Sorry, jetzt hab ich's kapiert.
Leider, bzw. glücklicherweise, kenn ich mich mit der Grundsicherungsthematik nicht aus, da wird sich hoffentlich jemand finden der sich damit auskennt.
Von diesem Urteil, kein Folgeantrag nötig, habe ich allerdings auch gelesen, war glaube ich hier im Forum.
Nachtrag:
Habe etwas in der Gegend herum gesucht, ein Folgeantrag muß in Deinem Fall tatsächlich nicht gestellt werden (
jurion, zu dem Urteil), die Januarbewilligung wurde zum verrechnen der höheren Rente eingeschoben, danach wird es normal weiterlaufen. Ob Du jetzt nur für Januar einen Antrag stellen kannst, hmm, keine Ahnung, aber einen Versuch ist es auf jeden Fall Wert.