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Gibson1979
Beiträge: 6
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« am: November 21, 2009, 20:31:19 » |
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Hallo zusammen  Mich quälen seit langem immer dieselben Gedanken und zwar versucht mein Chef mich immer einzuschüchtern, wenn meine Krankmeldung (also die AU) erst z.b. am 4 oder 5 Tag bei ihm auf dem Schreibtisch liegt. Natürlich hab ich mich bereits am 1. Tag, telefonisch gemeldet, um ihm die Dauer der Krankmeldung mitzuteilen. (Einen Einzelverbindungsnachweis bekomme ich ebenfalls jeden Monat von meiner Telefongesellschaft). Manchmal gebe ich die AU einem Kollegen mit und die ist dann am 2. Tag schon da, aber manchmal schicke ich sie auch per Post d.h. immer nur per Einschreiben um einen Nachweis zu haben. Wenn ich dann z.B. Montags wieder da bin kriege ich immer zu hören => Sie können froh sein, daß ich ein Auge zudrücke usw. normalerweise gibt das Ärger wenn die AU nicht pünktlich ist etc.Ich muss dann immer ganz kleinlaut sein etc. um ihn in dieser Situation, nicht zu verärgern, was mir persönlich extrem stinkt !!!!  So nun zu meinen Fragen => 1.) Was kann eigentlich im schlimmsten Fall passieren  Also was könnte mein Chef machen, wenn die Laune auf mich noch schlechter wird  2.) Gibts es einen Unterschied in der Wichtigkeit/Dringlichkeit bezüglich "Erstmeldung" und "Folgemeldung" bei der AU ? Also ich meine damit ob die Folgemeldung nicht "so flott" zugestellt werden muss ? P.S. Zur Info => Mein Chef und ich sind uns leider nicht grün  Vielen Dank fürs lesen und ich bin gespannt auf eure Antworten 
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Pinnswin
Beiträge: 3865
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« Antworten #1 am: November 21, 2009, 21:36:23 » |
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Vorauseilender Gehorsam - oder was betreibst du da grade? Das ist jetzt nicht ironisch gemeint. Wenn du eine AU hast, krank bist und dein Chef auch (teflonisch) Bescheid weiß, das du ab dem*und*dem Tag krank bist und nicht kommst... wenn krank - dann krank und keine Diskussionen. Basta! Auskurieren. Achso - bei der AU ist doch so ein Durchschlag dabei, den du bestenfalls an die Krankenkasse schicken sollst. Schick den Durchschlag einfach nicht an die KK sondern behalte ihn, für deine Akten, dann hast du immer was zum kopieren, falls das nötig sein sollte. Die KK braucht den Duchschlag nämlich nicht wirklich. vg 
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« Letzte Änderung: November 21, 2009, 21:40:09 von Pinnswin »
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Das Ende Der Welt brach Anno Domini 1420 doch nicht herein. Obwohl vieles darauf hin deutete, das es käme... A. Sapkowski .
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unkraut
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« Antworten #2 am: November 21, 2009, 21:37:25 » |
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Erst mal herzlich willkommen ... Eigentlich ganz einfach : http://bundesrecht.juris.de/entgfg/index.html#BJNR106500994BJNE000500307§ 5 Anzeige- und Nachweispflichten (1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muß die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, daß der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird. (2) Hält sich der Arbeitnehmer bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit im Ausland auf, so ist er verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit, deren voraussichtliche Dauer und die Adresse am Aufenthaltsort in der schnellstmöglichen Art der Übermittlung mitzuteilen. Die durch die Mitteilung entstehenden Kosten hat der Arbeitgeber zu tragen. Darüber hinaus ist der Arbeitnehmer, wenn er Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, verpflichtet, auch dieser die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als angezeigt, so ist der Arbeitnehmer verpflichtet, der gesetzlichen Krankenkasse die voraussichtliche Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen. Die gesetzlichen Krankenkassen können festlegen, daß der Arbeitnehmer Anzeige- und Mitteilungspflichten nach den Sätzen 3 und 4 auch gegenüber einem ausländischen Sozialversicherungsträger erfüllen kann. Absatz 1 Satz 5 gilt nicht. Kehrt ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer in das Inland zurück, so ist er verpflichtet, dem Arbeitgeber und der Krankenkasse seine Rückkehr unverzüglich anzuzeigen. Also so gesehen ist es schon richtig so wie Du es machst umgehend den Chef telefonisch über die AU zu informieren und dann ab zur Post damit . Auf die dummen Bemerkungen solltest Du dann nicht weiter eingehen . Ruhig mal selbstbewußt dem Chef gegenübertreten . Für den einen oder anderen nicht einfach aber so sind die Fronten geklärt . MfG Unkraut
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Noch Fragen Hauser ? Ja Kienzle , wer ist eigentlich Unkraut ?
Wir wagen es nicht weil es schwierig ist sondern es ist schwierig weil wir es nicht wagen .
Mein Buchtip als Gastautor : Fleißig , billig , schutzlos - Leiharbeiter in Deutschland > ISBN-10: 3771643945
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Gibson1979
Beiträge: 6
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« Antworten #3 am: November 21, 2009, 22:05:57 » |
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Danke ersteinmal für die Antworten  Würde ja nicht so ne Welle machen hätte mein Chef nicht mal das Wort Abmahnung in dem Zuge erwähnt !!! Ist das denn möglich wenn die AU zu spät ankommt ? MfG
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« Letzte Änderung: November 21, 2009, 22:12:12 von Gibson1979 »
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Hedgegina
Beiträge: 833
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« Antworten #4 am: November 21, 2009, 22:34:24 » |
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Hallo,
meiner Meinung nach riskierst du eine Abmahnung, wenn du deine Arbeitsunfähigkeit nicht unverzüglich dem Arbeitgeber meldest. Da in deinem Fall sowieso ein sehr ungesundes Betriebsklima vorzuherrschen scheint, würd ich mich streng an das Entgeltfortzahlungsgesetz halten, welches hier schon zitiert wurde - und ARbeitsunfähigkeit auf dem üblichen Weg in der Firma unverzüglich rückmelden.
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unkraut
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« Antworten #5 am: November 21, 2009, 23:15:15 » |
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Ist das denn möglich wenn die AU zu spät ankommt ? ja zumal der Chef eh stinkig zu sein scheint
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Noch Fragen Hauser ? Ja Kienzle , wer ist eigentlich Unkraut ?
Wir wagen es nicht weil es schwierig ist sondern es ist schwierig weil wir es nicht wagen .
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Gibson1979
Beiträge: 6
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« Antworten #6 am: November 21, 2009, 23:34:31 » |
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Mhhh und wenn ich die Bestätigung habe das, daß einschreiben am 16.11 abgeschickt wurde und am 17.11 zugestellt wurde Zählt das nicht  MfG P.S. Sagt mal meint ihr die schriftliche AU oder die telefonische AU ? Ich meinte nur die schriftliche die manchmal etwas später ankommt ! Telefonisch melde ich mich IMMER am ersten Tag !
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« Letzte Änderung: November 21, 2009, 23:41:58 von Gibson1979 »
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Senor_Ding-Dong
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« Antworten #7 am: November 21, 2009, 23:47:51 » |
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He Gibson1979, mach Dich mal nicht heiß...Wenn Deine schriftliche AU einen Tag später zugestellt wurde, ist doch alles in Ordnung. Wenn Dein Chef seine Post erst ne Woche später öffnet, ist das nicht Dein Problem.
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Hedgegina
Beiträge: 833
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« Antworten #8 am: November 21, 2009, 23:51:48 » |
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Dazu gibt das Entgeltfortzahlungsgesetz Auskunft (§ 5 (1)): Wenn du krank wirst, musst du das - auf dem in deinem Betrieb üblichem WEge - dem Arbeitgeber sofort / unverzüglich mitteilen. Also: Anrufen, etc. Soviel zur mündlichen Mitteilung über die Arbeitsunfähigkeit. Wenn diese länger als drei Kalender(!)tage dauert, musst du, so sagt das Entgeltfortzahlungsgesetz, dem Arbeitgeber die ärztliche Bescheinigung (welche Auskunft über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer gibt) spätestens am darauffolgenden (also am 4. Tag), vorlegen. Zu beachten ist hier, deshalb mein Ausrufezeichen bei "Kalendertage", dass das Wochenende bei dieser Rückmeldung mitzählt. Da dein Chef nu aber eh stinkig zu sein scheint, und dein Bauchgefühl dir sagt, dass er aller Voraussicht nach nach Gründen sucht, um dir zum Beispiel eine Abmahnung zu erteilen, würde ich nichts riskieren und immer schön fein anrufen und gelbe Zettel regnen lassen, dann ist doch alles paletti...  P.S.: Ansonsten gebe ich Senior-Ding-Dong recht - keine unnötige Panik schieben, denn dein Arbeitgeber kann auch nicht erwarten, dass du - in Vorausahnung eines mööööglicherweise zu langen Postwegs deiner AU - dir die Nächte mit dem Studium des Entgeltfortzahlungsgesetzes um die Ohren schlägst, ..... 
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« Letzte Änderung: November 21, 2009, 23:55:58 von Hedgegina »
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Gibson1979
Beiträge: 6
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« Antworten #9 am: November 21, 2009, 23:52:31 » |
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Naja vlt. mach ich mir ja zuviel Gedanken, aber ich wollte einfach mal nur hören, was ihr dazu meint  Na dann....Werd ja sehen was am Montag passiert ! Werds berichten... Danke euch !  P.S. Das telefonische melden am ersten Tag scheint mir mit das wichtigste zu sein....und dann die AU in die Post 
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« Letzte Änderung: November 21, 2009, 23:55:34 von Gibson1979 »
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Hedgegina
Beiträge: 833
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« Antworten #10 am: November 21, 2009, 23:58:19 » |
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P.S. Das telefonische melden am ersten Tag scheint mir mit das wichtigste zu sein....und dann die AU in die Post Smiley yup, seh ich auch so - dann isser informiert und kann anschließend nach dem gelben Zettel in den nächsten Tagen Ausschau halten  Mehr kann man / und muss man nu wirklich nicht tun... wird schon. Nicht unterkriegen lassen! 
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Gibson1979
Beiträge: 6
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« Antworten #11 am: November 22, 2009, 00:01:16 » |
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Danke, ich werds versuchen, auch wenn es manchmal einfach nur nervig, sich ewig gegen solche Menschen, behaupten zu müssen......  Soooooowerde mal ins Bettchen zum Frauchen und Söhnchen Krabbeln  Jute Nacht euch allen 
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Workless
Beiträge: 859
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« Antworten #12 am: November 22, 2009, 09:57:11 » |
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Wichtig ist halt das Datum der Zustellung. Und so lange die AU innerhalb der nötigen Frist zugestellt wurde, bist du raus. Auf die dummen Bemerkungen solltest Du dann nicht weiter eingehen . Dumme Bemerkung ist gut... Sie können froh sein, daß ich ein Auge zudrücke usw. normalerweise gibt das Ärger wenn die AU nicht pünktlich ist etc. Mit etwas bösem Willen könnte man hier schon eine Abmahnung unterstellen. Der Chef weist ja hier auf ein Fehlverhalten hin. Eigentlich fehlt halt nur der konkrete Hinweis darauf, dass eben dieses Fehlverhalten in der Zukunft nicht mehr hingenommen wird. Dann wäre die Abmahnung (ist selbstverständlich auch mündlich gültig) im Sack. Ich würde auf jeden Fall nichts mehr anbrennen lassen und die AU (mündlich und schriftliche) jeweils fristgerecht abgeben.
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Gibson1979
Beiträge: 6
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« Antworten #13 am: November 23, 2009, 18:07:53 » |
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So ich bins nochmal, also es war gottseidank ein relaxter Wochenstart  Keine komischen Bemerkungen etc.....Sogar relativ verständnisvoll.....Naja mein Chef hat auch bald 4 Wochen Urlaub  Die AU war trotz Post pünktlich da und sonst gab es auch keinen Stress....Viele meiner Kollegen waren auch krank gewesen oder sind es noch  MfG
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Hedgegina
Beiträge: 833
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« Antworten #14 am: November 23, 2009, 20:20:38 » |
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Das freut mich für dich!  Einen typischen "Montagsstart" in die Woche kann wohl niemand gebrauchen.... 
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