Tach SirTurbo
Ich hoffe, Du sitzt gut, wenn Du nun meine Zeilen darüber ließt.
1. Daher Du Dich auf eine normale EGV eingelassen hast, die den EEJ auch noch
rechtlich absichert, hast Du gegenüber der ARGE, Antritt zum EEJ sowie den
einhergehenden Sanktionsgefahen die Ar..karte gezogen.
Hättest Du Dich so verhalten, das eine EGV per VA erlassen worden wäre,
sähen Deine Möglichkeiten viel besser aus, weil alles im "Dissenz" stehen
würde und die Zuweisung in EEJ 100% einseitig beim SB liegen würde.
Dein Problem unter EGV-VA würde unter "Zwangsarbeit" GG fallen und damit
kann Betroffener der Erwerbslosenindustrie heftige Schmerzen beibringen.
Die ARGE ist so gut wie aus allem raus, weil Du geglaubt hast, das eh kein
Unterschied zwichen EGV und EGV-VA sei.
Den Träer zum Aderlass zu überführen ?.. In Deinem Fall kannst vergessen

2. Du lernst nun das übliche Gekungel in der Erwerbslosenindustrie kennen.
Ich weiß, wie abkotzend solche Erfahrungen sind und Deine Möglichkeiten
begrenzen sich m.E. auf Logbuch führen, Beweise von Kurruptionen zu sichern
und gegebenfalls darüber zu beraten, wat mann weiter machen kann.
3. Es passiert leider oft, das Erwerbslose eine Masnahme beginnen und nach
ca. 3-4 Monaten bitter entäuscht sind, das die Maßnahme völlig Mumpiz ist.
Dies geht bei einigen an das Gemüt und geraten in Arbeitsunfähigkeit.
Für diese sind solche Masnahmen dann auch zu Ende.