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Autor Thema: Heute Post bekommen, is das legal  (Gelesen 1027 mal)
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Frogsta


Beiträge: 318


« am: September 28, 2009, 20:17:15 »

Zitat
Hinweis: Mir ist bekannt das ich nicht mehr arbeitslos in Sinne des Dritten Buches Sozialgesetzbuch ( SGBIII) gelte, wenn ich eine der genannten Fragen verneine, diesen Fragebogen nicht abgebe oder die Eigenbenuehungen nicht rechtzeitig vorlege.



Ich bewerbe mich eigenstaendig alle 4 Wochen schriftkich bei nindestens 8 Arbeitgebern   JA / NEIN

Ich bin Bereit auch Arbeitsstellen anzunehmen, wenn durch die oertliche Entfernungen folgende Fahrzeiten entstehen;
2.5 std bei neiner Arbeistzeit von mehr als 6 Stunden
2 Std bei einer Arbeitszeit von bis zzu 6 stunden    JA / NEIN

Ich bin bereit auch bei verleihern zu arbeiten   JA/NEIN

iCH bin bereitr auch berufsfremd zu arbeiten    JA /NEIN

Ich bin bereit auch fuer geringeren Lohn zu arbeiten  JA/NEIN


Hinweis: Mir ist bekannt das ich nicht mehr arbeitslos in Sinne des Dritten Buches Sozialgesetzbuch ( SGBIII) gelte, wenn ich eine der genannten Fragen verneine, diesen Fragebogen nicht abgebe oder die Eigenbenuehungen nicht rechtzeitig vorlege.



IS DAS NORMAL?Huh?
WO SIND WIR DENN HIER Huh??


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hanni
Gast
« Antworten #1 am: September 28, 2009, 20:31:11 »

Man möge mich korrigieren, aber das ist nix anderes als die Zumutbarkeitsregelung
gemäß § 121 SGB III. Huh?

Die stellen damit halt ne Falle. Angry

Schon krass, was die fürn Aufwand betreiben, um uns loszuwerden evil
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besorgter bürger


Beiträge: 3825



« Antworten #2 am: September 28, 2009, 21:05:24 »

Zitat
Ich bin Bereit auch...

da werden Erinnerungen wach.

Zitat

Freiwillige Selbstverpflichtung

Ich gelobe für Frieden und Sozialismus:

meine Zensuren zu verbessern
Im Unterricht nicht zu stören
meine Schulbücher nicht zu bemalen
5 Mark in die Solikasse zu spenden


 Grin
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Viele Menschen würden eher sterben als denken. Und in der Tat: Sie tun es.
BakuRock


Beiträge: 1637



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« Antworten #3 am: September 29, 2009, 01:04:55 »

Zitat
... da werden Erinnerungen wach.

Aber, eh - die sind 40 (vierzig) Jahre her ...... ?...!

Zitat
Ich gelobe für Frieden und Sozialismus:

... Immer bereit ..... !

 rolleyes

P.s.: "Heute Post bekommen, is das legal" - denke schon: Montags Post zu bekommen duerfte legal sein. Es sei denn, der Inhalt der Post waere nicht legal - dann waere aber die Post auch am Sonntag nicht legal ..... Wink - na, oder so.....

Es ist ein verfluchtes Trauerspiel - aber eben doch kein Spiel!

\Sarkasmus aus
« Letzte Änderung: September 29, 2009, 01:12:16 von BakuRock » Gespeichert

---
Wenn eine Idee am Anfang nicht absurd klingt, gibt es für sie keine Hoffnung. .... A. Einstein

Wer sind wir FAUistas?
schwarzrot


Beiträge: 2466



« Antworten #4 am: September 29, 2009, 04:20:35 »

Würde sicher helfen, wenn du etwas mehr infos dazu bringen würdest:
Von wem kommt das schreiben?
Ist der text, den du gepostet hast, alles, oder steht da noch mehr (z.b. rechtsbehelf):
Wie begründen die diese 'umfrage', mit welchen paragrafen?
Falls das fehlt, würde ich das erstmal einfordern.

Zitat
Man möge mich korrigieren, aber das ist nix anderes als die Zumutbarkeitsregelung
gemäß § 121 SGB III.
Nee, von 8 bewerbungen pro monat ist nichts im SGB.
Daher wäre ich vorsichtig hier irgend etwas in dieser richtung zu unterschreiben:
Wer bezahlt diese? Ansonsten ist das eine kalte sanktion, da die 8 dich ja auch was kosten.
Hast du vielleicht eine EGV 'freiwillig' abgeschlossen, in der diese 8 drinstehen?

Es gibt gerichtsurteile, dass eine feste bewerbungsquote (über 1 pro monat) eh angreifbar ist, da nicht sichergestellt werden kann,
dass betroffene mit sicherheit mehr als diese bewerbung pro monat finden können.

Sobald betroffene aber so blöd sind, 'freiwillig' irgendwelche verpflichtungen in einer EGV zu unterschreiben, siehts leider schlecht aus.

Und ja, hat baku recht, dass du post bekommst is 'rechtens'  und völlig 'normal' Grin Grin Grin,
kannst dich ja revanchieren und 'ihnen' auch mal ein paar fragen zukommen lassen!   Wink

Zitat
WO SIND WIR DENN HIER?
In einem land, in dem 9 von 10 mio betroffenen nicht mal alle 4 jahre für 15 minuten den arsch hochkriegen, um noch schlimmeres zu verhindern!  Cool
« Letzte Änderung: September 29, 2009, 04:45:20 von schwarzrot » Gespeichert

"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht
hoessi666


Beiträge: 311


« Antworten #5 am: September 29, 2009, 07:35:21 »

Zitat
Hinweis: Mir ist bekannt das ich nicht mehr arbeitslos in Sinne des Dritten Buches Sozialgesetzbuch ( SGBIII) gelte, wenn ich eine der genannten Fragen verneine, diesen Fragebogen nicht abgebe oder die Eigenbenuehungen nicht rechtzeitig vorlege.



Ich bewerbe mich eigenstaendig alle 4 Wochen schriftkich bei nindestens 8 Arbeitgebern   JA / NEIN

Ich bin Bereit auch Arbeitsstellen anzunehmen, wenn durch die oertliche Entfernungen folgende Fahrzeiten entstehen;
2.5 std bei neiner Arbeistzeit von mehr als 6 Stunden
2 Std bei einer Arbeitszeit von bis zzu 6 stunden    JA / NEIN

Ich bin bereit auch bei verleihern zu arbeiten   JA/NEIN

iCH bin bereitr auch berufsfremd zu arbeiten    JA /NEIN

Ich bin bereit auch fuer geringeren Lohn zu arbeiten  JA/NEIN


Hinweis: Mir ist bekannt das ich nicht mehr arbeitslos in Sinne des Dritten Buches Sozialgesetzbuch ( SGBIII) gelte, wenn ich eine der genannten Fragen verneine, diesen Fragebogen nicht abgebe oder die Eigenbenuehungen nicht rechtzeitig vorlege.



IS DAS NORMAL?Huh??  
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So was gabs früher auf den ALG1-Anträgen in der Zeit vor Hartz4...
Im Grunde, wie schon gesagt, eine Falle um Deine Mitwirkungspflicht auf die Probe zu stellen. Denn diese Sachen sind zumutbar und auch gesetzlich geregelt...§ 10 SGB II

Bei den Fahrtzeiten müsstest Du noch mal nachgucken, ob das so ok ist. Ich habe im Kopf so 1 1/4 Stunden hin und zurück (also 2,5 Std pro Tag) bei Vollzeit. Wird wohl richtig sein! Aber wie gesagt ohne Gewähr!

Der erste Punkt erinnert allerdings an eine Eingliederungsvereinbarung. Denn dort sollen die Maßnahmen der Vertragspartner zur Jobfindung etc reingeschrieben werden (auch Anzahl der Bewerbungen) § 15 SGB II

EDit: Oh, habe gerade gesehen, dass schwarz-rot, dass auch schon so geschrieben hat. Ist halt noch früh morgens und als Arbeitsloser steht man bekanntlich ja normalerweise eh´ erst gegen Mittag auf  rolleyes
« Letzte Änderung: September 29, 2009, 07:38:12 von hoessi666 » Gespeichert

"Es ist gefährlich, Recht zu haben, wenn die Regierung Unrecht hat." (Voltaire)

"Ich befürchte, die Stellvertreter Gottes werden die Willfährigkeit der Menschen so lange missbrauchen, bis diese zuletzt doch noch klug werden." (Voltaire)
Onkel Tom


Beiträge: 2270



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« Antworten #6 am: September 29, 2009, 07:59:48 »

Jo, ein Fragebogen zu Deiner Willigkeit..

Ja/Nein durch plausible Antworten, wie z.B. "Wenn der Lohn zum Leben reicht, gern"
ersetzen..

8 Bewerbungen mit 5 ersetzen..
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Lass Dich nicht verhartzen ! Jeden Montag ELSE..
Pinnswin


Beiträge: 3865



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« Antworten #7 am: September 29, 2009, 08:20:00 »

Du bist natürlich immer und überall allzeit und zu allem bereit, wenn dir entstehende Kosten (Fahrkosten/Lohn-defizite/Bewerbungskosten/Telefonkosten etc.pp.) durch das Amt (AG, etc.) übernommen werden, das muss auch mit rein in den Fragebogen. Immer schön Handschriftlich unten drunter schreiben.

Bestenfalls zu einem Anwalt, Alo-Ini oder Sozialverband/Gewerkschaft deiner Wahl, um diesen Schrieb abklären zu lassen. In Deutschland ist alles legal, was Arbeit schafft.

@schwarzrot: 15 Min. sind übertrieben, 5 Min. hättens auch getan.  angel
« Letzte Änderung: September 29, 2009, 08:24:43 von Pinnswin » Gespeichert

Das Ende Der Welt brach Anno Domini 1420 doch nicht herein. Obwohl vieles darauf hin deutete, das es käme... A. Sapkowski . <°)))o><
Wilddieb Stuelpner


Beiträge: 8918


« Antworten #8 am: September 29, 2009, 08:38:16 »

Man möge mich korrigieren, aber das ist nix anderes als die Zumutbarkeitsregelung
gemäß § 121 SGB III. Huh?

Die stellen damit halt ne Falle. Angry

Schon krass, was die fürn Aufwand betreiben, um uns loszuwerden evil

Der Mist mit

- Leih- und Zeitarbeit,
- berufsfremder Arbeit,
- Teilzeit-,
- 1-Euro- und Minijobbeschäftigung, Pauschalbeschäftigung zu 165 Euro (geringfügige Beschäftigung) und Co.

steht wörtlich nicht im § 121 SGB III für Alg-I-Empfänger, wird aber im § 10 SGB II von Alg-II-Empfängern selbstredend erwartet, obwohl der Gesetzgeber in beiden Paragraphen gegen das Recht auf freie Berufswahl nach Artikel 12 GG vorsätzlich und verfassungswidrig verstößt. Und Verfassungsrecht steht vorrangig über dem Recht der Sozialgesetzbücher.

Für die zeitliche Geltungsdauer des § 121 SGB III gilt immer noch das Recht auf ortsübliche und tarifliche Bezahlung in den zeitlichen Abstufungen bis runter aufs Niveau von Alg 1.
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schwarzrot


Beiträge: 2466



« Antworten #9 am: September 29, 2009, 09:16:00 »

Zitat
hoessi666 :
Bei den Fahrtzeiten müsstest Du noch mal nachgucken, ob das so ok ist. Ich habe im Kopf so 1 1/4 Stunden hin und zurück (also 2,5 Std pro Tag) bei Vollzeit. Wird wohl richtig sein! Aber wie gesagt ohne Gewähr!
Ja ist richtig.
Allerdings gilt zusätzlich die 'übliche' pendelzeit an deinem wohnort.
Kann also noch krasser sein, wenn sie dort, wo du wohnst (z.b. im 'osten') alle 5 std in den 'westen' pendeln. Dann wäre nämlich 5std 'angemessen'.  Embarrassed

@Onkel, ich wäre vorsichtig da irgendwie drauf zu antworten, ausser mit gegenfragen (also zur berechtigung für so eine 'umfrage'!).
Ich vermute mal, es gibt für so eine ausserordentliche 'fragerei' keine rechtsgrundlage, also auch kein antwortzwang.
Im zweifelsfall würde ich schreiben, dass ich mich an die 'zumutbarkeits'kriterien des betreffenden SGB halte, punkt.
Auf so einen psycho nicht direkt antworten.
Ausserdem hat das den vorteil, dass sie zusätzlichen schreibkram haben, falls sie wirklich was wollen.
Scheint ja, sie haben freie resourcen und brauchen etwas beschäftigung in diesem amt.  Grin

Zitat
Pinnswin:
@schwarzrot: 15 Min. sind übertrieben, 5 Min. hättens auch getan.
Naja, ich meinte mit fussweg zum 'wahlbüro', vorher 5 minuten nachdenken(?), augen aufmachen, etc..
Nicht 15 minuten für zwei keuze krickeln.   Kiss


« Letzte Änderung: September 29, 2009, 09:24:11 von schwarzrot » Gespeichert

"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht
Wilddieb Stuelpner


Beiträge: 8918


« Antworten #10 am: September 29, 2009, 09:33:00 »

Zitat
Ich bin Bereit auch...


da werden Erinnerungen wach.

Zitat

Freiwillige Selbstverpflichtung

Ich gelobe für Frieden und Sozialismus:

meine Zensuren zu verbessern
Im Unterricht nicht zu stören
meine Schulbücher nicht zu bemalen
5 Mark in die Solikasse zu spenden


 Grin


Du spielst auf das Pioniergelöbnis der Jung- und Thälmannpioniere in der DDR an. Das ist harmlos und keine ernsthafte Leuteschinderei. Es verlangt nur kollektiven Zusammenhalt, gegenseitige Hilfe und Solidarität. Es appelliert an einfachste Selbstverständlichkeiten und verlangt kein einziges, unzumutbares Opfer.

Die „Gebote der Jungpioniere“, die auch auf der „Pionierausweis“ genannten Mitgliedskarte standen, lauteten zunächst:

- Wir Jungpioniere lieben unsere Deutsche Demokratische Republik.
- Wir Jungpioniere lieben unsere Eltern.
- Wir Jungpioniere lieben den Frieden.
- Wir Jungpioniere halten Freundschaft mit den Kindern der Sowjetunion und aller Länder.
- Wir Jungpioniere lernen fleißig, sind ordentlich und diszipliniert.
- Wir Jungpioniere achten alle arbeitenden Menschen und helfen überall tüchtig mit.
- Wir Jungpioniere sind gute Freunde und helfen einander.
- Wir Jungpioniere singen und tanzen, spielen und basteln gern.
- Wir Jungpioniere treiben Sport und halten unseren Körper sauber und gesund.
- Wir Jungpioniere tragen mit Stolz unser blaues Halstuch.

Später wurde das zehnte Gebot um einen Satz ergänzt:

- Wir bereiten uns darauf vor, gute Thälmannpioniere zu werden.

Die Pioniere der 4.–7./8. Klasse (11 bis 13/14 Jahre) wurden nach dem ermordeten KPD-Vorsitzenden Ernst Thälmann Thälmann-Pioniere genannt und trugen zu feierlichen Anlässen bis zum 10. Dezember 1973 ebenfalls ein blaues, ab da schrittweise ein rotes Halstuch. Für sie galten, abgeleitet von den Geboten der Jungpioniere, nun die „Gesetze der Thälmann-Pioniere“ (s. Bild).



Sie legten in den 1960er Jahren das folgende Gelöbnis ab:

„Ernst Thälmann ist unser Vorbild. Als Thälmann-Pionier gelobe ich, so zu leben, zu lernen und zu kämpfen, wie es Ernst Thälmann lehrt, getreu unserem Gruß bin ich: Für Frieden und Sozialismus immer bereit!“

Anfang der 8. Klasse erfolgte meist die Aufnahme in die Freie Deutsche Jugend (FDJ), damit endete die Mitgliedschaft in der Pionierorganisation.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Pionierorganisation_Ernst_Th%C3%A4lmann

Den Kindern in der DDR wurden diese Selbstverpflichtungen auch über die Literatur nahegebracht, z.B. über

Timur und sein Trupp (russischer Originaltitel Тимур и его команда) ist der bekannteste Roman des russischen Schriftstellers Arkadi Gaidar. Der Roman wurde 1940 veröffentlicht. Das zum Teil autobiografische Werk war sein größter Erfolg. In der Deutschen Demokratischen Republik gehörte das Buch zur Lektüre im Schulunterricht und wurde von zahlreichen Jahrgängen gelesen.

Die Geschichte des Buches ist in einem sowjetischen Dorf angesiedelt. Der 14-jährige Timur Garajew kümmert sich als Anführer eines Hilfstrupps um die Witwen beziehungsweise die Angehörigen von Frontsoldaten. Die Arbeit ist nicht einfach, da es im Ort eine Gruppe gibt, die stets gegen Timur und seine Freunde agiert. Als die 13-jährige Shenja Urlaub in Timurs Heimatort macht, bringt sie den Trupp kräftig durcheinander und gewinnt gleichzeitig viele neue Freunde.

Im Buch werden vor allem Themen wie Hilfsbereitschaft, Zusammenhalt und Freundschaft thematisiert.

In Anlehnung an den Buchtitel wurde in der DDR mancherorts ein Abzeichen namens Timurtrupp an hilfsbereite Jungpioniere verliehen, die sich auf dem Gebiet der Timurhilfe hervortaten.[1] Auch in den Geschichten um Alfons Zitterbacke kommt der Timurtrupp vor.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Timur_und_sein_Trupp

siehe auch die Pionierbewegung in der Sowjetunion, abgeleitet aus der russischen Pfadfinderbewegung - http://de.wikipedia.org/wiki/Pionierorganisation_Wladimir_Iljitsch_Lenin = Leninpionier als Vorbild für den Thälmannpionier

aus einer Jugendweihe-Urkunde des Jahres 1957:

Liebe junge Freunde!

Seid Ihr bereit, für ein glückliches Leben der werktätigen Menschen und ihren Fortschritt in Wirtschaft, Wissenschaft und Kunst zu wirken?
Ja, das geloben wir!

Seid Ihr bereit, für ein einheitliches, friedliebendes, demokratisches und unabhängiges Deutschland mit Eurem ganzen Wissen und Können einzutreten?
Ja, das geloben wir!

Seid Ihr bereit, im Geiste der Völkerfreundschaft zu leben und restlos Eure Kräfte einzusetzen, um gemeinsam mit allen friedliebenden Menschen den Frieden zu verteidigen und zu sichern?
Ja, das geloben wir!

aus dem Heft “Meine Jugendweihe. Teilnehmerheft 1989/ 90”, hg. v. Zentralen Ausschuß für Jugendweihe in der DDR, Berlin 1988, 4. Umschlagseite:

Liebe junge Freunde!

Seid ihr bereit, als junge Bürger unserer Deutschen Demokratischen Republik mit uns gemeinsam, getreu der Verfassung, für die große und edle Sache des Sozialismus zu arbeiten und zu kämpfen und das revolutionäre Erbe des Volkes in Ehren zu halten, so antwortet:
Ja, das geloben wir!

Seid ihr bereit, als treue Söhne und Töchter unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates nach hoher Bildung und Kultur zu streben, Meister eures Faches zu werden, unentwegt zu lernen und all euer Wissen und Können für die Verwirklichung unserer großen humanistischen Ideale einzusetzen, so antwortet:
Ja, das geloben wir!

Seid ihr bereit, als würdige Mitglieder der sozialistischen Gemeinschaft stets in kameradschaftlicher Zusammenarbeit, gegenseitiger Achtung und Hilfe zu handeln und euren Weg zum persönlichen Glück immer mit dem Kampf für das Glück des Volkes zuu vereinen, so antwortet:
Ja, das geloben wir!

Seid ihr bereit, als wahre Patrioten die feste Freundschaft mit der Sowjetunion weiter zu vertiefen, den Bruderbund mit den sozialistischen Ländern zu stärken, im Geiste des proletarischen Internationalismus zu kämpfen, den Frieden zu schützen und den Sozialismus gegen jeden imperialistischen Angriff zu verteidigen, so antwortet:
Ja, das geloben wir!

Wir haben euer Gelöbnis vernommen. Ihr habt euch ein hohes und edles Ziel gesetzt. Feierlich nehmen wir euch auf in die große Gemeinschaft des werktätigen Volkes, das unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer revolutionären Partei, einig im Willen und im Handeln, die entwickelte sozialistische Gesellschaft in der Deutschen Demokratischen Republik errichtet.
Wir übertragen euch eine hohe Verantwortung. Jederzeit werden wir euch mit Rat und Tat helfen, die sozialistische Zukunft schöpferisch zu gestalten.

Quelle: http://www.ddr-geschichte.de/Bildung/Schule/Jugendweihe/Jugendweihe-Gelobnis/jugendweihe-gelobnis.html oder http://www.mdr.de/geschichte/reise/ereignisse/113371.html oder http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendweihe

Ich kann daran nichts Anrüchiges erkennen. Es bereitet die Kinder und Jugendlichen nur auf selbstverständliches Verhalten als Erwachsene vor.




Wie lautet eigentlich das Versprechen der Pfadfinder im Westen?

Aufbauend auf Baden-Powells Formulierung haben fast alle Pfadfinderverbände eigene Versprechenstexte entwickelt, die sich meist an den drei Kernpunkten des Originaltextes orientieren:

- Verpflichtung gegenüber Gott
- Verpflichtung gegenüber den Mitmenschen
- Verpflichtung gegenüber dem Pfadfindergesetz.

In nicht-religiös orientierten Verbänden wird die Verpflichtung gegenüber Gott – entgegen der ursprünglichen Intention von Baden-Powell – häufig weggelassen.

Das Originalversprechen von Robert Baden-Powell

On my honour I promise that I will do my best –

- To do my duty to God and the King (or to God and my Country)
- To help other people at all times
- To obey the Scout Law.

wörtliche Übersetzung ins Deutsche:

Auf meine Ehre verspreche ich, mein Bestes zu tun –

- Meine Pflicht gegenüber Gott und dem König (oder gegenüber Gott und meinem Land) zu tun
- Anderen Menschen jederzeit zu helfen
- Das Pfadfindergesetz zu erfüllen.

Pfadfinderversprechen verschiedener Verbände

Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg

In der DPSG gibt es verschiedene Versprechenstexte. Meist überlegen sich Aufzunehmende ihren Versprechenstext im Gespräch mit ihren Leitern selbst.

Als Beispiel für einen Stamm mit einem festen Versprechen folgendes:[1]

- Ich ... verspreche auf meine Ehre und nach besten Kräften:
- Meine Pflicht gegenüber Gott und der Kirche zu erfüllen,
- Meinen Mitmenschen jeder Zeit zu helfen,
- Dem Pfadfindergesetz zu gehorchen.

Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder

Das Versprechen der Pfadfinderinnen und Pfadfinder lautet:[2]

- Ich will, im Vertrauen auf Gottes Hilfe, nach den Regeln der Pfadfinderinnen und Pfadfinder mit euch leben.

Das Versprechen kann auch ohne religiöse Formel geleistet werden. Meist folgt der Versprechensformel noch ein eigener Zusatz.

http://de.wikipedia.org/wiki/Pfadfindergesetz oder http://de.wikipedia.org/wiki/Pfadfinderversprechen oder http://de.wikipedia.org/wiki/Pfadfindergeschichte_im_deutschsprachigen_Raum

Wie heißen eigentlich die Kinderorganisationen der CDU, der CSU, der FDP, der SPD? So was wird es wohl auch in der BRD geben, oder?

Jusos – Jungsozialisten (SPD)
JU – Junge Union (CDU und CSU)
JuLis – Junge Liberale (FDP)
GJ – Grüne Jugend (Bündnis 90/Die Grünen)
Linksjugend ['solid] (Die Linke)

Jugendorganisationen von sonstigen Parteien

JuPis – Junge Piraten (PIRATEN)
SDAJ – Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (DKP)
JunG – Jung und Grau (Die Grauen)
JuBis – Junge Bibeltreue Christen (PBC)
KJVD – Kommunistischer Jugendverband Deutschlands (KPD)
SSW-U – SSW-Jugend/SSW-Ungdom (SSW)
BAJ – Blaue Adler-Jugend (UAP)
JN – Junge Nationaldemokraten (NPD)
RJ – Republikanische Jugend (REP)
jö – Die Jungen Ökologen (ödp)
JBB – Jungbayernbund (BP)
Rebell (MLPD)
JR - Junge Rechte (DVU)
JFW - Junge Freie Wähler (FW)

Liste von Jugendorganisationen in Deutschland



Was sind dagegen die unendlichen Selbstverpflichtungen und Verträge der kapitalistischen Wirtschaft in aller Welt wert, die zigmal gebrochen und zurückgezogen werden, die nicht kontrolliert werden, weil Filz, Bestechung und Korruption wuchert. Wenn Vertreter des Kapitals schon mal ihr Maul aufreißen, dann kommen nur Lügen und Betrügereien raus. Das sind Tatsachen. Das geht gegen die sozialen Existenzgrundlagen des Volkes.
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« Antworten #11 am: September 29, 2009, 09:34:54 »


@frogsta

Wie lange bist du schon arbeitsslos?  Die Art von Fragebogen kenne ich nicht, auch wenn einige der Fragen
schon vorher auftauchten (Fahrtzeit, Entfernung), das mit der expliziten Frage z.B. nach der Leiharbeit oder dem
niedrigeren Lohn ist neu, zumindest auf einem Fomular. Das die meisten Punkte in den schon genannten SGB-Abschnitten
drinnen sind, ist eine andere Sache. Offenbar will man jede Diksussion scho im Keim ersticken, indem man mit dem Finger auf
die Unterschrift unter die Ja u. Nein-Fragen zeigt.

Wer ist derAbsender des Schreibens: die BA?
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Frogsta


Beiträge: 318


« Antworten #12 am: September 29, 2009, 10:47:11 »

Hi @ all,
diese Post bekam ich nachdem ich mich Arbeitslos gemeldet habe.
Ich war jetzt laengere Zeit nicht in Deutschland gemeldet und habe keinen ALG1 anspruch.

ALG II habe ich aber NICHT beantragt ( bis jjetzt ).

Absender ist die Agentur fuer Arbeit..
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« Antworten #13 am: September 29, 2009, 11:44:37 »

@schwarzrot

Hast recht, besser ist es diesen Fragebogen nur mit Gegenfragen zu bepflastern, da erstens
die "Zumutungen" an Erwerbslose sowiso beim ALG - Antrag schon eingeregelt werden und
warum sollte mann einen SB nicht unter Beschäftigungstherapie setzen, wenn SB versucht,
Erwerbslose mit solchen Fangfragebögen um die Existenzgrundlagen zu bringen ?

Also Frogsta.. Du hast Doch noch bestimmt tiefschürfende Fragen offen, die nur Dein SB
bis ins Deteil beantworten kann, oder ?  Wink
Mach dem SB Hausaufgaben und schon wird überlegt, ob man Dich mit sonem Mist künftig
weiter auf Trapp halten will..

 Grin Grin Grin
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Beiträge: 1009


« Antworten #14 am: September 29, 2009, 14:46:59 »

...
ich aber NICHT beantragt ( bis jjetzt ).

Absender ist die Agentur fuer Arbeit..

Wenn du keinen ALG I Anspruch hats , deutscher Staatsbürger bist,
dann hast du wohl  ALG II- Anspruch. Eigentlich müsstest du zur ARGE, da
du dich im Rechtskreis des SGB II bewegst, nach meiner Meinung... .

Möglicherweise wollen die von der ARGE allerdings einen Nachweis, dass du
keinen Anspruch auf ALG I hast. Nun, das dürfte ja kein Problem sein.
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