Crsteej:
Müssen sich diese Angaben, mit denen die ich beim Finanzamt mache, übereinstimmen ?
Das sollten sie, das amt will einmal pro jahr kopie deiner steuererklärung.
Deine 'bedürftigkeit' für die abschliessende abrechnung nach 6 monaten, beweisst du i.d.r.mit kontoauszügen (ausgaben schwärzen, die das amt nix angehen). Solange gilt die zahlung des ALGII als 'vorläufig'.
Wenn da was 'spanisch' aussieht, kommst du schnell in teufels küche: Als 'unternehmer' kannst du schnell zumachen, wenn bei steuer oder behörden sich der eindruck verfestigt, du bescheisst (sie). Da kennt der unserallergeliebter staat gar keinen spass. ES sei denn du bist ne bank, oder ein multi.
Wenn du übergangsgeld von der arge bekommst, geht das solange, wie sie dir zugesagt haben (immer alles schriftlich, od. mit zeugen, sonst fällst du rein).
Wahrscheinlich wollen aber SBs/FM alle 6 monate sehen 'was sich getan' hat.
Wenn du erstmal keinen gewinn machst, sollte das kein problem sein (hängt ein bischen von deiner argumentationsfähigkeit, deinem konzept und deinem SB ab).
Allerdings überleg dir dreimal, ob sich der aufwand lohnt: Solange du noch vom amt abhängig bist, hast du IMMER zusätzliches generve und das, obwohl die selbstständigkeit auch so schon schwer genug ist.
Rechtlich sieht es so aus, dass dein SB, solange du zuschüsse vom amt bekommst, dich in haufenweisen scheiss stecken kann, falls er begründen kann, dass diese massnahmen deine bedürftigkeit mehr verringern, als du das mit deiner 'selbstständigkeit' kannst.
Da du 'unternehmer' werden willst, solltest du im argumentieren gut sein, sieh den SB als deinen ersten 'kunden' und überzeuge den von deinem 'produkt'!

Falls das nicht mal ohne doppelten boden klappt, lass es sein.
@mohandry, vorsicht, falls du unter 15std./wo. bist, ist das nebenerwerb und keine richtige selbstständigkeit für die Argen.