Also kann man mir, jedem anderen von euch, der meinetwegen auch studiert hatte - aber wegen widrigen Umständen .. ALG II Empfänger ist .. ganz legitim solch eine MÜLL-MAßNAHME anbieten?! 
Hatte mich damals, gar nicht gewehrt, weil ich auch kurz vor der Maßnahme meinen Bruder verloren hatte, mental am Boden war. Heißt aber jetzt, dass ich mir so eine Scheissmaßnahme nicht mehr anbieten lassen will. Wozu studiert man denn da noch, wenn nur noch Generation Praktikum und 1-Euro-Job auf Lebenszeit winken. So schafft man deutsche Inder, die zu indischen Löhnen wie Kulis und Rikschafahrer behandelt werden. Man braucht sie nicht mit GreenCards in toitsche Landen reinholen. Mit der Hartzgesetzgebung züchtet man sich selbst die rechtlosen Billigsarbeitskräfte - die Kaste der Unberührbaren. Eine Handvoll Reis langt als Arbeitslohn, oder?
Jetzt möchte ich mal die Braunen hören, ob sie sich mit derartigen Jobs zufriedengeben werden, denn dann haben die deutschen für sich die Arbeit ganz allein unter beschissenen Arbeits- und Lebensverhältnissen. Da nimmt ihnen garantiert kein Ausländer einen Job weg. Wir müssen im Gegenteil auf der Grundlage dieses Zwangsurteils des BSG dem ausländischen Kollegen seinen Billigstjob wegnehmen. Eine neue Form der Notstandasgesetzgebung, nur weil beschissene Banker zu raffgierig waren und mit Rettungsschirmen die Staatsfinanzen für die nächsten Jahrzehnte ruinierten. Die Quittung bekommt das Volk serviert - die AN, die Kurzarbeiter, die Arbeitslosen und Soziahilfeempfänger, die Rentner, die Kranken, die Behinderten - nur nicht die Angehörigen der Leistungselite. Die können sich sehr schnell mit Kapital und Profit diesen desolaten Bedingungen entziehen, indem sienotfalls ihren Woh- und Firmensitz verlagern.
Hoffentlich haben die Herren und Damen Bundessozialrichter dieselbe Einstellung und Bewertung zu ihrer eigenen Arbeitskraft wie sie eben das Recht auf leistungsgerechte, existenzsichernde Arbeitsvergütung nach Tarif und die freie Berufswahl den jobsuchenden Arbeitslosen absprechen und damit vorsätzlich AN- und UN-Menschenrechte außer Kraft vorsätzlich setzen - Verzicht auf das hochdotierte Beamtensold und die fette Pension auf Steuerzahlers Kosten und dafür pro Tag eine Handvoll Reis - mehr gibt's nicht für einen Verfassungsrichter bis zum seeligen Ende.
Das
Urteil Az.: B 4 AS 13/09 R vom BSG ist ein Justizskandal der vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehört und öffentlich gebrandmarkt werden soll. Das Urteil verletzt die Artikel des GG und der Allgemeinen Erklärung der UN-Menschenrechte.