Übersicht   Hilfe Suche Einloggen Registrieren  
Seiten: [1] 2 3 4   Nach unten
Drucken
Autor Thema: EGV nur für eine Maßnahme unterschreiben ?????  (Gelesen 4119 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Staunender


Beiträge: 22


« am: Oktober 23, 2009, 14:26:02 »

Hallo ihrs

Habe heute eine EGV per Post bekommen da ich selbige nicht, durch entschuldigte Terminabsage, persönlich in Empfang nehmen konnte.
Soll ich diese denn jetzt unterschrieben wieder zurückschicken Huh?
In dieser Vereinbarung steht einiges was mir so nicht gefällt. Vor allem steht dort das diese EGV mit mir besprochen wurde. Das ist ja so nicht richtig, da ich ja diesen Termin nicht wahrnehmen konnte.
Ich habe hier gelesen wenn man eine EGV nicht unterschreibt diese per Verwaltungsakt bekommt.
"Ist das wirklich der sicherere Weg"Huh???
Zur Maßnahme werde ich ja eh hingehen müssen, denk ich mal, trotz meines 400 Euro Jobs.
Ich habe die EGV mal eingescannt. Bei Interesse sende ich die gerne jemanden der sich dammit auskennt zu.

LG den Staunenden seine Frau

Gespeichert
Workless


Beiträge: 859


« Antworten #1 am: Oktober 23, 2009, 23:20:11 »

Kannst du auch irgendwo hoch laden und hier verlinken. Vor allen Dingen aber Namen und sonstige persönliche Daten unkenntlich machen.

Zitat
Das ist ja so nicht richtig, da ich ja diesen Termin nicht wahrnehmen konnte.
Naja - konnte ist so eine Sache, wenn du den Termin verpennt hast.
Also fix zum Amt und neuen Termin zur Verhandlung klar machen. Und dann mit Beistand die EGV auseinander nehmen und darüber verhandeln.
Wenn der SB die EGV per Verwaltungsakt erlassen will, kann er das ja dann immer noch.

Zitat
Zur Maßnahme werde ich ja eh hingehen müssen
Nö - das würde ich jetzt verneinen.
So lange du die EGV nicht unterschrieben oder per VA gekriegt hast, ist die Maßnahme meiner Ansicht nach hinfällig.
Bin mal gespannt, ob das nur ich so sehe. Wink
Gespeichert
schwarzrot


Beiträge: 2458



« Antworten #2 am: Oktober 24, 2009, 01:16:14 »

*ping* (doppler)








« Letzte Änderung: Oktober 24, 2009, 01:42:25 von schwarzrot » Gespeichert

"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht
schwarzrot


Beiträge: 2458



« Antworten #3 am: Oktober 24, 2009, 01:27:49 »

Bin mal gespannt, ob das nur ich so sehe.
Nö sieht nicht nur workless so!  Wink

Locker bleiben: 'termin' war 'entschuldigt' gefehlt? Lies oben workless: keine not mehr stress zu erzeugen, als ohnehin schon durch amt initiert., Wink

Dass sie dir das dann nachschicken, ist 'normal', dass sie mit dir nix wirklich besprochen haben, auch.
Das ist alles standard-mist. Leider gibt es genug ängstliche, die sowas dann sofort 'freiwillig' unterschreiben...

Zitat
Und dann mit Beistand die EGV auseinander nehmen
Joh! Und bei allem mit dem amt: Immer auf beweisbarkeit achten! Ansonsten vergiss das amtsgeschwafel, 'den Staunenden seine Frau'  Wink :
Nette 'gespräche' im amt bringen gar nix!

->Dokumente immer nur mit nachweiss abgeben. Wichtige dinge immer SCHRIFTLICH.
->Bei 'netten gesprächen' (im amt und sonstwo) immer zeugen mitnehmen...
->unterschriftsblödsinn immer erstmal mitnehmen (ca 14 tage bedenk/beratungszeit mit anwalt u.ä.)!

->DAS AMT IST NICHT DEIN FREUND! Die wollen an dir sparen, sonst nix!

->kontakt zu einer erwerblosenini in deiner nähe aufnehmen, widerstand organisieren: Viele haben genau dein problem und werden genau so mies behandelt wie du. Organisier dich!

Diese tips findest du hier inzwischen hundertfach: Wär schön, wenn du diese infos in deinem freundeskreis weiterverbreiten würdest:
Die stärke des amtes/arge/der leuteschinder, sind uninformierte/ängstliche betroffene...

Solange du nichts 'freiwillig' unterschrieben hast, fehlen ihnen die notwendigen belege,
allerdings, geht es teilweise nur vor gericht deine rechte durchzusetzen. Das amt ist inzwischen dermassen korrupt, nur vor gericht bekommst du noch dein recht.

(manchmal nicht mal mehr das)
« Letzte Änderung: Oktober 24, 2009, 10:20:02 von schwarzrot » Gespeichert

"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht
Workless


Beiträge: 859


« Antworten #4 am: Oktober 24, 2009, 10:10:45 »

Zitat
Locker bleiben: 'termin' war 'entschuldigt' gefehlt?

Jepp - Freudscher Verleser meinerseits. Wink
Gespeichert
hoessi666


Beiträge: 311


« Antworten #5 am: Oktober 24, 2009, 11:00:06 »

@Staunender
Dass man eine EGV zur Unterschrift zugeschickt bekommt ist doch schon fast" ein feuchter Traum" für den Erwerbslosen.
Denn normal wirst Du ja schon bei Entgegennahme der Vereinbarung unter Druck gesetzt und musst dir dumme Sprüche anhören, wenn du den Schrieb zur Prüfung mitnehmen willst...

Jetzt kannst Du in aller Ruhe das Teil lesen, dir Gegenvorschläge überlegen etc....In der Regel solltest du kanpp 14 Tage dafür Zeit haben...
Ansonsten gilt was schwarz-rot hier schon geschrieben hat und zu EGVs im Allgemeinen gibts hier auch ne Menge Threads...
Gespeichert

"Es ist gefährlich, Recht zu haben, wenn die Regierung Unrecht hat." (Voltaire)

"Ich befürchte, die Stellvertreter Gottes werden die Willfährigkeit der Menschen so lange missbrauchen, bis diese zuletzt doch noch klug werden." (Voltaire)
Staunender


Beiträge: 22


« Antworten #6 am: Oktober 24, 2009, 13:43:51 »

Erstmal vielen lieben Dank für eure Antworten.
Ich habe mal hier die EGV zur Ansicht. Hoffe mal das es klappt.





Jetzt aber nochmal zu euren Antworten.

Bedeuted es wenn ich diese EGV nicht unterschreibe, das ich auch nciht,in meinen Augen, an dieser sinnlosen Maßnahme teilnehmen muß.
Ich habe mir hier vieles durchgelesen was EGVs betrifft aber meisst ist es ja doch in vielen Punkten sehr spezifisch aquf genau diese eine Person zugeschnitten.
Deshalb würde ich mich doch sehr freuen wenn hier jemand mal diese EGV durchlesen würde und mir weitere Tips geben würde was genau da zu machen ist.
Vielen lieben Danik schon mal.

mfg den Staunenden seine Frau
Gespeichert
schwarzrot


Beiträge: 2458



« Antworten #7 am: Oktober 24, 2009, 15:13:02 »

Hab mir das grad mal durchgelesen...
Zitat
Ich habe mir hier vieles durchgelesen was EGVs betrifft aber meisst ist es ja doch in vielen Punkten sehr spezifisch aquf genau diese eine Person zugeschnitten.
Nee, das was du da vorliegen hast, ist eine 0-8-15 EGV. Gibts in ähnlicher form tausendfach. Da wird gar nix auf dich, oder andere zugeschnitten.
Ziel 'deiner' EGV ist, dich in die beschriebene massnahme zu pressen. (vermute es handelt sich um 'GANZ-ill'?)

Falls du das nicht willst, wäre die argumentation, schriftlich(!) das amt zu bitten, dir zu erklären, warum sie meinen, dass diese massnahme für dich sinnvoll ist. Da dies dir bisher nicht vermittelt werden konnte, du deshalb diese massnahme als unsinnig ansiehst.
Falls du eine vorstellung hast, welche art von weiterbildung für dich sinnvoll, deiner 'reintegration' in den '1.arbeitsmarkt' dienlich ist, such dir einen weiterbildungsträger und schicke der arge deinen vorschlag mit bitte auf schriftliche stellungnahme zu.

Auch diesen tip gibt es aber schon sehr oft, ist (fast) immer das gleiche mit den EGVs.  Wink
Positiv ist, dass in deiner EGV, ausser diesem massnahmemist nichts weiteres gefordert wird, allerdings händelt weitere 'pflichten' dann vermutlich der zwangsmassnahmeträger.  Wink

Zu ortsabwesenheitsklausel und verarschungs'änderungs'klausel findest du ebenfalls schon sehr viel im forum.


« Letzte Änderung: Oktober 24, 2009, 15:20:48 von schwarzrot » Gespeichert

"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht
Staunender


Beiträge: 22


« Antworten #8 am: Oktober 24, 2009, 19:18:12 »

Das mit den Weiterbildungsträger ist ok. Habe mich jetzt mal schlau gemacht.
Sehe da nur ein ganz ganz blödes Problem. Ich arbeite bereits seit Jahren auf 400 Euro Basis und bin sehr sehr glücklich mit meinen Arbeitgeber. Sollte ich eine Weiterbildung machen so wäre die immer Vollzeit. Also würde ich als erstes meinen Job verlieren und zweitens auch nach dieser Weiterbildung wahrscheinlich keinen Vollzeitjob finden.
Habe mich nämlich schon bei fast allen potenziellen Arbeitgebern in der weiteren Umgebung beworben für eine Vollzeitstelle. Leider ohne den Hauch von Erfolg.

Als Ergebnis bleibt also nur :
1. Ich unterschreibe diese EGV nicht und nehme auch nicht an dieser Maßnahme teil. ( Gibt Ärger)
2. Ich unterschreibe die EGV nicht gehe aber erstmal zu dieser Maßnahme und frage mal was die da von mir wollen. (Gibt wohl weniger Ärger)
3. Ich unterschreibe die EGV nicht und schreibe denen das diese Maßnahme für mich keinen Sinn macht. (Habe schon an Bewerbungstraining teilgenommen). Sollen mir eine Weiterbildung vorschlagen in meinen ausgeübten Beruf die auch mit meinen jetzigen 400 Euro Job vereinbar ist. (Das wird auch Ärger geben )
Habe ich das jetzt so ungefähr richtig verstanden Huh??

Im Endeffekt bedeuted das wenn ich nicht alles tue was die wollen gibt das Ärger.
Dabei zahlen diese Drecksäcke fast nur noch die Miete und Nebenkosten für uns. Da mein Mann Teilzeit jobt.

LG D SsF
Gespeichert
Staunender


Beiträge: 22


« Antworten #9 am: Oktober 26, 2009, 22:59:59 »

Hallo ich nochmal ;-)

Hab jetzt noch ein wenig rumgeschmöckert und dieses aussagekräftigen Text gefunden den ich noch auf meine Bedürfnisse angepasst habe.

Sehr geehrte xxxxxxxxx,

die mir per Post am 23.10.2009 zugestellte Eingliederungsvereinbarung vom 20.10.2009 beanstande ich aus folgenden Gründen:

Eine Eingliederungsvereinbarung ist ein öffentlicher Vertrag und ich halte die Art und Weise, wie Sie diese zum Abschluss bringen wollen für sittenwidrig.
Mir eine vorgefertigte Eingliederungsvereinbarung per Post zuzusenden führt an den Grundlagen des Zustandekommens einer Eingliederungsvereinbarung völlig vorbei.
Es ging auch keine Verhandlungsphase voraus.

Mit der eingewebten Verpflichtung an einer Trainingsmaßnahme nach § 16 Abs. 1 (SGBII)  i.V.m. § 1 Satz Nr. 3 (SGBIII) teilnehmen zu müssen, fühle ich mich absolut unter Druck gesetzt.
Ihr Ziel, mich einer Trainingsmaßnahme nach § 16 Abs. 1 (SGBII)  i.V.m. § 1 Satz Nr. 3 (SGBIII) zuzuweisen halte ich für überflüssig, da ich bereits 1 Bewerbungstraining besucht habe und meine Bewerbungs-Bemühungen nachweisbar ausgereift sind.
Diese Trainingsmaßnahme erscheint mir eher für Erwerbslose mit erheblichen Mängeln in ihren Bewerbung –und Arbeitsbemühungen geeignet. Dieses trifft bei mir in keinster Weise zu.
Gerne bin ich bereit an Weiterbildungskurse teilzunehmen die mit meinem jetzigen Arbeitsverhältnis vereinbar sind.

Ich bitte Sie, mir eine neue Eingliederungsvereinbarung zu erstellen, die individuell auf mich abgestimmt wird und mich zur Integration in den 1. Arbeitsmarkt fördert, statt mich in unsinnige Trainingsmaßnahmen zu diktieren.


Mit freundlichen Grüßen                                                                        Anlage:  Original EGV


Sollte ich das so abschicken. Selbstverständlich per Einschreibe.

LG Den Staunenden seine Frau
Gespeichert
hoessi666


Beiträge: 311


« Antworten #10 am: Oktober 27, 2009, 12:14:12 »

Eine Eingliederungsvereinbarung ist ein öffentlicher Vertrag und ich halte die Art und Weise, wie Sie diese zum Abschluss bringen wollen für sittenwidrig.
Mir eine vorgefertigte Eingliederungsvereinbarung per Post zuzusenden führt an den Grundlagen des Zustandekommens einer Eingliederungsvereinbarung völlig vorbei.
Es ging auch keine Verhandlungsphase voraus.


Warum sittenwdrig? Wurden Dir Sanktionen bei Nichtunterzeichnung angedroht? Erst mal ist Zusendung der vorgefertigten EGV ein Antrag an Dich bei dem Du entscheiden kannst, ob Du sofort unterschreibst oder Gegenvorschläge machst...
Die Verhandlungsphase beginnt also jetzt.

Interessanter wäre, ob vor der EGV-Verhandlung ein Profiling mit dem SB oder bei einem Dritten vorgenommen wurde. Diese ist die Grundvoraussetzung für die Erstellung einer individuellen EGV - und dass msollen die sein.

Zitat
Mit der eingewebten Verpflichtung an einer Trainingsmaßnahme nach § 16 Abs. 1 (SGBII)  i.V.m. § 1 Satz Nr. 3 (SGBIII) teilnehmen zu müssen, fühle ich mich absolut unter Druck gesetzt.
Ihr Ziel, mich einer Trainingsmaßnahme nach § 16 Abs. 1 (SGBII)  i.V.m. § 1 Satz Nr. 3 (SGBIII) zuzuweisen halte ich für überflüssig, da ich bereits 1 Bewerbungstraining besucht habe und meine Bewerbungs-Bemühungen nachweisbar ausgereift sind.

Der Druck interessiert die garantiert nicht, da es zulässig ist dir solche Maßnahmen anzubieten.
Wurde die Maßnahme im Flyer entsprechend beschrieben? D.h. Ort der Maßnahme, tägl./wöchentl. Arbeitszeit, Aufwandsentschädigungen, Tätigkeiten, Sinn der Maßnahme (welche Arbeits-Hemnisse sollen bei Dir behoben werden?) etc...?
Wenn es ein Bewerbungstraining ist, und Du vor kurzem schon mal an einem Teil genommen hast, kannst Du damit argumentieren. Schliesslich würde das anzeigen, dass die ARGE dir vorher ein qualitaitv schlechtes Training angeboten hat und man jetzt nachbessern muss. Hier würden dann aufgrund mangelnder Qualitätskontrolle seitens der Arge Steuermittel verschleudert ohne Garantie, dass der jetzige Kurs mehr bringt.
WEnn der letzte B-Kurs schon länger her ist, wird man aber wohl argumentieren, dass die Bewerbungsansprüche auf dem MArkt sich geändert haben...

Zitat
Gerne bin ich bereit an Weiterbildungskurse teilzunehmen die mit meinem jetzigen Arbeitsverhältnis vereinbar sind.
Ok. Vielleicht kannst Du hier einen konkreten Gegenvorschlag machen. Einen PC-Kurs oder so, mit Angabe des Trägers, Kontaktmöglichkeiten und nächstem Eintrittstermin...VHS-Kurse sind glaubeich auch zulässig (google mal), denn die könnten abends stattfinden und würden deinen MiniJob vielleicht nicht behindern.
Grundsätzlich mußt Du wissen, ob eine Fortbildung für dich ok und sinnvoll ist oder der Job wichtiger ist. Im letzteren Fall könntest Du versuchen mit dem Verlust des MiniJobs zu argumentieren. Ob´s was bringt ist die zweite Frage, denn Absicht der Arge ist natürlich keine geringere Zahlung an dich per Nebenjob, sondern der komplette Rausfall aus dem Bezug per Vollzeitbeschäftignung.

Zitat
Ich bitte Sie, mir eine neue Eingliederungsvereinbarung zu erstellen, die individuell auf mich abgestimmt wird und mich zur Integration in den 1. Arbeitsmarkt fördert, statt mich in unsinnige Trainingsmaßnahmen zu diktieren..

Die EGV ist ein Vertrag und wird von beiden Seiten ausgehandelt (sollte zumindest). Darauf beziehst Du dich ja am Anfang ("Es ging keine Verhandlungsphase voraus.").
Wenn Du jetzt keine Verhandlung  willst, und verlangst, dass DIE dir eine bessere EGV zusenden, widersprichst Du dir selbst und machst deine Argumentation löchrig...
Die Beleidigung mit dem "Unsinnig" nimm auf jeden Fall raus, auch wenns stimmen mag. Wie man in den Wald hineinruft...

Zum ortnsanhen Bereich wurden hier schon mehrere Threads erstellt, der soll weg...

Bei den Leistungen des Trägers stehen Deine Verpflichtungen im Krankheitsfall drin, die brauchen da nicht rein - höchstens unter deinen Leistungen/Pflichten. Ob das überhaupt statthaft ist, das in die EGV reinzunehmen weiss ich nicht, gehe aber mal davon aus...

Unklare Punkte in einer EGV/einem Vertrag gibts nicht, alles muss schriftlich zumindest stichpunktartig mit in den Vertrag rein, sonst kann man sich auf nichts beziehen im Streitfall und die Arge legt dann alles zu ihren Gunsten uas.

Das Geld für das Einschreiben kann man sich sparen, falls die ARge nah gelegen ist. Dann gibt man den Gegenvorschlag an der Rezeption ab und läßt sich eine Kopie mit Datum und Unterschrift gegenzeichnen.

Die EGV nicht unterschreiben bringt nix, dann wird das einfach per Verwaltungsakt erlassen...
Gespeichert

"Es ist gefährlich, Recht zu haben, wenn die Regierung Unrecht hat." (Voltaire)

"Ich befürchte, die Stellvertreter Gottes werden die Willfährigkeit der Menschen so lange missbrauchen, bis diese zuletzt doch noch klug werden." (Voltaire)
Eivisskat


Beiträge: 118


« Antworten #11 am: Oktober 27, 2009, 13:20:36 »

Ich hatte diesen Text auch mal genutzt (Dank an ELSE!), darauf entschuldigte sich die SB wg. der Postzusendung "aus Zeitmangel" und die EGV fiel unter den Tisch und wurde nie wieder erwähnt, die eingeflochtene Maßnahme mußte ich nicht antreten.

« Letzte Änderung: Oktober 27, 2009, 13:28:20 von Eivisskat » Gespeichert

http://www.sein.de/gesellschaft/neue-wirtschaft/2009/das-ende-der-arbeit.html

 „Wir müssen der Wandel sein, den wir in der Welt sehen wollen." (Mahatma Gandhi)
Staunender


Beiträge: 22


« Antworten #12 am: November 24, 2009, 21:36:23 »

Hallo ihr
ich bins wieder.
Meine Gegenvorschläge zu der in der EGV genannten Maßnahme wurden komplett ignoriert.
Habe nun meine EGV per Verwaltungsakt bekommen. Die Maßnahme habe ich trotzdem nicht angetreten.
Meine Fragen dazu sind folgende:
Sollte ich Wiederspruch einlegen gegen den Verwaltungsakt und nutzt das überhaupt noch was.
Wie verhalte ich mich nach der sicherlich in kürze kommenden Sanktion. Sollte ich erstmal Wiederspruch dagegen einlegen.
Ich habe gelesen das man aus einen Verwaltungsakt nicht sanktionieren kann, die Ämter das aber trotzdem tun.
bin mir aber irgendwie dahingehend nicht vollkommen sicher.

Vielleicht ist das alles ein wenig übertrieben meinerseits aber ich habe keine Lust mehr mich von diesen Verein drangsalieren zu lassen.
Ausserdem habe ich keine Probleme damit notfalls zum Sozialgericht zu gehen. Aufschiebende Wirkung muß ich jetzt auch nicht dringends beantragen falls die Sanktion da ist. Wir würden erstmal mit der Sanktion zu recht kommen. Mir gehts darum das ich mich nicht einfach meinen Schicksal ergeben will und alles tue was dieser Verein will.

LG den Staunenden seine Frau


Gespeichert
inline


Beiträge: 497


« Antworten #13 am: November 25, 2009, 12:03:47 »

Zitat von: Staunender
Ich habe gelesen das man aus einen Verwaltungsakt nicht sanktionieren kann, die Ämter das aber trotzdem tun.
bin mir aber irgendwie dahingehend nicht vollkommen sicher.

Mag sein, dass manche ARGEN das versuchen, dann würde ich gegen die Sanktion Widerspruch einlegen (nicht gegen den Verwaltungsakt) . Wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird, hat man trotzdem vor Gericht  gute Karten. (man hat dem Vertrag ja nicht zugestimmt, bzw. man hatte ja auch einen Grund es nicht zu tun.)

Man kann sich dazu auch einen Fachanwalt für Sozialrecht nehmen, der sollte sich mit dem SGBII gut auskennen..
Wenn es wegen der Entscheidung bez. der Kohle  eilt, gibt dazu noch eine Möglichkeit Eilantrag oder ähnliches.

 
Gespeichert
hoessi666


Beiträge: 311


« Antworten #14 am: November 26, 2009, 10:54:41 »

Ziemlich besch..eiden die Arge, aber leider kein unübliches Vorgehen...

Ob Du gegen den VA Widerspruch einlegst  ist Ermessenssache. LEider ist die Frage, ob VAs nun Sanktionen nach sich ziehen können nicht eindeutig geklärt...Auch hier im Forum gibt es da durchaus verschiedene Ansichten...

Ich persönlich würde einen Widerspruch einreichen gegen den VA - einfach aus dem Grund um zu zeigen, dass Du diese Bevormundung nicht schweigend hinnimmst.
Bringen wird es wahrscheinlich nichts, da man an deinen Gegnvorschläge ja wohl auch kein Interesse hatte, aber man zeigt zumindest Widerstand, und dass man mit den auferlegten Inhalten nicht einverstanden ist.
Zudem könntest Du argumentieren, dass die Arge ganz offensichtlich keine Verhandlung wollte, wie es eigentlich vorgesehen ist, und man dir einfach die 1.EGV jetzt per VA zugeschickt hat. (ich interpretiere das jetzt einfach mal so, da man auf deine VOrschläge ja gar nicht eingagangen ist, wird´s  wohl die alte EGV von denen, nur mit anderen Datum, sein...). Der Grund wird wahrscheinlich, der Beginn der Maßnahme sein. Dort wollte man dich unbedingt reinpressen, da hätte eine Verhandlung zu lang gedauert.
In dem Widerspruch kannst Du eben mit der Nichtbereitschaft der Arge zur Verhandlung argumentieren, der Vertragsfreiheit in Deutschland  und zu den Inhalten des VA mit den Argeumenten deines Gegenvorschlags.

Bei einer Sanktion muss dir erst eine Anhörung gewährt werden. Ohne Anhörung keine Sanktion (§24 SGB X)!
Meist kommt dazu ein Schrieb, den Du mit deinen Gründen für dein Verhalten wieder zurückschickst. In der Regel sagt die Arge dann: "Keine wichtigen Gründe", ergo Sanktion. Gegen den Bescheid sollte dann Widerspruch eingelegt werden...
Falls die Anhörung mündlich beim SB gemacht wird: UNBEDINGT einen Beistand mitnehmen und mitschreiben lassen!

Ferner kann es nicht schaden, dir einen Anwalt für Sozialrecht zu suchen (möglichst Fachrichtung SGB2/Erwerbslosenrecht).
Eine Beratung kannst Du als Erwebsloser für max. 10 Euro Eigenbeteiligung bekommen, mancher Anwalt erläßt das auch.
Ob das auch für  Bedarfsgemeinschaften mit Einkommen gilt, kann ich nicht sagen, ich schätze einen bestimmten Betrag dürft Ihr nicht erreichen.
Aber als ALG2-Empfänger dürfte das nicht der Fall sein.
Vordrucke für den Antrag auf Beratungshilfe gibts im Netz.

Einfach zum Amtsgericht gehen, Antrag, Einkommensnachweise, Bewillignungsbescheid etc. mitnehmen und man bekommt den Schein dann mit. Den gibst Du dann dem Anwalt deiner Wahl. Beachte: Du bekommst nur einen Beratungsschein pro Thema (1xEGV, 1xSanktionsabwehr etc).
Falls es vor Gericht geht gibt es einen Antrag auf Prozesskostenhilfe. Den erledigt meines Wissens nach immer der Anwalt selbst mit dir...

Erwerbslosen-Inis sind i.d.R.  auch hilfreich.

Übrigens gibt es für Kleinverdiener, Nebenjobber etc., die ALG2 beziehen bestimmte Massnahmen ("Xpand"), die speziell darauf ausgerichtet sind solche Menschen in ihrer Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Über Sinn und Qualität mag man streiten, aber wurde so etwas angeboten?

Offtopic:
Auch solltest Du daran denken einen Überprüfungsantrag für bisherige ALG2-Bescheide zu stellen. Da freut sich die Arge bestimmt auch...
Gespeichert

"Es ist gefährlich, Recht zu haben, wenn die Regierung Unrecht hat." (Voltaire)

"Ich befürchte, die Stellvertreter Gottes werden die Willfährigkeit der Menschen so lange missbrauchen, bis diese zuletzt doch noch klug werden." (Voltaire)
Seiten: [1] 2 3 4   Nach oben
Drucken
Gehe zu: