger bzw. dem Arbeitgeber an Günstlinge verschoben. In einem Fall kam heraus, dass z. B. eine KITA-Betreuungsstelle mit einer Person die überhaupt nicht zu diesen Bewerbungssammelterminen eingeladen war besetzt wurde, während eine langjährige KITA-Mitarbeiterin mit Erfahrung als "nicht berücksichtigt" abgelehnt wurde. Meiner Meinung nach gibt es da ne Menge wichtigerer Dinge, die in EGVs beachtet werden sollten (Übernahme Bewerbungskosten, Fahrtkosten, mögl. Eingliederungshilfen, Fortbildungen falls gewünscht, Nachbesserungsrecht für beide Seiten, ERklärung unklarer Punkte in schriftlicher Form usw.....) Richtig, auch sehr wichtige Dinge! Theoretisch jedenfalls - praktisch sieht das so aus: Fortbildungen falls gewünscht = "da kann ich Ihnen nichts geeignetes anbieten", Nachbesserungsrecht für beide Seiten, ERklärung unklarer Punkte in schriftlicher Form = wird verweigert bzw. nicht in die EGV aufgenommen. Fertig - PUNKT, da gibts für mich keine weiteren Diskussionsansätze mehr, was ja vom Gesetzgeber auch so gewollt ist. Bei einer aktiven und seriösen Jobakquise müssten die SBs oder der zuständige Außendienst sich ja direkt mit den Arbeitgebern auseinandersetzen bzw. um bezuschusste Einstellungen werben. Für mich ist das klar: Diesen zeit- und arbeitsintensiven Sondereinsatz will man sich sparen! (Wobei es ja schon einzelne Projekte gab/gibt, wo z. B. in Essen, Düsseldorf und Bremen auf diese Art und Weise - also durch aktive Arbeitsplatzsuche der ARGE beim Arbeitgeber - eine Reihe von unbefristeten Festanstellungen erfolgten (wurde gezeigt: bei Druckereien, Gartencentern, metallverarbeitenden Berufen, Lagertätigkeiten und Bürotätigkeiten). Nur, derartige Initiativen sind arbeits- und kostenintensiv - und daher unterbleiben sie offensichtlich; z. Zt. sowieso, da ja überall weiter sog. Stellenstreichungen erfolgen. Und, machen wir uns nichts vor, Langzeiterwerbslose ab 40/45 Jahren sind bei den ARGEN sowieso als "Sondermüll" abgeschrieben - kommen dann noch Aspekte wie chronische Krankheiten oder/und fehlendes Kfz. dazu, dann ist man halt schlicht und ergreifend die "überflüssige Kunden-nr. xyz", die man aus dem Leistungsbezug rausboxen will. Also, können sich die ARGEN im Tagesablauf weiter intensiv ihren Lieblingsbeschäftigungen widmen: Bekämpfung des Arbeitsplatzsuchenden, Verwaltung der Arbeitsplatzsuchenden, Sanktionen zum Zwecke der Statistikschönung, Austüfteln neuer Richtilinien, Gesetzesinitiativen und verfeinerter Formulare. Und derartige Beschäftigungsmaßnahmen sichern dann wenigstens deren Arbeitsplatz.
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Alle von mir getätigten Aussagen/Antworten/Kommentare entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.
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Tante Maria
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« Antworten #17 am: Oktober 09, 2009, 23:44:06 » |
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Hallo Spätlese,ich bin ziemlich entsetzt dein Beitrag zu lesen ,das Arbeitsangebote fürdie std 2,60 €.Warum gehen die leute nicht dagegen vor?Das ist Lohndumping und Strafbar ,ich würde die anzeigen.Wenn ,wir alle wissen ,das es so vom Gestetzgeber gewollt ist,warum solidarisieren sich die Erwerbslosen nicht,um dagegen vorzugehen?Wenn wir es alles so hinnehmen ,ist Deutschland in 5 bis 10 jahre die Hölle los?Totale Verarmung,Massenunruhen?Wenn ich mit 40 jahren und chronisch krank ,was auch auf mich zutrifft ,nicht mehr mein Lebensunterhalt selbstständig verdienen kann ,und von den Gehalt leben kann ,wird das System zusammen brechen.Es werden ,dann Talente die jeder Mensch hat ,nicht mehr gefördert. Mir macht das große Angst.Das kann sich Deutschland nicht leisen.Ich kann das Buch Aufstand der Unterschicht empfehlen. Gruß Tante Maria
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Knorks
Beiträge: 6
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« Antworten #18 am: Oktober 10, 2009, 18:46:12 » |
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Hallo Leute  Diese ARGE und ihre Schergen gehen mir auch sehr auf die Nüsse. Ich habe jetzt so was von die Schnauze voll das ich keine Egv untewrschrieben habe. Da hat mich meine ARGE-Tante gefragt warum nicht und ich habe geantwortet das ich mit dem Ding nicht einverstanden bin. Dann hat Sie gefragt womit ich dann nicht einverstanden bin und ich habe geantwortet z.B. das ich keinen 1€-Job machen werde. Daraufhin hat Sie nur noch erwiedert das Sie jetzt einen Verwaltungsakt erlassen würde und ich habe darauf erwiedert das ich darauf Einspruch einlegen werde und Sie hat nur noch aufwiedersehen gesagt. Ich hatte gar keine Ahnung was ein Verwaltungsakt sein soll. Der kam dann einige Tage später (nun weis ich was ein Va ist, ein aufgezwungener Vertrag Egv da man selbst bei Einspruch sich angeblich daran halten muss, wie es da drin steht das ein Wiederspruch keine Aufschiebende Wirkung hätte). Aber der 1€-Job war rausgenommen, das hat mir Mut gemacht weiter zu gehen. Darüber war ich so Sauier das ich ihr einen sehr netten Wiederspruch geschrieben habe. Jetzt bin ich sehr gespannt was passieren wird. Ich habe keine Angst mehr vor denen. Es geht immer irgendwie weiter. Ich kopiere euch den Brief mal hier rein. Ich bin kein Jurist daher braucht ihr die Art bzw. Form des Briefes nicht kritisieren. Allen den ich diesen Brief bisher gezeigt habe waren erstaunt über meinen Mut. Ich weis dafür kann ich mir nichts kaufen aber sollten Sanktionen erfolgen werde ich einen Weg finden wie es weiter geht. Ich habe keinen Bock mehr auf die ihre Willkür und ihre Sinnlosen Massnahmen. Hier der Brief. Name Adresse (Absender) ARGE ORT Strasse Nummer PLZ ORT Frau ARGE-TANTE 07.10.2009 Kundennummer: 1234567890 BG-Nummer: 09876554321 Betreff: Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt Einspruch gegen Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt vom 30.09.2009 ausgestellt und unterschrieben von Frau ARGE-TANTE Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau ARGE-TANTE, Hiermit erhebe Einspruch gegen den oben benannten Verwaltungsakt und zwar in allen Punkten die gegen das Grundgesetz verstossen wie z.B. die Aufenthaltsbestimmung meiner Person durch Sie oder irgendeinen anderen. Desweiteren gegen jede Kürzung der Bezüge unter das Existenzminimum, egal aus welchem Grund. Ausserdem ist es Verboten jemanden einen Vertrag aufzuzwingen. Ich lasse mich nicht dazu verpflichten zu einer ärztlichen oder psychologischen Untersuchung zu erscheinen. Ausserdem will ich genau aufgeschlüsselt haben was eine zumutbare Massnahme zur Eingliederung in Arbeit bedeutet. Hiermit verkünde ich ihnen eine aufschiebende Wirkung ihrer EGV per Verwaltungsakt bis zu einer abschliessenden Klärung da es wie oben erläutert verboten ist jemanden einen Vertrag aufzuzwingen. Sollte es notwendig sein werde ich auch rechtliche Schritte einleiten. Ich möchte Sie, sehr geehrte Frau ARGE-TANTE, darauf hinweisen, das Sie sollte diese Sache vor Gericht gehen, vorgeladen werden und alle daraus resultierenden Konsequenzen zu tragen haben, da Sie die Egv unterschrieben haben. Hochachtungsvoll Ich Bin
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Tante Maria
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« Antworten #19 am: Oktober 10, 2009, 21:54:56 » |
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Hallo Knorks,ich muß dir mal ein Kompliment machen.Super geschrieben.Werde es gleich ausdrucken,falls ich in die Lage komme gewappnet bin. ;)Man lehrt immer dazu.Und die Arge Tante hat sich bestimmt todgeägert darüber ,weil hier hast du sie in der Hand.Super. Gruss Tante Maria
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schwarzrot
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« Antworten #20 am: Oktober 11, 2009, 08:39:43 » |
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Naja Knorks, dass du sauer bist, versteht hier jede(r). Dass du die 'egv' nicht sofort unterschrieben hast, ist dein gutes recht und ok so! Allerdings könnte sein, dass du mit deinem schreiben ihnen unnötige munition geliefert hast. -> Bitte sich immer genau informieren, bevor mensch was juristisch verwertbares an behörden abfasst! Wir empfehlen bei blöden egv's, diese totzuverhandeln, solange die arge nicht auf änderungswünsche eingeht (da ist wie du gesehen hast einiges möglich): Ist immer besser, wenn die arge den 'verhandlungsprozess' abbricht. Infos hierzu kannst du mit der suchfunktion hier im forum haufenweise finden. Wenn sie tatsächlich den VA veranlasst, ist dein weg dagegen zu klagen der richtige. Bei zwangsmassnahmen, die auf den VA fussen ('ohne aufschiebende wirkung'), hilft es bei massnahmeträgern einfach nichts zu unterschreiben. Sie geben sich ja immer gerne (juristisch) den anschein betroffene würden 'freiwillig' mitspielen, dies können sie aber erst, wenn sie deine unterschrift unter ihrem mist haben, also immer klarmachen, du 'willst' ja verhandeln, allerdings wurde dir der sinn der massnahme nicht plausibel erklärt, bzw. du schlägst andere für dich wirklich sinnvolle weiterbildungen vor. Egal, willkommen in der 'resistance' 
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« Letzte Änderung: Oktober 11, 2009, 08:58:56 von schwarzrot »
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"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto Wieder aktuell: Bertolt Brecht
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Codeman
Beiträge: 1526
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« Antworten #21 am: Oktober 11, 2009, 10:32:21 » |
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Wenn ich so einen Brief als SB bekommen würde,würde ich einmal müde drüber lächeln.Und das war es auch schon. Besondere Lachanfälle würde mir deine Aussage "ich verkünde ihnen die aufschiebende wirkung" auslösen. Ne Aufschiebende Wirkung kann nur dein zuständiges Sozialgericht anordnen.
Wir werden wohl bald von dir lesen,dass du wohl ein paar Sanktionen bekommst.
@Tante Maria,
ich empfehle dir dieses schreiben schnellstens zu löschen.
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Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle
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Knorks
Beiträge: 6
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« Antworten #22 am: Oktober 11, 2009, 13:26:02 » |
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Ne ne ne, diese Angstmacher unter euch können mir erzählen was Sie wollen. Ich gehe meinen Weg. Ihr solltet euch mal fragen warum es ein Arbeitsamt A und eine Agentur für Arbeit ARGE gibt. Beim A gebt ihr eure Anträge ab und bezieht eur Alg I und II, den Rest macht die ARGE, warum nicht mehr das A? Die ARGE ist kein Amt sonder ein Witschaftsunternehmen (eine Agentur). Die haben nicht die selben Rechte wie die Ämter, die dürfen rechtlich gar keine !nicht aufschiebende" Wirkung erklären, das dürfen nur Ämter oder Gerichte. Ich bin mir sicher das ich eine sehr lange Zeit nichts mehr von der ARGE hören werde. Sollte ich mich irren dann werde ich eben den Weg übers Sozialgericht gehen. Einen Anwalt müssen die mir dann auch noch stellen (aber ich will gar keinen, ich mach das lieber selber) und die Gerichtskosten brauch ich auch nicht bezahlen...llächel. Ich habe auch keine Angst vor Kürzungen oder gar Streichung der Bezüge, es gibt immer einen Weg und der wird sich mir erschliessen. Wenn ich dann gewonnen habe werde ich alles nachbezahlt bekommen und ich weis das ich nicht verlieren kann. Verloren haben immer die, welche es nicht einmal versuchen. Die lassen sich zu Sklavenarbeit usw. heranziehen. Ich nicht, Ich bin und werde niemals ein Sklave für irgendwelche Unternehmen sein. Ich gehe gerne arbeiten da mir mein Beruf viel Spass und Freude macht aber wenn keine Arbeit da ist weil die Politik die Arbeitsplätze immer mehr kaputt bzw. zu Dumpingarbeitsplätze macht dann kann ich am wenigsten dafür. Wir "Kleinen" können nur etwas verändern wenn wir uns wehren und je mehr dies tun um so grösser wird der Druck auf die Politik, das war schon immer so. Wer Angst hat verliert, wer es nicht mal versucht hat schon verloren, wer es aber macht kann mindestens einen Teilerfolg erringen. Ich wünsche euch allen viel Mut und Glück. Ich werde Berichten wenn etwas von der ARGE kommen sollte. Ich lach jetzt schon über die ihre Antwort falls überhaupt was kommt. Übrigens bin ich nicht der einzigste der das in meinem Bekanntenkreis tut. Ohne voneinander gewusst zu haben sind wir schon drei. Und wir werden immer mehr. Macht mit und lasst euch nicht unterdrücken, das schaffen die immer schnell mit der Angst also lasst euch keine Angst machen.
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schwarzrot
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« Antworten #23 am: Oktober 11, 2009, 15:11:47 » |
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"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto Wieder aktuell: Bertolt Brecht
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Workless
Beiträge: 859
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« Antworten #24 am: Oktober 11, 2009, 21:25:29 » |
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Bist du eigentlich wirklich so dumm oder tust du nur so? Ihr solltet euch mal fragen warum es ein Arbeitsamt A und eine Agentur für Arbeit ARGE gibt. Beim A gebt ihr eure Anträge ab und bezieht eur Alg I und II, den Rest macht die ARGE Erzähl mal, was das "Arbeitsamt" mit ALG 2 Anträgen macht? Richtig - gar nichts. Dafür ist nämlich die ARGE zuständig. Sollte ich mich irren dann werde ich eben den Weg übers Sozialgericht gehen. Einen Anwalt müssen die mir dann auch noch stellen (aber ich will gar keinen, ich mach das lieber selber) und die Gerichtskosten brauch ich auch nicht bezahlen...llächel. Dann zieh dir schon mal Wanderschuhe an. Denn du wirst den Weg übers Sozialgericht gehen müssen. Und bei deiner Fachkenntnis im Sozialrecht würde ich dir dringenst empfehlen, nicht auf einen Anwalt zu verzichten. Sollte doch kein Problem sein, wenn sie dir den Anwalt auch noch stellen müssen. Ist doch nicht dein Geld. Ich habe auch keine Angst vor Kürzungen oder gar Streichung der Bezüge, es gibt immer einen Weg und der wird sich mir erschliessen. Oohhmmmmmmmmmmm... Vielleicht hilft es ja, wenn man nur fest genug dran glaubt.  Ich bin ja jetzt schon sehr gespannt, wovon du leben willst. Ich glaube allerdings nicht, dass Sanktionsbescheide deiner ARGE genügend Nährstoffe für ein paar Wochen oder Monate enthalten. Wenn ich dann gewonnen habe werde ich alles nachbezahlt bekommen und ich weis das ich nicht verlieren kann. Träum weiter. Du wirst nicht gewinnen. Zumindest nicht, wenn du so vorgehst. Nachbezahlt ist auch ein gutes Stichwort. Wovon lebst du denn in der Zwischenzeit? Woher bekommst du das nötige Kleingeld für Wohnung und Nahrung? Bist du vielleicht vermögend und daher gar nicht bedürftig im Sinne des SGB II? Uuuihh - klassisches Eigentor.  Ich werde Berichten wenn etwas von der ARGE kommen sollte. Ich lach jetzt schon über die ihre Antwort falls überhaupt was kommt. Mach das! Ich bin mir sicher, auch wenn (fast) jeder hier dein Vorgehen für schwachsinnig hält, sich auch diejenigen darüber freuen werden, wenn du dich gegenüber deiner ARGE durchsetzen kannst. Und du hast vielleicht sogar recht. Eventuell wird wirklich nicht viel von deiner ARGE kommen. Dann aber, weil die Sachbearbeiter wegen solchen Ausführungen wie "Hiermit verkünde ich eine aufschiebende Wirkung..." vor lachen nicht mehr weiter arbeiten können. Wobei mir auffällt: Och was für ein Pech. Du schreibst selber: "...die dürfen rechtlich gar keine !nicht aufschiebende" Wirkung erklären, das dürfen nur Ämter oder Gerichte." Soso - du bist also ein Amt oder ein Gericht.  Abschließen ein (nicht) geknicktes "Tut mir leid", dass ich mich lustig über deine zwei Beiträge mache. Aber ich kann nicht anders, die sind einfach nur zu idiotisch! Den einzigen sinnvollen Satz, den ich insgesamt entdecken kann, der lautet: Wer Angst hat verliert, wer es nicht mal versucht hat schon verloren, wer es aber macht kann mindestens einen Teilerfolg erringen. Bangemachen gilt nicht, sich zur Wehr setzen umso mehr. Aber dann fachlich zumindest einigermaßen kompetent und sinnvoll. Und im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten. PS: @ Tante Maria: Ich kann mich codeman nur anschließen. Den schwachsinnigen Widerspruch lässt du am besten ganz schnell wieder im Daten-Nirwana verschwinden.
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Knorks
Beiträge: 6
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« Antworten #25 am: Oktober 12, 2009, 09:35:32 » |
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Es ist immer und überall das gleiche. Ich habe neimanden hier persönlich angesprochen aber getroffene Hunde bellen...lächel Ich hatte gehofft das man hier mal vernünftig diskutieren kann, wieder nix. Diese staatlich bestellten Angstmacher treiben sich aber auch auf jedem Forum rum, haben wohl sonst nichts zu tun. Ich lach mich über euch nur kaputt. Ohne mich, mich kriegt ihr nicht. Ich freu mich riesig auf die Zukunft weil die sehr spannend werden wird. FEUER FREI 
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Workless
Beiträge: 859
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« Antworten #26 am: Oktober 13, 2009, 06:59:03 » |
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Es ist immer und überall das gleiche. Ich habe neimanden hier persönlich angesprochen aber getroffene Hunde bellen...lächel Stimmt... es ist immer und überall das Gleiche. Die Anderen sind schuld. Natürlich hast du hier Leute persönlich angesprochen. Nicht direkt mit Namen (bzw. Nick) aber durch deine Reaktion auf Geschriebenes. Ich verweise mal dezent auf deinen dritten Beitrag: Ne ne ne, diese Angstmacher unter euch können mir erzählen was Sie wollen... Aber kämpf dich ruhig mal durch und vergiss vor allen Dingen nicht, hier über deine Erfolge zu berichten. Wie schon erwähnt, die meisten hier werden sicherlich gerne etwas davon zu lesen kriegen. Ich freu mich riesig auf die Zukunft weil die sehr spannend werden wird. Ja, spannend wird es wohl werden. 
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Codeman
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« Antworten #27 am: Oktober 13, 2009, 08:16:13 » |
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Ja Spannend wird es auf jeden Fall. Besonders wenn du mit ner großen Tüte durch deine Stadt läufst und Glasflaschen sammelst,weil dein Geld nich mehr zum leben reicht.
Ich hoffe du berichtest uns auch über entsprechende Erfolge,da schliess ich mich Workless an.Du wirst damit ein Vorbild für uns alle werden.
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Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle
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Knorks
Beiträge: 6
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« Antworten #28 am: Oktober 13, 2009, 17:36:35 » |
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Ich versteh das nicht. Es schreiben immer die gleichen. Ihr seid nich gemeint, sondern die jenigen welche unvoreingenommen und sachlich diskutieren können, oder habt ihr denen schon so viel Angst gemacht das die sich gar nicht mehr trauen. Ich hoffe ja immer noch das mal eine nicht voreingenommene Person hier schreibt und nicht gleich mit Beleidigungen um sich wirft. Mich kann zwar niemand beleidigen oder irgendwie treffen, aber es ist langweilig wenn man immer beleidigt wird nur weil man tut und schreibt was man für richtig hält. Ich verlange von niemanden sich so wie ich zur Wehr zu setzen, jeder auf seine Weise. Ich vordere nur dazu auf das sich alle zur Wehr setzen sollten damit wir diese ganzen Missstände endlich ein wenig zu unserem Gunsten ändern können.
Du bist was du tust und du wirst sein was du denkst!!!
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Pinnswin
Beiträge: 3865
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« Antworten #29 am: Oktober 13, 2009, 18:05:29 » |
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@Codeman - hey, ,hey hey, warum so überheblich?  Ja, du hast recht, aber knorks Brief ist echt gut! Was ein ~Verwaltungsakt ist, weiß ich auch: ´n fetter nackiger Chef ohne Schlüpper über de Sackhaare, sich räkelnd aufm Schreibtisch, würd´ich sagen, wenn ich gefragt werden würde = war des nu´sachlich genug?
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Das Ende Der Welt brach Anno Domini 1420 doch nicht herein. Obwohl vieles darauf hin deutete, das es käme... A. Sapkowski .
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