Scharfer Pfeffer..
1. BG über diesen Vorfall detaliert informieren.
2. Weiter bei EEJ anwesend sein, aber bis zur Bereitstellung von Arbeitsschuhen
die Arbeit verweigern. (Am besten mit meheren EEj-Kollegen..)
Der Träger hat vertraglich mit der ARGE die Vereinbarung abgeschlossen, das der
Träger die Vorschriften zu Unfallverhütungsvorschriften einhält.
Deswegen wäre ein Beschwerdeschreiben zur ARGE auch gut, damit der Träger
Dir nicht mit nem miesen Trick kommen kann, Dich wegen Vorsätzlichkeit raus zu
schmeißen. (Folge: Ungerechtfertigte Sanktion..)
Bei Verstoß von Unfallverhütungsvorschriften sind BG und ARGE schneller zwecks
Kontrolle vor Ort, wie man zu glauben vermag

Zudem schadet es nicht, das der Träger deswegen Vertragsstafen zahlen muss

Gerade in Metallwerkstätten sind Arbeitsschuhe mit Stahlkappen und Nageltritt-
schutz Pflicht. Verletzungen wegen mangelnder Arbeitssicherheit gibt viel Ärger,
was Versicherungsschutz angeht.
Viel Glück