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Autor Thema: Banken: Neue AGB gelten ab November  (Gelesen 580 mal)
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Pinnswin


Beiträge: 3865



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« am: November 02, 2009, 11:00:48 »

Kontoführung: Vieles wird bequemer und schneller
http://www.hna.de/wirtschaftstart/00_20091101162600_Banken_Neue_AGB_gelten_ab_November.html

Seit 1. November gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken. Die neuen Regeln basieren auf einer EU-Richtlinie zum einheitlichen europäischen Zahlungsverkehr (Sepa – single euro payment area). Sie betreffen unter anderem Überweisungen, Lastschriften und die Haftung bei Missbrauch von Bankkarten und bei Online-Banking.

? In welchen Ländern gelten die neuen Regeln?
! Zum gemeinsamen europäischen Zahlungsverkehrsraum gehören neben den 27 EU-Staaten auch Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.

? Wer profitiert vom europäischen Zahlungsraum?
! Alle mobilen Arbeitnehmer, die zwischen den Mitgliedstaaten pendeln und Eltern von Studenten, die im Ausland leben. Sie benötigen kein extra Konto im Ausland mehr, um beispielsweise die Miete für die Wohnung dort abbuchen zu lassen. Das geht jetzt vom heimischen Konto.

? Aber dauert es nicht viel zu lange bis das Geld beim Empfänger ankommt?
! Nein. Bisher galt für Zahlungen in Deutschland eine Frist von drei Geschäftstagen bei Online-Überweisungen und von vier Geschäftstagen bei schriftlicher Einreichung. Diese Fristen müssen die Banken nun bei Überweisungen im gesamten Euro-Zahlungsverkehrsraum einhalten. Ab 2012 haben sie dann europaweit noch einen beziehungsweise zwei Geschäftstage Zeit.

? Was ist eine Sepa-Überweisung?
!Die Sepa- oder Euro-Überweisung kann auch für In- landstransfers genutzt werden. Sie setzt sich aus der internationalen Bankleitzahl (BIC) und der internationalen Kontonummer (IBAN) zusammen. Die eigene Nummer steht auf dem Bankauszug.

? Der Namensabgleich fällt bei Überweisungen weg. Was hat das für Auswirkungen?
!Aufgrund der kürzeren Fristen kontrollieren die Banken Überweisungen nur anhand der Kontonummer und Bankleitzahl. Verbraucher sollten daher das Formular genau prüfen. Ein Widerruf der Überweisung ist nicht mehr möglich, selbst wenn sie von der Bank noch nicht ausgeführt wurde. Der Kunde kann das Geld nur noch beim Empfänger direkt verlangen.

? Bei welcher Regel müssen Verbraucher jetzt besonders achtgeben?
!Wenn Diebe mit der Bankkarte Geld abgeben, haftet der Kontoinhaber mit bis zu 150 Euro selbst. Gleiches gilt, wenn die Karte verloren geht. Wer seine Transaktionsnummer (TAN) für das Online-Banking verliert, haftet bei Missbrauch ebenfalls.

? Was ändert sich für Kreditkarteninhaber?
!Kreditkartenunternehmen dürfen ihren Kunden Kredite mit bis zu zwölf Monaten Laufzeit gewähren. Verbraucherschützer sehen diese Neurung skeptisch. Sie befürchten dadurch ein Verschuldungsrisiko. Denn wer mehrere Kreditkarten besitzt, könnte leicht den Überblick darüber verlieren.

Von Heidi Senska

Kundenfreundlich, wie immer.  Grin
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Das Ende Der Welt brach Anno Domini 1420 doch nicht herein. Obwohl vieles darauf hin deutete, das es käme... A. Sapkowski . <°)))o><
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« Antworten #1 am: November 03, 2009, 07:14:25 »

Zitat
? Der Namensabgleich fällt bei Überweisungen weg. Was hat das für Auswirkungen?
!Aufgrund der kürzeren Fristen kontrollieren die Banken Überweisungen nur anhand der Kontonummer und Bankleitzahl. Verbraucher sollten daher das Formular genau prüfen. Ein Widerruf der Überweisung ist nicht mehr möglich, selbst wenn sie von der Bank noch nicht ausgeführt wurde. Der Kunde kann das Geld nur noch beim Empfänger direkt verlangen.

Was natürlich nicht so schön ist. Kann ja mal passieren, dass man sich beim Ausfüllen vertut. Obwohl, ich bin mir relativ sicher, dass bei Überweisungen eh nur anhand der Kontonummern bearbeitet werden. Die Namensüberprüfung bot nur ein kleines bisschen Mehr an Sicherheit. Aber ob das jetzt wirklich so dramatisch ausfallen wird? Na ich weiß nicht...
Ansonsten ließen sich Überweisungen sowieso generell nicht widerrufen, wenn das Geld bereits gebucht wurde.
Und so gibt es auch hier wieder nur eine minimale Verschlechterung gegenüber früher. Ist zumindest meine Einschätzung.

Weit kritischer sehe ich allerdings, dass Bankmitarbeiter teilweise bei Auszahlungen gar nicht die Berechtigung prüfen.
Ist mir im Sommer mal passiert. Ich bin selten direkt am Schalter, wenn ich Geld abheben will. Ausnahmsweise aber doch mal, legte also den Wisch zur Auszahlung vor - und bekam von der netten Bänkersfrau anstandslos mein Geld in die Hand gedrückt.
Allerdings ohne Kontrolle der Bankkarte und/oder Unterschrift.
Als ich die Dame darauf ansprach, entgleisten ihr gleich reihenweise die Gesichtszüge und sie meinte, sie würde mich ja kennen, habe mich schon ganz oft gesehen bzw. bedient.
Was natürlich gar nicht stimmen konnte, weil ich ja sonst meistens am Automaten auf eine "Ausspielung" warte. Wink

Zitat
Sie befürchten dadurch ein Verschuldungsrisiko.  Denn wer mehrere Kreditkarten besitzt, könnte leicht den Überblick darüber verlieren.
Wird mich vermutlich eh nie betreffen, weil ich wahrscheinlich nie so viel Geld haben werde, dass ich eine Kreditkarte (oder gar mehrere) kriegen werde.
Außerdem - ich will auch gar keine.
Jeder Geldfluss ist im Nachhinein noch Monate und Jahre nachvollziehbar, inklusive Uhrzeit und Ort.
Und außerdem gibt man viel zu viel und zu schnell Geld aus, wenn man nicht sieht, was man über die Ladentheke reicht. Also lasse ich lieber gleich die Finger davon.
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