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Autor Thema: Untermietverhältnis ohne Mietvertrag  (Gelesen 709 mal)
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flocke


Beiträge: 610


« am: Februar 04, 2010, 02:28:17 »

Hallo...

Wenn jemand, mal rein theoretisch angenommen, also wenn jemand aus seinem alten Untermietverhältnis rausgeflogen ist, weils Zoff gab und wenn dieser imaginäre Jemand jetzt woanders ein anderes Untermietverhältnis gefunden hat, wo der Vermieter aber leider auch nur der Untermieter ist, weil der eigentliche Mieter der Wohnung im Süden weilt und nicht erreichbar sein will, also wenn dieser, rein hypothetisch angenommene Jemand, jetzt von der ARGE KdU haben will, aber keinen Mietvertrag vorweisen kann...äh...jetzt habe ich mich irgendwie verhaspelt.

Ich fange noch mal von vorne an...

Kann man Kosten der Unterkunft bekommen, obwohl es nicht möglich ist einen Mietvertrag vorzulegen?
Die vorherige Wohnung war nicht haltbar und es drohte Obdachlosigkeit.
Die neue Wohnung wird mit einem Untermieter geteilt der auch Hartz IV kriegt.
Der Vermieter ist nicht erreichbar.

Da kann es doch nicht falsch sein, wenn diese Chimäre erstmal zum Einwohnermeldeamt geht, damit sie eine Meldeadresse hat, wohin die ARGE die Post schicken kann?
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MizuNoOto


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« Antworten #1 am: Februar 04, 2010, 20:05:38 »

Warum kann der Untermieter der Chimäre nicht einen Untermietvertrag ausstellen (als Unteruntermieter)? Ist völlig 'legal'.

Der Vermieter (Wohnungseigentümer) hat im Ergebnis keine Ansprüche gegen einen Mieter, der die Wohnung ohne Erlaubnis des Vermieters untervermietet, außer dem, das Untermietverhätltnis zu beenden (da kann man aber was machen!), selbst dann, wenn im Mietvertrag eine ausdrückliche Einwilligung des Vermieters in eine Untervermietung verlangt wird. Kann ich auch genauer ausführen. Nichts anderes dürfte im Verhältnis Vermieter - Untermieter - Unteruntermieter gelten.

Das einzig doofe an der Lösung wäre, dass das Unteruntermietverhältnis vom bestand des Miet- und Hauptuntermietverhältnisses abhängt. Dauerhaft ist das keine komfortable Lösung - aber wenn sonst Obdachlosigkeit droht...

Der ARGE muss egal sein, von wem man sein Wohnrecht ableitet.
« Letzte Änderung: Februar 04, 2010, 20:07:45 von MizuNoOto » Gespeichert
flocke


Beiträge: 610


« Antworten #2 am: Februar 05, 2010, 04:54:18 »

Warum kann der Untermieter der Chimäre nicht einen Untermietvertrag ausstellen (als Unteruntermieter)? Ist völlig 'legal'.

ja danke,

stimmt, großartige Rechtsverhältnisse entstehen zwischen den Parteien wohl nicht. Aber ich glaube der Untermieter möchte den Unteruntermieter keinen Mietvertrag ausstellen weil er Angst hat, dass die ARGE ihn die Unteruntermiete als Zufluß (Einkommen) anrechnet.
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MizuNoOto


Beiträge: 1206



« Antworten #3 am: Februar 05, 2010, 18:23:36 »

Du könntest doch direkt an den Vermieter deines Vermieters leisten (also an den Hauptmieter). Keine Kontobewegung beim Untermieter.

(Würde natürlich nicht gehen, wenn dein Vermieter (also der Untermieter) tatsächlich durch die Untervermietung Einkommen erzielen will. Aber wie hat der sich das gedacht? Du gibst es ihm aus dem Regelsatz bar? Dann ist er nicht nur ein Arschloch, er ist auch dumm und einfallslos (mehr kann ich nicht schreiben).)
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flocke


Beiträge: 610


« Antworten #4 am: Februar 07, 2010, 00:55:11 »

Du könntest doch direkt an den Vermieter deines Vermieters leisten (also an den Hauptmieter). Keine Kontobewegung beim Untermieter.

Ich werde mal gucken ob das möglich ist. Evtl. ist der Hauptmieter der Wohnung ja nicht einverstanden, dass sein Untermieter, also mein Vermieter, die Wohnung weiter untervermietet.

Zitat
(Würde natürlich nicht gehen, wenn dein Vermieter (also der Untermieter) tatsächlich durch die Untervermietung Einkommen erzielen will. Aber wie hat der sich das gedacht? Du gibst es ihm aus dem Regelsatz bar? Dann ist er nicht nur ein Arschloch, er ist auch dumm und einfallslos (mehr kann ich nicht schreiben).)

Nein, der ist kein Arschloch, glaube ich wenigstens nicht, da ich nicht mit Arschlöchern zusammenziehen würde. Es ist wahrscheinlich eher ein aus Not und Gelegenheit entstandener Zufall, dass ich in dieser Wohnung gelandet bin. Er will auch kein zusätzliches Einkommen erzielen, sondern hat wahrscheinlich nur Angst vor Stress mit der ARGE. Warum denkst Du so schlecht von meinem vermietenden Untermieter?
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milly


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« Antworten #5 am: Februar 08, 2010, 12:23:55 »

Zitat
Warum denkst Du so schlecht von meinem vermietenden Untermieter?
mizunooto denkt nicht schlecht von deinem vermieter sondern peilt nur die lage um dir zu helfen.

wenn der "mittelmieter" KEIN arschloch wäre, würde er den regelrechten weg gehen, nämlich mit dem unteruntermieter einen untermietvertrag abschliessen (da ja der hauptmieter angeblich nicht erreichbar ist/sein will).

da der "mittelmieter" ja aber SELBST "kunde" der arge ist, muss er die miete als "NICHTANRECHENBARE EINNAHME zur SENKUNG der KDU (Kosten der Unterkunft)" angeben (handschriftlich ins EK-Formular FETT eintragen!) dagegen kann die arge nichts machen, da dies dem "wirtschaftlichkeitsgebot" vollumfänglich entspricht.

bezüglich der "erlaubnis" der "unteruntervermietung" gibt es mittel und wege. m.e. ist diese "erlaubnis" nicht unbedingt nötig, aber hier weiss mizunooto evtl. mehr und ich würde da nochmal nachbohren.

also, nur formularkram, kein stress - wir sind nicht kriminell, sondern erwerbslos - ausser du machst ihn dir...

...so ganz verstehe ich die sachlage aber auch nicht: einerseits schreibst du, der hauptmieter sei nicht erreichbar (was ja das grundproblem darstellt), dann wiederum willst du die sache mit ihm klären... hm... wie denn nu?!
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flocke


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« Antworten #6 am: Februar 09, 2010, 04:38:31 »

da der "mittelmieter" ja aber SELBST "kunde" der arge ist, muss er die miete als "NICHTANRECHENBARE EINNAHME zur SENKUNG der KDU (Kosten der Unterkunft)" angeben (handschriftlich ins EK-Formular FETT eintragen!) dagegen kann die arge nichts machen, da dies dem "wirtschaftlichkeitsgebot" vollumfänglich entspricht.

Danke Milly...

genau das wollte ich wissen. Ich wusste, auf uns kann man sich verlassen.

Genau das ist es ja, was die in allen Hamburger ARGEN gefürchtete Beratungseffizienz von uns ausmacht. Dieser klassische Wettstreit der Meinungen...These - Synthese - Exegese...
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milly


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« Antworten #7 am: Februar 09, 2010, 05:08:47 »

flockes zitat:

"Ich wusste, auf uns kann man sich verlassen..."

hier möchte ich doch ganz gerne das UNS rauslassen, mit verlaub. ich lasse mich auch nicht belabern und fordere dich hiermit zum allerletzten mal dazu auf, deinen "else" aus deiner fussleiste zu löschen....

vielen lieben dank im voraus und
mit freundlichen grüßen
milly
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flocke


Beiträge: 610


« Antworten #8 am: Februar 09, 2010, 05:12:12 »

und was passiert wenn ich es nicht mache?

füge Du lieber das Signum in deinem Avatar ein!
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milly


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« Antworten #9 am: Februar 09, 2010, 05:38:22 »

respekt an den/die zensor/in...ihr habts aber auch faustdick hinter den ohren...

neenee flocke, so freundlich war das ursprünglich von mir nicht geschrieben und gemeint.

aber, such is life...

no mercy
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