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Autor Thema: Diskussion zu den Hartz-IV-Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht  (Gelesen 27452 mal)
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Codeman


Beiträge: 1498


« Antworten #540 am: Februar 09, 2010, 10:25:35 »

Und ich habe herausgehört das es eine Öffnungsklausel geben muss,die aber mit Bezug auf das heutige Urteil jetzt schon angewendet werden kann von den Betroffenen.
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Wo Unrecht zu Recht wird,wird Widerstand zur Pflicht - Berthold Brecht
Codeman


Beiträge: 1498


« Antworten #541 am: Februar 09, 2010, 10:37:48 »

Jap,

die Öffnungsklausel gibt es

"Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die
Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder
betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung
eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in
Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen. Die Vorschriften bleiben bis
zur Neuregelung, die der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 zu
treffen hat, weiter anwendbar. Der Gesetzgeber hat bei der Neuregelung
auch einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines
unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs für
die nach § 7 SGB II Leistungsberechtigten vorzusehen, der bisher nicht
von den Leistungen nach §§ 20 ff. SGB II erfasst wird, zur
Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums jedoch zwingend
zu decken ist. Bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber wird
angeordnet, dass dieser Anspruch nach Maßgabe der Urteilsgründe
unmittelbar aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG zu
Lasten des Bundes geltend gemacht werden kann."


http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-005.html
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Wo Unrecht zu Recht wird,wird Widerstand zur Pflicht - Berthold Brecht
Borsti


Beiträge: 7


« Antworten #542 am: Februar 09, 2010, 10:46:28 »

Jap,

die Öffnungsklausel gibt es


Ich glaube ich werde mal Windeln beantragen für die beiden zwerge mal sehen ob man dafür extra nochmal klagen muss.  rolleyes
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Ratrace


Beiträge: 1556



« Antworten #543 am: Februar 09, 2010, 10:49:34 »

Ich möchte nur etwas vorwegnehmen: Ich höre gerade aus der Phönixdiskussion heraus, daß die Propaganda, gerade betrieben von Hilmar Schneider, Direktor des Bereiches für den Arbeitsmarkt des radikal auf neoliberaler Linie befindlichen  ">Institutes zur Zukunft der Arbeit<" (man klicke auf den Link und lese sich die Positionen dieses Scheißvereins, dessen Präsident der veruteilte Verbrecher und Steuerhinterzieher im großen Stil Klaus Zumwinkel ist, auf Wikipedia mal durch) sich nun darauf stützen wird, daß das Bundesverfassungsgericht gesagt hat, die Höhe des Regelsatzes sei "nicht evident zu niedrig". Diese Aussage des Gerichtes beschreibt aber lediglich zwei Dinge:

1.: Man kann ohne eine transparente Neuberechnung nicht einfach mal so schätzen, wie hoch genau der Regelsatz sein muß. Genau dieser Fehler ist in der Vergangenheit ja gemacht worden, deshalb mußte das BVerfG ja erst einschreiten.
2.: Das BVerfG ist nicht für die Neuberechnung oder gar die Festlegung der Höhe des Regelsatzes zuständig. Die Neuberechnung muß bis Ende 2010 die Politik, also der Gesetzgeber, machen.

Aber die Neoliberalen stellen diese völlig einfache Aussage des BVerfG zum eigenen Zuständigkeitsbereich und zu banalen mathematischen Gegebenheiten bereits jetzt so dar, daß die Höhe des Regelsatzes ok sei, man nur irgendwie darstellen müsse, wie man auf diese Summe kommt.

Dazu kann man nur sagen: Ich will echt mal sehen, wie der Gesetzgeber ein transparentes Berechnungsverfahren ansetzen will, was zur jetzigen Regelsatzhöhe schlüssig und faktenorientiert, wie vom BVerfG gefordert und festgelegt, führen wird. Außerdem, so habe ich das bei der Urteilssprechung herausgehört, wird das BVerfG in loser Folge über die Berechnungsmethode wachen. Letztere Aussage mache ich aber unter Vorbehalt, weil ich mir diesbezüglich nicht wirklich sicher bin. Ich war zugegebenermaßen recht aufgewühlt.

Lange Rede, kurzer Sinn: Der Regelsatz für Erwachsene wird sich sicherlich erhöhen, aber generell bleibt zu sagen: Cool bleiben und abwarten. Bei den gestiegenen Lebenshaltungskosten wird der Gestzgeber niemals transparent vorrechnen können, wie man auf 359 € kommt. Alleine die gestiegenen Stromkosten dürften den Pauschalbetrag, der bislang zugrunde gelegt wird, locker übersteigen.

So, es wird Zeit, daß Thomas aus Karlsruhe wiederkommt und sagt, was Sache ist bzw. wie er das Urteil interpretiert... der saß übrigens sehr nahe an Zensursulas Seite. Bei seiner Statur hätte er doch mal nach rechts eine Fliege erschlagen können...  Grin

Und noch etwas muß ich einfach mal sagen: Alles ist exakt so gekommen, wie Thomas es vorausgesagt hat. Deshalb kann ich nur empfehlen, sich in Zukunft absolut NULL auf das, was aus den gekauften Mainstreammedien quillt, zu verlassen. Sollen sich ins Knie ficken, ARD, ZDF und wie sie alle heißen.
« Letzte Änderung: Februar 09, 2010, 12:36:18 von Ratrace » Gespeichert

The more I see of the moneyed classes, the more I understand the guillotine.

George Bernard Shaw
Aloysius


Beiträge: 1067



« Antworten #544 am: Februar 09, 2010, 11:00:32 »

Schöner erster Artikel zum Thema:

http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/hartz-iv-bezuege-verfassungswidrig/
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schwarzrot


Beiträge: 1248



« Antworten #545 am: Februar 09, 2010, 11:01:49 »

Zitat
Borsti:
Ich glaube ich werde mal Windeln beantragen für die beiden zwerge mal sehen ob man dafür extra nochmal klagen muss.
Mach dat! Denk dran, je mehr die sich mit windeln beschäftigen müssen, desto weniger zeit haben die für 'sanktionen'!  Wink
« Letzte Änderung: Februar 09, 2010, 11:05:21 von schwarzrot » Gespeichert

"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht
Codeman


Beiträge: 1498


« Antworten #546 am: Februar 09, 2010, 11:03:05 »

phoenix sagte ebend auch da die regelsätze von anfang an zu niedrig waren,das es jetzt möglich sei rückwirkend geld einzuklagen.

gut das ich meine ü-anträge vorher gestellt habe.der typ vom paritätischen verband ist wahrlich sehr gescheit
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Wo Unrecht zu Recht wird,wird Widerstand zur Pflicht - Berthold Brecht
Spaetzchen


Beiträge: 35



« Antworten #547 am: Februar 09, 2010, 11:13:58 »

Gugucks :-)

*freuhüpf* - jetzt frag ich mich natürlich, wie man diese Öffnungsklausel anwendet. Ich hab meinem Anwalt gleich aufm AB gesprochen, damit er sich schnellstmöglich meldet (weil ich hab ja gerade nen schwebendes Verfahren beim LSG BB), denn ich glaube, die könnten wir gleich bei meiner Klage mit anwenden. Das wär doch was.

Ich werde weiter berichten, Hoffnung geb ich jetzt  nicht auf.

Danke an Thomas & Co.

LG,
Katharina
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arm+alt


Beiträge: 81


« Antworten #548 am: Februar 09, 2010, 11:16:37 »

Das der Regelsatz zu niedrig ist wissen wir ja alle - das wissen auch "die". Das sieht auch jeder einigermassen nicht vollverdummte Mensch, daß 359 EUR nicht reichen.

Das Problem ist doch eher, das oft nicht mal das voll ausbezahlt wird. Sanktion hier, Sanktion da, einfach mal vergessen zu überweisen, hier fehlt noch ein Papierchen, da ne Freigabe... (can be contniued)
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mousekiller


Beiträge: 394



« Antworten #549 am: Februar 09, 2010, 11:28:42 »

So, es wird Zeit, daß Thomas aus Karlsruhe wiederkommt und sagt, was Sache ist bzw. wie er das Urteil interpretiert... der saß übrigens sehr nahe an Zensursulas Seite. Bei seiner Statur hätte er doch mal nach rechts eine Fliege erschlagen können...  Grin

Och nä, bloß nicht. Dann hätte er ja wischen müssen Grin

Ich sage nur eins: herzlichen Glückwunsch! Ich geh dann mal meine Finger richten, hab ja seit gestern abend alle zehn Daumen fast zerquetscht...
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Wer alles gesagt hat, sollte den Mund halten und zuhören.
dejavu


Beiträge: 24



« Antworten #550 am: Februar 09, 2010, 11:55:34 »

Bundesverfassungsgericht:
Zitat
Die in den Ausgangsverfahren geltenden Regelleistungen von 345, 311
und 207 Euro können zur Sicherstellung eines menschenwürdigen
Existenzminimums nicht als evident unzureichend angesehen werden.

Das heißt, etwas überspitzt formuliert: Die Verursacher dieser Regelsätze werden vom Vorwurf des wissentlichen, vorsätzlichen Verstoßes gegen das Grundgesetz freigesprochen.
Viel mehr aber auch nicht.
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Alan Smithee


Beiträge: 360



« Antworten #551 am: Februar 09, 2010, 11:55:58 »

Auch von mir an Thomas: herzlichen Glückwunsch und vielen, vielen Dank für deinen jahrelangen Kampf, der im Endeffekt ja uns allen zugute kommt. Ich freue mich wie ein Schnitzel, dass die für ihre verfassungswidrige Politik endlich einen Rüffel erhalten haben! Cheesy

Das ist schonmal ein bedeutender Anfang in die richtige Richtung.

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marvin_gate-way


Beiträge: 227



« Antworten #552 am: Februar 09, 2010, 12:11:05 »

Ich will ja eure Jubelfeier nicht stören, allerdings kommen mir bei der Presseerklärung des BVerfG doch einige Zweifel.
Rückwirkend wird es, soweit ich das verstanden habe, aber wohl nichts geben.

Zitat aus der Presseerklärung:
Zitat
Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG verpflichtet den
Gesetzgeber nicht dazu, die Leistungen rückwirkend neu festzusetzen.
Sollte der Gesetzgeber allerdings seiner Pflicht zur Neuregelung bis zum
31. Dezember 2010 nicht nachgekommen sein, wäre ein pflichtwidrig später
erlassenes Gesetz schon zum 1. Januar 2011 in Geltung zu setzen.

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Das letzte Fahrzeug, das Du benutzt, ist immer ein Kombi!
Codeman


Beiträge: 1498


« Antworten #553 am: Februar 09, 2010, 12:33:06 »

Ja das steht dann wohl fest - rückwirkend wird es wohl nichts geben.
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Wo Unrecht zu Recht wird,wird Widerstand zur Pflicht - Berthold Brecht
Pinnswin


Beiträge: 2808



WWW
« Antworten #554 am: Februar 09, 2010, 12:35:43 »

Danke @ Thomas & Co.

... nun wart ich, als ewige Pessimistin,
nur noch mal ab,
watt die üblichen Verdächtigen da
grad wieder am Grundgesetz
rum-zu-doktern haben unk-unk
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