Eine Eingliederungsvereinbarung ist ein öffentlicher Vertrag und ich halte die Art und Weise, wie Sie diese zum Abschluss bringen wollen für sittenwidrig.
Mir eine vorgefertigte Eingliederungsvereinbarung per Post zuzusenden führt an den Grundlagen des Zustandekommens einer Eingliederungsvereinbarung völlig vorbei.
Es ging auch keine Verhandlungsphase voraus.
Warum sittenwdrig? Wurden Dir Sanktionen bei Nichtunterzeichnung angedroht? Erst mal ist Zusendung der vorgefertigten EGV ein Antrag an Dich bei dem Du entscheiden kannst, ob Du sofort unterschreibst oder Gegenvorschläge machst...
Die Verhandlungsphase beginnt also jetzt.
Interessanter wäre, ob vor der EGV-Verhandlung ein Profiling mit dem SB oder bei einem Dritten vorgenommen wurde. Diese ist die Grundvoraussetzung für die Erstellung einer individuellen EGV - und dass msollen die sein.
Mit der eingewebten Verpflichtung an einer Trainingsmaßnahme nach § 16 Abs. 1 (SGBII) i.V.m. § 1 Satz Nr. 3 (SGBIII) teilnehmen zu müssen, fühle ich mich absolut unter Druck gesetzt.
Ihr Ziel, mich einer Trainingsmaßnahme nach § 16 Abs. 1 (SGBII) i.V.m. § 1 Satz Nr. 3 (SGBIII) zuzuweisen halte ich für überflüssig, da ich bereits 1 Bewerbungstraining besucht habe und meine Bewerbungs-Bemühungen nachweisbar ausgereift sind.
Der Druck interessiert die garantiert nicht, da es zulässig ist dir solche Maßnahmen anzubieten.
Wurde die Maßnahme im Flyer entsprechend beschrieben? D.h. Ort der Maßnahme, tägl./wöchentl. Arbeitszeit, Aufwandsentschädigungen, Tätigkeiten, Sinn der Maßnahme (welche Arbeits-Hemnisse sollen bei Dir behoben werden?) etc...?
Wenn es ein Bewerbungstraining ist, und Du vor kurzem schon mal an einem Teil genommen hast, kannst Du damit argumentieren. Schliesslich würde das anzeigen, dass die ARGE dir vorher ein qualitaitv schlechtes Training angeboten hat und man jetzt nachbessern muss. Hier würden dann aufgrund mangelnder Qualitätskontrolle seitens der Arge Steuermittel verschleudert ohne Garantie, dass der jetzige Kurs mehr bringt.
WEnn der letzte B-Kurs schon länger her ist, wird man aber wohl argumentieren, dass die Bewerbungsansprüche auf dem MArkt sich geändert haben...
Gerne bin ich bereit an Weiterbildungskurse teilzunehmen die mit meinem jetzigen Arbeitsverhältnis vereinbar sind.
Ok. Vielleicht kannst Du hier einen konkreten Gegenvorschlag machen. Einen PC-Kurs oder so, mit Angabe des Trägers, Kontaktmöglichkeiten und nächstem Eintrittstermin...VHS-Kurse sind glaubeich auch zulässig (google mal), denn die könnten abends stattfinden und würden deinen MiniJob vielleicht nicht behindern.
Grundsätzlich mußt Du wissen, ob eine Fortbildung für dich ok und sinnvoll ist oder der Job wichtiger ist. Im letzteren Fall könntest Du versuchen mit dem Verlust des MiniJobs zu argumentieren. Ob´s was bringt ist die zweite Frage, denn Absicht der Arge ist natürlich keine geringere Zahlung an dich per Nebenjob, sondern der komplette Rausfall aus dem Bezug per Vollzeitbeschäftignung.
Ich bitte Sie, mir eine neue Eingliederungsvereinbarung zu erstellen, die individuell auf mich abgestimmt wird und mich zur Integration in den 1. Arbeitsmarkt fördert, statt mich in unsinnige Trainingsmaßnahmen zu diktieren..
Die EGV ist ein Vertrag und wird von beiden Seiten ausgehandelt (sollte zumindest). Darauf beziehst Du dich ja am Anfang ("Es ging keine Verhandlungsphase voraus.").
Wenn Du jetzt keine Verhandlung willst, und verlangst, dass DIE dir eine bessere EGV zusenden, widersprichst Du dir selbst und machst deine Argumentation löchrig...
Die Beleidigung mit dem "Unsinnig" nimm auf jeden Fall raus, auch wenns stimmen mag. Wie man in den Wald hineinruft...
Zum ortnsanhen Bereich wurden hier schon mehrere Threads erstellt, der soll weg...
Bei den Leistungen des Trägers stehen Deine Verpflichtungen im Krankheitsfall drin, die brauchen da nicht rein - höchstens unter deinen Leistungen/Pflichten. Ob das überhaupt statthaft ist, das in die EGV reinzunehmen weiss ich nicht, gehe aber mal davon aus...
Unklare Punkte in einer EGV/einem Vertrag gibts nicht, alles muss schriftlich zumindest stichpunktartig mit in den Vertrag rein, sonst kann man sich auf nichts beziehen im Streitfall und die Arge legt dann alles zu ihren Gunsten uas.
Das Geld für das Einschreiben kann man sich sparen, falls die ARge nah gelegen ist. Dann gibt man den Gegenvorschlag an der Rezeption ab und läßt sich eine Kopie mit Datum und Unterschrift gegenzeichnen.
Die EGV nicht unterschreiben bringt nix, dann wird das einfach per Verwaltungsakt erlassen...