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Autor Thema: eigene Kunden erfinden/ Geschäftsaktivitäten vorspielen  (Gelesen 2984 mal)
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schwarzrot


Beiträge: 2466



« Antworten #15 am: März 28, 2010, 17:05:07 »

Zitat
Crsteej:
Müssen sich diese Angaben, mit denen die ich beim Finanzamt mache, übereinstimmen ?
Das sollten sie, das amt will einmal pro jahr kopie deiner steuererklärung.
Deine 'bedürftigkeit' für die abschliessende abrechnung nach 6 monaten, beweisst du i.d.r.mit kontoauszügen (ausgaben schwärzen, die das amt nix angehen). Solange gilt die zahlung des ALGII als 'vorläufig'.

Wenn da was 'spanisch' aussieht, kommst du schnell in teufels küche: Als 'unternehmer' kannst du schnell zumachen, wenn bei steuer oder behörden sich der eindruck verfestigt, du bescheisst (sie). Da kennt der unserallergeliebter staat gar keinen spass. ES sei denn du bist ne bank, oder ein multi.

Wenn du übergangsgeld von der arge bekommst, geht das solange, wie sie dir zugesagt haben (immer alles schriftlich, od. mit zeugen, sonst fällst du rein).
Wahrscheinlich wollen aber SBs/FM alle 6 monate sehen 'was sich getan' hat.
Wenn du erstmal keinen gewinn machst, sollte das kein problem sein (hängt ein bischen von deiner argumentationsfähigkeit, deinem konzept und deinem SB ab).

Allerdings überleg dir dreimal, ob sich der aufwand lohnt: Solange du noch vom amt abhängig bist, hast du IMMER zusätzliches generve und das, obwohl die selbstständigkeit auch so schon schwer genug ist.

Rechtlich sieht es so aus, dass dein SB, solange du zuschüsse vom amt bekommst, dich in haufenweisen scheiss stecken kann, falls er begründen kann, dass diese massnahmen deine bedürftigkeit mehr verringern, als du das mit deiner 'selbstständigkeit' kannst.

Da du 'unternehmer' werden willst, solltest du im argumentieren gut sein, sieh den SB als deinen ersten 'kunden' und überzeuge den von deinem 'produkt'!  Grin
Falls das nicht mal ohne doppelten boden klappt, lass es sein.

@mohandry, vorsicht, falls du unter 15std./wo. bist, ist das nebenerwerb und keine richtige selbstständigkeit für die Argen.
« Letzte Änderung: März 28, 2010, 17:36:44 von schwarzrot » Gespeichert

"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht
Alex22


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« Antworten #16 am: März 31, 2010, 07:27:59 »

Zitat
Probier's doch mal mit Ehrlichkeit. Gelogen und betrogen wird schon genug in der Welt. Ich würde es nicht nochmal machen, fühlte mich dabei auch beschissen.
Aber ist es nicht so, dass im Geschäftsleben nicht gelogen und betrogen werden muss, damit man Erfolg haben kann?
Im Kapitalismus ist das sicher so. Ohne Skrupel muss man sein, sonst kommt man nur bis zum nächsten größeren Fisch, der einen selbst frisst.
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schwarzrot


Beiträge: 2466



« Antworten #17 am: März 31, 2010, 10:04:03 »

Alex, mit so einer argumentation machst du die tür für die bescheisser noch weiter auf, als sie ohnehin ist.
Ich würde mal behaupten, es gibt durchaus firmen, die nicht ständig am rad drehen, aus dem letzten noch das allerletzte rausholen.
Das geht durchaus, wenn das geschäft eine wirkliche nachfrage befriedigt, geht es geld zu verdienen, nicht zu bescheissen und trotzdem davon (gut?) leben zu können.
Letztendlich gibt es ja auch gegenregularien: Niemand lässt sich gerne bescheissen und irgendwann merken es die meissten. Bescheissen ist also eher eine kurzfristige politik. Weil zu bescheissern würdest du ja auch nicht freiwillig mehr hingehen (wenn dir eine andere möglichkeit bleibt  Smiley ).
Ein problem ist allerdings, wenn im gegebenen 'real'kapitalistischen system einige wenige anfangen zu bescheissen, geraten alle irgendwann in zugzwang. Weil die bescheisser die preise verderben.

Zitat
Menschlich:
Probier's doch mal mit Ehrlichkeit. Gelogen und betrogen wird schon genug in der Welt. Ich würde es nicht nochmal machen, fühlte mich dabei auch beschissen.
Was die arge betrifft, sieht es aber leider ganz anders aus, die ist sozusagen ein 'monopolbetrieb', kann sich daher alles erlauben, tut das auch und bescheisst seit jahren millionen betroffene und abhängige. Einen bescheisser zu bescheissen finde ich dann eigentlich nicht so schlimm wie menschlich.
Die nebenwirkungen sind nur, für den kleinsten beschiss in diesem bereich, stehen die folgen in keinem verhältnis. Deshalb solte mensch sich das zweimal überlegen, ob bescheissen hier wirklich sinn macht.
Nicht weil 'ehrlichkeit' sich irgenwie bei der arge auszahlen würde, das tut sie nicht!
« Letzte Änderung: März 31, 2010, 10:14:16 von schwarzrot » Gespeichert

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Alex22


Beiträge: 1504



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« Antworten #18 am: März 31, 2010, 13:21:17 »

Mein lieber schwarzrot.
Eigentlich sehe ich es o wie Du.
Dennoch, wenn es eng wird, dann werden solche guten Unternehmer platt gemacht.
Und Bedarf muss schon lange mit den übelsten Betrugsmethoden (Werbung) geschaffen werden.
Ein nicht kapitalistisches Wirtschaftssystem wäre zur Bedarfsdeckung ohne Bedarfsschaffung eine Alternative.
Aber wie das funktionieren könnte, weiß ich nicht.
 Wink
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bendog


Beiträge: 2


« Antworten #19 am: April 07, 2010, 17:26:48 »

ich denke so, wenn ein gewerbe in der zeit der förderung nicht anschlägt wird man wieder arbeitzlos, 9 monate werden immer bewilligt wenn das konzept von einer fachkundigen stelle abgesegnt wird, es kann lediglich nach 7-8 monaten zu prufung kommen wenn man dann die 6 monate 300€ beantragt Grin
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arm+alt2


Beiträge: 151


« Antworten #20 am: Oktober 04, 2010, 08:54:36 »

Nur, um mal das Thema wiederzubeleben und falls sich noch jemand mit dem Gedanken tragen sollte, Kunden vorzutäuschen:

Wenn Du Rechnungen fakest und Scheinbuchungen machst, dann ist das für das FA kein Kavaliersdelikt.
Denn dann mußt Du auch die Einkommenssteuererklärung faken.
Ausserdem will das FA Kohle von Dir sehen, für jede gestellte Rechnung. Und wenn denen oder der ARGE etwas spanisch vorkommt, kann es ganz schnell passieren, das die sich querschalten und mal anfangen Unterlagen zu vergleichen.
Und dann haste 2 Betrugsanzeigen an der Backe, aus denen Du Dich nicht mehr rauswindest.
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Pfiffi


Beiträge: 1175



« Antworten #21 am: Oktober 04, 2010, 11:34:46 »

Ein Stück weit nachvollziehen kann ich das schon.

Da du also ständigen Zugang zum Internet benötigdt um Dein Geschäft voranzutreiben oder Kunden zu gewinnen, wäre UMTS Stick und Laptop etwas, was als Arbeitsgerät herhalten könnte.
In einer Massnahme darf man dies sicher auch verwenden, wenn es dem Handeln entspricht alles zu tun seine Notlage zu ändern.

Vll. war das jetzt Ironie, weiß ich selbst nicht so genau. Wink
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Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!
arm+alt2


Beiträge: 151


« Antworten #22 am: Oktober 04, 2010, 15:26:50 »

Kommt natürlich auf die Massnahme und den Wärter Anleiter an. Wenn Du den Wald fegst, dürfte Dir das Laptop auch nicht wirklich viel nützen  Grin

Aber falls Du jetzt die steuerlichen Absetzmöglichkeiten meinst, dann kannst Du auch Deinen C64 aus dem Keller holen und zum absetzbaren Betriebsvermögen hinzuschlagen. Telefon/Internetkosten, teilweise Nutzung Deiner Wohnung, Schreibtisch usw.
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