Hallo chefduzen-Team,
seit Anfang Dezember falle ich nun unter ALG2 und hatte am 17.12.2009 ein Gespräch zu meiner beruflichen Situation.
Dort lernte ich auch meinen zufünftigen Fallmanager kennen.
Naja, ich weiss nicht, was ich von diesem Herrn halten soll.
Nicht nur, dass er ein total unsympatisches Auftreten an den Tag gelegt hat, nein, er hat mir auch gleich spüren lassen, dass ich bei ihm nichts zum lachen habe.
Er kam dann auch gleich zur Sache und hat, ohne vorher ein Profiling mit mir zu machen, einen 1,50 Euro Job zugewiesen.
Ich sass dort 1 1/2 Stunden und durfte mir die Vorzüge dieser Massnahme anhören.
Offiziell wurde die Massnahme noch nicht von der ARGE gekauft, aber ich soll mich bis Montag da melden.
Da ich im Hauswirtschaftsbereich gelernt habe, soll ich nun in der Walddorfschule hier in der Stadt in der Kantine Hilfsarbeiten verrichten.
Angeblich soll diese Massnahme mich meinem erlernten Beruf wieder näher bringen und mein Wissen wieder aufrischen, damit ich die Chancen habe, wieder in meinen erlernten Beruf rein zu kommen.
Nur habe ich seitdem ich die Ausbildung abgeschlossen habe, was mittlerweile 8 Jahre her ist, nie mehr in dem Beruf gerabeitet, das es einfach keine Vollzeitbeschäftigungen in dieser Richtung gibt.
Ausser Aushilfsjobs auf Dumpinglohnbasis kann ich nichts erwarten.
Kochen und putzen tu ich zu hause genug, da brauche ich diese Massnahme nicht.
Ich hätte damit nicht mal ein Problem damit an dieser Massnahme teilzunehmen, aber ich arbeite nicht für 1,50 E die Stunde und die Chefs dort reiben sich fröhlich die Hände.
Da gehe ich liebe wieder zurück in die Zeitarbeit.
Die EGV habe ich , ohne sie zu unterzeichnen mit nach Hause genommen und soll sie am kommenden Mittwoch unterschrieben wieder abgeben.
An sich steht in der EGV nichts was mich weiter stört, ausser auf Vermittlungsvorschläge innerhalb von 3 Tagen zu reagieren und mich nur zuhause aufzuhalten (Ortsanwesenheit).
Nur wie kriege ich jetzt diesen verfluchten 1 Euro Job da raus ?
So wie es aussieht ist er öffentlich und zusätzlich.
Und er scheint auch den Zweck zu erfüllen, mich dem ersten Arbeitsmarkt wieder näher zu bringen, obwohl ich das nicht glauben kann.
Ich habe mich hier schon etwas schlau gelesen, bin aber noch in vielen Dingen unsicher.
Soll ich die EGV gar nicht unterschreiben und es auf eine EGV per VA ankommen lassen und dann sofort Wiederspruch mit aufschiebender Wirkung beantragen.
Oder am besten gleich damit zum Anwalt und ihn das regeln lassen.
Das Problem dabei ist, das ich den ALG2-Antrag erst anfang Januar abgeben kann, vorher habe ich keinen Termin bekommen.
Und wenn ich jetzt einen Anwalt brauche, habe ich keine Geld den zu bezahlen und die ARGE wird das wohl auch nicht machen, weil ja mein Antrag noch nicht vorliegt.
Und bis ich das erste Geld bekomme können noch Wochen vergehen.
So habe ich mir Weihnachten nicht vorgestellt

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen .
Vielen Dank im vorraus !