noch das Geld für etliche Bewerbungen vorstrecken muss?
Hallo Nine,
wieviel du an bewerbungen monatlich machen musst, ist eigentlich nur in der 'Eingliederungsvereinbarung' beschrieben. Die EGV ist ein (quasi privatrechtlicher) vertrag zwischen Dir und der Arge, den du mit denen 'frei' aushandeln kannst und der für dich eine optimale 'förderung' (z.b. weiterbildung/finanzierung deiner bewerbungskosten) beinhalten soll.
Leider sind viele erwerbslose so blöd und lassen sich beim SB auf ein schnelles ('eben mal hier') unterschreiben ein, ohne sich das ding vorher gründlich durchzulesen, sich zu informieren (mensch darf das teil erst mal 14 tage zu hause prüfen!), oder geschweige denn, zu verhandeln.
In dieser EGV sollen hilfen, also u.a.. die abrechnung/finanzierung der arge, für die geforderten bewerbungen stehen, weil sonst genau das passiert, was du beschrieben hast.
Allerdings muss mensch dann beim besuch in der arge mal etwas mut beweisen, die versuchen da oft alle tricks. Daher sollte mensch immer zeugen mit zur arge-'verhandlung' nehmen.
Im zweifelsfall (falls zu viele bewerbungen gefordert: mehr als 4 pro monat, etc.) fährt mensch auch bei nichtunterzeichnung einer EGV dann oftmals besser.
Falls du eine für dich grob nachteilige EGV unterzeichnet haben solltest, kannst du gegen diese klagen.
Vor gericht hast du recht gute karten maximal nur eine bewerbung pro monat machen zu müssen, da nicht sichergestellt werden kann, dass es für diesen bewerbungszwang auch genügend offene stellen gibt.
Nochmal kurz:
-Nie allein zum amt
-gewöhn dir an, mit dem amt immer belege zu haben, im zweifel alles schriftlich machen: Wenn der tag lang ist, behaupten SB immer viel, was so gar nicht stimmt.
-EGV erstmal 14 tage mitnehmen, in einer unabhängigen(!) erwerbslosenini prüfen lassen, e.v. gegenvorschlag machen.
-Im zweifel EGV so lange 'verhandeln', bis für dich da was positives drin ist, was dir wirklich hilft/deine gesamten kosten abdeckt.
-Falls die Arge genervt aufgibt, bekommst du einen 'Verwaltungsakt', gegen den du widerspruch einlegen kannst. Ausserdem beinhaltet der VA aber per gesetz keine 'sanktionen' (egal was der SB behauptet).
-Keine telefongespräche mit dem amt, da kannst du nix beweisen, gib dem amt nie deine telefNr., du bist dazu nicht verplichtet!
-Mach in einer erwebslosenini aktiv mit, nur dann hast du sicher hilfe, wenn die Arge dir dumm kommt. Nur als aktive und informierte erwerslose(r) hast du gegen die Arge eine chance. Alleine machen sie dich ein.