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Autor Thema: Gehaltsklage wie vorgehen?  (Gelesen 1437 mal)
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Tante Maria


Beiträge: 378



« am: November 03, 2009, 18:13:29 »

Hallo ,habe im der 1 .instanz vorm Arbeitsgericht mein Urteil gewonnen,das meine Arbeitsverhältniss fortbesteht ,und mein Arbeitgeber (kotz )Call-center ,mir ein Zeugniss ausstellen soll gewonnen.Mein Rechtsanwalt hat den Arbeitgeber angeschrieben ,das er mein Gehalt weiterzahlen soll,auch wenn er meine Arbeitskraft nicht annimmt.Bis jetzt ,hat mein arbeitgeber nicht reagiert.Mein Anwalt meint ,wenn der Arbeitgeber ,das Gehalt nicht zahlt ,können wir keine lohnklage einreichen ,da das Gericht ,so soll es angeblich in Hamburg sein (kosten sparen möchte),und ich dafür keine Prozesskostenhilfe bekomme ,da die Gerichte erst die nächste instanz abwarten ,wie das Urteil bei das Landesarbeitsgericht ausgeht.Ich möchte .aber nicht noch länger als 6 Monate warten ,bis ich den Termin vorm Landesarbeitsgericht bekomme ,und wie es ausgeht. Er hätte auch kein Urteil das er den lohn vollstrecken kann .Ich könnte dann, nur privat die Klage bezahlen.
Ich weiss  nicht was ich machen soll.Ich bin total verunsichert.Wer hat gleiche Erfahrungen gemacht?Stimmt  das,das es so in Hamburg ist?Dann ,sind ja ,nur die Arbeitgeber geschütz,und nicht der Arbeitnehmer.Ich hab dann ja ,garnichts von den Urteil Sad.Kennt jemand einen guten Anwalt ,sozial eingestellt ist ,und nicht auf Geld auf ist?Der die vorgehens Weise genau kennt?
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Wilddieb Stuelpner


Beiträge: 8918


« Antworten #1 am: November 03, 2009, 19:46:21 »

Dein Anwalt ist nicht vertrauenswürdig. Eine laufende Kündigungsschutzklage, wo der AG in Berufung gegangen ist, schafft nicht zwangsläufig eine Abwartepflicht der Lohnverzugsklage bis zum Urteilsspruch des Landesarbeitsgerichts zur Kündigung, um dann erst die Lohnverzugsklage einzureichen.. Das ist Unfug. Man ist an Einreichungsfristen mit seinen Klagen gebunden. Solche Fristen sind z.B. die sogenannten Verjährungs- und Ausschlußfristen aus Arbeits- und/oder Tarifverträgen. Wenn Du diese Fristen überschreitest, war's das mit den verzinslichen Verzugslohnansprüchen. Diese Verjährungs- und Ausschlußfristen beginnen ab dem Tag der ausgesprochenen Kündigung zu laufen und nicht erst ab dem Urteilsspruch durch das Landesarbeitsgericht.

Man kann durchaus beiden Klagen parallel verfolgen - Kündigungsschutzklage und Lohnverzugsklage. Bei mir war die Situation genauso und ich habe beide Klagen zugleich laufen lassen.

Wenn Du die Kündigungsschutzklage gewonnen hast, dann muß in diesem Urteil auch geregelt sein, ab wann Du die Arbeit beim alten AG fortsetzen kannst und ab wann er verpflichtet wird, den ausstehenden Lohn mit 5% Verzugszinden und Basiszins der Europäischen Zentralbank nachzuzahlen hat. Diese detaillierte Lohnaufstellung hat Dein Anwalt an den AG und ans Gericht einzureichen. Ein Urteil zur  Lohnverzugsklage brauchst Du, um einen Rechtstitel in der Hand zu haben, mit dem Du dem AG seine Geschäftskonten sperren und vollstrecken kannst. Die Geschäftskonten findest Du immer auf den offiziellen Firmenbögen meist unten in der Fußzeile.

Hast Du das Kündigungsschutzverfahren nur teilweise gewonnen, dann ist ein Vergleich mit gerichtlich vereinbarter Lohnabfindung die Folge. Einen gesetzlichen Anspruch auf Lohnabfindung gibt es nicht. den muß man sich immer durch ein Rechtsverfahren erstreiten.

Es geht auch noch anders ohne Rechtsverfahren bei Massenentlassungen und vorhandenem Betriebsrat:

Der AG beweist dem Betriebsrat den eingeschränkten Geschäftsbetrieb und die Notwendigkeit, wer nach einer zu treffenden Sozialauswahl entlassen wird. Er legt dem Betriebsrat einen Sozialplan vor, indem die Lohnabfindungen geregelt sind.

Es liegt wohl eher daran, daß Dein Anwalt zu gierig ist und noch mehr an Honorar will als nur auf der Grundlage der Beratungs- und Prozeßkostenhilfe oder er hat keine Anwaltszulassung vor Gerichten in anderen Ortschaften aufzutreten.

Ist wie bei den Ärzten und gesetzlich Krankenversicherten. Ärzte und Anwälte stehen jeweils in ihren Branchen untereinander in unbarmherziger Konkurrenz bis zum eigenen Untergang. Also ist man auf eine zahlungskräftige Kundschaft angewiesen. Denen bietet man Luxus-Dienstleistungen, wenn man privat diese Ärzte oder Anwälte schmiert - ganz nach CDU- oder FDP-Art. Arbeitslose und sozial Hilfebedürftige können nicht als Privatkunden schmieren, also bekommen sie auch nur ein Billigstrecht und müssen sich damit abfinden. So läuft das nunmal in dieser BRD.

Durch den Gesetzgeber subventionierte Erstberatung und Prozeßkostenhilfe enspringt aus dem bisherigen Armenrecht und das bietet nicht viel Wahlmöglichkeiten und erst recht wenig, wenn man an den falschen Anwalt gerät. Anwälte wählen nunmal CDU und FDP.  Privatwirtschaft ist stinkender Müllhaufen. Halbwegs vernünftige Hilfe kann man auch nur begrenzt vom gewerkschaftlichem Rechtsschutz erwarten, wenn man vor Entstehen des Rechtsstreits mindestens 3 Monate zahlendes Gewerkschaftsmitglied war. In laufenden Verfahren greifen die nicht helfend ein. Genauso wird das bei privaten Rechtsschutz in Richtung Berufs-, Arbeits- und Sozialrecht gehandhabt. Überall mindest 3 Monate Wartefrist und abzuspulende Mitgliedschaft.

Ich persönlich habe nach meinen gesammelten Erfahrungen jegliches Vertrauen in bundesdeutsches Rechtswesen verloren. Hast Du einen gut gefüllten Geldbeutel, ist alles durchsetzbar. Bist Du beschissen arm dran, balbiert man Dich über die Ohren.

Wenn Dein Anwalt bei der Lohnverzugsklage nicht mitziehen will, wende Dich an die zuständige Rechtsanwaltskammer und laß von ihr innerhalb der noch verbleibenden Klageeinreichungsfrist Deine Rechtslage und die Erfolgsaussichten für eine Lohnverzugsklage einschätzen. Sagen die als "Schiedsstelle" njet, war's das. Aus und Feierabend. An windige Rechtsanwälte sich dann weiter mit diesem Anliegen zu wenden, davon sollte man dann die Finger lassen.

Das ist vergleichbar wie mit der Kreditvergabe, wenn seriöse Banken Dir keine Kredite gewähren wollen, dann sollte man sich auch nicht an Kredithaie oder die Citibank wenden, die die Kreditsuchenden zusätzlich abzockt. Genauso ist das im bundesdeutschen Rechtswesen.
« Letzte Änderung: November 03, 2009, 20:06:01 von Wilddieb Stuelpner » Gespeichert
Tante Maria


Beiträge: 378



« Antworten #2 am: November 03, 2009, 23:18:52 »

Hallo Wilddieb Stuelpner,vielen dank für deine schnelle Antwort.Ich habe schon ,die ganze Zeit ganz komische Gefühl ,das der Rechtsanwalt sich die Taschen noch etwas voll stopfen möchte.Das Problem ist ,das ich füer diesen Rechtsanwalt Prozesskostenhilfe erhalten habe(auch jetzt für das Landesarbeitsgericht).Ich würde  am liebsten  den das Mandant entziehen.Ich hatte heute selber das Landesarbeitsgericht angerufen.Die meinten ,das ich selber die Klage einreichen kann ,da kein Anwaltszwang besteht für die Lohnklage.Sagten was von Rechtspfleger.Hast du ,damit schon Erfahrung gemacht?Im Urteil steht ,das der Beklagte verurteilet wird ,der klägerin(ich )weiter ,als Call-center Agent weiterzubeschäftigen,und ein Zwischenzeugniss zu erteilen,und das die Berufung zulässig ist ,und den Rechtsschreits der Beklagte zu tragen hat (arbeitgeber).Leider stehts nichts im Urteil darin,ab wann ich wieder bei mein Arbeitgeber hätte weiter arbeiten sollen,auch nicht ab wann , der Arbeitgeber verpflichtet ist mein Gehalt weiter zu zahlen.
Hole ich mir jetzt Das Urteil  ,wenn möglich ist vom Gericht persönlich.(Hatte schon gegoolglet ,wo drin stand ist ,das man da kein Anwalt braucht ,um die Lohn einzuklagen.?Werde auch gleich morgen die  Rechtsanwaltkammer anrufen. Den Rechtsanwalt habe ,ich privat von einen Juristen(pschopat )hat sich erst jetzt rausgestellt. Der Rechtsanwalt ,macht laufend Fortbildungen.Ich frage mich nur für wen?Wo bekomme ,ich dann Rechtsanwälte ,die keine Halsabschneider sind?Ich verliere auch immer mehr das Vertrauen ,in unseren Rechtsstaat.Wie war´s dann ,bei dir ?Hättest ,du ein Urteil ,wo es alles konkret drin stand (Reglung der Lohnfortzahlung,und dier Weiterbeschäftigung).Ich bin wirklich froh ,das es diese Forum geht.Gruß Tante Maria
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Wilddieb Stuelpner


Beiträge: 8918


« Antworten #3 am: November 04, 2009, 01:13:59 »

Ich habe vom bundesdeutschen Rechtswesen den Kanal gestrichen voll. Da geht es nicht um die Einhaltung von Rechtsnormen und vorschriften, sondern nur um das Interesse der Anwälte und Richter wie man im Laufe der Zeit, von Gerichtsitzung zu Gerichtssitzung den Streitwert in die Höhe treiben kann, weil sich davon die Höhe der Honorare und Gebühren ableiten. Je länger ein Verfahren sich über mehrere  Sitzungen hinzieht und damit durch auflaufende Forderungszinsen verteuert, desto besser für Honorare dieser Winkeladvokaten.

Gesundheit und Recht ist ein Geschäft in diesem Land und beides muß man sich als Versicherter, Patient und klagender Bürger leisten können, andernfalls man am ausgestreckten Arm der Justiz vergammelt. Es gibt in beiden Branchen - dem Gesundheitswesen und der Justiz kein Mindestmaß an Anstand, Ehrlichkeit und Ethik mehr - ist alles nur Kommerz. Die Einhaltung des Rechts ist völlig egal. Es läßt sich alles irgendwie in alle Himmelsrichtungen beliebig auslegen und kommentieren, sofern man mit goldenem Handchlag gut zahlt.

Ich habe das Rechtsdrama mit Kündigungsschutzklage, Gehaltsverzugsklage, Vollstreckung bis zum Chemnitzer LAG (Landesarbeitsgericht) durch gehabt, bei einer verschleppten Verfahrensdauer von 6 Jahren und 6 vorliegenden Ordnern, gefüllt voller Schriftverkehr. Das geht auf die Nerven, zumal in der Zeit einem die Zeit davon läuft mit dem Erhalt von Alg. Damals gab es bei mir fürs Alg eine längere Laufzeit als heute und nach 3 Jahren, also bei laufenden Verfahren wars zu Ende mit Alg und Alhi konnte ich nicht beantragen, weil meine Ersparnisse über der Schonvermögensgrenze lagen.

Am Ende haben sich die Anwälte und Richter so abgesprochen, daß man die Verfahren nur so lange am Laufen hält wie es ihren Vorstellungen von steigenden Honoraren und Gebühren entspricht. Ich hatte bereits aus der Gehaltsverzugsklage nach einer Wartedauer von 3 Jahren ein Urteil und leitete über den DGB Rechtsschutz die Vollstreckung der Geschäftskonten meines AG ein. Da ging er jeweils in Berufung bei der Kündigungsschutzklage und bei der Gehaltsverzugsklage. Wieder ein Jahr Wartezeit beim LAG. Unter anderem verschleppte man mehrfach angesetzte Sitzungstermine wechselseitig durch Krankheit, Urlaub, Lehrgänge, anderweitige Termine und Abkömmlichkeiten der Richter und Anwälte. Das ging solange, bis der verklagte AG seine Firma in aller Ruhe ausgeschlachtet hatte und die Firmensubstanz an Ehefrau, eigener Familie, Unternehmerfreunde und Strohmänner aufteilte und anschließend klammheimlich, ohne die Anwälte und Arbeitsgerichte zu informieren, das Insolvenzverfahren einleitete.

Neben mir klagten noch weitere 15 gekündigte AN und da war das Hinarbeiten auf die Insolvenz der günstigste Weg für meinen AG, um sich der Verantwortung zu entziehen. Wenn man seine Firma in der beschriebenen Weise ausschlachtet, dann bleibt keine Insolvenzmasse mehr groß und eine Vollstreckung der Firmenkonten geht ins Leere. Diese Forderungen kann man auch nicht auf die neuen Nachfolgefirmen übertragen, die mein findiger AG aufmachte. So läuft nun mal das Unternehmerrecht. Beim Insolvenzrecht sieht's noch bescheidener aus, sein Recht durchzusetzen. Ein Insolvenzverwalter ist wie ein Bestatter, dem der Erhalt oder der Ausverkauf der Firma egal ist. Er wird nicht nach Erfolg der erhaltenen Arbeitsplätze bezahlt, sondern macht schon im voraus seinen Vertrag mit dem alten Firmeneigentümer, was für ihn aus der Insolvenzmasse zufallen muß. Dagegen wird er jede Menge Rechnungen lege, um seinen Schnitt zu machen.

So laufen die Deals im Unternehmensrecht und damit verkoppelten Arbeitsrecht.

Als nunmehr Langzeitarbeitsloser mit diesen Lebenserfahrungen im Gepäck, rate ich Dir grundsätzlich davon ab, sowohl im Arbeits- wie im Sozialrecht auf anwaltliche Hilfe zu verzichten und sich selbst zu vertreten. Es gibt soviel juristische Fallen und Fettnäpfchen, in die man unversehens hineintappt und vorher nicht kennt. Der Richter schützt Dich nicht davor, gibt Dir keine Hilfestellung und Ratschläge im Verfahren. Neben der Lösung der eigentlichen Rechtsprobleme, mußt Du noch die Prozeduren der Verfahrens- und Prozeßordnungen beherrschen und dort liegen weitere Eier. Das beherrscht man als Rechtslaie nicht. Nicht umsonst braucht ein Jurist bis zu seinen beiden Staatsexamen mindest 7 Jahre Hochschul- oder universitäre Fachausbildung. Logisch, daß ein Rechtslaie das alles nicht packt.

Stellt sich die Frage wie man von einem Anwalt, der einen bisher schlecht betreuut, beraten und vertreten hat, zu einen neuen, besseren Anwalt kommt, wie so ein Wechsel vorzunehmen ist und welche zusätzlichen Kosten für den Kläger damit verbunden sind. Beide Anwälte wollen dann ihre Honorare sehen und das nicht zu knapp. Es besteht auch die Gefahr, daß der bisherige Anwalt seine Verfahrensunterlagen zu Deinem Fall nicht an den nachfolgenden Anwalt freiwillig rausrückt oder Umsatzausfall von Dir fordert.

Ob der Link von der Arbeitsloseninitiative Tacheles was taugt, weiß ich nicht: http://www.my-sozialberatung.de/adressen

Tacheles Adressverzeichnis

Hier finden Sie Rechtsanwälte, Beratungsstellen, Erwerbslosen- und Sozialinitiativen, die Beratung und Unterstützung zum Arbeitslosen- und Sozialhilferecht mit den Schwerpunkten Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Arbeitslosenrecht nach dem SGB III oder allgemeine Existenzsicherung anbieten.

Ebenfalls finden Sie hier Organisationen oder Personen, die Ihnen beim Gang zur Behörde Beistand und Schutz als Ämterbegleitung anbieten.

Einen neutralen "Anwalts-TÜV" kenne ich nicht.

MDR, Sendung "hier ab vier", Rubrik "Alles rechtens": Arger mit dem Anwalt

MDR, Sendung "Ein Fall für Escher": Ärger mit dem Anwalt

Bei den angegebenen Adressen, z.B. Verbraucherzentrale, Rechtsanwaltskammer usw. suche die passenden und zuständigen aus Deiner Nähe heraus.

Auch hier kannst Du nach geeigneten Anwälten fragen:

Adressen:

BDF Bund deutscher Fachanwälte
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Tel.: (06071) 823 781
Fax: (06071) 23 295
http://www.fachanwalt-hotline.de/ oder

Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.
Littenstraße 11
10179 Berlin, Deutschland
Tel.: 49 (30) 72 61 52 – 0
Fax: 49 (30) 72 61 52 – 1 90
http://anwaltverein.de/
 
Willst Du den bisherigen Anwalt für entstandenen Schaden zur Verantwortung ziehen, kostet es nochmals kräftig. Dann mußt Du einen Anwalt finden, der mutig genug ist, gegen seinen Zunftgenossen rechtlich vorzugehen. Du kennst ja den Spruch, daß eine Krähe der anderen keine Auge aushackt. Auch das hatte ich durch als ich meinem Rechtssekretär vom DGB Rechtsschutz Verfahrens- und Terminfehler unter die Nase rieb. Der schnappte ein und kein weiterer Anwalt aus der Kanzlei des DGB Rechtsschutzes war bereit, das Mandat zu übernehmen oder fortzusetzen. Im Corpsgeist stellten sie sich vor ihren Kollegen und legten alle das Mandat nieder, obwohl sie für den Ersatzfall sich vertraglich verpflichtet hatten, mich rechtlich weiter zu betreuen. Gemachte Fehler zugeben und den Schaden wiedergutmachen - kommt überhaupt nicht in Frage.

Da stehste hilflos und allein da wie Pik Sieben in der Sonne. Wenn Dein Anwalt das Mandat niederlegt, heißt das im Klartext - der Rechtsschutz ist gekündigt und alle weiter entstehenden Verfahrenskosten hast Du privat aus Deinen Ersparnissen zu bezahlen. Das Du unter solchen Bedingungen bei einem laufenden Verfahren als Rechtslaie Schiffbruch erleiden mußt, liegt auf der Hand. Auch auf so eine Tour kann man einem rechtssuchenden Bürger das Recht nehmen, weil er die Durchsetzung des Rechts sich finanziell einfach nicht leisten kann. Also stimmt der Spruch nicht: "Recht haben und Recht bekommen, ist zweierlei!". Nee man muß sich Recht auch finanziell leisten können, um es durchsetzen zu können. Bundesdeutsches Recht ist sehr käuflich. Das bundesdeutsche Rechtssystem ist faulich.

Es gibt mehrere Berufsgruppen, die man am besten nur von weitem zu sehen bekommt oder lieber gehen als kommen sieht.

Das sind Ärzte, Anwälte, Banker, Versicherungsvertreter und Drücker. Die fallen mir auf die Schnelle ein.   
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Wilddieb Stuelpner


Beiträge: 8918


« Antworten #4 am: November 04, 2009, 01:26:33 »

... Hole ich mir jetzt Das Urteil  ,wenn möglich ist vom Gericht persönlich.(Hatte schon gegoolglet ,wo drin stand ist ,das man da kein Anwalt braucht ,um die Lohn einzuklagen.?...

Wie so was abläuft, müßtest Du schon kennen. Ist wie beim ArbG (Arbeitsgericht). Beide Streitparteien bekommen das Urteil und das Verfahrensprotokoll per Zustellungsurkunde auf dem Postweg zugestellt. diese Dokumente muß man nicht abholen.
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Tante Maria


Beiträge: 378



« Antworten #5 am: November 04, 2009, 21:09:25 »

Hallo Wilddieb,nachdem ich gestern dein Beitrag gelesen habe,lagen bei mir die Nerven blank.Ich kann und will nicht verstehen wie Rechtsanwälte und Richter in unseren System so agieren können X(6.Jahre sind eine verdammt lange Zeit.  Wie steht man das durch?.Richtig die haben jedenliche Moral und Ethik verloren ,den gehts nur ums Geld.Anfragen bei der Rechtsanwaltskammer kann man nur schriftlich machen.Ich saß 8 stunden ,hier wie auf heissen kohlen(Wartete auf Rückruf des Arbeitsgerichtes).Gott sein dank ,kann ich die Lohnklage erheben.(Ich kann den Antrag beim Gericht selber stellen,die Rechtspflegerin hilft mir bei der Formulierung des Antrags) :)Hoffe ,dann das mein Arbeitgeber verdonnert wird die ausstehnende Gehälter zu zahlen. worauf muß ich den achten wenn ich den antrag stelle?Sicherlich auch,das die Verzugzinsen mitberechnet wird? Ich bin sehr enttäuscht ,das mir der Rechtsanwalt gesagt hat er könnte mein Lohn nicht einklagen ,weil der keine Prozesskostenhilfe erhalten würde,und Hamburg erst einmal das Urteil beim Landesarbeitsgericht abwarten müsste (wegen sparmaßnahmen).Sogar die Beamtin ,des Gerichts meinte das es Unfug wäre.Was mir sorgen bereitet ,ist wie er wohl gegen die Berufung vom Arbeitgeber vorgehen wird?Ich glaube ich sollte mal mit den Klartext reden (auf die Sachliche Art).Er wird sich wundern ,wenn er hört das ich die lohnklage selber getätig habe.Wie ist es ,wenn er dann von sich das Mandat ablegt?Die Prozesskostenhilfe ,habe ich schließlich für ihn erhalten (Instanz Landesarbeitsgericht).Den richtigen Anwalt zu finden der noch ehrilch ist ,ist sehr schwer.Die wollen erst einmal Geld haben.Blöde Frage was passiert ,wenn ich die Phk mit 15 €  in monat nicht mehr bezahle?Schickt mir dann die Jusitzkasse ,den Gerichtvollziehr ins Haus?
Der Anwalt hat ja wohl ,schon sei Geld erhalten ,oder kann ich ihn so abstrafen?
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Sir Vival


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« Antworten #6 am: Februar 19, 2010, 10:40:37 »

Hallo, ist zwar schon länger her.
Aber wenn du in der KüSchuKla gewonnen hast und festgestellt wurde, dass dein Arbeitsverhältnis fortbesteht, bzw. bis zu einer evtl. Kündigungsfrist fortbesteht, dann ist es doch Bestandteil des Urteils, dass der AG den Lohn/Gehalt weiterzahlen MUSS!!!

So, und wenn er das nicht tut (auch das Zeugnis), dann muss der Anwalt "nett" einen Brief schreiben, bzw. 2 Briefe (Einklagung der Lohnfortzahlung UND Einklagung des Zeugnisses). Bestandteil des Falles KüSchuKla, aber in weiteren Verfahren fortgesetzt. Denn das Urteil kann normal niemand anfechten. Naja...geht schon, aber erfolglos.
So war´s bei mir. Gehalt UND Zeugnis wurde in einem 2. und 3. Verfahren eingeklagt, weil dieser Scheisstyp sich einfach über das Urteil weggesetzt hat und dachte, er könne das durch seine archaische preussische Gutsherrenart von ihm abprallen lassen. Es wurde dann doch alles zu meinen Gunsten geregelt.
Dass ich aber diese beiden (Einklage-) Verfahren zahlen musste und nicht meine Rechtschutzversicherung, ist eine andere Sauerei. Die Rechtschutzvers. zahlt nämlich nur das 1. Verfahren der KüSchuKla und dann hatte ich Selbstbeteiligung von je 150 Euro. Obwohl es Bestandteil des Gesamtfalles war.
Pervers, oder?
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Der eine ist tot, der andere hat auch nimmer lang´
Tante Maria


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« Antworten #7 am: Februar 23, 2010, 16:49:24 »

Hallo Sir Vival,ich hab nächste woche den termin vorm Landesarbeitsgericht 2 Instanz .Hoffe das es gut ausgeht ,und mein Rechtsanwalt viel bei der Abfindung rausholen kann??Gehaltsklage ist schon eingericht.Die  Berufung vorm Arbeitsgericht wegen der Lohnklage lehnte das Arbeitsgericht ab.Was  ich aber nicht verstehe ist :Ich bekomme heute ein Schreiben von meinen Rechtsanwalt das der Beklagte (Mein kack AG) um fristverlängerung zu bitten einen schriftsatz aufzusetzen.Heißt das das der AG obwohl ,der Richter die Berufung abgelehnt (Lohnklage),der AG doch noch schriftlich dagegen was tun kann?Ist etwas verwirred?
Zitat
Die Rechtsschutversicherung zahlt nähmlich nur das 1 .Verfahren der Küschukla und hatte ich selbstbeteiligung von je 150 € .Obwohl es Bestandteil des Gesamtfalles war.Pervers ,oder?
Ja ,hier in der BRD ist nur noch alles pervers.Ich hab ja Prozesskostenhilfe (auch für die Lohnklage)erhalten ,obwohl mein Rechtsanwalt meint hätte ich garnicht kriegen müssen ,weil erst mal das Verfahren ausgesetzt wird.Mal sehn was daraus wird .Ich mach aber mein Rechtsanwalt druck.Lg Tante maria Wink
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Sir Vival


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« Antworten #8 am: Februar 24, 2010, 10:20:19 »

hmmm....
ich bin ja kein Anwalt und auch so nicht so sehr bewandelt mit dem DEUTSCHEN Rechtssystem. Ich weiss zwar, was richtig und recht ist, aber das hat gar nix zu bedeuten.

Ich verstehe das nicht richtig. Was meinst du mit:
"Ich bekomme heute ein Schreiben von meinen Rechtsanwalt das mein AG um fristverlängerung zu bitten einen schriftsatz aufzusetzen." ??

Dein Ex-AG bittet um Fristverlängerung? Oder er will ein Schriftsatz aufsetzen?

Wenn eine Berufung abgelehnt wurde, hat er doch normalerweise kein Recht, da noch was zu kurbeln. Dein Anwalt soll dem (Drecksack) Druck machen und mit einer Klage drohen, dass ihm Zöpfe wachsen.
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« Antworten #9 am: Februar 24, 2010, 10:59:14 »

Hab gerade das Arbeitsgericht angerufen.Der Richter hat mein Arbeitgeber aufgefordert Stellung zur Lohnklage zu nehmen.Weil die überlastet sind haben ,die um eine 2 Wöchige Fristverlängerung gebeten zu den Schriftsatz zu erstellen.DAs wußte ich aber gestern noch nicht.Mein Anwalt hat dem Gericht um Klagverlägerung(Lohnklage) gebeten Termin für Lohnklage bei Arbeitsgericht habe ich schon.,und das Gehalt schön nach oben draufgesetzt Grin.Das Schreiben habe ich leider noch nicht vom meinen Anwalt.Kein Wunder das man da Panik schiebt. ???Also alles im grünen Bereich. Wink
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Sir Vival


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« Antworten #10 am: Februar 24, 2010, 17:37:13 »

Achso...
hmm...Stellung zur Lohnklage? Dass die sich so einen Ast machen, wusste ich nicht. Wenn ein Urteil gefällt wurde, gibt´s da eigentlich nix mehr zu beanstanden. Das Gericht hat das so festgestellt und fertig. Aber es gilt immer noch das Datum, wann dein Anwalt das Schreiben abschickt, bzw. das Schreiben beim Adressat ankommt und nicht wann das Gericht oder wer auchimmer wieder Zeit hat. Klagefrist kann dan ja nicht ablaufen.
Aber wenn´s nun gut is, is gut  Smiley
Viel Glück
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