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Autor Thema: Bagetellkündigung  (Gelesen 649 mal)
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ManOfConstantSorrow


Beiträge: 5652


« am: Januar 20, 2010, 14:05:14 »

Kündigung wegen 1,8 Cent unwirksam
Von Eva Roth

Ein Unternehmen hat einem Beschäftigten fristlos gekündigt, weil er seinen kleinen Elektroroller für den Heimweg am Arbeitsplatz aufgeladen hatte. Das Arbeitsgericht Siegen hat die Kündigung jetzt für unwirksam erklärt. Der Arbeitgeber selbst habe ermittelt, dass der geklaute Strom 1,8 Cent gekostet habe, so das Gericht.

Trotz des geringen Betrags habe sich der Angestellte "pflichtwidrig" verhalten, sagte der Direktor des Arbeitsgerichts Siegen, Christian Vollrath, der Frankfurter Rundschau. Den "Segway" aufzuladen, ohne vorher zu fragen, sei nicht in Ordnung. Freilich wäre dafür allenfalls eine Abmahnung angemessen gewesen. Schließlich sei der Mann seit 19 Jahren in dem Unternehmen und bislang nicht negativ aufgefallen.

Bei Kündigungen wegen Diebstahls gebe es einen roten Faden in der Rechtsprechung: Der Wert des geklauten Guts spiele im ersten Schritt keine Rolle: "Wenn ich Eigentum entwende, verhalte ich mich pflichtwidrig." Bei der Frage, ob eine Kündigung angemessen ist, spielten dann viele Punkte und die konkreten Umstände eine Rolle - etwa, ob jemand an der Kasse arbeitet.

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Aktenzeichen: 1CA 1070/09
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Arbeitsscheu und chronisch schlecht gelaunt!
Aloysius


Beiträge: 2670



« Antworten #1 am: Januar 22, 2010, 07:51:38 »

Ich glaube, zur Zeit läuft es so, wie ich es mir vor der Bundestagswahl vorgestellt habe:

Wenn die Konservativ/Lobbyisten-Fraktionen in dieser Konstellation an die Macht kommen, dann wird der schiere Druck der nackten Brutalität ihrer Klientelpolitik einen Gegendruck forcieren, sei es in den Gerichten, sei es in den Medien, wo einige Journalisten sich zu fragen beginnen:

Kann ich das noch mitgehen?

Hier endlich mal ein Signal in die richtige Richtung, und ich sage mal voraus:

Das wird, zusammen mit dem Hartz 4 Urteil ein schönes Loch in den Damm reißen.

Danke für deinen Post, MOCS Smiley
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