diese Post bekam ich nachdem ich mich Arbeitslos gemeldet habe.
Ich war jetzt laengere Zeit nicht in Deutschland gemeldet und habe keinen ALG1 anspruch.
Ablehnungsbescheid schon da? Den brauchst du für die ARGE, notfalls einfach nachreichen.
ALG II habe ich aber NICHT beantragt ( bis jjetzt ).
Wenn du mittellos bist, sofort beantragen. Ab Antragstellung besteht ein Rechtsanspruch, fehlende Unterlagen können nachgereicht werden. Von der ARGE hierzu angegebene Fristen entbehren der Rechtsgrundlage. Die §§ 60, 61 und 66 SGB I die immer von der ARGE zitiert werden, verpflichten dich nur zur Mitwirkung, nicht aber zur SOFORTIGEN Mitwirkung. die ARGE hat 6 Monate Zeit fü den den Bescheid und soviel Zeit hast du für deine Mitwirkung auch.
Absender ist die Agentur fuer Arbeit..
Die hat keinen Anspruch auf deine Mitwirkung, z.B. in Form des Ausfüllens solcher Schmierzettel, solange du dort keine Leistungen beziehst. Wenn die meinen dir irgendwas kürzen zu können weil du eine Frage mit "nein" beantwortest, beantwortest du ohne Rechtsfolgenbelehrung am besten gar keine Frage. Ich würde denen das Schreiben zurück schicken mit dem Vermerk "Ich halte die gesetzlichen Rahmenbedingungen ein. Unterschrift" und gut is! Im Zweifel heisst das nämlich, solange ich von euch Pappnasen kein Geld bekomme ist mir rein gar nichts zumutbar

Dagegen können die nichts machen.
Grüsse - CN