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Autor Thema: Fortzahlungsantrag auf ergänzende Grundsicherung bei Eu-Rente (100%)?  (Gelesen 1008 mal)
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Hajco


Beiträge: 53


« am: Dezember 25, 2009, 11:26:29 »

Hallo,
bis zum 31.12.09 bezieht der Eu-Rentner Leistungen nach SGB XII - war für ein Jahr bewilligt.

Jetzt kommt ein Bewilligungsbescheid nur für den Monat Januar 2010,
ohne dass ein Weiterbewilligungsantrag gestellt war (im Vertrauen auf Fortzahlung ohne Antragstellung)

In diesem Bescheid wird die Leistung wegen der seit ca. Jahresmitte erhöhten Eu-Rente um den gesamten Erhöhungsbetrag
(ca. 70.- in 6 Monaten) gekürzt, wodurch natürlich wiederum Bedürftigkeit entsteht.
Frage:
Ist im Januar 2010 dann ein Fortzahlungsantrag zu stellen?
Wie ist weiter zu verfahren?
Hajco
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Troll


Beiträge: 2414



« Antworten #1 am: Dezember 25, 2009, 11:47:26 »

Minimum 3 Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes sollte man die Erwerbsminderungsrente beantragen, sofern sich an den Umständen nichts gebessert hat.
Wenn ich Deinen etwas Konfusen Beitrag richtig verstanden habe, ist es also allerhöchste Zeit einen neuen Antrag zu stellen.
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Hajco


Beiträge: 53


« Antworten #2 am: Dezember 25, 2009, 13:16:06 »

Hallo Troll,
jetzt habe ich mir solche Mühe gegeben...
Erwerbsunfähigkeitsrente (100%) ist bis zum erreichen der Altersrente bewilligt.
Da ist also m. E. kein Weiterbewilligungsantrag nötig.

Bis zum 31.12.09 ist eine ergänzende Grundsicherungszahlung bewilligt.
Nur für den Monat Januar 2010 ist nun ergänzende Grundsicherung bewilligt.
Wegen der seit Monat Juni 09 erhaltenen Rentenerhöhung ist eine
Überzahlung der Grundsicherung seit Juni - Dez. 09 eingetreten.
Diese monatliche Überzahlung wird nun mit der Grundsicherungszahlung für Januar 2010
"in einem Rutsch" verrechnet.
Jetzt führt die Rente + Restzahlung der Grundsicherung im Monat Januar zu erneuter Bedürftigkeit.
In einem Bundesgerichtsurteil ? habe ich nun gelesen, dass für die Grundsicherung
kein Weiterbewilligungsantrag gestellt werden muss.
Für den Monat Januar 2010 ist ja auch kein Weiterbewilligungsantrag gestellt worden.

Besser? ;-)
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Troll


Beiträge: 2414



« Antworten #3 am: Dezember 25, 2009, 16:43:45 »

Sorry, jetzt hab ich's kapiert.

Leider, bzw. glücklicherweise, kenn ich mich mit der Grundsicherungsthematik nicht aus, da wird sich hoffentlich jemand finden der sich damit auskennt.

Von diesem Urteil, kein Folgeantrag nötig, habe ich allerdings auch gelesen, war glaube ich hier im Forum.

Nachtrag:
Habe etwas in der Gegend herum gesucht, ein Folgeantrag muß in Deinem Fall tatsächlich nicht gestellt werden (jurion, zu dem Urteil), die Januarbewilligung wurde zum verrechnen der höheren Rente eingeschoben, danach wird es normal weiterlaufen. Ob Du jetzt nur für Januar einen Antrag stellen kannst, hmm, keine Ahnung, aber einen Versuch ist es auf jeden Fall Wert.
« Letzte Änderung: Dezember 25, 2009, 17:24:04 von Troll » Gespeichert

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Hajco


Beiträge: 53


« Antworten #4 am: Dezember 26, 2009, 19:51:15 »

Hallo Troll,

eine Stufe noch - dann haben wir es geschafft: ;-))

http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/29/0,1872,7911261,00.html

1. Das ist der link den ich gesucht habe.

2. Ich habe bisher keinen Weiterbewilligungsantrag gestellt.
    Habe aber Anfang Dez. eine Bewilligung (nur für den Monat Januar) bekommen.
   Weil in  Monat Januar 2010 dann aber wegen der zu verrechnenden Rentenerhöhung (seit 7.09 bis 12.09)
   in Summe ca. 70.- von der  zu zahlenden Leistung abgezogen werden, habe ich gegen diesen Bescheid
   Widerspruch erhoben.
   Jetzt werde ich Anfang Januar 2010 vorsorglich einen Weiterbewilligungsantrag stellen, auch weil  ich nicht weiß
   was denn "wesentliche" Änderungen sind...
   Sollte ich bis dahin einen Weiterbewilligungsbescheid bekommen - (für 1 Jahr?) wäre das erledigt.

   Gruß Hajco
Gespeichert

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