Wenn Oma klaut und Opa prügelt
Geklaut wird nur von Teenagern, geprügelt von Halbstarken und Banküberfälle verüben nur gescheiterte junge Männer? Aktuelle Schlagzeilen sprechen eine andere Sprache: Schlägereien im Altenheim, pöbelnde und prügelnde Senioren und Opas als Bankräuber. Immer mehr alte Menschen werden straffällig. Doch was steckt dahinter? laVita sprach mit einem Dieb im Rentenalter.
Eine Packung Lachs, die wollte Helmut M. haben. Seine Frau und er hatten Hochzeitstag und da sollte es eben ein besonders schönes Frühstück werden. Doch Lachs, das kann sich der 63-Jährige eigentlich nicht leisten. Und deshalb ließ er die Packung einfach "mitgehen". Doch das war nicht der erste Klau: "Beim ersten Mal war's eine Handy-Aufladestation", gesteht Helmut M.. Mit diesen Straftaten steht er in seinem Alter nicht alleine da. Im Gegenteil. Die Statistik spricht da eine klare Sprache: Die Zahl der Tatverdächtigen über 60 Jahre ist in den vergangenen zehn Jahren um etwa 32 Prozent auf 22.000 gestiegen. Das bedeutet: 6,7 Prozent aller Tatverdächtigen des letzten Jahres in Bayern waren im Rentenalter. Und die Zahl steigt - schneller als der Anteil der Senioren in der Bevölkerung. Die Dunkelziffer derer, die aus Nachsicht nicht angezeigt werden, ist dabei nicht mitgerechnet.
Knappe Renten und Isolation
Die Kriminalstatistik spricht eine deutliche Sprache
Doch warum werden Opa und Oma immer häufiger straffällig? Die Vorgeschichte von Helmut M. ist typisch für seine Altergruppe: "Ich hab' sehr lange als Kaufmann gearbeitet, in gehobener Stellung. Nach der Selbständigkeit bin ich dann angestellt in eine Firma gekommen, die mich nach einiger Zeit nicht brauchte. Dann wurde ich arbeitslos. Man ist in einer Situation, wo man sich vieles nicht mehr leisten kann, was früher möglich war", erzählt er. Doch finanzielle Knappheit bei niedrigen Renten ist nur ein Grund. Nicht zu unterschätzen ist auch die Vereinsamung der alten Leute: Eine Straftat könne den Kick im eintönigen Seniorenleben bringen, ist sich Margarete Wörle, Fachbereichsleiterin Strafentlassenenhilfe vom Münchner Sozialdienst Katholischer Frauen sicher. Auch altersbedingte psychische Veränderungen oder gravierende Lebenseinschnitte wie der Verlust des Partners gelten als Ursachen.
Strafe und Chance: Gemeinnützige Arbeit
Manchmal scheint jedoch auch eine Art Trotz dahinter zu stecken - zumindest macht der Fall von Helmut M. diesen Eindruck. "Wenn man in einem gewissen Alter ist und man ist nicht mehr erwerbstätig oder wird auch nicht mehr gefragt, dann fühlt man sich schon ein bisschen ausgeschlossen. Ist vielleicht auch eine Trotzhandlung", räumt er selbst ein. Doch dann wurde er erwischt. Und das nicht nur einmal. 1.500 Euro Geldstrafe - so lautete das letzte Urteil. Und Helmut M. musste sich in der Münchner Zentralstelle für Strafentlassenenhilfe melden, denn einen Teil seiner Strafe leistet er mit gemeinnütziger Arbeit ab: 60 Stunden hilft er einem Hausmeister im Altenheim. Manchen Senioren sind diese Arbeitsstunden sogar willkommen: So fühlen sie sich wieder gebraucht. Auch Helmut M. empfindet die regelmäßige Arbeit als positiv. Heute schämt er sich für seine Tat.
Senioren-Knast
Oft lassen die Richter die straffällig gewordenen Senioren wieder laufen, schließlich sind es meistens Ersttäter und Bagatelldelikte. Doch nicht alle Urteile sind vergleichbar glimpflich, denn es gibt auch weniger harmlose Missetaten. Erst vor wenigen Tagen wurden vor dem Landgericht Hagen (Nordrhein-Westfalen) Haftstrafen zwischen neun und zwölf Jahren gegen drei ältere Männer verhängt. Die "Bankraub-Opas" - zwischen 64 und 74 Jahren - hatten durch Überfälle auf 14 Banken mit einer Gesamtbeute von rund 1,3 Millionen Euro für Schlagzeilen gesorgt. In Singen am Bodensee (Baden-Württemberg) wurde für solche Fälle nun der erste Senioren-Knast Deutschlands eröffnet. Durchschnittsalter: 65 Jahre. Doch auch der ist schon fast wieder voll ...
Senioren hinter Gittern
Die Urteilsfindung bei Senioren ist oft schwierig: Die Richter fragen sich, wie sinnvoll es beispielsweise ist, Menschen über 80 eine Haftstrafe aufzubrummen. Schließlich ist der Grundgedanke einer Haftstrafe die Resozialisierung. Für die Senioren ist die Haftstrafe aber oft Endstation. Doch es gibt kein gesondertes Seniorenrecht und so folgt auf schwere Delikte eben die Justizvollzugsanstalt. Das erste deutsche Seniorengefängnis in Singen geht dabei auf die besonderen Umstände inhaftierter älterer Menschen ein: Die Betreuung ist intensiver und persönlicher, da für die Senioren der Haftvollzug eine enorme körperliche und seelische Belastung darstellt. Ein weiterer Vorteil: Die Senioren sind unter sich und müssen sich nicht gegen jüngere Insassen zur Wehr setzen.
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