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Autor Thema: Begriffsdefinition Vermittlungsvorschlag - Stelleninformation, fehlende RFB  (Gelesen 438 mal)
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kopfschuss


Beiträge: 32


« am: Oktober 18, 2009, 13:07:15 »


Hi, bin ALG II-Bezieher und "schon" über 40. Wink

Habe eine aktuelle EGV laufen, in der bei meinen Pflichten steht "Sie bewerben sich zeitnah, d.h. spät. am 3. Tag nach Erhalt des stellenangebotes, auf Vermittlungsvorschläge und geben der ARGE innerhalb 14 Tagen Rückmeldung" . An der EGV dran eben die üblichen RFB.

Gestern im Briefkasten: 2 "Stelleninformationen" ohne RFB, aber mit "Bewerben Sie sich bitte umgehend....teilen Sie uns das Ergebnis mit per beil. Antwortschreiben...erwarten Ihre Antwort bis zum..."
Im beiliegenden Antwortschreiben steht dann aber: "Bitte ergänzen Sie für diesen Vermittlungsvorschlag folgenden Angaben...."
Wollen einen die übers Ohr hauen? Ist das nur Begriffsverwirrung oder kann man darauf bestehen, was nicht Vorschlag heißt, fällt nicht unter RFB?


??und nun??
1. Es ist kein Vermittlungsvorschlag
2. die Frist zur Rückmeldung ist länger als 14 Tage
3. kein Verweis auf RF

Zudem ist das erste ein Callcenterjob über eine "Personalberatung", also m.E. Zeitarbeitsfirma. Wenn ich mich recht erinnere, hat der med. Dienst stressige Jobs wie Callcenter ausgeschlossen, bin mir aber nicht sicher.
Wie kann ich innerhalb 3 Tagen mein Gutachten einsehen? Weiß das jemand? Ich wollte das schon mal, wurde aber abgeblockt.

Das 2. ist eine Arbeitsvermittlung, die wollen einen Gutschein (habe keinen, will auch keinen. Mich "vermitteln" zu lassen verursacht mir Panik. Komm mir da so ausgeliefert vor. ARGE ist schon schlimm genug.) Das Angebot "Bürohilfskraft für globales Unternehmen" ist mindestens 5 mal im Portal der AA, jeweils gleiche beschreibung aber anderer Einsatzort. Und immer werden je 6 Stellen geboten. Ist das nicht seltsam?

Jedenfalls will ich mich da nicht bewerben, mir kommt es vor, als ob die nur Leute für die Kartei ködern wollen, der gebotene Arbeitsort ist für mich außerdem unerreichbar, da ohne Auto.

Muss ich Sanktionen fürchten, wenn ich gar nicht reagiere?
Oder wenn ich antworte: habe mich nicht beworben, weil....?


Witzig: Die Arbeitsvermittlung ist in Dortmund, und der Ansprechpartner heißt "Herr Dortmund"!!??
Und man soll sich, um schnelle Vermittlung zu ermöglichen, bitte auf avk-personal.de den Vertrag ausdrucken und unterschrieben mit der Bewerbung mitschicken!

Was meint ihr? Ignorieren, absagen (habe mich aus folgenden Gründen nicht beworben...) oder bewerben und auf Absage hoffen? Aber letzteres kann bei ZAF und priv. Arbeitsvermittlung bös ins Auge gehen... Shocked

Bin für jeden Rat dankbar. Smiley
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Workless


Beiträge: 859


« Antworten #1 am: Oktober 18, 2009, 16:32:39 »

Wenn du das Ganze jetzt noch lesbar, d. h. ohne Farbspielereien, gestaltest, lese ich mir den Text vielleicht sogar durch. Wink
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Eivisskat


Beiträge: 132


« Antworten #2 am: Oktober 18, 2009, 17:30:40 »

Wenn du das Ganze jetzt noch lesbar, d. h. ohne Farbspielereien, gestaltest, lese ich mir den Text vielleicht sogar durch. Wink

Bei neuen Usern könntest du schon etwas freundlicher sein, um sie nicht zu verschrecken, @workless, nicht wahr?!  Roll Eyes
Er hat sich viel Mühe gegeben, den Text verständlich zu setzen und weiss noch nicht, dass einige von uns ein anderes Layout benutzen.

Kopfschuss würde ich eventl. raten, sich auf diese "Lockangebote" die mit Sicherheit keine echten freien Arbeitsplätze enthalten, pro forma und ganz schlicht zu bewerben, einfach um der Verpflichtung der EGV nachzukommen.

Vermutlich enthalten die Vorschläge deshalb keine Rechtsfolgebelehrung, weil das Amt weiss, dass es Schein-Anzeigen sind, die viele Firmen lediglich zur Imagepflege verwenden.

Eine Einstellung ist eh nicht anzunehmen - vermutlich nicht mal ein Vorstellungsgespräch - wg. fehlendem Fahrzeug, der medizinischer Einschränkung und fehlendem Vermittlungsgutschein.

Warscheinlich wird man von diesen Firmen nie auch nur eine Absage erhalten, aber falls tatsächlich ein Rückruf kommen sollte, wird die Firma wg. der fehlenden Requisiten schnell einen Rückzug machen.

Meine Meinung... Smiley
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http://www.sein.de/gesellschaft/neue-wirtschaft/2009/das-ende-der-arbeit.html

 „Wir müssen der Wandel sein, den wir in der Welt sehen wollen." (Mahatma Gandhi)
MizuNoOto


Beiträge: 1206



« Antworten #3 am: Oktober 18, 2009, 19:04:48 »

1. Man darf die ARGE nicht überschätzen. Für eine einheitliche Terminologie ist sie zu dumm.
2. Keine Sankion ohne RFB auf Vermittlungsvorschlag (§ 31 I 1 SGB II ("trotz Belehrung über die Rechtsfolgen"). Der RFB auf dem Vermittlungsvorschlag kann nicht durch eine Generalrechtsfolgenbelehrung in der EGV ersetzt werden. Kann ich dir keine Quelle für angeben.

Wenn du dich sowohl nicht bewerben möchtest, die ARGE aber auch nicht verärgern willst oder nicht ganz glaubst, dass dir keine Sanktion droht, dann schreib doch einfach eine Bewerbung als Bürohilfskraft und schick sie nicht ab. Und wie man bei einer Zeitarbeitsfirma nicht genommen wird, darüber wurde hier im Forum schon viel geschrieben.
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Wilddieb Stuelpner


Beiträge: 8918


« Antworten #4 am: Oktober 18, 2009, 20:06:44 »

Abkürzung RFB für Rechtsfolgebelehrung ist nicht amtlich. Unter RFB versteht man üblicherweise den Rotfrontkämpferbund der KPD in der Weimarer Republik. --> http://de.wikipedia.org/wiki/Roter_Frontk%C3%A4mpferbund - kann aber auch mit http://de.wikipedia.org/wiki/RFB erklärt werden

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kopfschuss


Beiträge: 32


« Antworten #5 am: Oktober 19, 2009, 09:10:54 »

@Workless:
 Sorry, wollt keinen ärgern. Dachte, das mit den Farben hilft jeweils, die Begriffe eindeutig zuzuordnen, also was wo wie genannt wird. angel


Danke einstweilen an alle für die Antworten. Ich überleg immer noch rum, wie ich auf diesen ARGE-Schwachsinn reagieren soll. Mich ärgert das richtig, einfach irgendwas so vor den Latz geknallt zu bekommen, was hinten und vorne nicht passt. Mal sehen.

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Onkel Tom


Beiträge: 2270



WWW
« Antworten #6 am: Oktober 19, 2009, 10:30:36 »

Bei Vermittlungsvorschlägen ohne RFB handelt es sich um Angebote,
die meistens von den Zumutbarkeitsregeln abweichen oder nicht voll
dem Sinne des ersten Arbeitsmarkt ensprechen..

Dies lässt sich spätestens im Vorstellungsgespräch analysieren.
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Lass Dich nicht verhartzen ! Jeden Montag ELSE..
Workless


Beiträge: 859


« Antworten #7 am: Oktober 19, 2009, 13:04:58 »

Zitat
Sorry, wollt keinen ärgern. Dachte, das mit den Farben hilft jeweils, die Begriffe eindeutig zuzuordnen, also was wo wie genannt wird.
Macht ja nix. Lesen kann ich es immer noch nicht. Cheesy
Alternativ könnte ich natürlich den Text markieren, woraufhin deine Farbgebung dann aber wieder obsolet wäre.
Ich bin mir aber sicher, dass man als halbwegs aufmerksamer Leser die jeweiligen Schreiben auch ohne Farben richtig zuordnen kann. Insbesondere deshalb, weil der Text ansonsten ordentlich und übersichtlich formatiert ist.

Zitat
Bei neuen Usern könntest du schon etwas freundlicher sein, um sie nicht zu verschrecken
Ich wüsste jetzt nicht, wo das unfreundlich gewesen wäre. Ich glaube allerdings auch nicht, dass du mich mal unfreundlich erleben möchtest. Wink

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kopfschuss


Beiträge: 32


« Antworten #8 am: Oktober 21, 2009, 15:23:56 »

Passt schon, Workless Wink Ich pers. fand's nicht unfreundlich, so leicht bin ich nicht zu erschrecken.

Zwei Fragen noch (ganz ohne Farbe diesmal Grin):

Ist es ein Beweis für Unseriösität, wenn die AVK-Arbeitsvermittlung nicht im Handelsregister eingetragen ist?

Wie kann ich Einsicht in meine von der ARGE erstellten med. Gutachten erhalten bzw. diese Gutachten in schriftlicher Form bekommen?

Danke schon mal, falls jemand sich da auskennt und mir weiterhelfen mag.
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hoessi666


Beiträge: 311


« Antworten #9 am: Oktober 21, 2009, 15:46:04 »

Die AVK vermittlet, wie alle diese Dienstleister mit Vermittlungsgutschein, nur in EXTREM bescheidene Jobs.

In der Regel Callcenter bei Tectum, Datentypist bei Versicherungen (so um die 1200 Euro Vollzeit, aber it 10 Finger-System und Arbeitszeiten bis abends rein), Teilzeit-Postausträger für die TNT, Verkaufshilfe im SB-Backshop (unter 1100 Euro mal angeboten worden).

Hatte vor knapp 2 Jahren mal das Vergnügen mit denen: Inkompetent, nicht an der Person und an deren Werdegang interessiert. Hauptsache in den nächsten Scheißjob vermitteln und Provision kassieren.

Sind hier im Ruhrgebiet auf Grund ihrer "tollen" Leistungen für div. Firmen schon ´ne grössre Nummer in dem Bereich mit mehreren Niederlassungen u.a. in Essen und Dortmund.

Vermiede es möglichst von den Damen und Herren dort "betreut" zu werden...  Wink

Akteneinsicht kann man aufgrund von § 25 SGB X beantragen...
Man muss dich (unter Aufsicht) auch an den Bildschirm lassen, also nicht nur Papier-Akten einsehen lassen. Ausdrucke und Kopien können  in Rechnung gestellt werden. Den Satz pro Seite weiss ich leider nicht.
« Letzte Änderung: Oktober 21, 2009, 16:36:12 von hoessi666 » Gespeichert

"Es ist gefährlich, Recht zu haben, wenn die Regierung Unrecht hat." (Voltaire)

"Ich befürchte, die Stellvertreter Gottes werden die Willfährigkeit der Menschen so lange missbrauchen, bis diese zuletzt doch noch klug werden." (Voltaire)
MizuNoOto


Beiträge: 1206



« Antworten #10 am: Oktober 21, 2009, 17:59:37 »

Kein Eintrag im Handelsregister heißt, dass die Arbeitsvermittlung einen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert (§ 1 HGB) oder sich der Arbeitsvermittler nicht freiwillig ins Handelsregister eingetragen hat (§ 2HGB, glaub ich).

Ob nach Art und Umfang ein in... Geschäftsbetrieb vorliegt, richtet sich nach verschiedenen Kriterien wie Umsatz, Mitarbeiterzahl, Anzahl der getätigten Geschäfte, Anzahl der Geschäftssitze...
Gibt nur branchenspezifische Anhaltspunkte. Wer auf Provisionsbasis vermittelt, hat z. B., nimmt man das Umsatzkriterium, erst ab 1 Mio einen nach Art... Geschäftsbetrieb (glaube ich mal gehört zu haben).

Ein Anzeichen für Unseriösität ist die fehlende Eintragung daher nicht.


Zur Einsicht ins medizinische Gutachten: hast du es schon mal mit einem Antrag probiert?
« Letzte Änderung: Oktober 21, 2009, 18:01:24 von MizuNoOto » Gespeichert
Wilddieb Stuelpner


Beiträge: 8918


« Antworten #11 am: Oktober 21, 2009, 18:44:42 »

Kein Eintrag im Handelsregister heißt, dass die Arbeitsvermittlung einen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert (§ 1 HGB) oder sich der Arbeitsvermittler nicht freiwillig ins Handelsregister eingetragen hat (§ 2HGB, glaub ich).

Ob nach Art und Umfang ein in... Geschäftsbetrieb vorliegt, richtet sich nach verschiedenen Kriterien wie Umsatz, Mitarbeiterzahl, Anzahl der getätigten Geschäfte, Anzahl der Geschäftssitze...
Gibt nur branchenspezifische Anhaltspunkte. Wer auf Provisionsbasis vermittelt, hat z. B., nimmt man das Umsatzkriterium, erst ab 1 Mio einen nach Art... Geschäftsbetrieb (glaube ich mal gehört zu haben).

Ein Anzeichen für Unseriösität ist die fehlende Eintragung daher nicht.

Zur Einsicht ins medizinische Gutachten: hast du es schon mal mit einem Antrag probiert?

Ein ehrbarer Kaufmann alter Schule, der noch was von guten Geschäftssitten und Geplogenheiten hält - die BRD klebt doch so gern am Alten, der hat nichts gegen Registrierungen. Nur jemand, der Dreck am Stecken hat oder was im Schilde führt, munkelt gut im Dunkeln, will nicht erkannt und nicht erfaßt werden. Insofern ist es anrüchig, wenn man nicht im Handelregister A oder B oder nicht in der Handwerks- oder Gewerberolle vermerkt ist.  
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kopfschuss


Beiträge: 32


« Antworten #12 am: Oktober 22, 2009, 16:08:05 »

Vielen Dank für die interessanten Infos.
Vermiede es möglichst von den Damen und Herren dort "betreut" zu werden...  Wink
Ich schicke am besten nichts hin und berufe mich auf die fehlende Rechtsfolgenbelehrung. Denn wenn ich denen meine Unterlagen schicke, lassen sie mich wahrscheinlich so leicht nicht mehr vom Haken.

Zur Einsicht ins medizinische Gutachten: hast du es schon mal mit einem Antrag probiert?
Nö, hab nur mal telefonisch angefragt und die sagten, das ginge nicht.
Wenn ich da selber hin muss, bin ich gar nicht begeistert, mir wärs lieber, die schicken mir was zu. Bin immer halb tot, wenn ich die Räume der ARGE betreten muss. shocked
Muss ich mich wohl mal überwinden... rolleyes

Jedenfalls ganz vielen Dank nochmal euch allen! Hier am Ar... der Welt (Südostbayern)  ist man total aufgeschmissen, die nächste Elo-Hilfe ist 100km weg.
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