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Autor Thema: ALG II: Keine Kürzung wegen Änderungswünschen an Eingliederungsvereinbarung,urte  (Gelesen 1766 mal)
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Knorks


Beiträge: 6


« Antworten #30 am: Oktober 13, 2009, 18:31:20 »

Danke Pinnswin Smiley
Das war zwar nicht Sachlich...lach
aber wenigstens auch nicht beleidigend.
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SirTurbo


Beiträge: 187


« Antworten #31 am: Oktober 13, 2009, 22:36:42 »

Letztlich muss jeder selber wissen was er sich erlauben kann...
Wer sein Wissen aus dem Unterschichten-TV bezieht wird sich wohl schon sachlich kaum mit Aussicht auf Erfolg wehren können.

Und wer keine Möglichkeit hat, mal ein paar Wochen Sanktion zu überleben bis ggfls. eine EA beim SG erwirkt ist - der muss sich wahrscheinlich auch eher zurückhalten...

Aber wer mit seinem Vermieter kann, den einen oder anderen hat der ihm mal überbrückend unter die Arme greifen würde und bereit und imstande ist sich in die rechtliche Materie einzuarbeiten - bei dem kommt es nun wirklich nur darauf an, ob er den Unterthanen geben oder sich gegen den Strom stemmen will...
In Anbetracht dessen daß nur tote Fische mit dem Strom schwimmen... Wer will schon nach totem Fisch duften?^^

Ok, das ist aber auch eine Frage der persönlichen Entwicklung... Wer sein ganzes Leben gewohnt war "brav" zu sein... Der wird sich schwer umstellen können/wollen... Ich für meinen Teil verdanke da ziemlich viel meinem Opa dem alten Kommunisten^^ Wir haben uns in meiner Jugend zwar selten politisch vertragen - aber eines habe ich von ihm mit Sicherheit übernommen: Wissen sammeln, Schlüsse ziehen, sich nicht unterkriegen lassen... Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren...
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Workless


Beiträge: 859


« Antworten #32 am: Oktober 14, 2009, 10:47:08 »

Zitat
@Codeman - hey, ,hey hey, warum so überheblich? Ja, du hast recht, aber knorks Brief ist echt gut!

Wieso überheblich? Wenn schon dann realistisch. Und um es dir auch noch mal begreiflich zu machen. Der Brief ist echt SCHEISSE!
Und das versuche ich sachlich und unvoreingenommen zu beurteilen. Ich kann aber nur zu diesem Schluss kommen, weil es einfach Fakt ist. Allein schon angefangen mit diesem "Ich verkünde Ihnen hiermit die aufschiebende Wirkung... blahblah."

Wenn sachlich und unvoreingenommen allerdings bedeutet, den Brief und die Texte unkritisch zu sehen und zu allem Ja und Amen zu sagen dann...

Hey - super Knorks. Dein Widerspruch ist Klasse. Werde ich mir einrahmen und übers Bett hängen.
Hab ich wenigstens was gegen meinen bösen Sachbearbeiter in der Hand.
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Knorks


Beiträge: 6


« Antworten #33 am: Oktober 19, 2009, 19:37:22 »

Was bitte ist Unterschichten-TV???
Für mich sind alle Radio und Fernsehsender unwürdig gehört oder gesehen zu werden.

Sachlich und unvoreingenommen...Scheisse(sehr sachlich)...lautlach
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