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Autor Thema: Erwerbsminderungsrente, Mehrbedarf & Amtsärztliche Begutachtung  (Gelesen 3226 mal)
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Scheiterhaufen


Beiträge: 7


« am: Januar 07, 2010, 21:36:49 »



Die ganze Hartz IV Patette ...
... von Klage Erwerbsminderungsrente über amtärztliche, wiederholte Begutachtung bis hin zum Mehrbedarfs-Verzicht beim SG (beides gleiche Kammer beim SG – EA wurde bereits dazu abgelehnt) und dann noch Aufforderung so als schlichtes Informationsblatt der Arge, die Wohnung aufzugeben (Reduzierung Mietkosten).

... guten Abend, ich habe eine gute Empfehlung erhalten, hier zu posten!

Mal wieder kleine Nettigkeiten gleich am Anfang des neuen Jahres sind zu stemmen! :-(

Folgendes ist passiert: Ein eHb hat vom beauftragten RA die Ablehnung des Widerspruchsbescheides der DRV (Rentenversicherung) erhalten.

Darin ist nach ärztlichem Urteil der eHb noch in der Lage, körperlich leichte bis mittelschwere Arbeiten im Wechsel der Haltungsarten vollschichtig zu verrichten!

Nun muss man noch hinzu sagen, dass auch in dieser Zeit durch die ARGE die amtsärztliche Stellungnahme ergab, unter 3 Stunden täglich für den Zeitraum von 6 Monaten von der Vermittlung mit weiterem ALG II freigestellt. Der Zeitraum ist nun um.

Dieses verlangt die ARGE (selbstverständlich aufs Neue Gesundheitsfragebogen und die Schweigepflichtsentbindungen(nun wiederum, auch auf eine neue SB/IFK/FM wurde der eHb durch den Schriftverkehr aufmerksam.

Das Krankheitsbild hat sich nicht verändert, nur verschlechtert.(Schwerbehinderung GdB 60)
Mehrbedarfe/WBA (1. Mehrbedarf Sonderform Pankreaserkrankung und wird auch abgelehnt, die Klage dafür, so teilt das SG mit soll auch verzichtet werden!
2. Mehrbedarf Niereninsuffizienz auch von der ARGE abgelehnt - immer wieder die "Deutschen Empfehlungen" werden hartnäckig ins Feld geführt.

Weiter zur Problematik  Erwerbsminderungsrente - ja und ein Telefonat mit dem beauftragten RA ergab, die Klage sollte doch selbst ans SG gestellt werden. Mit dem Abschluss des Widerspruchsverfahrens endet der Vertretungsauftrag.
Ein Telefonat nach einer Terminvereinbarung mit einem anderen RA ergab, er hat keine Zeit und ist ausgelastet und kurzfristig gibt es keine Termine.

So eine Erwerbsminderungsrente-Klage ist auch selbstständig mal aus dem Ärmel zu schütteln?

Unglücklich dabei vor den Weihnachtsfeiertagen kam die RA-Post ins Haus und damit waren entsprechende Aktivitäten eingeschränkt.

1. Klage wegen Erwerbsminderungsrente 12.01.2010 !!!
2. Mehrbedarfs-Verfahren beim SG aufgrund Beschluss EA zurücknehmen-Verzicht?
Frist bis ca. 15.01.2010 !!!
3. ARGE - der eHb soll aus der Wohnung - Miete wird nur noch dann in der "Angemessenheit" gezahlt (bei Krankheit und Behinderung)
(so drohen Mietdifferenzen und Obdachlosigkeit, Mietvertrag wird durch die ARGE kaputt gemacht)
Wie kann man dem eHB unterstützend und ergebnisorientiert unter die Arme greifen?

Was meint ihr dazu?

Vielen Dank für die Hilfe.
[lor=orange][/color]


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Scheiterhaufen


Beiträge: 7


« Antworten #1 am: Februar 01, 2010, 14:14:40 »

....bedauerlich, dass zwar 219 Hingucker sich hier dieses durchlasen, doch eine vernünftige Anwort nach knapp 4 Wochen ausbleibt,
nur weil ich vielleicht als "Eintagfliege" betrachtet werde.

Ist bitter für den Betroffenen, spiegelt aber auch die Hilfslosigkeit wieder.

Mir wurde eine Empfehlung ausgesprochen, hier die Problematik reinzustellen.

Ich danke fürs heimliche Mitlesen.

Scheiterhaufen  Sad




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schwarzrot


Beiträge: 2461



« Antworten #2 am: Februar 01, 2010, 14:54:23 »

Hmm, ist dir aber schon klar, das hier im forum keine leute sitzen, die für ihre hilfe bezahlt werden?
Wenn da also nach zwei wochen nichts kommt, kann das einfach daran liegen, dass keine(r) ahnung über so ein  spezielles fachgebiet hat.
Weil wir sind hier so gut wie alle selbst betroffene und können daher meisst leuten dann sinnvoll helfen, wenn wir selbst erfahrungen in den jeweiligen gebieten gemacht haben.
Dass hat überhaupt nichts damit zu tun mit 'nur weil ich vielleicht als "Eintagfliege" betrachtet werde'.

Falls du einen neuen RA suchst, der in dem bereich fachanwalt ist, vielleicht hilft dir ja die bundesweite beratungsdatenbank weiter:
http://www.my-sozialberatung.de/

Dass hier sehr viele nur lesen, viel weniger leute mal was zu schreiben trauen und nochmal weniger wirklich helfen können, hast du recht, ist nervig.
« Letzte Änderung: Februar 01, 2010, 15:03:33 von schwarzrot » Gespeichert

"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht
Codeman


Beiträge: 1526


« Antworten #3 am: Februar 01, 2010, 21:06:20 »

Ich bin @Schwarzrot dankbar das er was zu dem Thema geschrieben hat,ansonsten hätte ich es gar nicht bemerkt.

Zu dem Thema Mehrbedarf:

Wenn man einen krankheitsbedingten Mehrbedarf hat,dann muss man diesen sich erstmal ärztlich attestieren lassen und bei der ARGE einreichen.So kommen wir dann irgendwann mal vor´s SG. Man muss wissen das die Empfehlungen des Deutschen Vereins nicht abschliessend sind und auch nur Richtwerte vorgeben. So hat zum Beispiel des SG Aachen einen Kläger am 29.12.2005 Az.: S 11 AS 110/05 ER einen Mehrbedarf für Allergien und Gelenkserkrankungen zugesprochen.

Lang/Knickrehm im Eicher/Spellbrink §21 Rz. 52 bezieht sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 20.06.2006 wonach sich Gesetzesbegründung als auch einschlägige Literatur - so weit ersichtlich einhellig auf den DV beziehen,sei eine Abweichung von den Empfehlungen jedenfalls begründungsbedürftig und setze sich entsprechende Fachkompetenz voraus., die im sozialgerichtlichen Verfahren einzuholen ist - oder bei eigener Sachkunde des Gerichtes - darzulegen ist.

weiter heisst es

Hieraus folgt das bei der Ermittlung des Mehrbedarfes bei im Einzelfall vorhandenen Zweifeln an den zuvor benannten Empfehlungen zu prüfen ist, ob insoweit neue allgemein anerkannte wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen oder der Einzelfall eine begründete Abweichung die allerdings unter Angabe des Gerichtes darzulegen sei,vorliegt.


In Rz. 55 heisst es weiter

Die Aufzählung in der Empfehlung ist nicht als abschließend zu verstehen. Werden andere, nicht auf den dargestellten Katalog gestützte Ursachen einer kostenaufwändigen Ernährung geltend gemacht,sind diese durch ärztliche Stellungnahmen zu verifizieren.


Weil ein SG sagt,das auf Klage verzichtet werden soll,heisst das nicht,dass dies auch förderlich für euch ist. Ich würde dem gericht mitteilen,dass ich die Klage weiterhin aufrecht erhalte und ein Urteil anstrebe.

Zu dem Ping/pong-Spiel DRV - ARGE

Ich würde ein erneutes Gutachten des med. Dienstes der Agentur f. Arbeit einholen lassen.Das Problem beim letzten Gutachten ist das nur bis zu 6 Monaten eine erhebliche leistungseinschränkung bestand. Damit ist er auf Dauer aber weiterhin erwerbsfähig. Er sollte darauf dringen,eine Beurteilung zu bekommen,die ihn länger als 6 Monate für weniger als 3 std. am tag erwerbsfähig schreibt. Damit würde die ARGE ihn zum Sozialamt verweisen und das Sozialamt wird ihm erneut der DRV vorstellen. Hier würde ich auf entsprechende Hilfen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes nach §33 SGB IX drängen wenn er noch arbeiten will/kann/möchte.

Ansonsten grundsätzlich in Widerspruch gehen und sich bei Erwerbsminderungsfragen an Sozialverbände wie dem SoVD,VdK usw. wenden. Diese sind in meinen Augen kompetente Ansprechpartner für Fragen rund um Rente,Schwerbehinderung usw. Gerne kann er sich da auch jetzt schon beraten lassen wie das weitere Vorgehen auszusehen hat. Kostenpunkt der Mitgliedschaft liegt bei 5 Euro im Monat - das ist wohl finanzierbar.

Angemessenheit der Wohnung

Das Absenken der KdU auf ein angemessenen Maß tritt nach frühestens 6 Monaten ein. Was dagegen angemessen ist muss die ARGE laut Urteil des BSG schon selber vorlegen

Zitat
zitat aus tacheles-sozialhilfe.de

Die Beklagte hat hierzu ein schlüssiges Konzept nicht nur zur Wohnungsgröße, sondern auch zum Wohnungsstandard einschließlich der aus ihrer Sicht angemessenen Heizungs- und sonstigen Nebenkosten vorzulegen (vgl zur gebotenen Einzelfallbetrachtung bei der Berechnung der angemessenen Heizungskosten Link in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl, § 22 RdNr 45c, f, 46 ff).

Das LSG wird insoweit Gelegenheit erhalten, den ausführlichen Vortrag der Beklagten im Revisionsverfahren bzw weiteres Vorbringen der Beteiligten (ua die von der Klägerin geltend gemachte Gehbehinderung) zu würdigen.

Falls die nach den landesrechtlichen Wohnraumförderungsbestimmungen zulässige Wohnraumgröße, der Quadratmetermietpreis der nach der Größe in Betracht kommenden Wohnungen vor Ort und der aus dem Produkt dieser Faktoren zu errechnende abstrakt angemessene Mietpreis hinter den tatsächlichen Aufwendungen zurückbleibt, kommt es in einem weiteren Schritt darauf an, ob für die Klägerin und ihren Ehemann eine andere bedarfsgerechte und kostengünstigere Wohnung konkret verfügbar war.

Insoweit dürfte es im Rahmen der weiteren Aufklärung des Sachverhalts (§ 103 SGG) Sache der Beklagten sein, konkrete Unterkunftsalternativen für die Zeit nach der Kostensenkungsaufforderung zu benennen.

BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 19.3.2008, B 11b AS 43/06 R Rz. 19




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Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle
Scheiterhaufen


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« Antworten #4 am: Februar 02, 2010, 14:29:59 »

Prekäre Antwort von und an schwarzrot:

Mehr wie Hmm!

Ist schon sehr bedauerlich, man fühlt sich nicht nur ausgeliefert, nein der Hartzi ist es auch,
und das kommt auch hier deutlich zum Ausdruck.

Schlaue Köpfe aus euren eigenen Reihen haben mir empfohlen, hier zu posten!
Selbst dann ist man noch ein Gehetzer. Das ist sehr ärgerlich und nicht förderlich.

Die Datenbank aus dem Tacheles ist schön und gut (verwundert mich eigentlich, da man auf Tacheles
hier nicht gut zu sprechen ist) - nur die Praxis sieht schlimmer aus, um einen bissigen und mit Rückgrat
engagieren RA zu finden.

Ja, wer genau suchet, der findet, da findet man wohl eher die Nadel im Heuhaufen!

Den Vorwurf der Überschrift - Anspruchsdenken, statt selber aktiv werden - lasse ich mir so nicht gefallen,
schon eine Anmaßung, ich stehe selbst für mich ein und tue es auch für die Betroffenen AKTIV -
ich weiss sehr wohl was abläuft!

Das sich hier einige belästigt fühlen, bei einer Problematik, die KEIN Einzelfall ist, läßt vieles erkennen.

Zitat bei schwarzrot "In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse.
Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.






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schwarzrot


Beiträge: 2461



« Antworten #5 am: Februar 02, 2010, 14:44:51 »

Zitat
Scheiterhaufen:
(verwundert mich eigentlich, da man auf Tacheles
hier nicht gut zu sprechen ist)
Wie kommst du denn darauf?

Ansonsten, Codi hat dir doch geantwortet, wie wärs dann mal mit einer entschuldigung wegen des blödsinnigen 'eintagsfliegen'-gerüchtes, welches du hier in umlauf bringen wolltest?

Zitat
Das sich hier einige belästigt fühlen, bei einer Problematik, die KEIN Einzelfall ist, läßt vieles erkennen.
So'n quatsch. Nur solltest du dich eben nicht wundern, wenn dann nur sehr wenige dir helfen können.
'Belästigt' fühl ich mich nur von leuten, die meinen mosern zu müssen, wenn die freiwillig erhaltene hilfe (kann auch mal heissen, es weiss keine(r) was und nicht helfen kann) nicht ganz so ist, wie sie es erwartet hätten.


Mit sowas bringst du leute dazu, ihre hilfe besser ganz einzustellen.
Und das wäre für ein selbsthilfe-forum fatal.
Daher mein (zugegeben etwas scharf formulierter) hinweis.
« Letzte Änderung: Februar 02, 2010, 15:08:41 von schwarzrot » Gespeichert

"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

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Scheiterhaufen


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« Antworten #6 am: Februar 02, 2010, 16:32:19 »


Jetzt habe ich eine Antwort an Codeman mir hier mühselig abgerungen,
das zitterte alles hier wie ein Lämmerschwanz in dem Antwortkasten
 - der ganze Text ist nun ins Nirvana - verschwunden
das ist hier aber sehr mühselig und schwerlastig- kann nicht die Antworten
dort platzieren, wo sie hinkommen sollen.

Dann wieder neu "einloggen" -

Und nur weil "schwarzrot" in der Zwischenzeit eine Antwort schrieb?

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Scheiterhaufen


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« Antworten #7 am: Februar 02, 2010, 17:31:38 »

Zweiter Anlauf Antwort zu Codeman

Besten Dank für die Ausführungen.

Nicht jeder Hartzi verfügt aber über 12 SGB-Bücher und Eicher/Spellbrink, denn das gibt der
Regelsatz nicht her, was soll man das alles auf Tasche haben, sämtliche Ausstattung mit
den modernen Kommunikationsmitteln, die auch finanziert sein müssen.

Doch es wird dem Hartzi abverlangt, biste so blöde, das mußt man doch verstehen, man
mußt dies und jenes tun ... ja ein Jura-Voll-Studium ...ja alles soll so locker aus dem
Ärmel geschüttelt werden.

Das Urteil ist aus dem Jahre 2005 - leider nicht verwendbar - das die "Deutschen Empfehlungen"
zur Krankenkostzulage SGB XII im Oktober 2008 geändert wurden, auf das SGB II gestülpt und
schon hatten die Ämter die Grundlage, sämtliche Mehrbedarfe einzukassieren.

Ist das alles noch ableistbar, hochqualifizierte Fachberichte und Stellungnahmen ans Amt und
den Sozialgerichten abzugeben. Da ist man doch verratzt auf der ganzen Linie und deshalb
verharzen immer mehr.

Der Erwerbsminderungsrenten-Antrag wurde vom Betroffenen selbst gestellt ohne Aufforderung
vom Amt, um denen den Wind aus den Segeln zu nehmen und nicht ins SGB XII abgeschoben
zu werden.

Der Betroffene wird diese Musik nicht bestellen.

Zitat:
"Ich würde ein erneutes Gutachten des med. Dienstes der Agentur f. Arbeit einholen lassen"

Ein Gutachten ist ja nicht erstellt worden - nur eine sozialmedizinische Stellungnahme (Teil B)
und das mit dem Arzt war auch sehr komisch. Da ist der Betroffene noch in der AU hingegangen,
wegen der Mitwirkungspflichten, ohne Fahrkostenzuschuss. Denn so ein Antrag wird ja vorab
vom Amt nicht mit beigefügt.

Auch Mitgliedsbeiträge sind nicht finanzierbar. Außerdem ist man an die RAs von SoVD und VdK
gebunden und der PKH ist nicht anders einsetzbar. Dann ist eine Vertrauensbasis notwendig, zwischen Tür
und Angel wohl kaum realisierbar! Das ist ein zeitraubendes Puzzle.

Setzt man auf einen Anwalt von außerhalb, sind die Reisekosten zu übernehmen, wenn Klage verloren!

Wer weiss das alles schon!

Zitat:
Hier würde ich auf entsprechende Hilfen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes nach §33 SGB IX drängen wenn er noch arbeiten will/kann/möchte.

Interessant, nur warum wird das im SGB II nicht durchgeführt? Kranke und Behinderte sind dort geparkt, werden mit Androhung
von Sanktionen nur mit 1€Jobs bedient.

Es verzweifeln zu viele mittlerweile und dabei stirbt die Seele ...

„Gehe Wege, die noch keiner ging, damit du Spuren hinterlässt“
Antoine de Saint-Exupéry

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Codeman


Beiträge: 1526


« Antworten #8 am: Februar 02, 2010, 17:58:03 »

@Scheiterhaufen,

in deiner Antwort an mich schreibst du

Zitat
Nicht jeder Hartzi verfügt aber über 12 SGB-Bücher und Eicher/Spellbrink, denn das gibt der
Regelsatz nicht her, was soll man das alles auf Tasche haben, sämtliche Ausstattung mit
den modernen Kommunikationsmitteln, die auch finanziert sein müssen.

Die 12 SGB Bücher befinden sich alle im Netz. Einfach SGB I,II,III,IV,V.... usw. bei google eingeben. Dort findet man in der Regel in den ersten Einträgen entsprechende Gesetzesbücher im Volltext. Den Eicher/Spellbrink habe ich mir auch nicht im original gekauft. Vielmehr ca. 2-3 mal in örtlicher Bibliothek ausgeliehen und das wichtigste herauskopiert und hier zu Hause eingehoften. Kostenpunkt: ca. 7 euro. Neuste modernste Kommunikationsmittel besitze ich auch nicht. Ich surf hier mit nen 700 Mhz. PC,64 MB Arbeitsspeicher,80 GB Festplatte. Angeschlossen ist ein Multifunktionsdrucker mit Scanmöglichkeit.

Zitat
Interessant, nur warum wird das im SGB II nicht durchgeführt? Kranke und Behinderte sind dort geparkt, werden mit Androhung
von Sanktionen nur mit 1€Jobs bedient.

Weil für Leistungen nach dem SGB IX in der Regel die Deutsche Rentenversicherung zuständig ist. So steht in §16 SGB VI

Zitat
Die Träger der Rentenversicherung erbringen die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach den §§ 33 bis 38 des Neunten Buches sowie im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen nach § 40 des Neunten Buches.

Träger für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können aber auch die BA selbst sein,Unfallversicherungsträger,Krankenkassen usw.

Sei mir nicht böse Scheiterhaufen, aber ich habe den Eindruck dein Antwort an mich war ein reines auskotzen - was ok ist - aber ich konnte nicht mehr fragen heraus lesen.
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Scheiterhaufen


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« Antworten #9 am: Februar 02, 2010, 22:15:25 »

@Codeman,

es tut mir leid, Dich beansprucht zu haben und entschuldige mich.

Da sitzt man hier und wird noch "rund erneuert" von schwarzrot, der einem
noch die Worte im Munde herumdreht, als ob man nicht schon genug zu
stemmen hätte.

Eins muss ich dennoch loswerden, wenn existenzielle Fragen und Problematiken
als "auskotzen" angesehen werden, dann sind wir weit entfernt - von das bekommen
wir in den Hartz-Griff - Entsolidarisierung trifft wohl eher zu und das ist nicht ok!

Ein Stück weit, ich bin selbst Schuld, wenn ich dies und das nicht fertig bringe,
nehme ich so wahr, doch die Ausgangsbedingungen sind bei jedem Hartz IVler
individuell verschieden.

Mehr möchte ich nicht dazu sagen.

Scheiterhaufen





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rumpelpumpel


Beiträge: 129


« Antworten #10 am: August 02, 2010, 10:48:39 »

weiss ja nicht ob es noch aktuell ist.....

am Donnerstag war ich bei der Arge, der SB erklärte mir das am Vortag eine Infoveranstaltung zum Thema Mehrbedarfe in Nürnberg stattgefunden hätte, hier wurde erklärt:
ein Merhbedarf ist nur zu beanspruchen wenn er fortwährend über einen längeren Zeitraum entsteht (ich bin chron. Schmerzpatient und dementsprechend oft unterwegs zu Ärzten) meine Fahrtkosten müssten von daher abgelehnt werden, anerkannt werden z.B. als solche Bedarfe krankheitsbedingt die derjenigen welche Krebskrank sind ??!! meine Erwiderung das ich cronisch krank sei und bereits am 17. oft nicht wüsste wie ich zum Arzt kommen solle interessiert dabei nicht
anzumerken wäre noch, das ich als Leihsklave derzeit in Krankengeldbezug bin, allerdings selbiges voll angerechnet wird, d.h. ohne Freibetrag

in Sachen Rentenversicherung kann ich grundsätzlich den VDK empfehlen, in dieser Hinsicht habe diese die beste Erfahrung und sind recht findig, auch verdi macht sich zwar stark hier gibt es aber wohl das Problem der 3 Monate Wartezeit, ohne Hilfe sind die eigenen Ansprüche kaum durchzusetzen
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nikita123


Beiträge: 1


« Antworten #11 am: September 07, 2010, 10:53:41 »

Auf den Scheiterhaufen kommt wohl keiner mehr in diesen Zeiten, aber die subtilen Mittel und Wege der Behörden sind unergründlich, weil weisungsgebunden.............und ...psssst...geheim.
Aber ich würde trotzdem gerne dieses Thema mit Dir vertiefen und habe mal Kontakt aufgenommen mit Dir, und die Ergebnisse können wir ja dann hier einstellen.
Die Treiber bei den Ämtern stehen dabei zusammen und sind Mitarbeiter der KK, DRV, SGe und vor allem der Argen/JC. Das hier erkennbare Interesse ist klar, Leistungen einsparen um jeden Preis. Daran sind auch Ärzte und Gutachter beteiligt die gut davon leben.

Ich selbst bin in diesem "Kriegszustand" seit Ende 2004, habe meine EM-Rente/unbefristet auch per Klageverfahren durchbekommen, aber bin nicht ohne einen beträchtlichen Schaden (finanziell und gesundheitlich) davon gekommen.

Es ist gut seine Feinde zu kennen und diese einschätzen zu können. Dazu gehört auch eine gute Kenntnis des derzeitig aktuellen politischen Systems, dann wird das "WARUM" klarer.


Gruß von nikita123
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