Wie der letzte Husten
Selbstbewußt und gut informiert: Selbständige, die Anspruch auf Hartz IV haben, müssen sich im Amt respektvolle Behandlung erkämpfen
Von Gitta Düperthal
Mit ihren unregelmäßigen Einkünften und Ausgaben müssen sie der Alptraum eines jeden ARGE-Mitarbeiters sein: Wenn etwa eine PR-Schreiberin mit Hartz IV aufstocken muß, weil die Honorierung für ihr selbständiges Tun nicht ausreicht, um ihren Lebensunterhalt zu sichern, reagieren Behördenmitarbeiter häufig genervt. Weil sie überfordert seien, würden sie bei Ermessensspielräumen meist nicht im Sinn der Betroffenen entscheiden, moniert Ansgar Robel von der Initiative für Gerechtigkeit in Wiesbaden: »Und wenn sie Fehler machen, dann im Regelfall zugunsten der Behörde.« Kurz: Das selbständige Arbeiten mit Hartz IV ist nur für außergewöhnlich starke und streßresistente Persönlichkeiten zu ertragen. Allein die doppelte Buchhaltung fürs Finanzamt und die Agentur für Arbeit, erfordert neben dem Zwölf- bis 14-Stunden-Tag eines Freiberuflers, Durchhaltevermögen. Halbwegs kreative Menschen muß es zur Verzweiflung treiben, wenn jeder ausgegebene Cent und jeder verrichtete Arbeitsgang akribisch auf Formularen festzuhalten ist. Wer sowieso am Rande der Existenz als Selbständiger unter diesen verschärften Bedingungen arbeitet, muß obendrein Zeit mit umständlicher Bürokratie in Ämtern und oft inkompetenten Behördenmitarbeitern verbringen. Erzählen solche Selbständige, wie mit ihnen umgegangen wurde, klingt das so: »Sie behandeln einen wie der letzte Husten.« Oder: »Es ist erniedrigend, ständig erinnert zu werden, den ganzen Tag zu schuften und am Monatsende doch nicht den eigenen Lebensunterhalt gesichert zu haben.«
In unterschiedlichen Branchen sind Erfahrungen ähnlich niederschmetternd, wenn es um den Einstieg in die Selbständigkeit unter diesen Umständen geht. Die PR-Texterin Julia Schmidt (Name verändert) berichtet: Vom Amt kommt erst mal Abwehr. Behördenmitarbeiter behaupteten, der Antragsteller sei gar nicht fähig, sich selbständig zu machen. Immer die gleiche alte Leier: Nach dem Anzweifeln der Qualifikation des Antragstellers folge der Versuch, in Ein-Euro-Jobs oder Leiharbeit zu vermitteln. Lehnt der Betroffene ab, wird sanktioniert und Geld gesperrt. »Ich hab mich nicht gebeugt. Sie haben gemerkt, daß ich meinen eigenen Kopf hab«, sagt die 55jährige. Ihre Stimme klingt erfrischend selbstbewußt. Sie ist in der Lage, komplexe Sachverhalte schnell auf den Punkt zu bringen. Was allerdings beim Amt zunächst nicht positiv aufgenommen worden sei. »Früher wurde Ich-AGs Geld hinterhergeschmissen; heute ist alles schwierig«, kritisiert sie. »Sie hätten wohl gern, daß man als Hartz-IV-Empfängerin sein Gehirn an der Garderobe abgibt.« Einen Existenzgründerlehrgang hätte sie gern besucht – er wurde nicht finanziert. Einstiegsgeld erhielt sie nicht.
Julia Schmidt hatte ein Angebot von einer Firma bekommen, Gutscheine »Motto: Zweimal essen, einmal zahlen« für die Gastronomie zu gestalten. Sie ergriff die Gelegenheit beim Schopf, wollte sich ihr Vorhaben partout nicht ausreden lassen. Jetzt textet und fotografiert sie im Auftrag der Firma für zwölf Prozent des Verkaufserlöses, im Schnitt kommt sie dabei auf einen Stundenlohn von 3.50 Euro. Steuerberatungskosten wollte das Amt nicht finanzieren. Also verlegte sich Julia nach einmaliger Inanspruchnahme auf autodidaktisches Lernen. »Selbständig sein ist sowieso lerning by doing«, sagt sie. Mit viel Überzeugungskraft und intelligenten Argumenten hat sie sich letzten Endes beim Amt durchgesetzt. Ihr Job wurde auf rund 400 Euro monatlich eingeschätzt. Das heißt: Sie erhält Miete und Nebenkosten plus 359 Euro für den Unterhalt pro Monat – davon werden die 400 Euro Zuverdienst zur Anrechnung gebracht. Dann heißt es, berufliche Ausgaben im einzelnen geltend zu machen. Zunächst mußte sie monatlich abrechnen, dabei wurde gefeilscht wie auf dem orientalischen Basar. Sie hat einen Fotoapparat für die Arbeit angeschafft – prompt heißt es, »ein gebrauchter hätte es doch auch getan«. Mühsam aushandeln muß sie auch, daß Restaurant-Besuche zur Kontaktpflege in ihrem Metier notwendig sind.
Auch sonst stößt sie auf Widerstände. Fürs Auto muß sie ein Fahrtenbuch führen. Die Arbeitsagentur akzeptiert keine Abrechnung des Kilometergelds mit einer einfachen Auflistung wie beispielsweise das Finanzamt. Autowaschen ist Privatvergnügen; abgebrochener Autoschlüssel – so was gibt’s doch gar nicht!
Julia Schmidt stöhnt. Weitere Nachteile bringt der in Freiberufen übliche unregelmäßige Verdienst. Hat sie drei Monate gut verdient, muß sie ihre Einnahmen jeweils mit der Arbeitsagentur verrechnen, kann keine Rücklagen für schlechte Zeiten bilden. Später gilt es dann, alles wieder im Detail mühselig auszuhandeln. Da muß man schon ein Energiebündel sein. Manchmal muß sie sich Geld von ihren bereits erwachsenen Kindern borgen. Sinnvoller wäre, jährlich abzurechnen, aber das will man bei der Arbeitsagentur nicht. Die Behördenmitarbeiterin hat ihr vorgeschlagen, nebenbei noch einen 400-Euro-Job anzunehmen: Aber wann soll sie das bloß machen? Doch trotz aller Widerstände und bürokratischen Hürden will sie weitermachen; Aufträge aquirieren, die mehr Geld einbringen. »Man hat eine Visitenkarte, ist wieder wer«, schildert Julia Schmidt die Vorteile. »Mit erfolgreichen Außenkontakten wachsen Respekt und Selbstbewußtsein.« Die komplizierten Hartz-IV-Regelungen kennt sie in- und auswendig. Bittet sie die zuständige Sachbearbeiterin zur Korrektur von Fehlern, muß diese oft passen: »Da muß ich wohl noch mal in den Keller, die Akten holen.«
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