Ich habe vom bundesdeutschen Rechtswesen den Kanal gestrichen voll. Da geht es nicht um die Einhaltung von Rechtsnormen und vorschriften, sondern nur um das Interesse der Anwälte und Richter wie man im Laufe der Zeit, von Gerichtsitzung zu Gerichtssitzung den Streitwert in die Höhe treiben kann, weil sich davon die Höhe der Honorare und Gebühren ableiten. Je länger ein Verfahren sich über mehrere Sitzungen hinzieht und damit durch auflaufende Forderungszinsen verteuert, desto besser für Honorare dieser Winkeladvokaten.
Gesundheit und Recht ist ein Geschäft in diesem Land und beides muß man sich als Versicherter, Patient und klagender Bürger leisten können, andernfalls man am ausgestreckten Arm der Justiz vergammelt. Es gibt in beiden Branchen - dem Gesundheitswesen und der Justiz kein Mindestmaß an Anstand, Ehrlichkeit und Ethik mehr - ist alles nur Kommerz. Die Einhaltung des Rechts ist völlig egal. Es läßt sich alles irgendwie in alle Himmelsrichtungen beliebig auslegen und kommentieren, sofern man mit goldenem Handchlag gut zahlt.
Ich habe das Rechtsdrama mit Kündigungsschutzklage, Gehaltsverzugsklage, Vollstreckung bis zum Chemnitzer LAG (Landesarbeitsgericht) durch gehabt, bei einer verschleppten Verfahrensdauer von 6 Jahren und 6 vorliegenden Ordnern, gefüllt voller Schriftverkehr. Das geht auf die Nerven, zumal in der Zeit einem die Zeit davon läuft mit dem Erhalt von Alg. Damals gab es bei mir fürs Alg eine längere Laufzeit als heute und nach 3 Jahren, also bei laufenden Verfahren wars zu Ende mit Alg und Alhi konnte ich nicht beantragen, weil meine Ersparnisse über der Schonvermögensgrenze lagen.
Am Ende haben sich die Anwälte und Richter so abgesprochen, daß man die Verfahren nur so lange am Laufen hält wie es ihren Vorstellungen von steigenden Honoraren und Gebühren entspricht. Ich hatte bereits aus der Gehaltsverzugsklage nach einer Wartedauer von 3 Jahren ein Urteil und leitete über den DGB Rechtsschutz die Vollstreckung der Geschäftskonten meines AG ein. Da ging er jeweils in Berufung bei der Kündigungsschutzklage und bei der Gehaltsverzugsklage. Wieder ein Jahr Wartezeit beim LAG. Unter anderem verschleppte man mehrfach angesetzte Sitzungstermine wechselseitig durch Krankheit, Urlaub, Lehrgänge, anderweitige Termine und Abkömmlichkeiten der Richter und Anwälte. Das ging solange, bis der verklagte AG seine Firma in aller Ruhe ausgeschlachtet hatte und die Firmensubstanz an Ehefrau, eigener Familie, Unternehmerfreunde und Strohmänner aufteilte und anschließend klammheimlich, ohne die Anwälte und Arbeitsgerichte zu informieren, das Insolvenzverfahren einleitete.
Neben mir klagten noch weitere 15 gekündigte AN und da war das Hinarbeiten auf die Insolvenz der günstigste Weg für meinen AG, um sich der Verantwortung zu entziehen. Wenn man seine Firma in der beschriebenen Weise ausschlachtet, dann bleibt keine Insolvenzmasse mehr groß und eine Vollstreckung der Firmenkonten geht ins Leere. Diese Forderungen kann man auch nicht auf die neuen Nachfolgefirmen übertragen, die mein findiger AG aufmachte. So läuft nun mal das Unternehmerrecht. Beim Insolvenzrecht sieht's noch bescheidener aus, sein Recht durchzusetzen. Ein Insolvenzverwalter ist wie ein Bestatter, dem der Erhalt oder der Ausverkauf der Firma egal ist. Er wird nicht nach Erfolg der erhaltenen Arbeitsplätze bezahlt, sondern macht schon im voraus seinen Vertrag mit dem alten Firmeneigentümer, was für ihn aus der Insolvenzmasse zufallen muß. Dagegen wird er jede Menge Rechnungen lege, um seinen Schnitt zu machen.
So laufen die Deals im Unternehmensrecht und damit verkoppelten Arbeitsrecht.
Als nunmehr Langzeitarbeitsloser mit diesen Lebenserfahrungen im Gepäck, rate ich Dir grundsätzlich davon ab, sowohl im Arbeits- wie im Sozialrecht auf anwaltliche Hilfe zu verzichten und sich selbst zu vertreten. Es gibt soviel juristische Fallen und Fettnäpfchen, in die man unversehens hineintappt und vorher nicht kennt. Der Richter schützt Dich nicht davor, gibt Dir keine Hilfestellung und Ratschläge im Verfahren. Neben der Lösung der eigentlichen Rechtsprobleme, mußt Du noch die Prozeduren der Verfahrens- und Prozeßordnungen beherrschen und dort liegen weitere Eier. Das beherrscht man als Rechtslaie nicht. Nicht umsonst braucht ein Jurist bis zu seinen beiden Staatsexamen mindest 7 Jahre Hochschul- oder universitäre Fachausbildung. Logisch, daß ein Rechtslaie das alles nicht packt.
Stellt sich die Frage wie man von einem Anwalt, der einen bisher schlecht betreuut, beraten und vertreten hat, zu einen neuen, besseren Anwalt kommt, wie so ein Wechsel vorzunehmen ist und welche zusätzlichen Kosten für den Kläger damit verbunden sind. Beide Anwälte wollen dann ihre Honorare sehen und das nicht zu knapp. Es besteht auch die Gefahr, daß der bisherige Anwalt seine Verfahrensunterlagen zu Deinem Fall nicht an den nachfolgenden Anwalt freiwillig rausrückt oder Umsatzausfall von Dir fordert.
Ob der Link von der Arbeitsloseninitiative Tacheles was taugt, weiß ich nicht:
http://www.my-sozialberatung.de/adressenTacheles AdressverzeichnisHier finden Sie Rechtsanwälte, Beratungsstellen, Erwerbslosen- und Sozialinitiativen, die Beratung und Unterstützung zum Arbeitslosen- und Sozialhilferecht mit den Schwerpunkten Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Arbeitslosenrecht nach dem SGB III oder allgemeine Existenzsicherung anbieten.
Ebenfalls finden Sie hier Organisationen oder Personen, die Ihnen beim Gang zur Behörde Beistand und Schutz als Ämterbegleitung anbieten.
Einen neutralen "Anwalts-TÜV" kenne ich nicht.
MDR, Sendung "hier ab vier", Rubrik "Alles rechtens": Arger mit dem AnwaltMDR, Sendung "Ein Fall für Escher": Ärger mit dem AnwaltBei den angegebenen Adressen, z.B. Verbraucherzentrale, Rechtsanwaltskammer usw. suche die passenden und zuständigen aus Deiner Nähe heraus.
Auch hier kannst Du nach geeigneten Anwälten fragen:
Adressen:
BDF Bund deutscher Fachanwälte
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Tel.: (06071) 823 781
Fax: (06071) 23 295
http://www.fachanwalt-hotline.de/ oder
Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.
Littenstraße 11
10179 Berlin, Deutschland
Tel.: 49 (30) 72 61 52 – 0
Fax: 49 (30) 72 61 52 – 1 90
http://anwaltverein.de/ Willst Du den bisherigen Anwalt für entstandenen Schaden zur Verantwortung ziehen, kostet es nochmals kräftig. Dann mußt Du einen Anwalt finden, der mutig genug ist, gegen seinen Zunftgenossen rechtlich vorzugehen. Du kennst ja den Spruch, daß eine Krähe der anderen keine Auge aushackt. Auch das hatte ich durch als ich meinem Rechtssekretär vom DGB Rechtsschutz Verfahrens- und Terminfehler unter die Nase rieb. Der schnappte ein und kein weiterer Anwalt aus der Kanzlei des DGB Rechtsschutzes war bereit, das Mandat zu übernehmen oder fortzusetzen. Im Corpsgeist stellten sie sich vor ihren Kollegen und legten alle das Mandat nieder, obwohl sie für den Ersatzfall sich vertraglich verpflichtet hatten, mich rechtlich weiter zu betreuen. Gemachte Fehler zugeben und den Schaden wiedergutmachen - kommt überhaupt nicht in Frage.
Da stehste hilflos und allein da wie Pik Sieben in der Sonne. Wenn Dein Anwalt das Mandat niederlegt, heißt das im Klartext - der Rechtsschutz ist gekündigt und alle weiter entstehenden Verfahrenskosten hast Du privat aus Deinen Ersparnissen zu bezahlen. Das Du unter solchen Bedingungen bei einem laufenden Verfahren als Rechtslaie Schiffbruch erleiden mußt, liegt auf der Hand. Auch auf so eine Tour kann man einem rechtssuchenden Bürger das Recht nehmen, weil er die Durchsetzung des Rechts sich finanziell einfach nicht leisten kann. Also stimmt der Spruch nicht: "Recht haben und Recht bekommen, ist zweierlei!". Nee man muß sich Recht auch finanziell leisten können, um es durchsetzen zu können. Bundesdeutsches Recht ist sehr käuflich. Das bundesdeutsche Rechtssystem ist faulich.
Es gibt mehrere Berufsgruppen, die man am besten nur von weitem zu sehen bekommt oder lieber gehen als kommen sieht.
Das sind Ärzte, Anwälte, Banker, Versicherungsvertreter und Drücker. Die fallen mir auf die Schnelle ein.