3.2. muss man sich direkt nach der Kündigungs arbeitslos melden, auch wenn Klage eingereicht wird? Kriegt man Arbeitslosengeld?
Die Frage sollte sich ein logisch denkender Programmierer eigentlich selbst beantworten können.

Besser meldet man sich allerdings schon vor einer Kündigung arbeitslos, keinesfalls aber erst Wochen später.
Klick3.0. wie lange dauert es bis das Gericht über eine kündigungsschutzklage entscheidet (ungefähr)?
Anwalt fragen. Fehlen mir aktuelle Erfahrungswerte. Und an meine Kündigungsschutzklage erinnere ich mich nicht mehr. Wäre eh zu lange her.
3.1. kann A erzwingen, dass er während der Kündigungsschutzklage (also während das Gericht sie bearbeitet), weiterbeschäftigt wird?
Ich würde mal sagen nein. Deshalb wurde dir ja gekündigt. Damit das Vertragsverhältnis beendet ist. Und durch die Klage soll eine gerichtliche Entscheidung die Rechtmäßigkeit der Kündigung klären.
Du kannst aber deine Arbeitsleistung weiterhin anbieten und der AG sie annehmen. Damit wäre die Klage aber automatisch hinfällig.
3.3. wenn A die Klage gewinnt, die Firma A aber nicht weiterbeschäftigen möchte. Kann A dann trotzdem erzwingen, dass er einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung hat?
Na den Anspruch hast du ja schon dadurch, dass die Klage erfolgreich durch gezogen worden ist. Die Frage ist nur, wie du deine Ansprüche durchsetzen willst oder kannst. An was dachtest du eher? Pistole, Baseballschläger...?
Du könntest höchstens das Gehalt einfordern bzw. wieder klagen, wenn du deine Arbeitskraft nachweislich zur Verfügung stellst.
Aber arbeiten lassen wird dich dein Ex-AG vielleicht trotzdem nicht. Und wenn, dann vermutlich nur bis zur nächsten Kündigung.
Und einen Grund wird er immer finden. Ich vermute auch mal ganz stark, dass deine "Feedback-Gespräche" längst mitsamt dem Ergebnis (nämlich ausreichende keine Verbesserungen der Arbeitsleistung) in der Personalakte stehen.